10.07.2023, 14:23
Bei längerer Erkrankung erhält man von der Krankenkasse Krankengeld. In dieser Zeit besteht aber für ca. 1,5 Jahre immer noch eine Betriebszugehörigkeit. Ist man trotz fortgesetzter Betriebszugehörigkeit dann von der Sonderzahlung des Inflationsausgleiches im Juni 2023 gemäß TvÖD VKA ausgeschlossen?