Geschrieben von: Gast, 13.06.2016, 15:34, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (2)

Hallo zusammen!

Darf mir mein Dienstherr vorschreiben, dass ich in der Emailsignatur meinen akademischen Grad eines "Dipl.-Ing. (FH)" nicht verwenden darf? Eigentlich habe ich doch einen Anspruch darauf, da ich ja auch hierfür einen entsprechende Urkunde bekommen habe.

Wie kann ich es ihm darlegen, dass er "Unrecht" hat?

Vielen Dank für Eure Meinungen!

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Geschrieben von: Gast, 13.06.2016, 14:10, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (3)

Liebe Leute,

also ich bin stinkesauer auf die Kommunalverwaltung, bei der ich mich beworben habe. Es geht um einen Ausbildungsplatz zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung. Bereits nach dem Eignungstest ließ man mich fünf Wochen auf das Testergebnis waren. Dann kam das Vorstellungsgespräch Anfang/Mitte Mai. In diesem Gespräch teilte man mir mit, dass das Endergebnis Mitte Juni eintrifft, was ja auch okay ist, dass sie mir das vorher gesagt haben.

Allerdings ist die Ausbilderin sowas von unzuverlässig. Ich habe sie vor fast zwei Wochen angeschrieben, ob sie mir eine kurze Prognose geben kann, ob das mit dem Ausbildungsplatz was wird oder nicht, da ich nämlich für den Ausbildungsplatz in ein anderes Bundesland umziehen und meine Wohnung hier kündigen muss. Ich habe sie freundlich darum geben. Keine Reaktion! Die lassen mich noch immer im eigenen Saft schmoren. Sie reagiert grundsätzlich nicht auf E-Mails, ans Telefon geht sie manchmal auch nicht.
Ich hatte sie damals darum geben, mir eine Bescheinigung auszustellen, dass ich am Eignungstest teilgenommen habe. Sie versprach, es in der nächsten Woche fertig zu machen. Und was war? VIER WOCHEN hat sie mich warten lassen, ehe die Bescheinigung kam - dann noch von einer anderen Mitarbeiterin.

Ich bin so sauer, dass ich fast schon auf den Platz verzichten möchte. Jetzt meine Frage. Meint ihr, es macht Sinn, sich zu beschweren? Sie wusste genau um die Dringlichkeit der Angelegenheiten und hat mich strikt ignoriert.
Und wo beschwere ich mich über sie?

Ich danke euch für eure Hilfe!

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Geschrieben von: KommunalForum, 12.06.2016, 08:26, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Das Internetportal #HolDenOberbürgermeister hat den Deutschen Preis für Onlinekommunikation 2016 gewonnen. 

Das Projekt der Stadt Heidelberg, bei dem Bürgerinnen und Bürger den Terminkalender von Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner mitbestimmen können, wurde am Abend des 8. Juni 2016 in Berlin in der Kategorie „Innovation des Jahres“ geehrt. 

„Die Auszeichnung ist ein toller Erfolg für #HolDenOberbürgermeister und zeigt die große Aufmerksamkeit und Wertschätzung, die unser Internetportal erfährt. Ganz besonders freut mich, dass wir uns gegen so hochkarätige Mitbewerber wie Daimler, die Deutsche Telekom und die UN durchsetzen konnten“, sagte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. „Bei meinen bislang 19 Terminen, die ich bei #HolDenOberbürgermeister absolviert habe, erhielt ich von den Bürgerinnen und Bürgern wichtige Anregungen für meine tägliche Arbeit. Ich danke allen, die mitgemacht haben und sich auch weiterhin beteiligen möchten. Ich freue mich auf weitere Projekte und Treffen.“

„Bürgerinnen und Bürger können Ideen, Wünsche und auch Sorgen einbringen“
Das Magazin für Kommunikation „pressesprecher“ zeichnete in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal herausragende Projekte, professionelle Kampagnenplanung und zukunftsweisende Strategien digitaler Kommunikation aus. Der Deutsche Preis für Onlinekommunikation gilt als wichtigste bundesweite Auszeichnung in diesem Bereich. „Mit #HolDenOberbürgermeister haben wir ein Portal geschaffen, auf dem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt schnell und einfach ihre Ideen, Wünsche und auch Sorgen einbringen können. Dadurch kommen Themen in die politische Diskussion, die es ansonsten nicht geschafft hätten. Die Auszeichnung mit dem Deutschen Preis für Onlinekommunikation bestätigt uns, dass wir auf dem richtigen Weg sind“, sagte Nicole Huber, Initiatorin des Portals und Leiterin des Referats des Oberbürgermeisters. Sie nahm den Preis gemeinsam mit Mitinitiator Christian Behrendt in Berlin entgegen. 
„Der Deutsche Preis für Onlinekommunikation ist der wichtigste Digital- und Online-Award in Deutschland. Die Auszeichnung macht uns sehr stolz und zeigt, dass in der digitalen Kommunikation innovative Ideen zur Bürgerbeteiligung sehr stark wahrgenommen werden“, sagte Christian Behrendt, der das Portal im Rahmen seines MBA-Studiums an der Berlin School of Creative Leadership für die Stadt Heidelberg entwickelt hat.

Beitrag zur Weiterentwicklung der Onlinekommunikation
In der Kategorie „Innovation des Jahres“ werden Projekte ausgezeichnet, die das Potenzial der digitalen Medien ausschöpfen, von den Wegen des Gewöhnlichen und Bekannten abweichen, sich nicht davor scheuen, unbekanntes Gebiet zu betreten und so zur Weiterentwicklung der Onlinekommunikation beitragen. Die Stadt Heidelberg setzte sich in der Kategorie gegen internationale Topunternehmen wie die Daimler AG und die Deutsche Telekom sowie die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen durch, die ebenfalls mit Projekten nominiert waren.
Das Portal #HolDenOberbürgermeister war zudem in zwei weiteren Kategorien für den Deutschen Preis für Onlinekommunikation vorgeschlagen worden: In „Kampagne von Institutionen“ waren Projekte nominiert, die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation zu Zwecken der Aufklärung und Information der Öffentlichkeit am besten ausschöpfen. In der Kategorie „Portal“ traten Konzepte an, die klar strukturiert sind, die Botschaft des Betreibers über sich selbst umreißen und zugleich Interessensgruppen und Konsumenten anregen, mit dem Betreiber in Kontakt zu treten, um bessere Einblicke zu erhalten. 

Neue und einfache Form der Bürgerbeteiligung
#HolDenOberbürgermeister bietet eine völlig neue und einfache Form der Bürgerbeteiligung: Über www.holdenoberbuergermeister.de haben Bürgerinnen und Bürger seit Januar 2015 die Möglichkeit, Projekte vorzuschlagen und zur Abstimmung zu stellen. Das Projekt, das in einem Abstimmungszeitraum am meisten Stimmen erhält, wird von Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner besucht. Bisher wurden bereits 70 Vorschläge eingereicht, von über 2.800 Nutzern mehr als 5.100 Stimmen abgegeben und 19 Projekte besucht. Für englischsprachige Teilnehmende gibt es das Portal unter #GetTheMayor (www.getthemayor.com).


[Bild: pd_16_06_09_holdenob_preis_by_hd_.jpg]
Nicole Huber, Initiatorin des Portals und Leiterin des Referats des Oberbürgermeisters, und Mitinitiator Christian Behrendt nahmen den Preis in Berlin entgegen.

(Pressemitteilung der Stadt Heidelberg vom 9.6.16)

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Geschrieben von: Gast, 10.06.2016, 09:07, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo!

Ich arbeite in einem Institut des Freistaates Bayern. Ein Kollege vertritt mich offiziell wöchentlich für 20 Stunden, da ich wegen der Betreuung meiner Tochter bis Ende 2018 meine Vollzeit-Stelle befristet verkürzt habe.

Nun übt mein Kollege aber schon seit über einem halben Jahr die Vertretung nicht mehr aus, sondern arbeitet in diesen 20 Stunden in einer anderen Abteilung, da ihn der Direktor dort "nötiger braucht" und er keine weitere Stelle zur Verfügung hat, eine Vertragsänderung fand aber nicht statt. Obwohl mein Kollege dort eigentlich höherwertige Arbeiten verrichtet, ist er damit einverstanden, da er diese Arbeit dort sowieso lieber macht als meine Vertretung. Mir fehlt aber natürlich die Arbeitsleistung dieses Kollegen in meiner Abteilung, die nun ja nur noch zur Hälfte besetzt ist.

Kann der Direktor meinen Kollegen einfach in anderer Funktion einsetzen? Habe ich eine Handhabe dagegen?

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 10.06.2016, 08:27, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Moin,
eine Kollegin hat einen Arbeitsvertrag über 30 Stunden.
In den letzten Jahren hat diese Kollegin immer wieder eine befristete Erhöhung ihrer Stunden bekommen. Mal waren es 6 mal 8.
Nun hat Sie eine befristete Erhöhung (1 Jahr) auf 39 Stunden bekommen.
Da ich davon ausgegangen bin, dass Befristungen nur auf 2 Jahre beschränkt sind, habe ich unsere Personalabteilung zu diesem Vorgang befragt und bekam als Antwort das Arbeitsverträge auf maximal 2 Jahre beschränkt sind aber man als Arbeitgeber die Stunden jedes Jahr neu befristen kann.
Die Kollegin konnte mir in dem Moment nicht den passenden Gesetzestext geben.

Meine Fragen an euch:
1) Stimmt das?
2) Wie geht ihr als PR mit so einer Situation um?

Für uns gilt LPVG NRW.

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Geschrieben von: Blauspatz, 09.06.2016, 15:40, Forum: Kämmerei, Antworten (2)

Hallo,

bisher kannte ich es, dass bei Einstellung im ÖD ein aktuelles FZ vorgelegt werden musste. Meine frühere Kommune (größere Stadt) verlangte das Führungszeugnis von allen Mitarbeitern. Beamte und Beschäftigte - egal welches Amt. Wer mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hatte, musste ein erweitertes FZ vorlegen.
Mein neuer Arbeitgeber kennt diese Vorgehensweise nicht. Ich musste also kein aktuelles FZ vorlegen - was mich damals schon wunderte.
Jetzt aber möchte die Behörde für alle Neueinstellungen in der Kämmerei/Kasse/Steuer ein FZ verlangen.

Kennt jemand die Rechtsgrundlage, worauf sich das Verlangen eines Arbeitgebers nach einem Führungszeugnis begründen kann? Das Personalamt hält sich bedeckt. Eine Bekannte (bei einer anderen Behörde) meinte, das sei zwar zum Teil Usus, sei aber nirgends begründet: War halt immer schon so.... Beim Personalrat habe ich bisher auch noch nichts erreicht - die halten sich total raus.

Habt Ihr was für mich?
Vielen Dank schon mal

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2016, 15:43, Forum: Fortbildung , - Keine Antworten

Hat Jemand einen Tipp für ein Thema einer praktischen Prüfung in Verwaltungsmanagement, Tarifrecht, Beamtenrecht, Sozialrecht, Recht der Gefahrenabwehr oder Kommunalrecht des Angestelltenlehrgangs 2.
Ich bräuchte mal ein paar Ideen oder Anregungen. Danke

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Geschrieben von: Gast, 07.06.2016, 06:06, Forum: Bürgerbüro, Antworten (1)

Hallo zusammen.
Ich bin hier ganz neu und melde mich auch noch an. Gibt es die Möglichkeit, diese Stellenbeschreibung zu erhalten? Ich muss nun auch eine machen und eine Arbeitsplatzaufzeichnung. Ich wäre über eine Hilfe sehr dankbar.
Grüße und eine schöne Woche.

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Geschrieben von: Gast, 04.06.2016, 06:07, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo zusammen!! 
Ich brauch mal Hilfe von "alten Hasen"  D070

Ich habe zum 1.05.16 einen neuen Job im Krankenhaus begonnen (Organisationsassistentin). Ich habe Medizinische Fachangestellte gelernt und bin seit 7 Jahren ausgelernt. Letztes Jahr habe ich meinen Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung erfolgreich abgeschlossen. Ich wurde jetzt in die Entgeltgruppe 5 Stufe 3 eingruppiert (TVÖD VKA)! Ist das so richtig?? Ich kenne mich überhaupt nicht aus  D075 Aber ich finde auf Grund meiner Weiterbildung ist das ziemlich wenig oder bin ich da falsch gewickelt???
Wäre super wenn mir jemand helfen könnte!!!!

Danke schon mal  K050

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Geschrieben von: Heschen, 01.06.2016, 21:35, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,

ich würde gerne von Euch wissen, was Ihr darüber denkt, wenn eine Geschäftsleitung eine Dienstvereinbarung vorab schon an das Personal per Mail sendet, obwohl die Dienstvereinbarung vom PR noch nicht beschieden und auch noch nicht unterschrieben wurde.

An diesem Schreiben der Dienststelle waren sowohl diese "evtl. Dienstvereinbarung", als auch eine Umfrage der Beschäftigten, die der PR gemacht hat, um sich ein  Meinungsbild einzuholen, angehängt.

Diese Umfrage wurde vom Vors. dokumentiert. In Absprache mit dem Gremium sollte die dokumentierte Meinungsumfrage in anonymisierter Form an die Geschäftsleitung - in vertrauensvoller Zusammenarbeit - weitergeleitet werden, damit auch die Geschäftsleitung über dieses Bild in Kenntnis ist, in der Hoffnung dann weiter über die Dienstvereinbarung zu verhandeln. Allerdings hat der Vors. diese Anonymisierung nicht ganz so vorgenommen, wie sich das Gremium es gewünscht hatte.

Zu erwähnen wäre noch, dass die vorher bestandene Dienstvereinbarung vom PR gekündigt wurde.

Zusammengefasst: Brief mit Anhang "Umfrage" und "evlt. neuer Dienstvereinbarung" von der Geschäftsleitung an das Personal gesandt!!! Darf die Geschäftsleitung das so einfach?

Danke für Eure Ratschläge und Meinungen.

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Geschrieben von: Gast, 01.06.2016, 15:45, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen, 

wie wird man nach der Ausbildung als Fachkraft für Straßen- und Verkehrstechnik eingruppiert?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 31.05.2016, 13:38, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo,
bisher hatten wir ausreichend Parkplätze für unsere Bediensteten. Nun fallen gut die Hälfte der Parkplätze weg, so dass wir (Personalrat in Zusammenarbeit mit der Dienststelle) eine einigermaßen gerechte Reglung finden müssen, wer Anrecht auf einen Parkplatz hat und wer nicht. Kann mir da irgendjemand weiter helfen? Nach welchen Kriterien wird das bei Euch geregelt? Oder habt ihr alle ausreichende Parkplätze? (Diesen Luxus gibt es doch wohl kaum noch.....).

Bitte um zahlreiche Rückmeldungen Icon_confused 1

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Geschrieben von: Gast, 31.05.2016, 11:28, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin seit Januar 1987 im Bereich Kasse tätig. 1998 habe ich die Prüfung ALG II angelegt.
Von 1994 bis 2014 war ich stellv. Kassenleiterin und seit Juni 2014 Kassenleiterin. Die Stelle war nach IV BAT bewertet und ist in E 9 Stufe 6 übergeleitet worden. Durch die Höhergruppierung von E 8 Stufe 6 bin ich automatisch in E 9 Stufe 4 gekommen ( was der früheren Vb BAT entspricht ).
Nun würde ich gerne einen Antrag auf Stufenbeschleunigung in die Stufe 5 stellen. Was sind hier die Voraussetzungen?
Auf mündliche Nachfrage beim Fachbereichsleiter( Büroleitung ) wurde mir mitgeteilt, dass solche Anträge eigentlich abgelehnt werden, da man keinen Präzedensfall  schaffen möchte. Ich möchte mich damit nicht abfinden, da ich ansonsten 9 Jahre auf die richtige Eingruppierung ( E 9 Stufe 6 ) warten müsste. Wer hat hier eine Empfehlung und wie formuliere ich einen solchen Antrag.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 30.05.2016, 17:29, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (6)

Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich versuche mich seit Tarifabschluss und Ankündigung, dass es nun endlich eine EGO geben soll - mit dieser neuen EG 9 (a,b,c) zu beschäftigen und leider habe ich jetzt eine totale Reizüberflutung. Ich begreife nicht wie dieser Eingruppierungshickack funktioniert. Es gibt unglaublich viele unterschiedliche Informationen. Jetzt hoffe ich auf Eure Hilfe - ich möchte meinem Personalamt besser informiert entgegentreten. Sonst können die mir alles erzählen...

Seit 01.08.2011 bin ich in EG 9 Stufe 5 - in der Zwischenzeit habe ich allerdings meinen kommunalen Arbeitgeber gewechselt. Der neue Arbeitgeber hat die Stufe und auch die Stufenlaufzeit übernommen. Im vorletzten Jahr wurde endlich eine Stellenbewertung durchgeführt und meine Stelle wurde  in IV b, Fallgruppe 1a bewertet. Ich habe den AL II und bin Personalfachwirtin.

Habe ich es richtig verstanden?

1. Zum 01.08.2016 komme ich in EG 9, Stufe 6
2. Zum 01.01.2017 komme ich automatisch in EG 9 b, Stufe 6 und
3. Ich kann beantragen zum 01.02.2017 in EG 9c Stufe 6  höhergruppiert zu werden?

Hoffe sehr auf Eure Hilfe - habe eine Bekannte gefragt, die in einer kleineren Kommune das Personal macht. Sie kennt sich überhaupt nicht aus.

Viele Grüße
von der Hilflosigkeit

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Geschrieben von: Gast, 29.05.2016, 09:47, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo!!

Kennt jemand Beispiele für das tarifliche Tätifkeitsmerkmal "besonders verantwortliche Tätigkeiten"?

Möglichst auf Sachbearbeiterebene.

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Geschrieben von: Smülli, 28.05.2016, 13:39, Forum: Fortbildung , Antworten (2)

Hallo zusammen ,

Ich bin so richtig extern. Hab bei nem
Sv Träger die Ausbildung gemacht und arbeitete dort 10 Jahre als Verwaltungsangestellte.  Seit Januar bin ich bei ner Kommune und werde für den A2 angemeldet ( juhuuuu). Jezzt kommt aber meine Angst : der Vorbereitungskurs. Wie kann ich mich jetzt schon vorbereiten? Mein Steckenpferd ist das SGB... Aber der Rest ?! Ich muss da wohl 6 Tage hin und dann Klausuren schreiben  Icon_eek Bin ganz schön verunsichert.   :-(

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2016, 20:59, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (12)

Hallo, ich bekomme eine neue Kollegin zugeteilt. Sie ist schwerbehindert, der Arbeitsplatz wird neu ausgestattet, alle entsprechenden Hilfsmittel werden bereit gestellt. Es gibt eine genaue Stellenbeschreibung für diese Stelle. Ebenso für meine Stelle. Nun verlangt mein direkter Vorgesetzter, dass ich Rücksicht nehmen soll. Wenn erkennbar ist, dass die schwerbehinderte Kollegin die Aufgaben aus ihrer Stellenbeschreibung nicht erfüllen kann, soll ich sehen, dass ich diese Aufgaben mitmache und dafür leichte Aufgaben aus meiner Stellenbeschreibung an sie gebe. Es sind aber keine leichteren Tätigkeiten bei mir vorhanden. Ich bin zwei Gehaltsgruppen höher eingruppiert. Im Rahmen der Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst habe ich im Laufe meiner 16 Jahre Dienst innerhalb dieses Sachgebietes inzwischen, alleine in Vollzeit arbeitend, den ganzen Aufgabenbereich zu verwalten. Die zweite Kollegin -mit 19,5 Stunden eingestellt, hat mir bisher Berechnungen in die EDV eingespeist und Anträge mit angenommen (da Bürger-Öffnungszeiten.) Die bisherige Kollegin wurde abgezogen.
Die schwerbehinderte Kollegin hat keine Ausbildung für den öffentlichen Dienst und soll mir Schreibarbeiten abnehmen, für die ich aber die Sachbearbeitung und auch die Ausbildung und 19 Jahre Berufserfahrung habe. Oft sind Verfahren nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchzuführen. 
Beide Stellen sind für Tariflich Beschäftige. Ich kann schon ein paar Nächte nicht mehr schlafen, frage mich: Wie kann es sein, dass ich meine Stellenbeschreibung ändern soll, um - ich sag es mal krass - eine schwerbehinderte Kollegin mit durchzuziehen? Bürger-Öffnungszeiten kann sie nicht mit abdecken, da sie aufgrund ihrer Schwerbehinderung die Anträge nicht lesen kann. Es wäre erforderlich, dass ich zudem die ja meist handgeschriebenen Anträge - ich helfe den Menschen oft dabei - also, ich muss die Anträge neu in ein von ihr vorbereitetes Formular eingeben, damit sie die Anträge in Ruhe eingeben kann. Wie soll ich denn so meine Arbeit schaffen? Jetzt habe ich in den letzen Tagen nur Auseinandersetzungen gehabt, weil ich Bedenken geäußert habe. Jetzt werde ich als rücksichtslos genannt. Dabei bin ich hilfsbereit nach wie vor, die Arbeit macht mir Freude, die Menschen kommen gern zu mir, ich bin bisher gut mit allen Kollegen und Kolleginnen ausgekommen. Kann mein Vorgesetzter so einfach meine Stellenbeschreibung und die für die zweite Stelle umändern???? Muss ich alles so hinnehmen? Was kann ich tun, wenn ich sehe, dass die schwerbehinderte Kollegin gar nicht die Anforderungen erfüllen kann? Sie wird eingestellt, weil im Rahmen einer Eingliederung, zuvor durch ein Praktikum an einer anderen Stelle im Haus, viel von der Rentenstelle erstattet wird und die Stadtkasse geschont. Ich wünsche der Kollegin natürlich alles Gute, habe auch großes Verständnis für ihre Situation, aber sie hat ein starkes Selbstbewusstsein entwickelt, was ihr sicher gerade in ihrer Situation auch geholfen hat, doch ich jetzt irgendwie die Doofe geworden bin. Sie fühlt sich ungerecht behandelt, weil sie nicht die Aufgaben machen kann, die sie gerne machen würde. Was tun??????? Icon_cry Icon_rolleyes O030

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Geschrieben von: Gast, 25.05.2016, 20:44, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Wollte mal fragen ob noch irgendjemand Wochenberichte während der praktischen Ausbildung schreiben musste. Also zusätzlich zum Berichtsheft.

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Geschrieben von: Gast, 24.05.2016, 22:28, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Hallo!
Ich habe ein Stellenangebot im Büro für Soziales in einer Gemeinde. Die Stelle war in Tvöd 6 ausgeschrieben. Nun bekomme ich Tvöd 3 angeboten, da ich keine Verwaltungsfachangestellte bin, sondern nur Kauffrau für Bürokommunikation.

Wer kann mir weiterhelfen? Wo kann ich diese Bestimmungen nachlesen?

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Geschrieben von: Gast, 24.05.2016, 14:08, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (3)

Guten Tag,

meine Stelle ist aktuell mit einer E9 bewertet. Ich bin im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) tätig und frage mich welcher Entgeltgruppe (E9a, E9b oder E9c) ich zugeordnet werde. Nach BAT war meine Stelle mal eine IVb.

kann mir da jemand helfen?

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Geschrieben von: Gast, 24.05.2016, 08:33, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (13)

Hallo,

Ich bin neu in unseren PR (mittlere Gemeinde) gewählt und neben mir sind auch die anderen Mitglieder neu. Bisher war der „alte“ PR nicht so aktiv, d. h. Sitzungen waren eher (sehr) selten und die Zusammenarbeit Personalamt+BM ./. PR fand anscheinend – wenn überhaupt – nur informativ statt … Icon_rolleyes
 
Deswegen habe ich da mal eine Frage an die „alten Hasen“:
 
Wie oft finden bei euch Sitzungen statt, welche Themen besprecht Ihr, ladet Ihr die Führungsebene zu diesen Gesprächen ein oder werdet Ihr ev. auch mal eingeladen?
Gibt es hilfreiche Literatur für die Arbeit im PR?
 
Wäre wirklich nett, wenn Ihr mir/uns ein paar Tipps zur praktischen Arbeit im PR geben könntet, damit wir nicht weiterhin als „Statisten“ behandelt werden.  Icon_wink
 
Vielen Dank schon mal.
Eine Neue im PR

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Geschrieben von: Gast, 23.05.2016, 10:01, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
nach §11 WO-LPVG NRW werden die ersten 3 Bewerber auf dem Wahlvorschlag benannt.

§12 beschreibt die Bekanntgabe dieser Wahlvorschläge.  
Meine Frage: Stehen auf diesen Wahlvorschlägen nur diese ersten 3 Bewerber oder sämtliche auf der Liste stehenden Bewerber der einzelnen Listen?

Vielen Dank für die Antwort!

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Geschrieben von: Gast, 23.05.2016, 07:38, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Hallo Kollegen,

ich bitte euch um eure Meinung.

Ist es richtig, dass wir in Vc Fg. 1b (über 50 % selbständige Leistung) (VKA) ab dem 01.01.2017 einen Antrag auf die E9a stellen können??

Grüße!

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Geschrieben von: Gast, 20.05.2016, 20:23, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen, ich hoffe dass ich hier schon einmal ein paar vorab Infos bekomme, da ich im Internet noch keine perfekte Antwort zu meiner Frage gefunden habe. Und zwar bin ich Landesbeamter beim Freistaat Bayern und habe mich auf andere Stellen, ebenfalls im Beamtenverhältnis, beworben. Darunter z.B. auch Bund.
Es gibt ja mehrere Möglichkeiten wie ich dann vom Land zum Bund komme, zum einen entlassen was aber die schlechteste Möglichkeit von allen ist, dann die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung, was aber auch nicht so das Wahre ist und dann die Versetzung, was das beste wäre, denn man wäre vom alten Dienstherrn ja komplett weg und vollkommen für den neuen Dienstherrn da.
Zum anderen gibt es ja die Versetzung, wo der Dienstherr die Versetzung beantragt (betriebliche Gründe) und die Versetzung,  die man aus persönlichen Gründen beantragen kann.
So nun meine Fragen:
1) Wie formuliere ich so eine Versetzung am besten?
2) Muss der alte Dienstherr der Versetzung dann zustimmen oder kann er sagen "hey wir haben eh wenig Personal wir lassen dich nicht gehen"?
3) Im letzteren Fall, wie kann man dennoch erreichen, dass man vom alten Dienstherrn wegkommt und zur neuen Stelle kann bzw. darf?
Hoffe es kann mir hier geholfen werden und dass es auch mit einer neuen Stelle klappt.
Liebe Grüße
ein unglücklicher Landesbeamter

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Geschrieben von: Gast, 20.05.2016, 11:37, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe eine Frage zum Thema Eingruppierung bzw. § 14 TvÖD - höherwertige Tätigkeit.

Ich bin in EG 8 eingruppiert und seit 2012 vertretungsweise auf die Stelle einer Kollegin (EG 9) versetzt worden. Die Zulage nach § 14 TvÖD (höherwertige Tätigkeit) erhalten ich seitdem.

In 2013 ist die Kollegin aus der Elternzeit wieder zurück gekehrt, dann aber in eine andere Abteilung und auf eine andere Stelle gesetzt worden.

Ich bin seitdem dauerhaft auf der EG 9 Stelle eingesetzt und erhalte weiterhin die Zulage. Dies erfolgt aber aus meiner Sicht nach keiner rechtlichen Grundlage mehr, da die Kollegin ja wieder im Dienst ist und keine zeitweise Vertretung mehr erfolgt.

Auf Nachfrage beim Arbeitgeber, ob ich nun die Höhergruppierung in EG 9 erhalten kann, werde ich abgespeist.....
Kann ich die Höhergruppierung verlangen? Wenn ja, auf welcher tariflichen Grundlage? Brauche eine Argumentation...

Vielen Dank schonmal für evtl. Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 20.05.2016, 09:58, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Bei einer Gehwegbreite von 3,75m, darf ich auf dem Gehweg parken? 
Kein Verkehrsschild vorhanden.

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Geschrieben von: Gast, 19.05.2016, 12:08, Forum: Arbeitnehmer , - Keine Antworten

Wie werden Handwerksmeister eingruppiert, die als Ausbilder tätig sind?
Ich bekomme momentan EG5 mit Zulage für höherwertige Tätigkeit, da ich als Ausbilder mit ( Meisterbrief Handwerk ) tätig bin.
Wie wird man in diesem Fall nach der neuen EGO eingruppiert ?

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Geschrieben von: Gast, 19.05.2016, 11:11, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,
ich bin technischer Angestellter bei der Stadt, diese betreibt ein eigenes Biomasseheizwerk.
Ich bin der einzige Techn. Mitarbeiter der das Heizwerk betreut (incl. der HA Stationen der Übergabestellen).
Mein nächster Vorgesetzter ist der GF des Eigenbetriebes der Stadt (Bürgermeister).
Ich habe zwei tech. Berufsabschlüsse/Mechatroniker/Schiffsbetriebstechniker.
Zu meinen Aufgabe gehört der gesamte Betrieb der Anlage, Brennstoffeinkauf, Wartung,etc.

Wie sollte ich eingruppiert sein?


Gruß Jörg

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Geschrieben von: Gast, 19.05.2016, 00:08, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Icon_cool Hallo an die Runde,

wir sind ein kleiner kommunaler Zweckverband und stehen vor der PR-Wahl. Da der PR-Vorsitzende plus Stellvertreter sehr erfolgreich erhebliche Mängel im Verhalten der Leitung aufgedeckt hat, kam der Chef auf die Idee, allen Kollegen von seinen beiden Wunschkandidaten zu erzählen. Eine der beiden ist allerdings seine "heimliche" Freundin und wohnt mit ihm in einem Haus (angeblich als Untermieterin). Der Chef hat also die Wahlordnung intensiv studiert und die beiden als Kandidaten aufstellen lassen. Das lässt sich sogar einigermaßen belegen. Dass die "Untermieterin" dem Chef sehr nahe steht, postet sie selbst fleißig bei Facebook...

Folgende Fragen an die alten Hasen:
1. Ist es ein Fall von Korruption, wenn er diese Person ohne jede Fachausbildung (!) förmlich mit Arbeit überhäuft (mit Mehrarbeit bis zu 1,5X der Vollbeschäftigung) 
2. Sollte diese heimliche Freundin des Chefs den PR-Vorsitz gewinnen...was können wir tun um sie wieder los zu werden? 
3. Wäre vielleicht eine Offenlegung in der Presse eine gute Taktik?        

Wir freuen uns über eure Ratschläge!
O030

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Geschrieben von: Brummel, 18.05.2016, 14:37, Forum: Verwaltungsfachangestellte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich fange in diesem Herbst meine Ausbildung zur VFA an, steige aber im 2. Jahr ein, weil ich schon eine Ausbildung habe. Hat da jemand Erfahrungen gemacht? Wie wichtig ist das Lernfeld LF 1 für die Prüfungen?

Danke für Antworten

LG

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