Friedhofsgebühren
#1

Hallo,

ich habe einen Todesfall in der Familie und werde die Bestattung und Beisetzung in Auftrag geben. Es handelt sich um einen Cousin, zu dem ich zwar keine engere Beziehung hatte, der aber keine näheren Verwandten hat. Ich möchte eine anständige Urnenbestattung.

Nun hat mir mein Bestatter die Satzung über die Friedhofsgebühren der Stadt Köln gemailt und ich falle aus allen Wolken. Auszüge:

# Urnengrabgebühr für Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung: 1.521,00 €
Mit den Gebühren ... werden die Grabnutzung und Grabpflege für den Zeitraum der Ruhefrist abgegolten
# Gebühr für Urnenbestattung - Urnengrabstätte ohne Pflegeverpflichtung: 326,00 €
Mit den Gebühren ... werden abgegolten: ggf. Aufbewahren der Urne bis zu einem Monat, Graböffnen, Standardgrabausschmückung, Befördern innerhalb des Friedhofes zur Grabstätte, Absenken der Urne und Grabschließen.
# Benutzen der Trauerhalle: 167,00 €

Die Kosten sind nach meiner Einschätzung viel zu hoch. Es handelt sich doch um kurze, einfache Tätigkeiten. Wie kann es zum Beispiel sein, dass allein die Urnenbestattung, also i.w. das Einsetzen der Urne, 326 € kostet ??? Wie kalkuliert die Stadt, darf sie mit den Friedhöfen Gewinne machen ?

Da mein Cousin in Köln gelebt hat, möchte ich ihn natürlich auch dort bestatten lassen und bin also gezwungen, diese überhöhten Friedhofsgebühren zu bezahlen.

Was ich mich frage: Kann man etwas gegen diese offensichtlich viel zu hohen Friedhofsgebühren unternehmen ? Zahlung unter Vorbehalt, Einspruch, Widerspruch, o.ä. ?

Danke im voraus

Christian C.
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#2

Guten Morgen,

leider sind die Friedhofsgebühren immer ein Schock, wenn man nur die absoluten Zahlen sieht.

Benutzungsgebühren müssen in NRW laut Kommunalabgabengesetz kostendeckend kalkuliert werden. D.h. es dürfen natürlich keine Gewinne aber auch grundsätzlich kein Verlust gemacht werden. Über- bzw. Unterdeckungen sind im nächsten Jahr einzurechnen.
Die Kosten, die dabei zu berücksichtigen sind, sind nicht nur die Personalkosten. Ein besonders großer Posten ist die Abschreibung auf den
Flächenverbrauch. Dabei sind besonders die Großstädte mit hohen Grundstückspreisen gekniffen.
Und wenn immer mehr Bürger durch den Trend zur Urnenbeisetzung
weniger Fläche verbrauchen, werden diese Kosten auf immer weniger m² verteilt.
Alle Änderungen auf dem Friedhof , wie z.B. Teilstilllegungen, sind bei Liegezeiten von 30 Jahren natürlich nicht Morgen umzusetzen, sondern brauchen Jahrzehnte.
Die Politik hat die Möglichkeit ein wenig Einfluß zu nehmen. Bei Friedhöfen ist das z.B. der sogn. Grünflächenwert. Dabei nimmt man an, dass ein Friedhof z.B. 15 % der Naherholung als Parkfläche dient und bezahlt dann 15 % der Kosten durch Steuergelder.

Natürlich leben wir in einem Rechtsstaat und Du kannst gegen den Gebührenbescheid klagen (Wiedersprüche sind in NRW abgeschafft). Dabei wird das Verwaltungsgericht auch die Kalkulation der Stadt Köln prüfen. Ist die Frage, ob Du das Prozessrisiko tragen willst (vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand Icon_confused)

Ich würde mir überlegen, ob nicht doch eine Beisetzung an Deinem Wohnort oder auf einem kirchlichen Friedhof in Frage kommt, da jeder
Friedhofsträger selbst kalkulieren muss.

Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen im Ansatz beantworten.

Gruß
smokie
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#3

Hallo smokie,

herzlichen Dank für die umfassende Antwort. Ich bin jetzt einiges schlauer, wenngleich mir die Friedhofsgebühren immer noch zu hoch erscheinen. Ich werde den Bestatter fragen, ob auch eine günstigere Bestattung auf einem kirchlichen Friedhof möglich ist, wenngleich mein Cousin aus der Kirche ausgetreten war.
Grüße
Christian C.
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