Gleichbehandlung Minijober bei Sonderzahlungen
#1

Minijober, im Bereich TVL erhält keine Inflationsausgleichszahlung und auch keine Bonus- oder Sonderzahlung, da es sich um keine Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt. Einstufung ist z.Zt. Entgeldgr. 5 Stufe 4! Ist das so korrekt?
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#2

Nein
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#3

"Ist das so korrekt?"
Nein.
Inflationsausgleich nach dem TV Inflationsausgleich steht zu, wenn im Arbeitsvertrag eine hinreichend breite Klausel zur Anwendung des Tarifvertrags vereinbart ist, welcher diesen Tarifvertrag mit abdeckt.

"Bonus" was ist damit gemeint?

Sonderzahlung. Anspruch auf Jahressonderzahlung besteht, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
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#4

(14.12.2023, 13:23)Gast schrieb:  "Ist das so korrekt?"
Nein.
Inflationsausgleich nach  dem TV Inflationsausgleich steht zu, wenn im Arbeitsvertrag eine hinreichend breite Klausel zur Anwendung des Tarifvertrags vereinbart ist, welcher diesen Tarifvertrag mit abdeckt.


Alternativ: beidseitige Tarifbindung, also insbesondere Gewerkschaftsmitgliedschaft des Arbeitnehmers.
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