Eingruppierung Leitung Gruppe Behindertenwerkstatt TV-L
#1

Guten Tag 
Ich bin gelernte Hauswirtschafterin und Kauffrau für Büromanagement.

Ich bin im TVöD L als Hauswirtschaftshelferin nur eingestellt. Führe aber eine Gruppe in einer Behindertenwerkstatt. Leite die Leute an und übernehme die Verantwortung für die Gruppe.

Ist das so korrekt? Meine Bezeichnung Hauswirtschaftshelferin und eine Eingruppierung von 5 ?

Ich finde das zu wenig.

Ich bitte um eine Antwort.

Vielen Dank
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#2

Für die Eingruppierung ist die "auszuübende" Tätigkeit relevant, also die, welche arbeitsvertraglich vereinbart wurde. Nicht hingegen die tatsächlich "ausgeübte" Tätigkeit. 

Anders nur, wenn eine höherwertige Tätigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich (muss nicht schriftlich erfolgen) vereinbart wurde. Das setzt aber voraus, dass auf Arbeitgeberseite auch eine hierzu befugte Person aufgetreten ist. Der "normale" Vorgesetzte ist üblicherweise hierzu nicht berechtigt. Da muss ihn die Personalverwaltung schon ermächtigt haben.
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