Zuständigkeit Standesamt Nachbeurkundung Lebenspartnerschaft Ausland nach Anmeldung
#1

Schon seit langem werkelt ein Seppel ohne Erfolg an der Nachbeurkundung als LP einer nach Ortsrecht im Ausland begründeten Ehe.  Inzwischen sind wir schon 4 Monate in D und müssten uns allmählich mal anmelden.  Bleibt dann die einmal begründete Zuständigkeit erhalten, oder müssen wir dann bei einem neuen lokal/örtlich zuständig werdenden Seppel wieder von vorn anfangen und nochmal 1 Jahr oder länger warten ??

Interessant noch, wir haben sonst nirgends irgendwelche Nichtrespektierung/Verzögerung, nicht bei Ausländerbehörde, Konsulat/Visa, Notunterkunft/Unterbringung als Paar, VerwG, zugewiesene Wohnunterkunft, Sozialgericht, Landessozialgericht, JobCenter/SGBII, Krankenversicherung/Fam.mitvers. usw.

Nur beim Seppel vom Standesamt.

Wie bei allen "ehrenwerten" Spezialisten, die eigentlich niemand braucht oder will, aber die es geschafft haben, sich den Menschen durch Gesetz aufzudrängen, und dann wie Kobolde als "Experten" überall Probleme sehen und machen.
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#2

Nachtrag.    Nach Verfassung und/oder Gesetz vieler Laender, zBsp Brasilien, sind Ehen rein konsensuell begründbar, ohne Notwendigkeit von Standesbeamten, Pfarrern oder sonstigen Kobolden die absahnen wollen und meist auch Probleme "sehen" oder erfinden, nachdem dort dadurch die Dauer einer Heirat die Halbwertszeit von Ehen überschritten haben und sich diese Leute dadurch selbst nutzlos gemacht haben. Auch in D sollte man Konsensehen wieder zulassen, da jetzt in Europa der Zwang zu "Spezialisten" wegliberalisiert wird,  und da die allgemeine Anerkennung durch die Gesellschaft bereits für sich die rein konsensuelle / behauptete Ehe ohne Relevanz von Bescheinigungen dt. Standesbeamter  als allgemein anerkannt bestätigt.  Denn es kommt ja hauptsächlich auf den Willen der Beteiligten an, wogegen ein formaler Akt allenfalls für die Rechtssicherheit zwischen den Partnern und gegen Dritte dienen mag.   In historischen Zeiten haben sich dann religiöse Spezialisten reingedrängt, da angeblich auch ein von ihnen verkaufbarer Segen der Geister oder Götter nötig sei, aber nach deren Entmachtung fehlt staatlichen Standesbeamten jegliche Rechtfertigung. Einschließlich weil Konsensehen mit beliebigen Beweismitteln inkl. Beurkundung, beglaubigter Privaturkunde, potentiell auch Eintragung von Antrag her ins PsrR, denkbar absicherbar sind.
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#3

...warum sollte "Seppel" auch eine Ehe nachbeurkunden, die keine ist?
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#4

(08.01.2016, 21:25)Gast schrieb:  .  Denn es kommt ja hauptsächlich auf den Willen der Beteiligten an, wogegen ein formaler Akt allenfalls für die Rechtssicherheit zwischen den Partnern und gegen Dritte dienen mag.   ..., aber nach deren Entmachtung fehlt staatlichen Standesbeamten jegliche Rechtfertigung.
In Deutschland geht es bei der Beurkundung der Ehe tatsächlich um die Rechtssicherheit. Durch die Ehe geht man einen "Vertrag" ein, durch welchen dann bestimmte Dinge gesetzlich geregelt sind, ohne dass man dafür extra Verträge eingehen muss (z.B. Thema Erbrecht).
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#5

Durch die Nachbeurkundung entsteht ja mindestens dieselbe Rechtssicherheit wie durch eine neue Ehe, und wird auch eine potentielle fehlerhafte Ehe zur korrektem. Jedenfalls fuer den Gueltigkeitsbereich der Nachbeurkundung. "Potentiell" insofern, als das zu klaeren waere, wer ueberhaupt bestimmen darf, welche Familienverhaeltnisse Anerkennung beanspruchen, oder besser gesagt, desrespektiert werden, koennen.

Reicht zu sagen, eine rein konsensuelle Ehe zBsp ist auch und sogar die urspruengliche und normale Form einer Ehe.

Die gegenwaertige Liberalisierung und Abschaffung von Abusen wie sich fuer fast jeden Service selbsternannten Spezialisten bedienen zu muessen, raeumt hoffentlich auch mit diesem Missbrauch auf. Die fakultative Erklaerung der Partner ueber den Bestand ihrer Versammlung / Familie ist, falls sie es wuenschen, ausreichend zur Rechtssicherheit.

Es gibt alle Arten von Vereinigungen zwischen Personen, die als Regel erlaubt und zu respektieren sind, falls nicht als expressive Ausnahme verboten und dazu notwendigerweise fuer irgendjemand schaedlich. Anspruch auf Anerkennung besteht unmitte lbar aus ihrer faktuellen Existenz, Zwischenhaendler sind irrelevant. Im Familienbereich, egal ob nur Freunde, Verliebte, Konkubinat, Partnerschaft, Ehepartner -- das genaue Verhaeltnis ist Freiheit der beiden Partner, die Anerkennung ist automatisch, poebel da mal einen an, oder sag ein X-Verhaeltnis sei kein X-verhaeltnis, dann gibts gleich eins aufs Maul. Jede Gesellschaft die ihrerseits respektiert werden will, respektiert aber spontan Familieninstitutionen aller Art. Mittelmaenner die sich dazwischen bzw aufdraengen wollen - heute, Standes"beamten" - und sich sogar noch Positionen oder gar Anschein von Offizialitaet ihres "ehrenwerten" Standes ergattert haben, sind schon daher eher als Stoerenfriede der oefftl. Ordnung anzusehen. Einschliesslich, "Beurkundungen" werden ueberhaupt nur (zum Glueck selten) "gebraucht", weil diese Leute selbst solch einen "Bedarf" eingefuehrt haben - ebenso wie sich die Kirche als noetig um an Gott zu beten aufzwaengt, die Anwaltschaft als unentbehrlichen Bestandteil der Justiz usw - wozu dann noch frech gehoert zu sagen, falls kein Standesamte mitgegessen hat, ist das auch keine Ehe.
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#6

Die Art deiner Beantwortung lässt die Augen eines jeden Psychotherapeuten leuchten Icon_wink

Aber zur Sache:
Es geht doch nicht darum, irgendjemanden vorzuschreiben, in welcher Art Partnerschaft er leben möchte oder um die Frage, ob irgendwo auf der Welt Ehen geschlossen werden können, in dem man gemeinsam ein paar Lotusblüten über die Schulter wirft.

Es geht doch nur darum, ob eine solche Ehe/Partnerschaft den Voraussetzungen einer nach deutschen Recht geschlossenen Ehe und der sich daraus ergebenden Rechtsfolgen entspricht. Es ist das legitime Recht eines jeden Staates in diesem Zusammenhang eigene Regeln aufzustellen und vor allem ist es das Recht eines jeden Staates, die Voraussetzungen für eine Familienzusammenführung/Ehegattennachzuges an Bedingungen zu knüpfen (und das ist hier wohl die eigentliche Frage, um die es geht).
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#7

Es kommt mit Sicherheit NICHT darauf an, dass bereits eine Ehe mit iW deutschen Eigenschaften vorliegt. Wollte man das, braucht man keine Nachbeurkundung. Dagegen heilt die NB etwaige Abweichungen oder gar Formfehler und bescheinigt, dass fortan die Ehe Effekte wie die deutsche hat im Inland. Dadurch entsteht auch dieselbe Rechtssicherheit, jedenfalls im Inland, wie durch eine neue Ehe.

Wird solch eine Nachbekundigung ueberhaupt eingefuehrt, muss sie sich iW am Willen der Partner orientieren und effektiv erfolgen. Denn der Naturzustand ist, dass jedermann Anspruch hat und durchsetzt, dass seine Familienbeziehungen respektiert werden. Sollte eine Nachbeurkundung moeglich sein, und von ihren Lobbyisten verteidigt oder gar als noetig bezeichnet werden, dann haben die die NB auch zuegig durchzuführen, ansonsten liegt ein Missbrauch vor, der abzuschaffen ist, einschliesslich dass es (auch in der Realitaet)... gegeben ist, dass 99% der Behoerden und Personen eine auslaendische Ehe anerkennen. Aber leider 1% nicht, da ihnen bekannt dass es eine Nachbeurkundung gibt. Asus dem Schadensersatz durch Naturalrestitution muessen die Verantwortlichen Lobbyisten / Standesbeamte daher diese Nachbeurkundungen zuegig durchfuehren, um die Opfer gleichzustellen mit der Situation wie wenn es Ihre NB gar nicht gaebe.
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#8

Was der Europaeische GH Menschenrechte zur Anerkennung inkl Nachbeglaubigung sagt:

9214/80 28/5/85 rdnr 62,63 ausreichend dass die Betroffenen davon ausgehen, dass sie verheiratet sind, und Zusammenleben / Familie wuenschen, formale Fragen oder Wirksamkeit vom Auslandnichtnoetig

76240/01 28/7/2007 rndr 123, 132-6; Nicht-Nachbeurkundung interferenz ins Familienleben art 8 EMRC, ausreichend soziale Realitaet, Familienbuende die im Ausland geknüpft wurden; Familienbuende die de facto praeuexistierten im Ausland, usw

Auch noch lGuide Pratique International de l"erar civil der CIEC Allemagne, Rundfrage beantwortet von Rechtsexperten der jeweiligen Regierungen:
8.1.6 Welches sind die Effekte in ihrem Land einer rein konsensuellen Ehe abgeschlossen durch ihre Buerger in einem Land wo solche Art der Ehe bekannt ist ?
Antworten Wenn lokales Recht die rein konsensuelle Form erlaubt, wendet sich das lex loci celebrationis an welches nach EGBGB 11.1 die Form reguliert. Die oefftl Ordnung EGBGB steht dem nicht entgegen, selbst wenn es sich um eine Ehe zwischen zwei Deutschen handelt. Es ist aber klar, dass die Frage des Nachweises [des Bestehens der konsenzehe] eine besondere Bedeutung hat
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#9

(13.01.2016, 23:40)Gast schrieb:  Es ist aber klar, dass die Frage des Nachweises [des Bestehens der konsenzehe] eine besondere Bedeutung hat

..na dann mal los O030
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#10

Dazu reicht schlicht und einfach eine Erklaerung eines Beteiligten oder Bezeugung eines Dritten. Oder sonstige Belegmittel die nach Ortsrecht (irgendwo, wo die Ehe mal Wirkung erzeugte, insbesondere in Laendern wo sie rein konsensuell begruendbar ist) ueblich oder moeglich sind. Auch die Nachbeurkundung selbst begruendet keine neue Ehe, sondern ist ein zusaetzliches fuer ihre Begruendung oder Nachweis nicht noetiges, als Beweis (unter anderen) aber nuetzliches Beweismittel. Sobald sich ein bestimmtes Beweismittel durch seine Lobby (Standesbeamten) aber so durchsetzt, dass es mitunter als"noetig" verlangt wird, haben die Verantwortlichen es auch zu gestellen.

Zwar moegen Standesbeamte nicht anweisbar sein, aber im letztgenannten Fall kann die Nichtnachbeurkundung laut div. Entscheidungen des EGMR eine Verletzung das auch positiv zu erbringenden Schutzes des Familienlebens sein, fuer mich einen Grund von der Behoerde die Nachbeurkundung einschliesslich Einstellung dafuer geeigneten Urkundsleuten zu verlangen, fuer die Behoerde Grund einen untaetigen Standesbeamten schuldhaft zu entlassen weil er Verletzungen von MR verursacht.

Fuer ein Familienleben frei von Kobolden die einem das vermiesen wollen !

Weiss noch jemand was zu der Frage, ob einmal erhaltene Zustaendigkeit auch bei spaeterem Wohnungswechsel andauert ?? Sekundaerer Literatur aber nicht eigentlichen Gesetzen entnimmt man, dass sich die Zustaendigkeit des Standesamtes nach dem Ereignisort richtet. Ferner bezeichnet sich ein Standesamt zustaendig fuer Standesfaelle die im Ausland eingetreten sind. Zumindest fuer die Anmeldung von Heiraten ist das einmal zustaendige StA auch weiter zustaendig, um betriebene Arbeit nicht nochmal machen zu muessen, derselbe Grund sollte noch mehr fuer die offenbar langwierigeren Nachbeglaubigungen gelten. Aber trotzdem waeren weitere Tipps zu dieser Frage gut.
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#11

Ich habe den starken Eindruck, dass eine Kommunikation mit dir auf einer "normalen" Ebene nicht möglich ist. Du scheinst ein "schwieriger Charakter" zu sein. Nur die eigene Auffassung ist die Richtige, diejenigen, die anderer Meinung sind, sind schlichtweg ahnungslose Idioten.

Ich glaube, du stehst dir in deinem Leben sehr oft selbst im Weg. So scheint es auch jetzt wieder zu sein bei deinem "Kampf gegen die deutsche Standesbeamtenbürokratie".
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#12

Ich bin eigentlich schon genug selbstkritisch, lasse mich aber trotzdem gerne beraten. Es gibt dann aber doch Sachen, wo der Gegner klar falsch liegt, aber keine Fortschritte macht.

So auch bei der rein konsensuellen Ehe, also iW der "echten" common law Ehe. Hier ist die von Formalitaeten unabhaengige BEGRUENDUNG der Ehe selbst eins, etwaige NACHWEISE einschliesslich deren verschiedene Beweiswerte und jeweils eigenen Regeln (die von Aussagen der Nachbarn ueber Bezeugung der Partner selbst und Privatdokumenten, evtl oefftl. registriert, bishin zu Beurkundungen und Nachbeurkundung / Transkription ins Personenstandsregister des Herkunftstaats gehen) etwas anderes. Letztere sind nach dem Recht freiwillig, ohne Einfluss auf Ersteres, und meist auch nur nach Scheidung oder Tod eines Partners wegen Gueterteilung, Erbschaft, Rente usw relevant, zu Lebzeiten regelmaessig zBsp durch Bestaetigung beider Partner dass am erlaubten Ort eine Konsensehe bestand (und bei uns, dort sogar im Personenstandsregister eingetragen) ersetzbar. Den zitierten Urteilen nach, aber auch nach CIEC 32 im Falle von Partnerschaften, kaeme es sogar auf Gueltigkeit / Mangelfreiheit der Formalitaeten gar nicht an, wohl auch nach PStG-VwV 34.6.

In unserem Fall bemaengelt der Standesbeamte was an ueberhaupt nicht existierenden Formmaengeln eines Beweismittels - selbst wenn existent, fuer den Bestand der nach Ortsrecht rein konsensuellen Ehe voellig egal.

Darueberhinaus hat er zuletzt geschrieben, erst mal beim Standesamt nachzufragen, ob wir jetzt angemeldet sind, um seine Zustaendigkeit zu ueberpruefen ...

Demnach ist es nicht zuweit hergeholt, dass er Schwierigkeiten machen und unsere konsensuelle Ehe nicht schnellstens als LP nachbeglaubigen will. Daher die Anfrage nach der Zustaendigkeit.

Zwingen kann ihn die Aufsichtsbehoerde vmtl. nicht. Sie kann und muss aber geeignetes Personal einsetzen, was die europäischen Grundrechte, hier auf Nachbeglaubigung bei o.g. Kriterien, erfuellt, und Verletzung der europäischen Grundrechte ist Grund um den Standesbeamten auszuwechseln, ggf mehrfach bis sich einer findet der das nachbeurkundet.
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#13

Ich glaube Du bist beratungsresistent und ich habe was gegen Deine Vorurteile und hämischen Bemerkungen (Seppel/Kobolde?) Respektlosigkeiten im anonymen Internet. Prima. Zeigt von menschlicher Größe und Hirnleistung.

Das deutsche Recht ist nicht perfekt, aber auf einem guten Weg. Allerdings sind die Reformen im Personenstandswesen ziemlich kompliziert und noch sehr ausbaufähig. Und trotzdem sind die deutschen Standesämter (zumindest in den großen Gemeinden oder Städten) hervorragend ausgestattet und geschult. Es gibt so weit ich weiß keine Beschäftigtengruppe im öD die - wie die Beschäftigten im Standesamt mindestens 2x jährlich auf Fortbildung und je nach Bundesland alle 5 Jahre eine mehrtägige Intensivschulung absolvieren müssen - gerade was das internationale Recht betrifft.
Im Bereich Standesamt nimmt das internationale Recht immer mehr Raum ein und es muss nun mal geprüft werden, ob die externen Vorgänge mit unseren konform sind. Zumal Fälschungen von Zertifikaten/Urkunden/Diplomen aus bestimmten Ländern einfach vorhanden sind. Aber das ist schwer zu verstehen - zumindest für Dich.
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