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Kann ein Bewerber ins Beamtenverhältnis kommen, wenn er die Krankheit "Zystennieren" hat. Gesundheitliche Einschränkungen liegen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht vor.
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Ich beginne neu beim tvv, bei welcher Stufe werde ich eingestuft, wenn ich in Entgeltgruppe 9 bin. War vorher beim Steuerberater.
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Guten Morgen,
vielleicht kann hier jemand behilflich sein bzw.einen Tipp geben.
Wo finde ich Informationen darüber welche Tätigkeiten eine EG 8 im Bereich Ordnungsamt rechtfertigen?
Genügt es schon Bescheide zu erstellen u.a.auch Widersprüche zu bearbeiten?
Ich bin noch nicht wirklich auf hilfreiches Material gestoßen. Vielen Dank.
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Steht mir als Müllwerker eine Erschwerniszulage zu ?
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Hallo zusammen.
Merkwürdigerweise findet man viele Diskussionen darüber, die in die Richtung gehen, keine Bereitschaft machen zu müssen bzw. was dort rechtens ist oder nicht, aber nicht ansatzweise was von meinem Anliegen, welches genau in die andere Richtung geht. ![]()
Ein Betrieb in unserer Kommune hat Bereitschaftsdienst. 365 Tage im Jahr, immer nach Beendigung der Regelarbeitszeit des Betriebs, sowie natürlich an Wochenenden und Feiertagen.
In welcher Form (stunden- bzw. tagemäßig) der Dienst jetzt abgehalten wird, spielt jetzt keine wichtige Rolle. Fakt ist aber: Die Mitarbeiter sind zufrieden mit dem Rhythmus, wie sie die Dienste leisten und stundentechnisch und finanziell ist das auch im TVöD-Konformen Bereich. Hier gibt es null Probleme.
Eine Rolle spielt jetzt aber folgendes, was ich mal mit fiktiven Zahlen darstelle:
Der betreffende Betrieb hat jetzt 20 Mitarbeiter. Alle mit der gleichen Qualifikation, alle mit den gleichen Aufgaben zur Regelarbeitszeit und dementsprechend mit dem gleichen Vertrauen vom Vorarbeiter, Sachgebietsleiter o.ä. ausgestattet.
Für den Bereitschaftsdienst "ausgewählt" sind 10 feste Leute. Diese 10 machen Bereitschaft, die anderen nicht. Das scheint auch kein Problem zu sein, denn es ist gut möglich, dass letzte 10 froh sind, diesen Dienst nicht machen zu müssen. Naja, oder doch eher 9 Leute.
Einer möchte jetzt Bereitschaftsdienste machen, was aber von seiner Leitung abgelehnt wird. Hauptgrund: Man habe feste Mitarbeiter für die Bereitschaft.
Auf die Nachfrage, wo das Problem sei, elf statt zehn Leute auf den Dienstplan zu schreiben, gab es keine adäquate Antwort. Am Ende der versuchten Argumentation wollte man dem Mitarbeiter sogar die Qualifikation (nicht belegbar) für den Bereitschaftsdienst absprechen. Geht aber schlecht, weil er (belegbar) zu den Regelarbeitszeiten genau die Tätigkeiten, die ihm auch in seiner Bereitschaft erwarten würden, ohne Probleme abliefert und ihm sein Vorgesetzter da auch alles zutraut.
Meine Fragen dazu:
- Hier ist doch eindeutig keine Gleichbehandlung der Mitarbeiter gegeben, ohne erkennbaren, triftigen Grund? Hier scheint es ein klares "Nasenprinzip" zu sein. Die Mitarbeiter mit Bereitschaft leisten natürlich mehr Arbeitszeit (stundentechnisch....."produktiv" ist hier ein anderes Thema), bekommen diese aber natürlich auch in Stunden und mit Geld entlohnt. Dadurch hat ein Mitarbeiter, der gerne würde, aber nicht darf, klar einen Nachteil. Sehe ich das falsch?
Info: Es scheint bei der Einführung der Bereitschaftszeiten vor vielen Jahren, so wie sie jetzt abgeleistet werden, keine Dienstvereinbarung, kein Interessenbekundungsverfahren oder ähnliches für die Mitarbeiter gegeben zu haben. Zumindest ist bis jetzt nichts auffindbar. Also alles momentan völlig schwammig, warum wer jetzt Bereitschaften macht und wer nicht und warum damals wie entschieden worden ist. Selbst die Mitarbeiter, die Bereitschaft machen, wissen nicht mehr so wirklich, wie sie dazu gekommen sind: "Wir haben dann irgendwann den Bereitschaftsdienst gemacht."
Scheinbar hat die Dienststelle bzw. mind. ein Abteilungsleiter, nach Stand jetzt, hier irgendwie eigenmächtig was auf die Beine gestellt, was bis dato auch keine Probleme gemacht hat. Es war wohl bisher auch kein Problem, wenn ein Mitarbeiter KEIN Bereitschaftsdienst mehr machen wollte. Da war dann, nach Auskunft der Mitarbeiter, einfach ein anderer auf der Liste. Das soll bis jetzt in den letzten 10 Jahren aber nur sehr selten vorgekommen sein! Wohl aber auch wieder nach Nasenprinzip. Es störte bisher nur einfach niemanden.
- Müsste man jetzt nicht die ganze Vorgehensweise stoppen, und mindestens eine DV auf den Weg bringen, welche natürlich u.a. die Personalratsbeteiligung mit sich bringt und wo klar geregelt werden muss, nach welchen Prinzipien die Mitarbeiter für den Bereitschaftsdienst ausgesucht werden? Stichwort "Gleichbehandlung"? Oder hat man da als anweisende Stelle echt freie Handhabung? Lt. LPVG ganz klar nicht.
- Müsste man den ganzen Bereitschaftsdienst dann komplett neu einrichten, ggf. mit Interessenbekundungs- bzw. Auswahlverfahren, wenn die Anzahl der Leute scheinbar mehr ist, als gebraucht wird?
Wobei ist es für Bereitschaftsdienste nicht eher von Vorteil, gerade für den Arbeitgeber, wenn mir dafür eher mehr als zu wenig Leute zur Verfügung stehen? Bereitschaftszeit ist ja zusätzliche Arbeitszeit.
Durchaus denkbar, dass die bestehenden Bereitschaftsmitarbeiter "Verstärkung" gar nicht so gerne sehen werden, weil dadurch ja für sie die Bereitschaftsanteile weniger werden. Aber am Ende wäre dies ja gerechter unter allen Mitarbeitern.
Es scheint so zu sein, dass in den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter steht, dass Rufbereitschaftszeit angeordnet werden kann.
Hier ist es aus meiner Sicht aber eine Dauerbereitschaft (24/7) und kein besonderes Ereignis wie z.B. Wetterlagen, Großveranstaltungen o.ä., was ich eher als "angeordnete Rufbereitschaft" sehen würde.
Ich sehe hier eine ungleichmäßige Behandlung der Mitarbeiter, wo der gegenüberliegende Teil derer, welche diesen Dienst ausüben, einen monetären Vorteil haben, worauf die anderen Mitarbeiter ohne Zufall erst gar keine Chance haben.
So sieht es dann auch der Mitarbeiter, der gerne die Möglichkeit haben, sein Gehalt aufzubessern.
Über moralische Dinge, Gerechtigkeit etc. brauchen wir jetzt auch gar nicht reden. Auch nicht darüber, was hätte damals bei bzw. vor der Einführung passieren müssen
Ich bin auf der Suche, ob es irgendwo (TVöD, ArbG, o.ä.) irgendwas verwertbares mit einem § gibt oder irgendwelche Urteile dazu, die in die Richtung gehen, wie man bei der Einteilung der Mitarbeiter vorzugehen hat. Trotz Stichwortsuchen in div. bekannten Gesetzen und über Google finde ich nichts, was meine Recherche weiterbringen würde, ob es hätte alles so laufen dürfen bzw. wie jetzt eigentlich die richtige Vorgehensweise wäre.
Vielen Dank für Eure Anmerkungen, Anregungen und Hilfe.
Guten Tag,
bei mir steht eine Knie OP an. Eventueller Ausfall ca. 3/4 Jahr, wenn es gut läuft. Ich habe im Netz gelesen, dass man den Anspruch auf Krankengeldzuschuss (Übergangsgeld) hat.
Muss ich das vorab beim Arbeitgeber beantragen? Muss ich das Geld wieder zurückzahlen?
Ich bin alleinstehend und auf mein Geld angewiesen um meine wiederkehrenden Rechnungen zu bezahlen.
Könnt ihr mir hier ein paar Tipps geben? Ich bin euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Über positive Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
GLG
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Mit welchen Vorraussetzungen bekommt man die S7 ?
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Hallo an alle, hab nächste Woche ein Vorstellungsgespräch als Sachbearbeiterin Fahrerlaubniswesen. Hat hier wer Erfahrungen?
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Nach wieviel Jahren steige ich von 11 / Stufe 5 in Stufe 6? Als Angestellte im öffentlichen Dienst?
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Hallo,
Wie sollte ich eingruppiert werden, wenn ich in Bayern eine MIB (Gemeinde geführt) mit 100 Kindern leite und mind 4 Mitarbeiter führe? Ich habe den OGS Koordinator Bayern bestanden.
Danke euch
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Hallo. Ich habe 3 Fragen.
1. Muss in einem Arbeitsvertrag neben der Entgeltgruppe auch die Stufe stehen?
2. Was ist, wenn die Stufe nicht mit im Vertrag steht? Kann man sich (in unserem Fall) dann trotzdem auf Stufe 3 berufen?
3. Darf im Arbeitsvertrag (Musikschullehrer Instrument / Halbzeit mit 17,33 Unterrichtsstunden) ein Satz stehen wie: "Der Beschäftigte ist im Rahmen begründeter/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.", ohne dass ein Hinweis auf entsprechende Vergütung dabei steht?
Danke für Antwort!
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Hallo, muss immer eine Fallgruppe im SuE Tarif genannt sein?
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Ich bin derzeit auf E6 angestellt und für verschiedene Bereiche in einer relativ kleinen Kommunalen Verwaltung zuständig.
Ich war als offizielle Vertreterin meiner Kollegin vorgesehen, die für das komplette Vergabewesen der Verwaltungsgemeinschaft zuständig war.
Sie hat im Mai unsere Verwaltung verlassen.
Nun wurden mir ihre Tätigkeiten übertragen, vorrangig das Prüfen von HOAI-Rechnungen und Ingenieurverträgen.
Ich selbst habe keine Berührungspunkte mit dem Bauwesen und bin definitiv für solche Arbeiten nicht richtig eingruppiert.
Die Vertretung in der Vergangenheit war nach genauer Anleitung von ihr und es fand nur eine sehr kurzfristige "Einarbeitung" statt.
Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten, als ich ihm offenbarte dass ich plane die Zulage zu beantragen riet mir dieser davon ab,
da ich die Verträge nicht "selbstständig" prüfen würde.
Ich prüfe sie rechnerisch, sachlich KANN ich sie nicht prüfen, da mir die Expertise fehlt.
Ich habe keine Erfahrungswerte ob im Vertrag Basissatz oder Mittelsatz angemessen ist, etc...
Habe ich einen Anspruch auf die Zulage, oder nicht?
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Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Vergleichswerte von stellvertretenden Schichtleitungen mit Kraftwerker Prüfung wo ihr eingruppiert seid.
Ich bin in einem HKW mit einer Leistung von etwa 160MW beschäftigt.
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Hallo zusammen,
ich bin beschäftigt bei einer Stadt mit ca. 25.000 Einwohnern. Unsere Abteilung ist komplett erst seit ein paar Monaten besetzt. Leider haben wir ein völliges Chaos und Durcheinander übernommen und müssen uns jetzt neu strukturieren. Wie sind eure Liegenschaftsämter aufgestellt? Wer macht was? Wo werden Grenzen gezogen? Aufteilung nach Gemarkung? Aufteilung nach Sachgebiet (Erbbaurecht, Mietverträge, Pachtverträge, usw?)
Berichtet mir bitte von euren vorhandenen Strukturen und euren Erfahrungen. Vielen lieben Dank!
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