Versetzung
#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe einen Antrag auf Versetzung aufgrund persönlicher Gründe gestellt (innerhalb der gleichen Organisation). Mein Dienstherr sagt nun, dass ich nur gehen kann wenn ein Nachfolger da ist. Nun meine Frage: kann mein Dienstherr mir die Versetzung auf Dauer verwehren oder gibt es eine zeitliche Befristung zwischen Antrag auf Versetzung und tatsächlichem Wechsel?

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort,
herzliche Grüße
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#2

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Versetzung. Als solches kann der Arbeitgeber den Wunsch des Beamten ablehnen. Dabei muss natürlich eine Abwägung stattfinden. Dabei sind die Interessen des Beamten und der Behörde zu berücksichtigen.
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