Anspruch auf IAZ bei Krankengeldbezug
#1

Bei längerer Erkrankung erhält man von der Krankenkasse Krankengeld. In dieser Zeit besteht aber für ca. 1,5 Jahre immer noch eine Betriebszugehörigkeit. Ist man trotz fortgesetzter Betriebszugehörigkeit dann von der Sonderzahlung des Inflationsausgleiches im Juni 2023 gemäß TvÖD VKA ausgeschlossen?
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#2

Entscheidend ist im Rahmen des TV Inflationsausgleich, ob man noch Anspruch auf Krankengeldzuschuss hat (oder hätte, dieser aber bei 0 € liegt). Soweit man zumindest am Jahresanfang noch den Anspruch hatte würde man Anspruch auf die Einmalzahlung im Juni haben. Für die einzelnen Monate ab Juli muss man jeweils schauen ob noch Anspruch besteht.
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