A8 m.D. in A11 g.D. (Hessen)? Bewährungsaufstieg!
#1

Guten Tag,

ich bin hessischer Kommunalbeamter im mittleren nichttechnischen Dienst in A8.

Meine Stelle war bis 02/2023 A8 dotiert. Nun A11.
Allerdings führe ich cirka 10 Jahre lang schon diese höherwertige und eigenverantwortliche Tätigkeiten die weit über A8 lagen, wie sich nun zeigt aus. Tätigkeitsprofil hat sich eigentlich nach Neubewertung und interner Unstrukturierungen nicht geändert.

Eine schriftliche Anerkennung dieser jahrelangen Ausübung meiner Tatigkeiten habe ich  von meinem Amtsleiter 2020 erhalten. Allerdings nicht von der offiziellen Personalstelle unserer Behörde. Diese verweiste 2020 als ich diesbzgl. versucht habe in den gehobenen Dienst übergeleitet zu werden auf eigenmächtiges Handeln meiner Amtsleitung.

Ich bat regelmäßig um Stellenneubewertung was mir aus verschiedenen amtsinternen Gründen immer immer wieder verwehrt wurde.

Meine Beamtenbeurteilungen (multiple choice) waren bis dato durch die Bank top.

Wie kann ich nun mit der aktuellen Info von vor wenigen Tagen, dass meine Stelle seit Februar 2023 A11 ist, umgehen? Was wären die nächsten Schritte, dass ich erstens direkt befördert werde und in den gehobenen Dienst geleitet werde? (Erfahrungsaufstieg)

Welche Möglichkeiten habe ich? Möchte meine Vorgesetzte gerne auf diese Möglichkeiten hinweisen, bevor sie irgendwas suboptimales an unsere Personalstelle bzw. an das Landespersonalamt leiten.  
Ich denke sie werden mich unterstützen.

Danke für eure Tipps.
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#2

Keiner eine Idee?

Zwischenzeitlich wurde mir nach nochmaligem Antrag meiner Amtsleitung bei der Personalstelle in Bezug auf den Bewährungsaufstieg mitgeteilt, dass ich mindestens 5 Jahre im Spitzenamt meiner Laufbahn sein müsste, 3 Jahre in Folge hervorragende Beurteilungen haben müsse und 3 Jahre ununterbrochen sich in Tätigkeiten des gehobenen Dienstes bewahrt haben.

Naja ich konnte ja nie ins Spitzenamt meiner Laufbahn, da ich ja seit 10 Jahren Jahr für Jahr um Stellenbewertung gebeten habe, aber nichts passierte. Dafür kann ich ja nichts. Habe auch eine Aufstellung, wann ich wie wen um Bewertung gebeten habe etc.. Hatte zwischenzeitlich seit 2014 wechselnde Vorgesetzte und Stellenleiter.
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#3

Was willste genau? Wer bei uns den Aufstieg (hab ihn selber gemacht) muss u.a folgendes erfüllen:

§ 22
Aufstieg
(1) Beamtinnen und Beamte können in die nächsthöhere Laufbahn derselben Fachrichtung aufsteigen, auch wenn die Bildungsvoraussetzungen nach § 15 für diese Laufbahn nicht vorliegen, wenn sie
1. sich im Endamt ihrer bisherigen Laufbahn befinden; ist das Endamt ein Amt mit Amtszulage, so kann der Aufstieg auch aus dem Amt ohne Amtszulage erfolgen,
2. sich in mindestens zwei unterschiedlichen Aufgabengebieten ihrer Laufbahn bewährt haben,
usw..

Allein schon, dass du auf A8 rumhockst und nicht befördert wirst, spricht für sich.. da nützt die beste A-11 Stelle nix.
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