Geschrieben von: Gast, 17.01.2016, 17:12, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,


ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch einschließlich Arbeitsprobe für eine Stelle im gehobenen Dienst der Bezirksregierung. Bin Betriebswirtin (Bachelor in Wirtschaft) und gelernte Verwaltungsfachangestellte (Al1). Wie kann so eine Arbeitsprobe aussehen? Ich bin dankbar für jeden Tipp.  Icon_wink

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Geschrieben von: Meister, 15.01.2016, 10:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

ich habe eine Frage: Im Herbst findet ein Treffen mit Personalratsmitgliedern statt. Es ist eine große wichtige Runde.
Hierfür hätten wir gerne eine "Bürokraft", die das Protokoll verfasst.

Weiß jemand wie ich zu dieser Person komme, ohne rechtliche Regeln zu verstoßen (LPVG BW) und wie diese Person bezahlt wird?

Unser Protokollführer steht nicht mehr zur Verfügung.

Danke im Voraus
Meister

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Geschrieben von: Gast, 13.01.2016, 20:41, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo Leute,

kann hier jemand sagen, wer genau verantwortlich ist bei Baustellenabsicherungen im öffentlichen Raum beim Bauhof?

Der Mitarbeiter, der Leiter oder der Bürgermeister?

Danke

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Geschrieben von: Maria1, 12.01.2016, 16:56, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo,

wie ist der Mitarbeiter einer Verwaltung oder eines Bauhofes einzugruppieren, der mehr als 50% seiner Arbeitszeit mit der Kontrolle der städtischen Bäume verbringt? Gibt es die Möglichkeit Zulagen oder Zuschläge zu erhalten?

Vielen Dank für Antworten.

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Geschrieben von: KommunalForum, 09.01.2016, 12:31, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

dbb Pressemitteilung vom 09.01.2016

WILLI RUSS IM INTERVIEW:
VERWALTUNGSVERFAHREN VEREINFACHEN, MEHR PERSONAL EINSTELLEN

Um die mit der Flüchtlingsstrom für den öffentlichen Dienst verbundenen Herausforderungen zu meistern, müssen Verwaltungsvorgänge vereinfacht und vor allem mehr Personal eingestellt werden. Diese Auffassung hat der Zweite Vorsitzende des dbb, Willi Russ, in einem Interview der 'Rheinischen Post' (Ausgabe vom 9. Januar 2016) vertreten.

'Der Versuch, Mitarbeiter aus dem Ruhestand zurückzuholen oder den Ruhestand hinauszuschieben, hat leider nicht die große Resonanz gebracht. Die Menschen haben oft eine andere Lebensplanung.

Umso wichtiger ist es, Verfahren – im Rahmen des rechtsstaatlich Möglichen – zu vereinfachen, damit die vorhandenen und die noch zu gewinnenden Mitarbeiter effizienter arbeiten können', sagte Russ. So könne man beispielsweise, statt vereidigteDolmetscher vor Ort zu haben, sie auch per Videokonferenz zuschalten.

Schon vor der Flüchtlingskrise sei klar gewesen, dass der öffentliche Dienst 180.000 Mitarbeiter zu wenig hat. 'Diese Lücke hat sich mit dem Anschwellen des Flüchtlingsstroms vergrößert – nun dürften weit über 200.000 Mitarbeiter fehlen.' Der Staat biete im Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern zu wenig. So bekämen Ärzte in den Gesundheitsämtern monatlich rund 1.000 Euro weniger, als Klinikärzte nach ihrem Tarifvertrag bekommen. 'Das nenne ich Ignoranz der öffentlichen Arbeitgeber', so der dbb Vize.

Mit Blick auf die 57. Jahrestag des dbb, die vom 10. bis 12. Januar 2016 in Köln stattfindet, sagte Russ, von Bundesinnenminister Thomas de Maizière wünsche er sich die Zusage, 'dass in Zukunft dauerhaft mehr Personal eingestellt wird – in der Verwaltung, in Schulen und Kitas'. Zudem müsse der Bund 'einige Milliarden zusätzlich' an die Kommunen geben, die die Flüchtlingskrise vor Ort lösen müssen.

Nach den gewalttätigen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln müssten 'alle Straftäter zur Verantwortung gezogen werden, egal, welchen Pass sie haben', sagte Russ. 'Wenn Flüchtlinge darunter waren, gelten die gleichen Gesetze und die gleichen Strafzumessungen wie für alle anderen.'

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Geschrieben von: Gast, 08.01.2016, 21:06, Forum: Bürgerfragen, Antworten (12)

Schon seit langem werkelt ein Seppel ohne Erfolg an der Nachbeurkundung als LP einer nach Ortsrecht im Ausland begründeten Ehe.  Inzwischen sind wir schon 4 Monate in D und müssten uns allmählich mal anmelden.  Bleibt dann die einmal begründete Zuständigkeit erhalten, oder müssen wir dann bei einem neuen lokal/örtlich zuständig werdenden Seppel wieder von vorn anfangen und nochmal 1 Jahr oder länger warten ??

Interessant noch, wir haben sonst nirgends irgendwelche Nichtrespektierung/Verzögerung, nicht bei Ausländerbehörde, Konsulat/Visa, Notunterkunft/Unterbringung als Paar, VerwG, zugewiesene Wohnunterkunft, Sozialgericht, Landessozialgericht, JobCenter/SGBII, Krankenversicherung/Fam.mitvers. usw.

Nur beim Seppel vom Standesamt.

Wie bei allen "ehrenwerten" Spezialisten, die eigentlich niemand braucht oder will, aber die es geschafft haben, sich den Menschen durch Gesetz aufzudrängen, und dann wie Kobolde als "Experten" überall Probleme sehen und machen.

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Geschrieben von: KommunalForum, 05.01.2016, 23:48, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (20)


dbb newsletter 001/2016 vom 05.01.2016: 

EINKOMMENSRUNDE 2016: DBB FORDERT KRÄFTIGES EINKOMMENSPLUS FÜR BESCHÄFTIGTE VON BUND UND KOMMUNEN

"Auf spürbar mehr Geld für die Beschäftigten wird der dbb bei den Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen im Frühjahr pochen. 'Nicht zuletzt wegen der besonderen Belastungen haben die Kolleginnen und Kollegen Anspruch auf einen ordentlichen Schluck aus der Pulle', sagte dbb-Vize Russ der Deutschen Presse-Agentur dpa (5. Januar 2016).
Russ machte erneut deutlich, dass die Beschäftigten an Behörden, Schulen und Ämtern wegen des Flüchtlingszustroms seit Monaten am Limit arbeiteten.
Die zwischenzeitlich neu geschaffenen Stellen reichten bei Weitem nicht, die Lücken zu schließen. 'Der Personalmangel zieht sich quer durch den gesamten öffentlichen Dienst. Beispiel Gesundheitsämter: Die Zahl der Ärzte dort ging binnen einiger Jahre um 33 Prozent zurück, auch wegen der im Vergleich geringeren Bezahlung - trotz wichtiger Aufgaben wie Eingangsuntersuchungen in der Erstaufnahme, dem kinder- und jugendmedizinischen Dienst oder der Betreuung traumatisierter Menschen.' Als weiteres Beispiel nannte Russ die Bundespolizei: 'Manche schieben hier 1.000 Überstunden vor sich her - 3.000 zugesagte neuen Stellen helfen da aktuell nicht wirklich weiter. Denn die Ausbildung dauert Jahre.'
Generell gelte: Fachkräfte zu finden und auszubilden, 'kostet einfach Zeit', so der dbb-Vize. Insgesamt fehlten dem Staat rund 180 000 Beschäftigte.

Russ kritisierte die über Jahre fortgesetzten Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst, die sich jetzt rächen. Insgesamt wurden im öffentlichen Dienst in den vergangenen gut 20 Jahren rund eine Million Stellen abgebaut, etwa jede fünfte. 'Überstundenberge, etwa bei den Kolleginnen und Kollegen der Polizei, gibt es deswegen nicht erst, seit durch den anhaltenden Zustrom schutzsuchender Menschen die Aufgaben immer größer und größer geworden sind', betonte Russ.“

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Geschrieben von: GastausNRW, 05.01.2016, 01:47, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo euch allen!  A010

Ich bräuchte mal euren Rat.   

Ich habe im Sommer 2015 das Abitur mit einem Schnitt  von 2,8 beendet und mache zurzeit erstmal ein FSJ, weil ich zunächst mich zwischen einem Studium und einer Ausbildung nicht entscheiden konnte. Aufgrund des Stresses den ich besonders im Abschluss des Abiturs hatte, habe ich mich gegen ein Studium entschieden, weil ich mir nie wieder so einen Stress machen wollte(und im Studium hat man ja weitaus mehr Stress was das Lernen angeht).

Ich habe mich dann als Beamte im mittleren Dienst in NRW einmal als  Verwaltungswirt(2 Jahre Ausb. Dauer) und einmal als Finanzwirt (2 Jahre Ausb. Dauer) beworben. Zusätzlich dann noch als Verwaltungsfachangestellte  im Angestellten Verhältnis (3 Jahre Ausb. Dauer) beworben.

Als Beamte im gehobenen Dienst habe ich mich deshalb nicht beworben, weil ich Angst habe, ich könnte es abbrechen, da ich nicht mehr so den sehr großen Ehrgeiz dafür habe.

Ich finde das Gehalt im mittleren Dienst ehrlich gesagt auch nicht so schlecht, weil man mit 2100(Brutto) anfängt und weil die Beamten weniger Steuern zahlen (Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an) bleibt am Ende des Monats ca. 1800 Netto und davon muss man dann aus eigener Tasche noch die Private Krankenversicherung zahlen und man hat immer noch so ca. etwas über 1600 Netto übrig.

Die meisten meiner Freunde haben nach dem Abi auch eine Ausbildung angefangen: Die eine hatte ihr Abi 2012 schon gemacht und eine Ausbildung als Industriekauffrau in einem Mittelständigen Unternehmen angefangen und sie verdient jetzt nach der Ausbildung etwas mehr als 2000 Brutto macht ca. 1400 Netto.  Bei meinen anderen Freunden mit Abi oder Fach Abi sieht es ähnlich aus…nur eine, die in der Bank macht, wird mit 2400 Brutto also 1600 Netto anfangen.

Ich habe jedoch bedenken, ob die Ausbildung als Beamte im mittleren Dienst wirklich besser ist als eine Ausbildung in der freien Wirtschaft?

Außerdem frage ich mich, ob ich mit Abitur angenommen werde, weil auf der Website empfohlen wurde, sich als Abiturient im gehobenen Dienst zu bewerben(aber ich möchte ja nicht ein duales Studium machen).

Sollte ich genommen werden, wüsste ich nicht, welche Ausbildung von den dreien besser ist?

Welche Ausbildung würdet ihr eher anfangen? Habt ihr eigene Erfahrungen gemacht?

Es würde mich sehr freuen, wenn ihr mir ein paar Ratschläge geben könntet. 

St191

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Geschrieben von: Gast, 04.01.2016, 22:19, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo zusammen 

ich habe eine Frage an euch: Im nächsten Jahr schließe ich den A1 in NRW ab. Kann ich mich mit diesem Abschluss dann theoretisch in jedem Bundesland bewerben oder gibt es da Einschränkungen?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: KommunalForum, 03.01.2016, 15:11, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Pressemitteilung ver.di vom 03.01.2016

"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht in der Befristungspraxis öffentlicher Arbieitgeber ein Problem nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes. "Wenn rund 60 Prozent der Einstellungen im öffentlichen Dienst nur befristet erfolgen, gegenüber rund 40 Prozent in der Privatwirtschaft, zeugt das nicht von der Attraktivität des Arbeitgebers öffentlicher Dienst", kommentierte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper einen Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
(IAB).

Mit einem Befristungsanteil von 7,1 Prozent im Jahr 2014 lag der öffentliche Dienst (ohne Beschäftigte in der Wissenschaft) laut IAB über dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft. Der Anteil ist dabei gegenüber 2004 spürbar gestiegen, weil Neueinstellungen überwiegend befristet erfolgen. Klammert man die Beamtinnen und Beamten bei der Betrachtung aus, lag der Befristungsanteil im öffentlichen Dienst 2014 bei 9,3 Prozent, für junge Beschäftigte unter 35 Jahren sogar bei über 20 Prozent.

Besonders problematisch ist dabei der rasante Anstieg sachgrundloser Befristungen. Machten diese 2004 17,5 Prozent aller Befristungen aus, waren es 2013 bereits 35,7 Prozent. "Ersatzbedarf ist dabei in weniger als der Hälfte der Fälle der Grund für die Befristung. Oft liegt es an fehlenden Finanzmitteln", stellte Pieper mit Bezug auf die Studie fest.

Gerade aktuell bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten zeige sich, wie wichtig qualifiziertes und motiviertes Personal für die Erledigung öffentlicher Aufgaben sei. "Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sind gute
Arbeitsbedingungen und Perspektiven für die Beschäftigten. Mit befristeten Jobs und einer Bezahlung, die der in der Privatwirtschaft immer noch hinterher hinkt, gewinnt man keine engagierten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. In der Tarifrunde 2016 wird ver.di die
Befristungen thematisieren und auf eine nachhaltige Änderung der bestehenden Befristungspraxis drängen. Die Arbeitgeber von Bund, Länder und Gemeinden sind schon jetzt aufgefordert, die anstehenden Neueinstellungen im Bereich der Aufnahme und Integration von Geflüchteten unbefristet vorzunehmen", sagte Pieper.

Die Studie des IAB ist das Ergebnis einer Vereinbarung aus den Tarifverhandlungen 2014. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich damals darauf verständigt, verlässliche Daten zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst erheben zu lassen."

Wie beurteilen Sie die Befristungen im Öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 22.12.2015, 21:28, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (6)

Grüß Gott,

ich bin Angestellter in einer kleinen bayerischen Kommune und habe den Angestelltenlehrgang II (AL II) erfolgreich abgeschlossen. Dieser berechtigt/befähigt zum Warnehmen von Aufgaben vergleichbar mit dem gehobenen Dienst, also QE 2.

Nun gibt es in Bayern zumindest in der Theorie die Möglichkeit, Beamter zu werden, ohne den Vorbereitungsdienst zu durchlaufen, so genannte andere Bewerber.

Art. 4 Abs. 2 LlbG
In das Beamtenverhältnis kann auch berufen werden, wer die erforderliche Qualifikation durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben hat (andere Bewerber und Bewerberinnen). Dies gilt nicht für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, für die eine bestimmte Vorbildung oder Ausbildung durch besondere Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder die ihrer Eigenart nach eine besondere Vorbildung und Ausbildung zwingend erfordern. Die Berufung anderer Bewerber und Bewerberinnen bedarf der Zustimmung des  Landespersonalausschusses.

Wäre es grundsätzlich möglich durch diesen Artikel bei der Gemeinde zu bleiben und dort mehr oder weniger "nahtlos" in das Beamtenverhältnis (gehobener Dienst) zu wechseln?

Ich stelle mir das folgendermaßen vor:
- Zustimmung 1. Bürgermeister (Gemeinderat müsste bei Beamten entfallen?)
- Planstelle im Stellenplan schaffen
- Zustimmung Landespersonalausschuss
- Feststellung der Dachlawinen, Schwerpunkt sowie Qualifikationsebene (Art. 52 Abs. 2 LlbG)

Stimmt dies so oder wie würde es Eurer Meinung nach ablaufen können?

Vielen Dank und viele Grüße

Johannes

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Geschrieben von: Gast, 22.12.2015, 21:08, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo, bei uns soll jetzt der Urlaub nach Tvöd in einem Kalenderjahr genommen werden um keine Rückstellungen bilden zu müssen. Wie ist es bei euch? Danke

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Geschrieben von: Gast, 21.12.2015, 18:39, Forum: Kämmerei, Antworten (1)

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage im Zusammenhang mit Drohverlustrückstellungen:

Auf der gesetzlichen Grundlage des § 36 Abs. 5 GemHVO NRW müssen Rückstellungen angesetzt werden, wenn aus schwebenden Geschäften bzw. aus laufenden Verfahren Verluste drohen, deren voraussichtlicher Verlust nicht geringfügig (bei uns > 10.000 €) ist.
Die Rückstellungen für Drohverluste aus Rechtsstreitigkeiten beinhalten dabei den jeweiligen Streitwert zzgl. Prozesskosten.
Die Zuführung zu diesen Rückstellungen ist Aufwand in der Ergebnisrechnung.
Die Inanspruchnahme in einem späteren Jahr ist ergebnisneutral, da die Erträge aus der Auflösung den Aufwand im Folgejahr decken.

Nun stellt sich für uns das Problem, dass in einem großen Tiefbauprojekt ebenfalls Gerichtsverfahren anhängig sind, für die nach oben beschriebenem Verfahren eigentlich eine Rückstellung in Frage kommt, die sowohl den Streitwert als auch die Prozesskosten beinhaltet.

Jedoch werden sämtliche Mittel für das Projekt (Investition) investiv gebucht und spielen sich somit lediglich in der Finanzrechnung ab. Darf in einem solchen Fall überhaupt eine Drohverlustrückstellung eingebucht werden? Die Zuführung ist Aufwand obwohl der Streitwert niemals Aufwand darstellen wird. Dahingegen sind die Prozesskosten immer Aufwand. Dürften also nur Rückstellungen in Höhe der Prozesskosten angesetzt werden?

Wir sind für jede Anregung oder Idee dankbar.
Viele Grüße
Bettina K.

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2015, 09:13, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (4)

014 ,
aufgrund der Ergebnisse einer Betriebsprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung müssen wir zukünftig für rund 40 Kräfte im Jahr Minijobs anmelden.

Kann jemand grob einschätzen, wie viel Zeit und Stellenanteile dies in Anspruch nimmt, wenn man so etwas von Null aufbauen muss?

Ich sehe bei uns weder fachlich noch zeitlich jemanden, der diese Aufgabe noch nebenher schultern kann; denn wir sind eine Nebenstelle und nehmen sonst keinerlei Aufgaben einer Personalverwaltung wahr.

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Geschrieben von: Gast, 17.12.2015, 08:36, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Guten Morgen,

kann mir jemand behilflich sein und mir sagen, wie man i. d. R. eingruppiert ist, wenn man u. a. das Gefahrenhundegesetz GefHuG und Sondernutzungen bearbeitet (Bescheiderstellung, Erlaubnis, Versagung, Anordnung Wesenstest etc.)?

Danke! A010

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Geschrieben von: Gast, 16.12.2015, 15:59, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo! Wir nutzen für ca. 1000 MA seit 2009 das BEM und sind auf der Suche nach einer hierfür geeigneten Software (Datenbank+Dokumentenverwaltung, möglichst ein Tool) um die Datenflut besser beherrschen zu können. Gibt es hier Erfahrungen?

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2015, 17:43, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (10)

Hallo,

ich habe 2 Fragen zum neuen Ausbildungsberuf “Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement“:

1.) Wer weiß, wie die neuen Kaufleute für Büromanagement nach der Ausbildung üblicherweise eingestuft werden? Je nach Stelle in Entgeltgruppe 5 bis 8 TVöD wie Verwaltungsfachangestellte? Oder erfolgt dies noch unter der EG 5?

2) Brauchen Kaufleute für Büromanagement eigentlich auch noch den Angestelltenlehrgang 1 und 2, wenn sie in gehobene Stellen oberhalb der EG 8 gelangen wollen, oder gelten hier andere Regeln als für die früheren Bürokauffrauen / Bürokaufmänner?

LG

Pia

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Geschrieben von: Havi, 10.12.2015, 17:23, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin seit 2001 auf einem Mischarbeitsplatz (E8). Dieser beinhaltet zur Hälfte Schreibtätigkeit, zur Hälfte Sachbearbeitung mit hälftiger (25%) Vorzimmervertretung. Das funktioniert in den letzten 2 Jahren nicht mehr so wirklich, da sich die Vorzimmervertretung durch Krankheit (fast) verdoppelt hat. Meine Frage wäre nun, welche Möglichkeit es gibt, eine Zulage oder einen Ausgleich zu bekommen. Das Vorzimmer ist ebenfalls mit E8 bezahlt; von daher gibt es hier keine Differenz zu meiner Vergütungsgruppe. Hätte ich E6, würde ich den Ausgleich zu E8 bekommen; so aber nicht, da ich eine gleichwertige Stelle habe. Zum einen ist diese Vertretung sehr stressig und anstrengend - mit Überstunden natürlich - und ich komme halt auch ins Schleudern, da ich meinen eigenen Arbeitsplatz nicht mehr richtig geregelt bekomme, weil ich ständig Vorzimmervertretung machen muss. Eine Vertretung für meinen Arbeitsplatz ist schwierig; daher frage ich auch explizit nach einer Möglichkeit, diese "Mehrarbeit" irgendwie vergütet zu bekommen.

Vielen Dank !
Havi

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2015, 14:19, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Ein Bürger hat ein öffentliches Grundstück gekauft, welches als Parkplatz genutzt wurde.
Im Kaufvertrag wurde vergessen, zu vereinbaren, dass das Grundstück entwidmet wird.
Eine gleichwohl durchgeführte Entwidmung hat sich jetzt als rechtswidrig herausgestellt.
Das Grundstück wurde auch nach Kauf bis heute als öffentlicher Parkplatz genutzt.

Hat der Bürger jetzt noch (nach über 10 Jahren) einen Anspruch auf Entwidmung ?

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2015, 10:10, Forum: TVöD, Antworten (1)

Gibt es eine Stellenbeschreibung für Bauzeichner im öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 09.12.2015, 16:59, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Moin,

ich habe eine Frage zur Befangenheit: In einer Gemeinde soll demnächst ein Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes Windenergie im Flächennutzungsplan (also eine Änderung des Flächennutzungsplanes) entschieden werden. Die Fläche steht eindeutig aufgrund einer zu Grunde gelegten Standortpotentialanalyse fest. Ein Ratsmitglied hat einen Bruder, der in der o.a. Fläche über Eigentumsflächen verfügt und somit durch die Ausweisung des Sondergebietes finanzielle Vorteile hat. Darf dieses Ratsmitglied an der Entscheidung mitwirken oder sollte eine Befangenheit unterstellt werden?

Bin gespannt, bedanke mich bereits jetzt!

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Geschrieben von: Studis, 09.12.2015, 14:23, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo Leute,

wir sind Studierende aus der Uni-Landau und führen gerade eine Umfrage zum Thema Arbeitszufriedenheit durch.
Vielleicht hat der ein oder die andere Lust bei unserer Umfrage mitzumachen?
Das Ganze ist für eine Seminararbeit und würde uns stark weiterhelfen! (Wir haben keine kommerziellen Interessen und die Umfrage läuft völlig anonym).

Vielen Dank und hier ist der Link zur Umfrage:
https://umfrage.uni-landau.de/limesurvey...48?lang=de

Eure Studis Smile

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Geschrieben von: Gast, 09.12.2015, 13:09, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

während die Verkürzung der Ruhezeit bei Arbeitnehmern über §§ 5 und 7 ArbZG, Tarifvertrag sowie Dienstvereinbarung möglich ist, ist für Beamte § 5 AZVO (NRW) maßgeblich.

Hiernach können Ausnahmen durch den Dienstvorgesetzten in besonderen Tätigkeitsbereichen zugelassen werden, sofern zwingende dienstliche Belange dies erfordern und ein angemessener Gesundheitsschutz gewährleistet wird.

Leider kann ich nichts finden, was in Richtung Kommentierung zur AZVO NRW oder einer analogen Anwendung/Übertragung des ArbZG geht.

Fraglich ist also insbesondere, wie weit (1) die Ruhezeit für Beamte auf dieser Rechtsgrundlage verkürzt werden kann, welche Ausgleichszeiträume (2) ggf. geboten sind, welche Anforderungen an den "besonderen" Tätigkeitsbereich (3) bzw. die "zwingenden" dienstliche Belange (4) zu stellen sind und was unter die Gewährleistung eines "angemessenen" Gesundheitsschutzes (5) fällt.

Vielen Dank vorab für Infos, Hinweise oder Anregungen.
FS

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2015, 13:46, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo Forenmitglieder!
Hab da mal eine "bescheidene" Anfrage:
In unserer Stadt wird ein ehemaliges Fabrikgebäude durch bzw. für Vereine/Institutionen und diverse kleine Firmen genutzt. Eine Umwidmung von der bisherigen Nutzung als große Metallbaufirma in die jetzige erfolgte nicht. Auch eine Nutzungsänderung wurde bisher nicht beantragt. Z.Bsp. gibt es zu mehreren Räumen keinen zweiten Fluchtweg. Eine Nutzung wie in der früheren Form (Metallbau) findet schon seit mehreren Jahren nicht mehr statt.
Da der Eigentümer sich sehr gut mit hohen Amtsträgern aus der Politik versteht, könnte man mutmaßen, dass dies absichtlich von oben her geduldet wird.
Habt ihr einen Tipp, wie man vorgehen könnte, um den Eigentümer zur Beantragung einer Genehmigung zu bewegen?
Wer wäre denn eurer Meinung nach im Schadensfall (Brand etc.) mit verantwortlich (Sachbearbeiter, Amtsleiter, Bürgermeister etc.), wenn dies weiter so geduldet werden würde?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 07.12.2015, 20:49, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Konnen sich gemeindliche Bauhöfe an öffentlichen Ausschreibungen, wie z.B. Winterdienst, nach thüringer Kommunalrecht beteiligen?

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Geschrieben von: Gast, 07.12.2015, 09:45, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

bei den Versorgungsabschlägen in NRW gibt es ja die unterschiedlichsten Regelungen und auch einige Ausnahmen.

Folgenden Fall kann ich aber nirgends finden:

Wenn jemand 45 Dienstjahre vollendet hat und auf Antrag mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen will, werden die Abschläge dann nur bis zum 65. Lebensjahr oder bis zur Regelaltersgrenze berechnet?

Vielleicht kann jemand helfen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2015, 00:50, Forum: Kasse, Antworten (1)

Welche Voraussetzungen sind für die Stelle des Kassenverwalters nötig und wie hoch fällt sein Gehalt aus?
Danke

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Geschrieben von: Gast, 03.12.2015, 18:27, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer kommunalen Stadtverwaltung seit Mitte 2012 auf einer bisher in Entgeltgruppe 8 ausgewiesenen Stelle.

Meine Stelle wurde, wie die anderen Stellen innerhalb meiner Abteilung, nach Umverteilung der Aufgabenbereiche auf Antrag (Januar 2015) neu bewertet. Ich habe im Rahmen der Umverteilung einen kleinen Teil einfacherere Aufgaben abgegeben.

Das Ergebnis laut Bewertung ist die Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1a (kein Bewährungsaufstieg gegeben). Weiter wird die Vergütungsgruppe V b ohne Bewährungsaufstieg gemäß den Überleitungsvorschriften in Entgeltgruppe 9 TVöD übergeleitet.

Da ich mich nun in diesen Belangen nicht so gut auskenne wie in meinem Tätigkeitsbereich stellt sich mir die Frage, in wie fern ich davon jetzt profitieren kann, wenn ich keinen Angestelltenlehrgang II absolviert habe. Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten habe ich Mitte 2006 abgeschlossen.

Da ich den Tätigkeitsbereich dauerhaft führe kann die Zulage nach § 14 TVöD für eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht zum tragen kommen.

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Geschrieben von: Gast, 02.12.2015, 16:45, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

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Ich habe in diesem Jahr meine Ausbildung zur VFA erfolgreich bestanden. Ei2324

Nun würde ich mich gerne fortbilden, um auch über EGR. 8 hinaus zu kommen. Gibt es neben dem AII auch noch andere Möglichkeiten, die mich zu einer Eingruppierung in EGR. 9 und höher berechtigen oder durch die ich vielleicht verbeamtet werden könnte, ohne dass ich ein Studium komplett von vorne beginne?

Am liebsten wäre mir etwas Nebendienstliches...... Was kennt ihr so an Fortbildungsmaßnahmen und was habt ihr für Erfahrungen?

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2015, 14:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Liebe Forumsmitglieder, 014

vielleicht könnt Ihr mir helfen bzw. einige Tipps geben:

Ich bin kommunale Angestellte. Seit 2007 in EG 8, seit Mitte 2012 mit Zulage nach EG 9. Allerdings nehme ich jetzt schon ca. 2 Jahren Aufgaben nach EG11 wahr. Nach Aussage meines Chefs sowie des Personalamtes soll nach Lehrgangsabschluss II die Höhergruppierung nach EG11 erfolgen. Mit dem Angestelltenlehrgang II bin ich im Frühjahr fertig und der GVP nach EG 11 liegt auch bereits vor.

Nun muss mein Fall noch durch die "Bewertungsrunde" beim Personalrat. In der letzten Woche gab es vorab die Aussage, dass das Überspringen der Entgeltstufen für mich nicht möglich sei, da das "den sozialen Frieden unter den Mitarbeitern" stören würde (?!). Mir sind nach kurzer Nachfrage unter Kollegen bereits 5 Fälle bekannt, bei denen mind. eine Entgeltgruppe übersprungen wurde und das werden ja sicherlich nicht die Einzigen sein ...

Ich bin jetzt etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll. Im Rahmen der Gleichbehandlung finde ich es etwas merkwürdig, dass es scheinbar jede Menge solcher Fälle gibt und es bei mir nun ein Problem darstellen soll. Icon_confused

Viele Grüße und danke
J.

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