Geschrieben von: Gast, 17.10.2016, 14:26, Forum: Kämmerei, Antworten (4)

Moin Icon_eek ,

im Rahmen eines Jahresabschlusses sind die Forderungen auf Werthaltigkeit zu prüfen.
Werden bei Euch alle Forderungen auf Werthaltigkeit geprüft oder gibt es eine Wertgrenze, wenn ja, welche Höhe.
Freue mich auf zahlreiche Rückmeldungen.
Gruß

Detlef Icon_cool

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Geschrieben von: Gast, 16.10.2016, 14:52, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Hallo,

ich habe letzte Woche den Onlinetest für die Stadt Recklinghausen gemacht. Jetzt möchte ich mich auf den Präsenztest vorbereiten. Hat da jemand Erfahrungen mit? 

Gerne auch per Email: mr_sebastian_kurz@web.de

LG
Seb

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Geschrieben von: Fränklin, 15.10.2016, 11:07, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (3)

Hi,
ich habe es seinerzeit schon schön gefunden, dass es so ein tolles Forum gibt. Allerdings finde ich es etwas unübersichtlich. Ich würde gerne helfen, es übersichtlicher zu gestalten. Wer wäre mein Ansprechpartner?
Grüße Fränklin

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Geschrieben von: Fränklin, 15.10.2016, 11:03, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo,
ich habe immer noch Probleme mit den Begriffen:
vielseitige Fachkenntnisse
umfassende Fachkenntnisse

Ich habe zwar im Internet viel darüber gelesen, kann es aber irgendwie immer noch nicht abgrenzen und wollte mit Euch darüber einmal diskutieren.
Z. B. habe ich eine Person, die Gebühren kalkuliert (Bereiche Feuerwehr, Niederschlagswasser und weitere kommunale Gebühren).
Grundsätzlich würde ich sagen, dass es sich hierbei nur um vielseitige Fachkenntnisse handelt, da nur ein Arbeitsvorgang bearbeitet wird. Auch wenn sie die Satzungen für die Gebühren erstellt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Grüße 
Fränklin

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Geschrieben von: Gast, 14.10.2016, 14:02, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,

dürfen Inhalte aus dem Vierteljahresgespräch kommunziert werden? Wenn ja, von wem?

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2016, 17:48, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo zusammen.
Ich bin Vorarbeiter, mein Bruder ist mir unterstellt und das seit 5-6 Jahren.
Nun sollen wir getrennt werden weil der Geschäftsführer es so möchte.
Bislang ist es zu keinerlei Bevorzugung gekommen und es haben sich weder Kollegen noch Vorgesetzte über uns beschwert.
Meine Frage: Gibt es irgendwelche Bestimmungen oder Paragrafen, die dieses rechtfertigen?
Vielen Dank im voraus

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2016, 14:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Moin Moin,

ich habe mal eine Frage, weil ich mit meiner Meinung im Moment allein stehe.

Folgendes:
Ein Personalrat besteht aus drei Gruppen. Bei einer Sitzung soll eine Angelegenheit der Gruppe beschlossen werden, die nur mit zwei Mitgliedern im Plenum vertreten ist. Beide Mitglieder sind nicht bei der Sitzung nicht anwesend.
Der Personalrat an sich ist aber Beschlussfähig, weil 50% der Mitglieder bei der Sitzung anwesend sind.

Meiner Meinung nach kann in dieser Gruppenangelegenheit kein Beschluss gefasst werden, da gem. § 38 (2) BPersVG nur die Angehörigen einer Gruppe an der Beschlussfassung teilnehmen dürfen, in deren Zuständigkeit dieses fällt.
Wenn die Gruppe nicht anwesend ist, kann kein Beschluss gefasst werden. Somit entweder außerordentliche Sitzung mit der dann hoffentlich anwesenden Gruppe, oder die  (ich nenne es mal) "stille Zustimmung" aufgrund versäumter Frist.
Sehe ich das richtig? Es wird hier die Meinung vertreten, dass in diesem Fall das Plenum den Beschluss fassen würde.

Danke Für die Antworten im Voraus!

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2016, 10:16, Forum: Kommunalbeamte, - Keine Antworten

Guten Morgen in die Runde.
Wir haben zwei behinderte Kinder (Schwerbehindertenstatus 50%).
Ich bin Beamter im Justizvollzug, meine Frau und die Kinder sind gesetzlich
versichert.
Uns würde interessieren, ob, oder mit welchen zusätzlich unterstützenden
Leistungen wir rechnen können. (Sonder-Urlaub, o.Ä.)

Auch wären für uns schon links oder Tipps, wo ich dies nachlesen kann schon
weiter helfen.
Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 12.10.2016, 08:16, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Hallo.
Ich wollte Fragen ob es die Pauschalzahlung Vka (Oktober )2016 noch gibt?
Ich bin Angestellte einer Verwaltung .(TVöD Kommune)
Leider finde ich nur eine Erklärung dazu, welche irgendwie etwas unklar erscheint.

 
Auszug

"Im Jahr 2016 erhalten die Beschäftigten des TVöD VKA keine Pauschalzahlung, jedoch eine Entgelterhöhung von insgesamt 4,75 Prozent. Auszubildende erhalten ab 01. März 2016 35 Euro pro Monat mehr Geld und ab dem 01. Februar 2017 30 Euro mehr an Auszubildendenvergütung"

Dieses jedoch macht mich dabei etwas stutzig.

lg

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Geschrieben von: Gast, 11.10.2016, 18:42, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich werde in ca einem Jahr meinen Masterabschluss an einer FH erlangen der für den höheren ÖD akkreditiert ist.
Nun frage ich mich, welche Optionen es im ÖD für mich gibt. Insbesondere würden mich Möglichkeiten zur Verbeamtung interessieren aber auch Aussichten für ein Angestellenverhältnis.
Da meine Qualifikation relativ speziell ist, würde für mich auch eine Weiterbildung/Umschulung kein Problem sein, um z.B. den Beamtenstatus zu erreichen.
Kurze Info zu mir:
geb im Dez 1984 (in einigen Bereichen scheint es Altersbegrenzungen zu geben)
Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen + 2 Jahre Berufserfahrung
Bachelor Immobilienwirtschaft und -management
aktuell Masterstudiengang Immobilienmanagement.

Ich habe auch über eine Stelle als Berufsschullehrer nachgedacht, weiss aber nicht ob ich z.B. Fächer aus dem Bank und Versicherungsbereich mit "nur" zwei Jahren Berufserfahrung unterrichten darf. Mein Studium ist quasi BWL auf Immobilien spezialisiert aber dürfte man damit z.B. BWL unterrichten?

Es wäre super wenn mir jemand erklären könnte welche Optionen ich habe Smile
Gibt es eine offizielle Beratungsstelle des ÖD zu den Berufsmöglichkeiten?

Viele Grüße

Robert

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Geschrieben von: Gast, 10.10.2016, 20:28, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo zusammen,  

wie im Betreff schon geschrieben würde ich gerne wissen wie das bei anderen Bauhöfen / Kommunen mit dem Schaudienst geregelt ist, konkret ob der Mitarbeiter der Nachts den Schaudienst macht anschließend, also am selben Morgen, auch ein Räumfahrzeug fahren darf. Das ist bei uns nämlich der Fall. Oder gibt es da etwas gesetzliches zu? Denn vor einiger Zeit sagte mir ein Bauhofleiter aus der Nachbargemeinde, dass dies gesetzlich nicht gestattet wäre. Jedenfalls wird das in sämtlichen Nachbargemeinden nicht so gemacht. Hier sind die Mitarbeiter die den Schaudienst gemacht haben dann für die Einsatzleitung im Bauhof zuständig und nicht mit auf den Fahrzeugen. 

Wäre klasse wenn mir hier jemand helfen könnte. 

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 09.10.2016, 22:45, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (2)

Guten Abend zusammen,

ich habe folgende Frage bzgl. meiner "richtigen" Eingruppierung.

Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter (Allg. innere Verwaltung, Kommunalverwaltung).
Nach Abschluss der Ausbildung wurde ich relativ zeitnah eine Entgeltgruppe höhergruppiert und dementsprechend Stufe 2 zugeordnet.
Jedoch war für mich von Anfang an fraglich, ob diese Gruppe welcher ich dann zugeordnet war die "richtige" ist, oder eine höhere gerechtfertigt ist. Außerdem wurden anfangs des Jahres wurden bei uns Arbeitsplatzbeschreibungen angefertigt, welche jedoch noch nicht ausgewertet wurden.
Nach dem neuen TVöD wird zum 01.03.2017 eine "stufengleiche Höhergruppierung" eingeführt.

Wie soll ich nun weiter vorgehen???

a) Antrag auf Höhergruppierung zum 01.03.2017 (um die Stufe beizubehalten)
b) Warten bis die Arbeitsplatzbeschreibung ausgewertet ist

Für den Fall a): Wie könnte so ein Antrag aussehen - insbesondere im Hinblick auf die Begründung.

Für den Fall b) stellt sich für mich jedoch die Frage ob überhaupt rauskommt, dass die Stelle höher bewertet ist als bisher angenommen # Stichwort "wer zahlt - bestimmt".
Falls widererwartend eine höhere Entgeltgruppe herauskommt gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber versuchen wird mich in den Monaten nach der Auswertung in die entsprechende Entgeltgruppe einzustufen.
Rein theoretisch steht mir diese höhere Eingruppierung aber nicht in der Zukunft zu, sondern bereits ab dem Zeitpunkt, ab welchem ich die Aufgaben wargenommen habe.


Ich hoffe ich habe es einigermaßen verständlich ausgedrückt und hoffe auf viele hilfreiche Antworten.

Vielen Dank und einen schönen Abend wünscht

Seb.

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Geschrieben von: Gast, 08.10.2016, 15:25, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Wer kann mir dabei helfen? Icon_rolleyes

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Geschrieben von: Gast, 07.10.2016, 15:56, Forum: Öffentlicher Dienst, Antworten (13)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin Studentin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern im Fachbereich Sozialverwaltung.

Im Rahmen meiner Diplomarbeit möchte ich herausfinden, ob es im Öffentlichen Dienst eine Tendenz zum „Boreout“ gibt (Kernelemente des „Boreout“ sind die Bereiche Unterforderung, Langeweile und Desinteresse).

Hierfür möchte ich eine empirische Studie durchführen, indem ich die Angehörigen des Öffentlichen Dienstes befrage.


Ich möchte Sie bitten mich hierbei zu unterstützen und an der folgenden Befragung bis zum 14.11.2016 teilzunehmen. Ihre Teilnahme ist entscheidend für meine Arbeit!

Unter diesem Link erreichen Sie die Umfrage: https://www.umbuzoo.de/q/boreout/de/


Die Daten werden anonym erhoben. Die Ergebnisse werden nur zusammengefasst ausgewertet, das heißt, dass niemand aus den Ergebnissen erkennen kann, welche Antworten Sie gegeben haben.

Bitte leiten Sie diesen Link an Ihre Kollegen und Kolleginnen weiter, je mehr an der Befragung teilnehmen umso repräsentativer ist die Studie.

Gerne können Sie sich bei Fragen oder Anregungen an mich wenden.

Vielen Dank im Voraus!

PS: Mir ist durchaus bewusst, das dies ein nicht gern gesehenes Thema ist und viele die Befürchtung haben, dass dieses Thema das Vorurteil des "schlafenden Beamten" behandelt. Dies ist aber nicht der Fall! Es geht hier um die wissenschaftlich anerkannte Diagnose "Boreout". Nehmen Sie auch teil, wenn Sie der Meinung sind, dass es sowas im Öffentlichen Dienst/in Ihrer Dienststelle nicht gibt! Nur so kann in der Analyse der Ergebnisse eine aussagekräftige Studie entstehen! Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 06.10.2016, 15:03, Forum: Beamte, Antworten (3)

Darf ein Amtsarzt eine Person ohne Begründung und einfach aus Spass vorladen?

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Geschrieben von: Gast, 06.10.2016, 12:13, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo zusammen.

Kann man als GVD von einer anderen Gemeinde
ausgeliehen werden, oder nebenbei arbeiten?
Die Frage ist vielleicht schon einmal aufgekommen, wenn auch etwas aussergewöhnlich.

Danke im voraus!

Gruß Ian.

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Geschrieben von: Gast, 05.10.2016, 15:25, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (1)

Hallo,

wann kann man von EG 6 zu 7 aufsteigen oder übergeleitet werden? Ich habe gehört, dass es bei Eingruppierung zum 31.12.2014 VIb klappt. Gibt es dazu Schriftliches???

1000 DANK

Enna

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Geschrieben von: scorpion_frau, 30.09.2016, 10:07, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo zusammen,
letztes Jahr wurde meine Stellenbewertung zur GPA BW eingereicht. Inzwischen ist sie mit dem Ergebnis bei meinem Chef eingetroffen. Habe ich das Recht mir das Ergebnis ansehen zu dürfen?
Vielen Dank Madeleine

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Geschrieben von: Gast, 30.09.2016, 09:27, Forum: Fortbildung , Antworten (1)

Hallo zusammen,

da ich nun ausgelernt bin, würde ich gerne den Verwaltungsfachwirt beginnen. Nun habe ich gelesen, dass man für die Zulassung eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis benötigt.

Da ich das ganze Berufsbegleitend machen würde, wollte ich nun wissen, ob man auch schon nach einer einjährigen Berufspraxis mit dem Verwaltungswachwirt beginnen kann, da man ja quasi die letzten beiden Jahre Berufspraxis während der Fortbildung erlangt.

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 29.09.2016, 17:03, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo,

für den Dienstantritt benötige ich eine formlose Schuldenfreiheitserklärung. Was genau muss ich da erklären?

Danke und viele Grüße,

Mia-Feline

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Geschrieben von: Gast, 29.09.2016, 08:16, Forum: Jobcenter & BA, Antworten (1)

Hallo 
ich habe ein Vorstellungsgespräch bei einem Jobcenter in NRW.


Kann mir jemand sagen was die alles so fragen? Worauf es ankommt?

Danke für Antwort Icon_razz

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Geschrieben von: Gast, 28.09.2016, 08:46, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,
kann mir mal jemand helfen?
Es geht um folgendes:
wenn man BEM beendet hat, wie wird es dann berechnet.
Beispiel:
Ich habe vom 20.09.2015 bis 20.09.2016 die sechs Wochen voll und am 23.09.2016 wurde BEM gemacht und man kommt zu dem Entschluss BEM abgeschlossen da es ein Beinbruch war. So jetzt werde ich 26.09 wieder eine Woche Krank ab wann beginnt nun die 6 Wochen Berechnung? Nach dem abgeschlossenen BEM also von 23.09.2016 oder müssen wir sofort wieder zu einem BEM Einladen? Da ja immer die 12 Monate betrachtet werden müssen
Gruß Dirk

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Geschrieben von: Gast, 22.09.2016, 10:00, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (4)

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

 
wir, ein neu gebildeter PR in Niedersachsen, haben von den Vorgängern einige ältere Unterlagen erhalten. Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Personalratsunterlagen (Einladungen, Protokolle etc.)?
Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 21.09.2016, 14:53, Forum: Kämmerei, Antworten (4)

Hallo,
ich berechne gerade in einem Bereich erstmals Gebühren und frage mich, ob auf die Anlagepositionen, die als Festwert bestehen, kalkulatorische Zinsen aufzuschlagen sind.
Der Wert des Festwerts bleibt ja unverändert, wird nicht abgeschrieben. Neuanschaffungen gehen direkt in den Aufwand. Nach meinem Verständnis müsste daher auf den Festwert in voller Höhe kalkulatorische Zinsen berechnet werden, oder?

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Geschrieben von: whistleblower, 19.09.2016, 14:24, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (9)

Hallo zusammen,

wer kann helfen und mir Fundstellen nennen, dass eine Dienstreise des Personalrates ab der Wohnung beginnt und nicht wie die Dienstherren so schön bestimmen, dass Beginn der Dienstreise auch für PR Mitglieder ab der Dienststelle ist.
Sachsen-Anhalt

Vielen Dank im Voraus

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Geschrieben von: Gast, 15.09.2016, 22:53, Forum: Öffentlicher Dienst, - Keine Antworten

Hallo.

Es hat doch bestimmt der eine oder andere den PERLS Re-Test hinter sich.

Unterscheidet sich dieser extrem von dem Online Test? Oder sind das die gleichen Aufgaben?

Und... Wie sieht das mündl. Auswahlverfahren aus? Gruppendiskussion, Präsentation etc? 

Würde mich riesig freuen über Antworten.

Auch wenn sich jemand für 2017 beworben, kann man sich dann austauschen. LG

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Geschrieben von: Gast, 15.09.2016, 10:18, Forum: Arbeitnehmer , Antworten (4)

Hallo,
ich habe eine Ausbildung als Justizfachangestellte absolviert und bin derzeit als Verwaltungsfachangestellte in einer Gemeinde angestellt. Nun meine Frage:

Ist der sogenannte AL 1 (Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellte) gleichgestellt mit der Ausbildung zur Justizfachangestellten?
Kann ich auf eine Anerkennung der Ausbildung bestehen?

Bei bestimmten Fortbildungen ist der AL 1 Pflicht, daher ist es für mich wichtig zu wissen, ob meine Ausbildung, ebenfalls ja im öffentlichen Dienst anerkannt wird.

Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 14.09.2016, 00:34, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (4)

Hey ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Und zwar beim Verfahren eines Ratsbeschlusses in Niedersachsen.

Die Gemeinde berät und stimmt über einen Beschluss zur Errichtung einer  Wasserkraftanlage ab. Vor der Sitzung stellt sie die Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder fest ( bei 15.000 Einwohnern sind das 30 Abgeordnete plus Bürgermeister also 31) .. Anwesend waren zunächst 16, sodass die Mehrheit vorliegt. Vor dem letzten Tagesordnungspunkt zur Errichtung einer Wasserkraftanlage wird ein Ratsmitglied wegen Befangenheit ( der Bau des Wasserkraftwerkes soll auf dem GRundstück des Ratsmitglied errichtet werden)  von der Sitzung ausgeschlossen ( 14 Mitglieder haben dafür gestimmt). Danach wird der Beschluss mit 12 Ja Stimmen gefasst ohne die Beschlussfähigkeit des Beschlusses nochmal zu thematisieren. Das Ratsmitglied rügt, dass der Rat ohne ihn nicht beschlussfähig sein konnte... 

Hat jemand von euch Lösungsansätze bzw. weiß welche Probleme vorliegen und wie man diese aufbaut ?? Ich wäre über jede Hilfe sehr sehr dankbar!!

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Geschrieben von: Gast, 12.09.2016, 20:14, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

Hallo! Der Rat hat beim letzten Tagesordnungspunkt beschlossen ein Ratsmitglied bei dem Beschluss für die Errichtung eines Wasserkraftwerkes auszuschließen. Bei dem Ratsmitglied handelt es sich um einen Grundstückseigentümer. Das Wasserkraftwerk soll auf seinem Grundstück erbaut werden. Zuvor hat das Ratsmitglied seine Bereitschaft zur Einräumung eines Erbbaurechts an den benötigten Flächen zugunsten der Gemeinde signalisiert. Grund dafür ihn aus der Beratung und Abstimmung war Besorgnis der Befangenheit. Ich frage mich gerade beim Prüfungspunkt Mitwirkungsverbot beim Vorteil Nachteil was ich dort hinschreiben soll.. und ob überhaupt ein Mitwirkungsverbot vorliegt. Ich hoffe ihr könnt helfen

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Geschrieben von: Gast, 07.09.2016, 09:41, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,
seit 01.09. haben wir im Bauhof im Bereich Tiefbau einen Auszubildenden. Dieser wird im Bauhof aber auch überörtlich ausgebildet. Der Ausbildungsleiter der überörtlichen Stelle hat jetzt angefragt, wer vom PR das Berichtsheft unterschreibt, Vorsitzender oder der PR im Bauhof.
Ich habe ehrlich gesagt noch nicht gehört, dass der PR das Berichtsheft unterschreiben muss.
Hatten im Rathaus schon einmal ausgebildet, da haben wir nicht unterschrieben und auch das Berichtsheft nicht vorgelegt bekommen.
Hat hier jemand Erfahrung bzw. kann uns weiter helfen?

danke Icon_biggrin

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