Geschrieben von: Gast, 16.12.2015, 15:59, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo! Wir nutzen für ca. 1000 MA seit 2009 das BEM und sind auf der Suche nach einer hierfür geeigneten Software (Datenbank+Dokumentenverwaltung, möglichst ein Tool) um die Datenflut besser beherrschen zu können. Gibt es hier Erfahrungen?

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Geschrieben von: Gast, 14.12.2015, 17:43, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (10)

Hallo,

ich habe 2 Fragen zum neuen Ausbildungsberuf “Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement“:

1.) Wer weiß, wie die neuen Kaufleute für Büromanagement nach der Ausbildung üblicherweise eingestuft werden? Je nach Stelle in Entgeltgruppe 5 bis 8 TVöD wie Verwaltungsfachangestellte? Oder erfolgt dies noch unter der EG 5?

2) Brauchen Kaufleute für Büromanagement eigentlich auch noch den Angestelltenlehrgang 1 und 2, wenn sie in gehobene Stellen oberhalb der EG 8 gelangen wollen, oder gelten hier andere Regeln als für die früheren Bürokauffrauen / Bürokaufmänner?

LG

Pia

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Geschrieben von: Havi, 10.12.2015, 17:23, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ich bin seit 2001 auf einem Mischarbeitsplatz (E8). Dieser beinhaltet zur Hälfte Schreibtätigkeit, zur Hälfte Sachbearbeitung mit hälftiger (25%) Vorzimmervertretung. Das funktioniert in den letzten 2 Jahren nicht mehr so wirklich, da sich die Vorzimmervertretung durch Krankheit (fast) verdoppelt hat. Meine Frage wäre nun, welche Möglichkeit es gibt, eine Zulage oder einen Ausgleich zu bekommen. Das Vorzimmer ist ebenfalls mit E8 bezahlt; von daher gibt es hier keine Differenz zu meiner Vergütungsgruppe. Hätte ich E6, würde ich den Ausgleich zu E8 bekommen; so aber nicht, da ich eine gleichwertige Stelle habe. Zum einen ist diese Vertretung sehr stressig und anstrengend - mit Überstunden natürlich - und ich komme halt auch ins Schleudern, da ich meinen eigenen Arbeitsplatz nicht mehr richtig geregelt bekomme, weil ich ständig Vorzimmervertretung machen muss. Eine Vertretung für meinen Arbeitsplatz ist schwierig; daher frage ich auch explizit nach einer Möglichkeit, diese "Mehrarbeit" irgendwie vergütet zu bekommen.

Vielen Dank !
Havi

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2015, 14:19, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Ein Bürger hat ein öffentliches Grundstück gekauft, welches als Parkplatz genutzt wurde.
Im Kaufvertrag wurde vergessen, zu vereinbaren, dass das Grundstück entwidmet wird.
Eine gleichwohl durchgeführte Entwidmung hat sich jetzt als rechtswidrig herausgestellt.
Das Grundstück wurde auch nach Kauf bis heute als öffentlicher Parkplatz genutzt.

Hat der Bürger jetzt noch (nach über 10 Jahren) einen Anspruch auf Entwidmung ?

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Geschrieben von: Gast, 10.12.2015, 10:10, Forum: TVöD, Antworten (1)

Gibt es eine Stellenbeschreibung für Bauzeichner im öffentlichen Dienst?

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Geschrieben von: Gast, 09.12.2015, 16:59, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Moin,

ich habe eine Frage zur Befangenheit: In einer Gemeinde soll demnächst ein Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes Windenergie im Flächennutzungsplan (also eine Änderung des Flächennutzungsplanes) entschieden werden. Die Fläche steht eindeutig aufgrund einer zu Grunde gelegten Standortpotentialanalyse fest. Ein Ratsmitglied hat einen Bruder, der in der o.a. Fläche über Eigentumsflächen verfügt und somit durch die Ausweisung des Sondergebietes finanzielle Vorteile hat. Darf dieses Ratsmitglied an der Entscheidung mitwirken oder sollte eine Befangenheit unterstellt werden?

Bin gespannt, bedanke mich bereits jetzt!

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Geschrieben von: Studis, 09.12.2015, 14:23, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo Leute,

wir sind Studierende aus der Uni-Landau und führen gerade eine Umfrage zum Thema Arbeitszufriedenheit durch.
Vielleicht hat der ein oder die andere Lust bei unserer Umfrage mitzumachen?
Das Ganze ist für eine Seminararbeit und würde uns stark weiterhelfen! (Wir haben keine kommerziellen Interessen und die Umfrage läuft völlig anonym).

Vielen Dank und hier ist der Link zur Umfrage:
https://umfrage.uni-landau.de/limesurvey...48?lang=de

Eure Studis Smile

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Geschrieben von: Gast, 09.12.2015, 13:09, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

während die Verkürzung der Ruhezeit bei Arbeitnehmern über §§ 5 und 7 ArbZG, Tarifvertrag sowie Dienstvereinbarung möglich ist, ist für Beamte § 5 AZVO (NRW) maßgeblich.

Hiernach können Ausnahmen durch den Dienstvorgesetzten in besonderen Tätigkeitsbereichen zugelassen werden, sofern zwingende dienstliche Belange dies erfordern und ein angemessener Gesundheitsschutz gewährleistet wird.

Leider kann ich nichts finden, was in Richtung Kommentierung zur AZVO NRW oder einer analogen Anwendung/Übertragung des ArbZG geht.

Fraglich ist also insbesondere, wie weit (1) die Ruhezeit für Beamte auf dieser Rechtsgrundlage verkürzt werden kann, welche Ausgleichszeiträume (2) ggf. geboten sind, welche Anforderungen an den "besonderen" Tätigkeitsbereich (3) bzw. die "zwingenden" dienstliche Belange (4) zu stellen sind und was unter die Gewährleistung eines "angemessenen" Gesundheitsschutzes (5) fällt.

Vielen Dank vorab für Infos, Hinweise oder Anregungen.
FS

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Geschrieben von: Gast, 08.12.2015, 13:46, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Hallo Forenmitglieder!
Hab da mal eine "bescheidene" Anfrage:
In unserer Stadt wird ein ehemaliges Fabrikgebäude durch bzw. für Vereine/Institutionen und diverse kleine Firmen genutzt. Eine Umwidmung von der bisherigen Nutzung als große Metallbaufirma in die jetzige erfolgte nicht. Auch eine Nutzungsänderung wurde bisher nicht beantragt. Z.Bsp. gibt es zu mehreren Räumen keinen zweiten Fluchtweg. Eine Nutzung wie in der früheren Form (Metallbau) findet schon seit mehreren Jahren nicht mehr statt.
Da der Eigentümer sich sehr gut mit hohen Amtsträgern aus der Politik versteht, könnte man mutmaßen, dass dies absichtlich von oben her geduldet wird.
Habt ihr einen Tipp, wie man vorgehen könnte, um den Eigentümer zur Beantragung einer Genehmigung zu bewegen?
Wer wäre denn eurer Meinung nach im Schadensfall (Brand etc.) mit verantwortlich (Sachbearbeiter, Amtsleiter, Bürgermeister etc.), wenn dies weiter so geduldet werden würde?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 07.12.2015, 20:49, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Konnen sich gemeindliche Bauhöfe an öffentlichen Ausschreibungen, wie z.B. Winterdienst, nach thüringer Kommunalrecht beteiligen?

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Geschrieben von: Gast, 07.12.2015, 09:45, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

bei den Versorgungsabschlägen in NRW gibt es ja die unterschiedlichsten Regelungen und auch einige Ausnahmen.

Folgenden Fall kann ich aber nirgends finden:

Wenn jemand 45 Dienstjahre vollendet hat und auf Antrag mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen will, werden die Abschläge dann nur bis zum 65. Lebensjahr oder bis zur Regelaltersgrenze berechnet?

Vielleicht kann jemand helfen?
Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 05.12.2015, 00:50, Forum: Kasse, Antworten (1)

Welche Voraussetzungen sind für die Stelle des Kassenverwalters nötig und wie hoch fällt sein Gehalt aus?
Danke

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Geschrieben von: Gast, 03.12.2015, 18:27, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer kommunalen Stadtverwaltung seit Mitte 2012 auf einer bisher in Entgeltgruppe 8 ausgewiesenen Stelle.

Meine Stelle wurde, wie die anderen Stellen innerhalb meiner Abteilung, nach Umverteilung der Aufgabenbereiche auf Antrag (Januar 2015) neu bewertet. Ich habe im Rahmen der Umverteilung einen kleinen Teil einfacherere Aufgaben abgegeben.

Das Ergebnis laut Bewertung ist die Vergütungsgruppe V b Fallgruppe 1a (kein Bewährungsaufstieg gegeben). Weiter wird die Vergütungsgruppe V b ohne Bewährungsaufstieg gemäß den Überleitungsvorschriften in Entgeltgruppe 9 TVöD übergeleitet.

Da ich mich nun in diesen Belangen nicht so gut auskenne wie in meinem Tätigkeitsbereich stellt sich mir die Frage, in wie fern ich davon jetzt profitieren kann, wenn ich keinen Angestelltenlehrgang II absolviert habe. Die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten habe ich Mitte 2006 abgeschlossen.

Da ich den Tätigkeitsbereich dauerhaft führe kann die Zulage nach § 14 TVöD für eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht zum tragen kommen.

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Geschrieben von: Gast, 02.12.2015, 16:45, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (1)

083
Ich habe in diesem Jahr meine Ausbildung zur VFA erfolgreich bestanden. Ei2324

Nun würde ich mich gerne fortbilden, um auch über EGR. 8 hinaus zu kommen. Gibt es neben dem AII auch noch andere Möglichkeiten, die mich zu einer Eingruppierung in EGR. 9 und höher berechtigen oder durch die ich vielleicht verbeamtet werden könnte, ohne dass ich ein Studium komplett von vorne beginne?

Am liebsten wäre mir etwas Nebendienstliches...... Was kennt ihr so an Fortbildungsmaßnahmen und was habt ihr für Erfahrungen?

  036

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Geschrieben von: Gast, 01.12.2015, 14:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (7)

Liebe Forumsmitglieder, 014

vielleicht könnt Ihr mir helfen bzw. einige Tipps geben:

Ich bin kommunale Angestellte. Seit 2007 in EG 8, seit Mitte 2012 mit Zulage nach EG 9. Allerdings nehme ich jetzt schon ca. 2 Jahren Aufgaben nach EG11 wahr. Nach Aussage meines Chefs sowie des Personalamtes soll nach Lehrgangsabschluss II die Höhergruppierung nach EG11 erfolgen. Mit dem Angestelltenlehrgang II bin ich im Frühjahr fertig und der GVP nach EG 11 liegt auch bereits vor.

Nun muss mein Fall noch durch die "Bewertungsrunde" beim Personalrat. In der letzten Woche gab es vorab die Aussage, dass das Überspringen der Entgeltstufen für mich nicht möglich sei, da das "den sozialen Frieden unter den Mitarbeitern" stören würde (?!). Mir sind nach kurzer Nachfrage unter Kollegen bereits 5 Fälle bekannt, bei denen mind. eine Entgeltgruppe übersprungen wurde und das werden ja sicherlich nicht die Einzigen sein ...

Ich bin jetzt etwas ratlos, wie ich mich verhalten soll. Im Rahmen der Gleichbehandlung finde ich es etwas merkwürdig, dass es scheinbar jede Menge solcher Fälle gibt und es bei mir nun ein Problem darstellen soll. Icon_confused

Viele Grüße und danke
J.

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Geschrieben von: Journalist, 30.11.2015, 19:11, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich recherchiere im Auftrag von ARTE für ein Fernsehfeature zur Flüchtlingssituation.

Im Rahmen eines Thementages im Februar wollen wir in unserem Feature auf die Auswirkungen der Flüchtlingssituation auf die Kommunen eingehen und thematisieren, vor welche Herausforderungen sie gestellt sind und wie teilweise von Unternehmen auch versucht wird, aufgrund der Flüchtlingskrise Geschäfte zu machen mit überteuerten Immobilien, teurer Infrastruktur etc. Dazu wechseln wir zwischen konkreten reportagigen Situationen, die als Einzelfallbeispiele dienen, und der Expertenebene, die uns die großen Zusammenhänge erklären.

Hierbei suche ich nach Hinweisen, wo unter Umständen etwas schief läuft und welche Unternehmen unseriös agieren.
Dieser Post soll Ihnen die Möglichkeit geben, mir anonym Informationen oder Dateien zukommen lassen.
Ich garantiere Ihnen hierbei, Sie als Quelle zu schützen und die Informationen vertraulich zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Matthes


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Geschrieben von: vibur, 30.11.2015, 17:12, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo, hallo, ich suche Experten für den Bereich TVöD VKA, die mir bei meinem Problem helfen können.

"Die Anrechnung von förderlichen Zeiten bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs gemäß §16 Abs. 2 Satz 3 TVöD (VKA) liegt im Ermessen des Arbeitgebers."

Dies wurde mir als Begründung gesagt, als ich als Schwerbehinderter mit 25 jähriger Berufserfahrung, die Gleichbehandlung zu einem Kollegen gefordert habe. 
Gibt es Urteile, Kommentare oder Definitionen die Auskunft darüber geben was "förderliche Zeiten" sind und in welcher Form das "Ermessen" ausgeübt werden kann?

Ich freue mich über jede Zuschrift!

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Geschrieben von: kugel, 30.11.2015, 13:39, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo,

ich bin soeben auf diese Seite gestoßen und hoffe ihr könnt mir helfen.

Kurzvorweg, ich bin seit 2 Jahren in der Anlagenbuchhaltung einer Kommune tätig und habe einen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte und ein Privatstudium in Verwaltungsbetriebswirtschaft abgeschlossen. Dies liegt allerdings schon ein paar Jährchen zurück  

Da ich noch nicht eine Fortbildung zum Thema Anlagenbuchhaltung hatte und ich mich nur auf dass Wissen meine etwas länger zurückliegenden Ausbildung stützen kann, werfen sich bei mir im Tagesgeschäft einige Fragen auf.

Wie z.B. dieser Fall:

Vor etwa einem Jahr hat unsere Kommune eine Geschwindigkeitstafel geschenkt bekommen (mit diesen Smileys wenn man zu schnell fährt). Diese Tafel wurde bisher mit Akkus betrieben. Es stellte sich nun raus, das der Verbrauch der Batterien/Akkus für diese Tafel sehr hoch ist. Nun wird in Erwägung gezogen Solarpaneelen für diese Tafel anzuschaffen um Kosten zu sparen um nicht ständig Akkus kaufen zu müssen. Meine Frage: Stellen diese Solarpaneelen nachträgliche AHK dar und müssen somit auf das bereits vorhandene aktivierte Anlagengut gebucht werden? Fakt ist ja, dass die Tafel nur mit Hilfe von Akkus oder ähnlichen betrieben werden kann. Die Solarpaneelen werden auch extra nur für diese bestimmt Tafel angeschafft. Der Nutzungszweck wird hier nicht geändert, es tritt ja hier eigentlich nur eine wirtschaftliche Verbesserung für die Kommune ein?

Für Antworten wäre ich sehr dankbarSmile

Vielleicht ist hier auch jemand in der Anlagenbuchhaltung tätig mit dem man Erfahrungen austauschen könnte

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Geschrieben von: macher67, 29.11.2015, 19:28, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

In der Einladung zu der konstituierenden Sitzung (Juni 2014) unseres Gemeinderates stand u. a. 

4. Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses

auf der Tagesordnung.


Auszug aus der Niederschrift dieser Sitzung

4.) Wahl des Rechnungsprüfungsausschusses 
Es wurden vorgeschlagen Person 1 als Vorsitzender, Person 2 als Schriftführer und Person 3 als Beisitzer. Vertreter wurden keine vorgeschlagen und damit auch nicht gewählt. Der Rat bestätigte einstimmig den Vorschlag von Ortsbürgermeister XY offen abzustimmen und wählte anschließend die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wie oben dargestellt.

Der Ortsbürgermeister lädt nun (nach 1 1/2 Jahren) zu einer konstituierenden nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses ein. 


Tagesordnung:
1. Wahl des/r Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
2. Prüfung der Jahresabschlüsse 2012 und 2013

Meine Fragen in dem Zusammenhang lauten:

1. Konstituierende Sitzung Juni 2014 war öffentlich; die bevorstehende Sitzung ist nichtöffentlich. Darf eine konstituierende Sitzung oder ein Teil derer nichtöffentlich sein?
2. Per e-Mail wurde der gesamte Gemeinderat zu der nichtöffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses eingeladen.
3. Ist es nicht so, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses seine Ausschussmitglieder zur RePrü einlädt?
Dieses wiederum setzt voraus, dass der Vorsitzende entsprechende Info (Abschluss Haushaltsjahr) vom Bürgermeister erhält.

Besten Dank für Eure Unterstützung.

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Geschrieben von: Gast, 22.11.2015, 22:41, Forum: AltTZ, Antworten (8)

Hallo,
am 30.11.2015 beende ich meine Dienstzeit (nach ATZ, Freistellungsphase) im öffentlichen Dienst beim Landratsamt und gehe nahtlos in Rente über, ab 1.12.2015.
Von der Personalverwaltung wurde mit mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld 11/12 für 2015 hätte, da mein Dienstverhältnis am 30.11.15 endet.
Entspricht diese Auskunft den Bestimmungen des TVÖD  ? Oder gibt es eine Möglichkeit, noch anteilig Weihnachtsgeld zu bekommen?

Danke für Ihre Antwort
Josef

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2015, 18:26, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,
habe einen Realschulabschluss und eine Ausbildung zur Industriekauffrau. In diesem Beruf habe ich 14 Jahre gearbeitet. Nun versuche ich eine Stelle in einer öffentlichen Behörde zu bekommen. Besteht dann die Möglichkeit neben meiner normalen Tätigkeit eine Ausbildung zu machen um z. B. in den mittleren Dienst zu kommen?
Oder wäre das dann eine ganz normale Ausbildung? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke

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Geschrieben von: Gast, 20.11.2015, 10:46, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Hallo,

ich hab auch mal ne Frage. Ich arbeite zur Zeit in Niedersachsen bei einer Kommunalbehörde. Bin Beamtin auf Lebenszeit 51 J.
ich habe mich auf eine andere ausgeschriebene Stelle in Schleswig- Holstein beworben. Nun kam die Zusage.
Amtsärztliche Untersuchung alles OK. Habe aber Angst, dass sie die zurück nehmen, wenn sie meine Fehlzeiten sehen.

Bin schwerbehindert.

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Geschrieben von: Gast, 15.11.2015, 16:47, Forum: TVöD, Antworten (4)

014 

Ich habe 2 Fragen zu den Kündigungsfristen im Öffentlichen Dienst.

Zu mir: Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und werde seit über 3 Jahren im Bürgeramt eingesetzt. Die Arbeit im Bürgeramt langweilt mich zusehends  (ich fühle mich unterfordert), ebenso nervt mich das schlechte Betriebsklima. Da man mir ferner keine Perspektiven anbietet, möchte ich kündigen und etwas ganz Neues machen, entweder studieren oder eine neue Ausbildung.

Wie muss ich den § 34 TVöD verstehen? Danach beträgt meine Kündigungsfrist ja offenbar 3 Monate (bin inkl. Ausbildung jetzt seit 6 Jahren hier beschäftigt).
Nehmen wir an, dass ich morgen am 16.11.15 per Einschreiben kündige. Endet mein Arbeitsverhältnis dann am 16.2.16? Oder beginnt die Frist erst am Ende des Monats, so dass mein Arbeitsverhältnis am 29.2.16 endet?

Noch eine Frage: Wie ist die Praxis im Öffentlichen Dienst, verzichtet der Arbeitgeber schonmal auf diese Kündigungsfrist, wenn der Arbeitnehmer darum bittet, oder ist diese in Stein gemeißelt? 

Viele Grüße 
Timo

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Geschrieben von: Gast, 13.11.2015, 22:39, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (4)

Hallo  G025234

ich denke darüber nach, eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten zu machen - diese entweder bei einer Stadt oder beim Landkreis (in NRW oder in Niedersachsen). 

Ich würde gerne wissen, was man als Verwaltungsfachangestellte in der Verwaltung später ungefähr verdient. Kann mir jemand das ungefähre Brutto-Gehalt nennen? Gerne würde ich im sozialen Bereich arbeiten, vielleicht im Jobcenter oder im Jugendamt.

Liebe Grüße

Lisa

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Geschrieben von: Meister, 13.11.2015, 16:42, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo,

im Jahr 2016 geht die Urlaubszeit wieder los. Hierzu hätte ich folgende Fragen:

1. Wie plant ihr in eurer Dienststelle den Urlaub? Liegt oder hängt eine Liste z.B aus, wo  alle Beschäftigten ihre Urlaubswünsche  eintragen können?

2. Wie lange liegt die Liste aus und in welchem Zeitraum wird der Urlaub vom Personalchef genehmigt?

3. Seit ihr der Meinung, die Urlaubsliste sollte nicht im Aufenthaltsraum aushängen, aus datenschutzrechtlichen Gründen?

Sicher wundert ihr euch über diese Fragen, aber bei uns ist es immer ein Kampf Urlaub zu bekommen und es dauert immer mehrere Monate und sogar kurz vor Urlaubsantritt, dass dieser genehmigt wird. Ich glaube nicht, dass das so in Ordnung ist.

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Meister

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Geschrieben von: TanjaLara, 13.11.2015, 09:55, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe meine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation bei einer Stadtverwaltung absolviert. Ich bin in EG 5 eingruppiert. Dies ist 7 Jahre her. Seit 2014 habe ich einen GVP nach EG 8. Dies bekomme ich aber nicht, da ich laut Arbeitgeber erst einen Angestelltenlehrgang machen muss. Ich bekomme nur eine Zulage nach EG 6. Meine Frage: Kann es richtig sein, dass ich seit 20 Monaten eine Tätigkeit nach EG 8 mache, aber nicht mehr Geld bekomme? 

Vielen Dank im Voraus schon mal

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Geschrieben von: Gast, 10.11.2015, 21:18, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Wie muss ein Standesbeamter in Sachsen eingruppiert sein (Standesamtsbezirk mit 24000 Einwohnern)?

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Geschrieben von: Gast, 10.11.2015, 14:29, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hat jemand Erfahrung in der Tätigkeit einer Ausländerbehörde?

Mich interessieren hauptsächlich sinnvolle Fortbildungsmöglichkeiten. Interessant wären auch Angebote, die man nebenberuflich besuchen kann, um sich hier weitere Kompetenzen anzueignen.

Kennt sich jemand damit aus?

MfG
Thilo

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Geschrieben von: auge006, 10.11.2015, 08:59, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo, habe mal wieder eine Frage !

Bin Sachbearbeiter im Außendienst in einer Großstadt und laut Arbeitsvertrag muss die Bereitschaft bestehen, das Privat-KFZ dienstlich einzusetzen. Was so erstmal nicht das Problem war. Aber nun stellte sich heraus, dass ich im Jahr ca 5000Km im Stadtverkehr zurück lege und dieses für mich mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden ist, da unter anderem höhere Wartungskosten als bei normalen Gebrauch des Fahrzeugs anfallen usw., mal abgesehen von der Tatsache, dass wir für die Ausübung unserer Kontrollen auch noch einiges an Materialien mitzuführen wie zB. Spaten, Werkzeugkoffer, Erdnägel, usw. 
Wie sieht es da mit der Stellung von Dienstfahrzeugg aus, da es außer mir auch noch 9 weitere Kollegen in unserer Abteilung betrifft und im Bereich bestimmt 30? Doch unsere Bereichsleitung sich weigert, da aus deren Sicht nicht erforderlich, da so eirtschaftlicher für Amt zum Nachteil der Beschäftigten. Unser PR sagt Pech gehabt. Ist das wirklich so oder will er sich nur nicht mit denen anlegen? Der PR selbst ist nicht auf das Fahrzeug angewiesen und bekommt EG 10, die dies betrifft EG 5.

Danke schonmal für Info P033 D020

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Geschrieben von: Gast, 09.11.2015, 13:07, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (1)

Was passiert eigentlich wenn der Stadtdirektor einer Gemeinde zurücktritt, weil ihm die Entlastung verweigert wurde ?
Wer führt dann die lfd.Geschäfte ?

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