16.01.2012, 16:47
Hallo,
wegen Bossing war ich 1 1/2 Jahre dienstunfähig, bevor man mich dann gegen meinen Willen für 1 Jahr und 9 Monate in den Ruhestand versetzt hat. Nun ist gerichtlich geklärt, dass der Ruhestand rechtswidrig war. Zwar war ich die ganze Zeit nicht im Dienst, hatte aber auch keine Möglichkeit den Erholungsurlaub (u. a. 5 Tage aus der Zeit vor meiner Erkrankung) zu nehmen. Steht mir der Urlaub für die Zeit zu?
Ich freue mich auf eine Antwort.
wegen Bossing war ich 1 1/2 Jahre dienstunfähig, bevor man mich dann gegen meinen Willen für 1 Jahr und 9 Monate in den Ruhestand versetzt hat. Nun ist gerichtlich geklärt, dass der Ruhestand rechtswidrig war. Zwar war ich die ganze Zeit nicht im Dienst, hatte aber auch keine Möglichkeit den Erholungsurlaub (u. a. 5 Tage aus der Zeit vor meiner Erkrankung) zu nehmen. Steht mir der Urlaub für die Zeit zu?
Ich freue mich auf eine Antwort.