Umwandlungstage bei Bestellung zur Kita-Leitung
#1

Was geschieht mit genommenen Umwandlungstagen, die noch nicht ganz abgerechnet wurden, wenn die Erzieherin S8a kurzfristig zur Kita-Leitung S16 bestellt wird und somit die mtl. Zulage 130,- Euro wegfällt? Kann man in diesem speziellen Fall dennoch die Kosten für die frei gestellten Tage weiterhin abziehen, obwohl keine Zulage mehr gezahlt wird?
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#2

Die Umwandlungstage wurden genommen als noch Anspruch auf die Zulage bestand. Dann rechnet man m.E. entsprechend zurück und reduziert rückwirkend für die Zulage. Letztlich muss man den entsprechenden Betrag zum Abzug bringen. Darauf hat der Arbeitgeber einen Anspruch. Man muss dann nur schauen wie man es korrekt in der Abrechnung macht.
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#3

Vielen Dank, also sollte man rückwirkend durch eine Korrektur -Verdienstabrechnung der Vormonate, die Zulagen zum Abzug bringen, bis der "geschuldete" Betrag beglichen ist.
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