Geschrieben von: Gast, 21.02.2016, 15:48, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (12)

Hallo,

in unserer Verwaltung arbeiten mehrere Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte. 

Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, inwieweit man diese Mitarbeiter organisatorisch trennen sollte, diese also in verschiedenen Abteilungen einsetzen sollte oder muss. 

Sei es z.B. zur Korruptionsvorbeugung, um Bevorzugungen zu vermeiden, zum Schutz anderer Bediensteter vor Mobbing o.ä., zur organisatorischen Absicherung bei Urlaub, um eine zu große Machtfülle zu verhindern, usw.

Gibt es in Euren Verwaltungen dazu Regeln, Richtlinien oder Vorgaben (seien es geschriebene oder ungeschriebene)?

Beste Grüße 

Susanne

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2016, 18:48, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich bin seit 16 Jahren in einer Verwaltungsgemeinschaft mit zwei Gemeinden (ca. 4.500 Einwohner zusammen) und einem Verband für Abwasserbeseitigung mit 6 Mitgliedsgemeinden (gemeinsame Kläranlage) beschäftigt.

Ich fülle die Stelle der Sekretärin für die beiden Bürgermeister und den Geschäftsstellenleiter aus.

Meine weiteren Aufgabe sind:
- Öffentlichkeitsarbeit (Texte, Bilder, Daten), z.B. für Sonderausgaben und Berichte der örtlichen Presse über die Gemeinden.
- Sitzungsdienst (von Ladung bis Beschlusskontrolle) - durch mein Drängen wurde das Sitzungsprogramm Session und ein Ratsinfoportal (Web) eingeführt. Dies wurde unter meiner Leitung den Bedürfnissen der VG angepasst und das System wird von mir betreut.
- Mitteilungsblatt-  Erstellung m. Verlagsprogramm - Verwaltung der Austräger und Bezieher,
Das Layout wurde mit meinen Bildern in Zusammenarbeit mit der Druckerei gestaltet.
- Internetaustritt - Die Erstellung, Weiterentwicklung und Aktualisierung der VG-Seite wurde komplett von mir in Eigenregie erstellt. Die Ausschreibung für ein CMS-System bis hin zur Vergabe sind in selbständiger Leistung erfolgt.
Weitere Auftritte und Portale werden ebenfalls von mir ständig aktualisiert.
- Ehrungen, Gemeindeveranstaltungen, usw. - Gesamte Organisation
Vertretungstätigkeiten halbtags: Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Soziale Angelegenheiten, Beglaubigungen, Telefonzentrale, ....

Ich bin derzeit in der EG 6 Stufe 6 eingruppiert. Im Netz ist eine Stellenbewertung für meine Tätigkeiten leider nicht zu finden.
Deshalb meine Frage: Habe ich eine Chance in die EG 8 höhergruppiert zu werden?

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2016, 10:47, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Moin,

da eine Zahnbehandlung ansteht, habe ich mich gefragt, ob es für Angestellte eigentlich noch Beihilfe gibt
(gesetzlich krankenversichert) ?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2016, 02:19, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Es wurde bei uns eine innerbetriebliche 3jährige Weiterbildung als Fachwirt angeboten. Erforderlich ist eine Bewerbung, anschließend ein Auswahlverfahren mit 2 Prüfungen (schriftlich/mündlich).

Die Bewerbung soll per E-Mail erfolgen. Was gehört alles zu der Bewerbung? Ist ein Anschreiben ausreichend? Und wie formuliert man dies?

Ist folgendes ausreichend?

seit 4 Jahren arbeite ich in XX als XX und die tägliche Arbeit macht mir nach wie vor viel Freude.
Um meine Fachkenntnisse sowie meine berufliche Qualifikation auszubauen und zu erweitern, möchte ich die Möglichkeit ergreifen, die Weiterbildung als Fachwirtin zu absolvieren und mich hiermit um die Teilnahme für die Fortbildung bewerben.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Möglichkeit einräumten... MFG

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Geschrieben von: Gast, 15.02.2016, 23:05, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

S10347
und guten Abend, 
ich wollte mal hören, wie lange es bei einer internen Bewerbung (Beschäftigter) dauern kann, bis man Bescheid bekommt? Stelle ist ab sofort ausgeschrieben.

Kollegialer Gruß

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2016, 15:47, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Fällt bei einem Wechsel des Arbeitgebers (von Kommune zu Kommune) die Kinderzulage weg?

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2016, 11:25, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung.

Ich bin mit der Vergütungsgruppe VII eingestellt worden und habe den Bewährungsaufstieg nach 6 Jahren anerkannt bekommen. Nach dem TVöD war ich dann kurz in der E5 eingruppiert und als die 6 Jahre rum waren in die E6 gestiegen.

Jetzt habe ich eine "neue" Stellenbeschreibung vorgelegt bekommen, auf der die E5 steht. Mit der Begründung, dass die Stelle ursprünglich nur VII (E5) war. Ich würde weiterhin die E6 behalten, nur im Falle einer Neubesetzung würde der/die dann die E5 erhalten.

Ist das rechtens?
Kann ich das unterschreiben oder werde ich dann womöglich noch zurück gruppiert?
Auch wenn es jetzt keinen Bewährungsaufstieg mehr gibt, er wurde doch anerkannt - entspricht die Stelle dann nicht regulär der E6?
Die Begründung mit der Neubesetzung ist auch widersprüchlich. Es steht mein Name mit einer niedrigeren Entgeltgruppe drauf. Bei einer Neubesetzung muss die Stellenbeschreibung doch sowieso auf den/die Neue/n ausgestellt werden, da kann man doch dann die niedrigere E vermerken.

Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann.

Danke
Holger F.

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2016, 15:58, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Person: Ich bin 22 Jahre alt, habe das Kaufmännische Berufskolleg I (BK 1) 2012 absolviert und im Anschluss meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation an einer Hochschule/Universität in Baden Württemberg in der Verwaltung 2015 erfolgreich abgeschlossen, danach wurde ich in meinem Betrieb übernommen.

Nun würde ich mich gerne weiterbilden, was im ÖD ja nicht so einfach ist..
Was gibt es denn grundsätzlich für Weiterbildungsmöglichkeiten, um eventuell in eine höhere Entgeltgruppe aufzusteigen (abgesehen vom AL1)??

Das RP hat mir mitgeteilt, ich könnte mit etwas Glück den AL 1 machen. Allerdings weiß ich nicht, zu was dieser befähigt oder was man danach durch den AL 1 verdienen kann? 
Ich weiß nur, dass ich durch den AL 1 die Zeit der Berufserfahrung für den AL 2 auf 3 Jahre verkürzt bekomme, was ich nicht gerade berauschend finde, da ich 3 Jahre "warten" einfach nur Zeitverschwendung finde und dann theoretisch auch gleich eine neue Ausbildung im mD machen kann. 


Ich möchte eigentlich nur sehr ungerne den ÖD verlassen, allerdings auch nicht für immer in meiner Entgeltgruppe bleiben.

Ich wäre über Tipps und Ratschläge sehr dankbar!

LG

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2016, 08:48, Forum: Bundesbeamte, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

ich bin seit 2 wochen beamtin auf probe (bund). da ich ein kleines kind habe und die dienststelle 50 km vom wohnort entfernt ist, überlege ich zu meinem alten arbeitgeber zu wechseln. stellen als tarifangestellte sind ausgeschrieben. es handelt sich jedoch hierbei um eine kommune.
ist eine abordnung möglich ? gerade in der probezeit ? und wie sieht es mit beförderungen aus ? also höhere besoldungsstufe nach einer positiven beurteilung ? ich bin jetzt in einer a9.

die stelle, auf die ich mich bewerben würde, ist eine e9 (entspricht lt. früherer ausschreibungen soweit ich mich erinnern kann einer a10). würde ich dann automatisch bei einer abordnung auch eine a10 bekommen ?

besten dank an die runde
lg

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Geschrieben von: Gast, 09.02.2016, 18:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Kann der Bürgermeister einer Stadt mündlich - ohne dass es vorher irgendwie eine Abmahnung gab - einen Mitarbeiter, der bisher Amtsleiter war, mündlich mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entheben?? Der Personalrat meint ja:
Ich bin dann aber doch entsetzt, da ich diese Stelle 14 Jahre innehatte und mir nun ab sofort eine Sonderaufgabe suchen kann oder besser noch mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden sein soll.
Hat jemand schon Ähnliches erlebt oder kann mir weiter helfen?
Herzlichen Dank
Martina

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Geschrieben von: Kai, 06.02.2016, 12:18, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo, wir haben bei uns auf der Stadt für alle eine Stellenbeschreibung gemacht. Die Frage ist, wer bewertet diese? An wen kann ich diese schicken, um nach einer Lohngruppe eingruppiert zu werden?
 Vg Kai

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Geschrieben von: Gast, 05.02.2016, 16:13, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Da ich zu diesem Thema von verschiedenen (berufenen) Seiten völlig verschiedene Daten genannt bekam, versuche ich auf diesem Wege Klarheit zu erlangen.
Sicher soll sein, dass "Erziehungszeiten" mitgezählt werden. Wann beginnen die Dienstjahre eigentlich? Bei Eintritt in den öffentlichen Dienst oder ab Erreichen eines bestimmten Alters? Was zählt dazu, was nicht?

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Geschrieben von: Gast, 04.02.2016, 14:03, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Also ich habe die Möglichkeit eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte entweder bei der Bezirksregierung oder im Bundesverwaltungsamt zu machen. Nun bin ich sehr unentschlossen und bitte um Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 03.02.2016, 15:18, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,
ich war 15 Monate krank und habe während des Krankenstandes einen Rentenantrag gestellt, der genehmigt wurde. Da es nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist, habe ich bei meinem alten Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag gemacht. Mein AG möchte jetzt die Krankengeldzuschuesse in vollem Umfang von mir zurück. Die Differenz  zwischen dem Krankengeldzuschuss und der Rente, die mir fuer diesen Zeitraum überwiesen wurde, ist viel zu gross. Kann der Arbeitgeber darauf verzichten, dass ich den vollen Betrag aus eigener Tasche bezahlen muss?

Gruss
Harry

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2016, 22:55, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

014 ,
wie sieht das aus, wenn jemand als Angestellte im Anschluss an die Elternzeit zur Kinderbetreuung beurlaubt ist? Das geht ja gemäß Paragraph 14 LGG (NRW) solange, wie ein Kind unter 18 im Haushalt lebt. Grundsätzlich muss die Verlängerung dieser Beurlaubung ja ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist gestellt werden. Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Hat da jemand von euch schon Erfahrungen mit gemacht?

Beste Grüße

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Geschrieben von: skateroetzi, 30.01.2016, 17:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo liebe Forenmitglieder,

durch Organisationsänderung hat der Personalrat noch ein "sogenanntes Übergangsmandat" bis zur nächsten Personalratswahl im Mai 2016.

Ich bin noch Mitglied dieses Peronalrats und möchte, dass bis Mai 2016 noch eine Personalversammlung abgehalten wird. Dieses wird von den anderen Mitglieder abgelehnt, da angeblich das Übergangsmandat nicht mehr berechtigt eine Personalversammlung abzuhalten.

Stimmt das ? Und kann mir einer erklären, was ein Übergangsmandat an Möglichkeiten überhaupt noch bietet?

Es gilt hier Bundespersonalvertretungsrecht.

Danke und ein schönes Wochenende noch. Icon_razz

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2016, 16:01, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich stehe völlige auf dem Schlauch, was meine Stufenzuordnung angeht.

Ich wurde zum 01.01.2007 nach EG 9 höhergruppiert und erhielt die Stufe 3. Nach 3 Jahren in der Stufe 3 erhielt ich automatisch Stufe 4. Somit nach 3 Jahren in dieser Entgeltgruppe.

Heute bin ich noch immer in Stufe 4. 6 Jahre lang schon. Woran liegt das? Bekomme ich die Stufe 5 erst nach 10 Jahren Zugehörigkeit in EG 9, das wäre ja dann zum 01.01.2017 oder hätte ich diese bereits mit Beginn des Jahres 2014 erhalten müssen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2016, 13:15, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Guten Tag an alle Kolleginnen und Kollegen,
ich arbeite als Mitarbeiter auf dem Bauhof meiner Gemeinde, und bei uns gibt es keine Stellenbeschreibungen.
Die meisten Kollegen sind als `Mitarbeiter für alle anfallenden Tätigkeiten´angestellt. Jetzt gibt es bei uns häufiger Probleme bei der Abgrenzung zu den Tätigkeiten des Vorarbeiters. Wir müssen sehr selbstständig arbeiten, häufig ungelernte Helfer mitnehmen, die uns zugewiesen werden, bekommen aber nicht den Status eines Kolonnenführers.
Gibt es eine Checkliste, anhand der man verschiedene Tätigkeitsbereiche klar definieren kann, und wenn ja wo kann ich sie finden?

Hilfreich wären klare Abgrenzungen mit Begriffen wie:
Vorarbeiter, Kolonnenführer, Facharbeiter, Mitarbeiter u.ä..

Vielen Dank für die Antworten
Christian

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2016, 04:07, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Guten Morgen allerseits, S10347 014

die Gemeinde bietet eine Arbeitsstelle im Bereich Servicebetrieb Bauhof, die Tätigkeiten leicht durchzuführen, Bereichtschaftsdienst bei Räumen und Streuen, nichts was einen umbringen würde. Die Möglichkeit des Quereinstiegs ist gegeben, da Handwerksausbildung im technischen Bereich vorhanden.

Es wäre ein etwas ruhigerer Hafen nach einem recht bewegten Arbeitsleben mit vielen Stolpersteinen und anderen Nickeligkeiten. Stehe vor der Entscheidung für ein paar Jahre ins Ausland zu gehen (jeweils 6 Monat e mit 1-1,5 Wochen Urlaub) oder aber den ruhigen, sicheren Kommunalbetrieb zu wählen.

Lohnt sich der Umstieg, Einstieg in einen kommunalen Betrieb? Icon_eek Die Bewerbung habe ich bereits zusammengestellt. Ob sie einen mit 50 Jahren auch aufnehmen würden?

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2016, 20:07, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Guten Abend,

ich möchte gerne wissen, welcher Entgeltgruppe folgende Stelle entspricht:
Die Stelle ist im Stellenplan 2016 angegeben als Vc ku VIb.
Was bedeutet dieses ku und welcher Entgeltgruppe ist diese zuzuordnen?

Danke vorab!

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2016, 14:54, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo,

meine Freundin ist bald mit dem Studium an der FHÖV fertig, Studiengang Schwerpunkt Recht.
Da sie nicht gerade glücklich ist, überlegt sie nach dem Studium, und trotz evt. hoher Rückzahlungen, einen Masterstudiengang in Jura abzulegen. 

Wir hatten uns an der Fernuni Hagen informiert, hier wurde uns gesagt, dass der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studienprogramms (mind. 180 ECTS) mit dem Titel Bachelor of Laws (L.L.B) oder mit einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes Voraussetzung ist. Der Anteil der vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte muss mindestens 120 ECTS (entspricht ca. 100 Semesterwochenstunden) umfassen

Weiss jemand, ob der BA an der FHÖV zu einem Master in Jura befähigt? 

Vielen Dank,

Dave

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2016, 12:03, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

in unserer Gemeinde möchte man die normalerweise erforderliche Mitbestimmung des Personalrates umgehen, indem einzelne Mitarbeiter gedrängt werden, spezielle Aufgaben freiwillig zu übernehmen. 

Diese sind dazu offenbar auch bereit, warum auch immer. Auch der Personalrat schaut weg.

Ich finde das nicht in Ordnung, denn ich sehe darin eine Art Einfallstor für weitere Tricksereien und "freiwillige" Arbeiten.

Was haltet Ihr davon? Kennt Ihr so etwas?

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2016, 22:40, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Hallo,

als Hochschulabsolventin (Abschluss Diplom Ing.) bin ich bei der Stadtverwaltung im Angestelltenverhältnis. 
Besteht die Möglichkeit durch eine Weiterbildung/Fortbildung - ohne Referendariat - in das Beamtenverhältnis zu gelangen?

Herzliche Grüß
Sam

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Geschrieben von: Gast, 23.01.2016, 17:27, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

ich stelle mal eine Frage in die Runde. Ist es möglich, dass man versetzt wird auf eine Stelle, die niedriger eingestuft ist als die bisherige und dadurch auch weniger Gehalt bekommt ? Obwohl man sich nichts hat zu schulden kommen lassen. Es geht mir nicht um die Versetzung, sondern eher um die Rückgruppierung.

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Geschrieben von: KommunalForum, 22.01.2016, 15:54, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (11)

Geschrieben von: KommunalForum, 22.01.2016, 15:52, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Geschrieben von: Gast, 21.01.2016, 19:03, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (4)

Hallo liebe Kolleginnen/Kollegen,

es geht um folgenden Sachverhalt: Aktuell wurde festgestellt, dass ein ehemaliger Ortsbürgermeister (RLP) einen langfristigen Landpachtvertrag abgeschlossen hatte, mit dem Ziel, einem Landwirt die Nutzung von Wegeflächen zu ermöglichen. Hierzu gab es jedoch keinen Beschluss des Ortsgemeinderates. Rechte Dritter sind also entstanden, durch den rechtsgültigen Vertragsschluss. Das lässt sich zivilrechtlich nicht kippen. Allerdings, führt man ins Felde, sei der Gemeinde ein finanzieller Schaden entstanden. Man glaubt also im Innenverhältnis gegen den ehem. Ortsbürgermeister einen Schadenersatzanspruch geltend machen zu können. M.E. ist dies doch nur möglich im Zuge eines Kommunalverfassungsrechtsstreits. Jetzt ergeben sich aber weitere Probleme: Der ehem. Ortsbürgermeister ist kein Organ mehr; die Sache trug sich jedoch während seiner Amtszeit zu. Bleibt es beim In-sich-Prozess? Wer trägt die Verfahrenskosten? Regelmäßig müsste die Gemeinde diese tragen; ändert sich das, wenn bei der Feststellungsklage herauskommt, dass er rechtswidrig gehandelt hat und einen solchen Vertrag gar nicht hätte unterfertigen dürfen? Wenn er letztlich noch zur Zahlung von Schadenersatz verdonnert werden würde, müsste er im Prinzip doch auch für die ganzen Verfahrenskosten aufkommen (so kennt man es im Privatrecht). Das ist eine sehr schwierige Materie. Hat jemand dazu vielleicht paar brauchbare Hinweise? Bin für alle Infos dankbar. Kollegiale Grüße: Haegar

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Geschrieben von: Gast, 21.01.2016, 12:21, Forum: Fortbildung , Antworten (6)

Hallo allerseits,

ich werde ab August in OL den AII beginnen. Ist hier zufällig noch jemand dabei aus dem Großraum Bremen? Ich frage wegen einer möglichen Fahrgemeinschaft.

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Geschrieben von: InsUse, 20.01.2016, 15:51, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Bezüglich der Pauschalzahlung stellen sich mir zwei Fragen:

Was ist mit Saisonarbeitskräften, die bereits seit 2002 jährlich wiederkehrend beschäftigt waren, aber erst nach 31.10.2005 fest eingestellt wurden?

Was ist mit falsch eingruppierten MA? Bespiel: Ein MA beschäftigt seit 2003 wurde übergeleitet und in 2008 höhergruppiert. Die Eingruppierung ist gänzlich falsch gewesen. Er war als Sachbearbeiter in EG 2! Im Tarifvertrag steht allerdings nur, dass die Pauschalzahlung nur geltend gemacht wird, wenn aufgrund eines Tätigkeitswechsels höhergruppiert wird. Meiner Ansicht passt das nicht, da ich denke, dass diese MA benachteiligt sind.

Vielen Dank für Eure Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 17.01.2016, 17:12, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,


ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch einschließlich Arbeitsprobe für eine Stelle im gehobenen Dienst der Bezirksregierung. Bin Betriebswirtin (Bachelor in Wirtschaft) und gelernte Verwaltungsfachangestellte (Al1). Wie kann so eine Arbeitsprobe aussehen? Ich bin dankbar für jeden Tipp.  Icon_wink

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