Geschrieben von: KommunalForum, 04.03.2016, 15:42, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Die Hans-Böckler-Stiftung zeichnet in einer aktuellen Studie ein schlechtes Bild über die Attraktivität der Kommunalverwaltungen als Arbeitgeber:


04.03.2016
"KOMMUNALVERWALTUNGEN: DURCH SINKENDE ATTRAKTIVITÄT UND RESTRIKTIVE PERSONALPOLITIK DROHT ÜBERALTERUNG
Arbeitsbedingungen und Entlohnung im öffentlichen Dienst von Städten und Gemeinden sind alles andere als rosig. Wenn die Arbeit in Kommunalverwaltungen nicht attraktiver wird und sich an den Rahmenbedingungen der Anstellungspolitik nichts ändert, werden Mitarbeiter jenseits von 55 in wenigen Jahren die mit Abstand größte Altersgruppe unter den Beschäftigten stellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie.
„Die kommunale Verwaltung ist nicht mehr per se ein attraktiver Arbeitgeber“, konstatieren die Ökonomen Katrin Schmid und Dr. Peter Wilke in ihrer von der Hans-Böckler-Stiftung und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geförderten Untersuchung. Fehlende systematische Personalentwicklung, Entgeltrückstände gegenüber anderen Wirtschaftsbereichen und die Befristung von Stellen „rächen“ sich, so die Wirtschaftsexperten. Sie haben zahlreiche Statistiken ausgewertet sowie Interviews mit Vertretern von Kommunalverwaltungen und Personalräten geführt. Ihre Lagebeschreibung, die auch detaillierte Daten für die einzelnen Bundesländer bietet, zeigt, dass die Sparpolitik an eine Grenze gestoßen ist: Weitere Einsparungen beim Personal seien nur noch „auf Kosten der Funktionsfähigkeit der Verwaltung“ zu realisieren.
Nach zwei von Stellenabbau und Privatisierung geprägten Jahrzehnten arbeiten heute noch gut vier Millionen Beamte und Angestellte im gesamten öffentlichen Dienst in Deutschland – zweieinhalb Millionen weniger als 1991. In der Kommunalverwaltung im engeren Sinn, das heißt ohne Kitas, Sozialarbeiter, Feuerwehr oder Stadtwerke, ist derzeit rund eine halbe Million Menschen beschäftigt. Recht attraktiv sind deren Arbeitsbedingungen eigentlich nur in einer Hinsicht, zeigt die Studie: Dank sehr flexibler Arbeitszeiten lassen sich Familie und Beruf besser vereinbaren als in anderen Branchen. Diesem Vorzug stehen jedoch diverse Nachteile gegenüber.

Arbeitsbelastung: Viele Städte und Gemeinden haben in der jüngeren Vergangenheit zusätzliche Aufgaben von Bund oder Ländern übernommen. Sei es beim Umweltschutz, Straßenbau oder der Forstverwaltung. Möglichst viele Vorgänge sollten kostengünstig und bürgernah auf die unterste Verwaltungsebene verlagert werden. Das Problem: Häufig bekamen die Kommunen zwar neue Aufgaben, der Personalbestand nahm aber nicht im selben Umfang zu wie das Aufgabenvolumen. Entsprechend berichten Personalräte, dass die Themen Stress, Zeitdruck und Überlastung immer größere Bedeutung gewinnen. Selbst wenn die Behördenspitze trotz aller Sparverordnungen und Haushaltssperren die Einstellung einer neuen Kollegin oder eines neuen Kollegen zugesichert hat, dauert es oft Monate, bis die Stelle dann tatsächlich besetzt ist. Und in dieser Zeit machen die anderen die Arbeit mit. Zudem ist das Arbeitstempo gestiegen, nicht zuletzt durch den Einsatz von Computertechnik. Gleichzeitig erhöhten flache Hierarchien den „Verantwortungsdruck“ auf den unteren Ebenen, konstatieren die Experten.

Überalterung: Ein Viertel der Beschäftigten in der Kommunalverwaltung ist 55 Jahre oder älter; im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt liegt der Anteil dieser „rentennahen“ Jahrgänge lediglich bei 17 Prozent. Dahinter verberge sich jedoch kein demografisches Problem, schreiben Schmid und Wilke, sondern ein hausgemachtes. Es gebe nicht zu viele Ältere, sondern zu wenige Junge. „Es hat eine Ausdünnung der Altersklassen unter 45 Jahren stattgefunden durch eine restriktive Personalpolitik mit jahrelangen und anhaltenden Einstellungs- und Wiederbesetzungssperren, einem deutlich reduzierten Ausbildungsangebot und der Anwendung von befristeten Arbeitsverträgen.“ In den Kommunalverwaltungen habe die Zahl befristeter Jobs, mit denen sich vor allem junge Beschäftigte begnügen müssen, von 2003 bis 2013 um 17 Prozent zugenommen, konstatieren die Experten. Wenn sich an der Einstellungspolitik der Städte und Gemeinden nichts ändere, werden im Jahr 2023 die 55- bis 65-Jährigen die mit Abstand größte Altersgruppe unter den Beschäftigten in Ämtern und Rathäusern bilden (siehe auch Abbildung 14 auf Seite 50 der Studie; Link unten).

Hoher Krankenstand: Sorgen machen Personalverantwortlichen wie Personalräten auch die hohen Krankenstände von bis zu zehn Prozent. Zwar gelinge es häufig, etwa durch betriebliches Eingliederungsmanagement, verträgliche Lösungen für den Einzelfall zu finden. Für ein umfassendes Gesundheitsmanagement und die Beseitigung der Überlastungsursachen fehlten jedoch meist die Mittel. Angesichts der Altersstruktur seien viele Ausfälle nicht überraschend. Irgendwann schlage sich der Dauerstress in psychischen Erkrankungen nieder. Wo körperliche Belastungen eine Rolle spielen, wie in Tiefbau- und Grünflächenämtern oder auf Bauhöfen, macht sich das Fehlen der Jüngeren bemerkbar.

Nachwuchssorgen: Die Zeiten, in denen Gemeindeverwaltungen „über Bedarf“ ausgebildet haben, sind laut der Studie lange vorbei. Hinzu komme, dass die öffentliche Verwaltung zumindest in ländlichen Regionen inzwischen Schwierigkeiten hat, geeignete junge Leute zu finden, konstatieren die Forscher. Insbesondere Fachkräfte fehlen, zum Beispiel Lebensmittelkontrolleure, Gesundheits- oder Computerspezialisten. Finanziell seien Jobs in der Gemeindeverwaltung für gut Ausgebildete nicht interessant genug. Zumal neu eingestellte Beschäftigte häufig in niedrigere Entgeltgruppen eingestuft würden als ihre Vorgänger.,
Das Fazit der Experten: Notwendig sei „eine ausreichende Ausfinanzierung der Kommunen für einen qualitativ hochwertigen Aufgabenvollzug, zu guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten“. Mögliche Rationalisierungsgewinne durch weiteren Technikeinsatz dürften dazu kaum ausreichen. Denn auch wenn die Termine online vergeben werden, werde der Kundenverkehr nicht weniger, und Onlineformulare müssten im Zweifel rascher bearbeitet werden.

Weitere Informationen:
Katrin Schmid, Peter Wilke: Branchenanalyse kommunale Verwaltung. Zwischen Finanzrestriktionen und veränderten Arbeitsanforderungen – welche Trends bestimmen die Beschäftigungsentwicklung in der kommunalen Verwaltung?,
http://www.boeckler.de/ "


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Geschrieben von: Henryke, 04.03.2016, 05:33, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo, ich arbeite seit 1992 im ÖD einer großen Kreisstadt unbefristet. Im Jahr 2014 erkrankte ich und konnte meinen Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen. Resturlaub 10 Tage. Nun bin ich wieder seit Mai 2015 nach einem Herzinfarkt und anschließender 4-fach Bypass-OP noch nicht arbeitsfähig. Meine Frage: Kann ich diese Resturlaubstage in finanzieller Hinsicht geltend machen? Eine Arbeitsaufnahme steht noch nicht in gesicherter Aussicht.

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Geschrieben von: Dolores Holzer, 03.03.2016, 20:10, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Coaching für Verwaltungen

In den vergangenen zwei Jahrzehnten hat sich die Arbeit in den öffentlichen Verwaltungen vollkommen verändert. Hochspezialisierte Software-Anwendungen haben Einzug gehalten und es ist jetzt schon abzusehen, dass sich dieser Trend fortsetzen wird. Innerhalb kürzester Zeit wird es zu einer vollständigen Digitalisierung aller Daten und Akten kommen.

Die gesamte Organisation der Verwaltungen wird davon berührt. Dies erfordert von allen Beteiligten – Mitarbeitern wie Führungskräften – ein ständiges Lernen und Umdenken. Gerade dabei zeigen sich jedoch die Unterschiede zwischen den Generationen. Unterschiedliche Lernstrategien und Lerngeschwindigkeiten können innerhalb eines Teams zu Konflikten führen.

Mein Anliegen ist es, Sie als Einzelperson oder Team bei der Meisterung dieser Herausforderungen zu unterstützen und gemeinsam mit Ihnen Wege zur Lösung entstandener Konflikte zu erarbeiten.


Ich habe die Prüfung zur Heilpraktikerin (Psychotherapie) abgelegt.

www.dolores-holzer.de

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Geschrieben von: Nicole, 03.03.2016, 11:18, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (6)

Guten Tag, ich würde mich gerne als Schulsekretärin bei einer Kommune bewerben. Was sind die wichtigsten Punkte auf die ich achten muss? Hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen mit einer erfolgreichen Bewerbung bei einer Kommune? Gibt es einen gewissen Leitfaden?

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Geschrieben von: Gast, 02.03.2016, 18:19, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo alle zusammen,

ich hab bald ein Vorstellungsgespräch beim Bezirksamt. Ich hab mich für eine Beamtenstelle im gehobenen Dienst, als Stadtinspektorin auf Probe beworben.
Mir wurde gesagt, ich soll meinen Lebenslauf und meine Motivation präsentieren. Vorher soll ich eine Aufgabe lösen. Die Frauenbeauftragte, ein Vertreter vom Personalrat und 2 Beschäftigte vom Bezirksamt sollen dabei sein.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Was für eine Aufgabe könnte dies sein? Etwas fachbezogenes, was ich auch später während der Tätigkeit anwenden muss oder wollen sie eher meine Schlüsselqualifikationen prüfen?
Was muss ich im Motivationsteil präsentieren?

Vielen Dank im Voraus.

LG
Duman

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Geschrieben von: Gast, 01.03.2016, 15:12, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,
mir liegt was auf dem Herzen und ich weiß nicht, welche Möglichkeiten ich habe, um zu helfen:
Einem Mitarbeiter wurde eine Stundenkürzung angedroht, ohne dass im betreffenden Bereich Tätigkeiten weggefallen sind, vielmehr soll es die Folge sein, wenn sich geweigert wird, eine neue Aufgabe (artfremd) nicht zu übernehmen. Müssen wir im PR da nicht angehört werden?
Was ist mit Umstrukturierungen im Amt - welche Mitbestimmungsrechte (-möglichkeiten) hat der PR? Wir werden stets vor vollendete Tatsachen gestellt.
Wäre nett, wenn mir jemand helfen kann, damit ich weis, wo ich ansetzen kann.

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Geschrieben von: Jan Leonard Fischer, 29.02.2016, 16:40, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (3)

Hallo zusammen,

habt ihr auch gestern das Interview im Ersten von Anne Will mit Merkel zur Flüchtlingspolitik verfolgt!?

Ich finde es lobenswert, dass Merkel trotz der vielen Kritik der letzten Wochen an ihrer Politik festhält und immer noch überzeugt ist die richtige Politik zu verfolgen. Ein seriöser Aufritt :-)
Auch wenn es die letzten Wochen für den Einen oder Anderen nicht so gewirkt hat, setzt sie sich meiner Meinung nach ausgezeichnet für unser Volk und die Flüchtlinge ein.

Was meint ihr?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2016, 06:09, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Sehr geehrte Kollegen,
für unseren Baubetriebshof mit 26 Mitarbeitern und derzeit als Regiebetrieb organisiert möchten wir von einem externen Unternehmen eine Organisations- und Strukturuntersuchung durchführen lassen. Der gesamte Betrieb und die Betriebsabläufe sollen unter die Lupe genommen werden und auch Stellenbewertungen und Stellenbeschreibungen sollen erarbeitet werden. Das prüfende Unternehmen können wir selber aussuchen. 
Hat jemand Erfahrung damit, oder noch besser, kann jemand ein seriöses und kompetentes Unternehmen nennen ? 
Für umfangreiche Antworten wäre ich dankbar.
Freundliche Grüße 
Lanix

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Geschrieben von: Gast, 23.02.2016, 19:43, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo,
mich würde interessieren, welche Führungsspannen in Euren Verwaltungen üblich sind.

Aus meiner persönlichen Erfahrung würde ich empfehlen, dass diese mindestens 10 Mitarbeiter, besser 15 Mitarbeiter, betragen sollte. Ansonsten wird zuviel in die Details der Sachbearbeitung hineinregiert, was kontraproduktiv ist. Das erlebe ich zur Zeit mit meinem Chef, dem nur 5 Mitarbeiter unterstellt sind. Was meint Ihr?

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2016, 15:48, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (12)

Hallo,

in unserer Verwaltung arbeiten mehrere Ehepartner, Verwandte und Verschwägerte. 

Es gibt immer wieder Diskussionen darüber, inwieweit man diese Mitarbeiter organisatorisch trennen sollte, diese also in verschiedenen Abteilungen einsetzen sollte oder muss. 

Sei es z.B. zur Korruptionsvorbeugung, um Bevorzugungen zu vermeiden, zum Schutz anderer Bediensteter vor Mobbing o.ä., zur organisatorischen Absicherung bei Urlaub, um eine zu große Machtfülle zu verhindern, usw.

Gibt es in Euren Verwaltungen dazu Regeln, Richtlinien oder Vorgaben (seien es geschriebene oder ungeschriebene)?

Beste Grüße 

Susanne

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2016, 18:48, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich bin seit 16 Jahren in einer Verwaltungsgemeinschaft mit zwei Gemeinden (ca. 4.500 Einwohner zusammen) und einem Verband für Abwasserbeseitigung mit 6 Mitgliedsgemeinden (gemeinsame Kläranlage) beschäftigt.

Ich fülle die Stelle der Sekretärin für die beiden Bürgermeister und den Geschäftsstellenleiter aus.

Meine weiteren Aufgabe sind:
- Öffentlichkeitsarbeit (Texte, Bilder, Daten), z.B. für Sonderausgaben und Berichte der örtlichen Presse über die Gemeinden.
- Sitzungsdienst (von Ladung bis Beschlusskontrolle) - durch mein Drängen wurde das Sitzungsprogramm Session und ein Ratsinfoportal (Web) eingeführt. Dies wurde unter meiner Leitung den Bedürfnissen der VG angepasst und das System wird von mir betreut.
- Mitteilungsblatt-  Erstellung m. Verlagsprogramm - Verwaltung der Austräger und Bezieher,
Das Layout wurde mit meinen Bildern in Zusammenarbeit mit der Druckerei gestaltet.
- Internetaustritt - Die Erstellung, Weiterentwicklung und Aktualisierung der VG-Seite wurde komplett von mir in Eigenregie erstellt. Die Ausschreibung für ein CMS-System bis hin zur Vergabe sind in selbständiger Leistung erfolgt.
Weitere Auftritte und Portale werden ebenfalls von mir ständig aktualisiert.
- Ehrungen, Gemeindeveranstaltungen, usw. - Gesamte Organisation
Vertretungstätigkeiten halbtags: Gewerbeamt, Rentenangelegenheiten, Soziale Angelegenheiten, Beglaubigungen, Telefonzentrale, ....

Ich bin derzeit in der EG 6 Stufe 6 eingruppiert. Im Netz ist eine Stellenbewertung für meine Tätigkeiten leider nicht zu finden.
Deshalb meine Frage: Habe ich eine Chance in die EG 8 höhergruppiert zu werden?

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2016, 10:47, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Moin,

da eine Zahnbehandlung ansteht, habe ich mich gefragt, ob es für Angestellte eigentlich noch Beihilfe gibt
(gesetzlich krankenversichert) ?

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2016, 02:19, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Es wurde bei uns eine innerbetriebliche 3jährige Weiterbildung als Fachwirt angeboten. Erforderlich ist eine Bewerbung, anschließend ein Auswahlverfahren mit 2 Prüfungen (schriftlich/mündlich).

Die Bewerbung soll per E-Mail erfolgen. Was gehört alles zu der Bewerbung? Ist ein Anschreiben ausreichend? Und wie formuliert man dies?

Ist folgendes ausreichend?

seit 4 Jahren arbeite ich in XX als XX und die tägliche Arbeit macht mir nach wie vor viel Freude.
Um meine Fachkenntnisse sowie meine berufliche Qualifikation auszubauen und zu erweitern, möchte ich die Möglichkeit ergreifen, die Weiterbildung als Fachwirtin zu absolvieren und mich hiermit um die Teilnahme für die Fortbildung bewerben.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir die Möglichkeit einräumten... MFG

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Geschrieben von: Gast, 15.02.2016, 23:05, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

S10347
und guten Abend, 
ich wollte mal hören, wie lange es bei einer internen Bewerbung (Beschäftigter) dauern kann, bis man Bescheid bekommt? Stelle ist ab sofort ausgeschrieben.

Kollegialer Gruß

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2016, 15:47, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (5)

Fällt bei einem Wechsel des Arbeitgebers (von Kommune zu Kommune) die Kinderzulage weg?

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Geschrieben von: Gast, 12.02.2016, 11:25, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,
ich habe eine Frage zur Eingruppierung.

Ich bin mit der Vergütungsgruppe VII eingestellt worden und habe den Bewährungsaufstieg nach 6 Jahren anerkannt bekommen. Nach dem TVöD war ich dann kurz in der E5 eingruppiert und als die 6 Jahre rum waren in die E6 gestiegen.

Jetzt habe ich eine "neue" Stellenbeschreibung vorgelegt bekommen, auf der die E5 steht. Mit der Begründung, dass die Stelle ursprünglich nur VII (E5) war. Ich würde weiterhin die E6 behalten, nur im Falle einer Neubesetzung würde der/die dann die E5 erhalten.

Ist das rechtens?
Kann ich das unterschreiben oder werde ich dann womöglich noch zurück gruppiert?
Auch wenn es jetzt keinen Bewährungsaufstieg mehr gibt, er wurde doch anerkannt - entspricht die Stelle dann nicht regulär der E6?
Die Begründung mit der Neubesetzung ist auch widersprüchlich. Es steht mein Name mit einer niedrigeren Entgeltgruppe drauf. Bei einer Neubesetzung muss die Stellenbeschreibung doch sowieso auf den/die Neue/n ausgestellt werden, da kann man doch dann die niedrigere E vermerken.

Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen kann.

Danke
Holger F.

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Geschrieben von: Gast, 11.02.2016, 15:58, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Person: Ich bin 22 Jahre alt, habe das Kaufmännische Berufskolleg I (BK 1) 2012 absolviert und im Anschluss meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation an einer Hochschule/Universität in Baden Württemberg in der Verwaltung 2015 erfolgreich abgeschlossen, danach wurde ich in meinem Betrieb übernommen.

Nun würde ich mich gerne weiterbilden, was im ÖD ja nicht so einfach ist..
Was gibt es denn grundsätzlich für Weiterbildungsmöglichkeiten, um eventuell in eine höhere Entgeltgruppe aufzusteigen (abgesehen vom AL1)??

Das RP hat mir mitgeteilt, ich könnte mit etwas Glück den AL 1 machen. Allerdings weiß ich nicht, zu was dieser befähigt oder was man danach durch den AL 1 verdienen kann? 
Ich weiß nur, dass ich durch den AL 1 die Zeit der Berufserfahrung für den AL 2 auf 3 Jahre verkürzt bekomme, was ich nicht gerade berauschend finde, da ich 3 Jahre "warten" einfach nur Zeitverschwendung finde und dann theoretisch auch gleich eine neue Ausbildung im mD machen kann. 


Ich möchte eigentlich nur sehr ungerne den ÖD verlassen, allerdings auch nicht für immer in meiner Entgeltgruppe bleiben.

Ich wäre über Tipps und Ratschläge sehr dankbar!

LG

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Geschrieben von: Gast, 10.02.2016, 08:48, Forum: Bundesbeamte, - Keine Antworten

Hallo Zusammen,

ich bin seit 2 wochen beamtin auf probe (bund). da ich ein kleines kind habe und die dienststelle 50 km vom wohnort entfernt ist, überlege ich zu meinem alten arbeitgeber zu wechseln. stellen als tarifangestellte sind ausgeschrieben. es handelt sich jedoch hierbei um eine kommune.
ist eine abordnung möglich ? gerade in der probezeit ? und wie sieht es mit beförderungen aus ? also höhere besoldungsstufe nach einer positiven beurteilung ? ich bin jetzt in einer a9.

die stelle, auf die ich mich bewerben würde, ist eine e9 (entspricht lt. früherer ausschreibungen soweit ich mich erinnern kann einer a10). würde ich dann automatisch bei einer abordnung auch eine a10 bekommen ?

besten dank an die runde
lg

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Geschrieben von: Gast, 09.02.2016, 18:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Kann der Bürgermeister einer Stadt mündlich - ohne dass es vorher irgendwie eine Abmahnung gab - einen Mitarbeiter, der bisher Amtsleiter war, mündlich mit sofortiger Wirkung von seinem Amt entheben?? Der Personalrat meint ja:
Ich bin dann aber doch entsetzt, da ich diese Stelle 14 Jahre innehatte und mir nun ab sofort eine Sonderaufgabe suchen kann oder besser noch mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden sein soll.
Hat jemand schon Ähnliches erlebt oder kann mir weiter helfen?
Herzlichen Dank
Martina

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Geschrieben von: Kai, 06.02.2016, 12:18, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo, wir haben bei uns auf der Stadt für alle eine Stellenbeschreibung gemacht. Die Frage ist, wer bewertet diese? An wen kann ich diese schicken, um nach einer Lohngruppe eingruppiert zu werden?
 Vg Kai

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Geschrieben von: Gast, 05.02.2016, 16:13, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Da ich zu diesem Thema von verschiedenen (berufenen) Seiten völlig verschiedene Daten genannt bekam, versuche ich auf diesem Wege Klarheit zu erlangen.
Sicher soll sein, dass "Erziehungszeiten" mitgezählt werden. Wann beginnen die Dienstjahre eigentlich? Bei Eintritt in den öffentlichen Dienst oder ab Erreichen eines bestimmten Alters? Was zählt dazu, was nicht?

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Geschrieben von: Gast, 04.02.2016, 14:03, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Also ich habe die Möglichkeit eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte entweder bei der Bezirksregierung oder im Bundesverwaltungsamt zu machen. Nun bin ich sehr unentschlossen und bitte um Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 03.02.2016, 15:18, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo,
ich war 15 Monate krank und habe während des Krankenstandes einen Rentenantrag gestellt, der genehmigt wurde. Da es nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist, habe ich bei meinem alten Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag gemacht. Mein AG möchte jetzt die Krankengeldzuschuesse in vollem Umfang von mir zurück. Die Differenz  zwischen dem Krankengeldzuschuss und der Rente, die mir fuer diesen Zeitraum überwiesen wurde, ist viel zu gross. Kann der Arbeitgeber darauf verzichten, dass ich den vollen Betrag aus eigener Tasche bezahlen muss?

Gruss
Harry

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Geschrieben von: Gast, 01.02.2016, 22:55, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

014 ,
wie sieht das aus, wenn jemand als Angestellte im Anschluss an die Elternzeit zur Kinderbetreuung beurlaubt ist? Das geht ja gemäß Paragraph 14 LGG (NRW) solange, wie ein Kind unter 18 im Haushalt lebt. Grundsätzlich muss die Verlängerung dieser Beurlaubung ja ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist gestellt werden. Was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird? Hat da jemand von euch schon Erfahrungen mit gemacht?

Beste Grüße

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Geschrieben von: skateroetzi, 30.01.2016, 17:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo liebe Forenmitglieder,

durch Organisationsänderung hat der Personalrat noch ein "sogenanntes Übergangsmandat" bis zur nächsten Personalratswahl im Mai 2016.

Ich bin noch Mitglied dieses Peronalrats und möchte, dass bis Mai 2016 noch eine Personalversammlung abgehalten wird. Dieses wird von den anderen Mitglieder abgelehnt, da angeblich das Übergangsmandat nicht mehr berechtigt eine Personalversammlung abzuhalten.

Stimmt das ? Und kann mir einer erklären, was ein Übergangsmandat an Möglichkeiten überhaupt noch bietet?

Es gilt hier Bundespersonalvertretungsrecht.

Danke und ein schönes Wochenende noch. Icon_razz

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2016, 16:01, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich stehe völlige auf dem Schlauch, was meine Stufenzuordnung angeht.

Ich wurde zum 01.01.2007 nach EG 9 höhergruppiert und erhielt die Stufe 3. Nach 3 Jahren in der Stufe 3 erhielt ich automatisch Stufe 4. Somit nach 3 Jahren in dieser Entgeltgruppe.

Heute bin ich noch immer in Stufe 4. 6 Jahre lang schon. Woran liegt das? Bekomme ich die Stufe 5 erst nach 10 Jahren Zugehörigkeit in EG 9, das wäre ja dann zum 01.01.2017 oder hätte ich diese bereits mit Beginn des Jahres 2014 erhalten müssen?

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2016, 13:15, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Guten Tag an alle Kolleginnen und Kollegen,
ich arbeite als Mitarbeiter auf dem Bauhof meiner Gemeinde, und bei uns gibt es keine Stellenbeschreibungen.
Die meisten Kollegen sind als `Mitarbeiter für alle anfallenden Tätigkeiten´angestellt. Jetzt gibt es bei uns häufiger Probleme bei der Abgrenzung zu den Tätigkeiten des Vorarbeiters. Wir müssen sehr selbstständig arbeiten, häufig ungelernte Helfer mitnehmen, die uns zugewiesen werden, bekommen aber nicht den Status eines Kolonnenführers.
Gibt es eine Checkliste, anhand der man verschiedene Tätigkeitsbereiche klar definieren kann, und wenn ja wo kann ich sie finden?

Hilfreich wären klare Abgrenzungen mit Begriffen wie:
Vorarbeiter, Kolonnenführer, Facharbeiter, Mitarbeiter u.ä..

Vielen Dank für die Antworten
Christian

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2016, 04:07, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (3)

Guten Morgen allerseits, S10347 014

die Gemeinde bietet eine Arbeitsstelle im Bereich Servicebetrieb Bauhof, die Tätigkeiten leicht durchzuführen, Bereichtschaftsdienst bei Räumen und Streuen, nichts was einen umbringen würde. Die Möglichkeit des Quereinstiegs ist gegeben, da Handwerksausbildung im technischen Bereich vorhanden.

Es wäre ein etwas ruhigerer Hafen nach einem recht bewegten Arbeitsleben mit vielen Stolpersteinen und anderen Nickeligkeiten. Stehe vor der Entscheidung für ein paar Jahre ins Ausland zu gehen (jeweils 6 Monat e mit 1-1,5 Wochen Urlaub) oder aber den ruhigen, sicheren Kommunalbetrieb zu wählen.

Lohnt sich der Umstieg, Einstieg in einen kommunalen Betrieb? Icon_eek Die Bewerbung habe ich bereits zusammengestellt. Ob sie einen mit 50 Jahren auch aufnehmen würden?

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2016, 20:07, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Guten Abend,

ich möchte gerne wissen, welcher Entgeltgruppe folgende Stelle entspricht:
Die Stelle ist im Stellenplan 2016 angegeben als Vc ku VIb.
Was bedeutet dieses ku und welcher Entgeltgruppe ist diese zuzuordnen?

Danke vorab!

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2016, 14:54, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (2)

Hallo,

meine Freundin ist bald mit dem Studium an der FHÖV fertig, Studiengang Schwerpunkt Recht.
Da sie nicht gerade glücklich ist, überlegt sie nach dem Studium, und trotz evt. hoher Rückzahlungen, einen Masterstudiengang in Jura abzulegen. 

Wir hatten uns an der Fernuni Hagen informiert, hier wurde uns gesagt, dass der Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studienprogramms (mind. 180 ECTS) mit dem Titel Bachelor of Laws (L.L.B) oder mit einem gleichwertigen Grad an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes Voraussetzung ist. Der Anteil der vergleichbaren rechtswissenschaftlichen Lehrinhalte muss mindestens 120 ECTS (entspricht ca. 100 Semesterwochenstunden) umfassen

Weiss jemand, ob der BA an der FHÖV zu einem Master in Jura befähigt? 

Vielen Dank,

Dave

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