Anmeldung Pflegeheim
#1

Hallo,

mein Bruder wurde von der Heimleitung in deren Pflegeheim angemeldet, ohne dass er die dazu berechtigt hat. Ihm wurde lediglich gesagt, dass er jetzt im Heim angemeldet ist, da er länger als drei Monate dort wohnt.

Jetzt habe ich mich mal im Internet schlau gemacht und bin auf § 32 BMG gestoßen.

Mein Bruder hat aber eine Wohnung im Inland. Ob er zu der zurückkommt, ist allerdings fraglich.

Darf jetzt die Heimleitung dennoch, ohne Vollmacht, meinen Bruder im Heim anmelden?

Danke.

Gruß
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#2

Es ist leider nicht ganz so einfach.

Es ist richtig, dass in einem Heim/Krankenhaus keine Meldepflicht besteht, so lange man noch in einer anderen Wohnung gemeldet ist. Die Zulässigkeit des Angemeldet-Sein in dieser anderen Wohnung setzt aber voraus, dass diese Wohnung als "Wohnung" weiterbesteht, also tatsächlich (künftig wieder) genutzt wird, weil der gegenwärtige Aufenthalt aller Wahrscheinlichkeit nach nur vorübergehender Natur ist und eine Rückkehr in die bisherige Wohnung vorgesehen ist. Es geht also nicht, dass jemand dauerhaft in A in einem Heim wohnt, aber nur in B in einer "leeren" Wohnung pro forma gemeldet ist.

Da Abwesenheit von der gemeldeten Wohnung bis zu 6 Monaten noch keine Meldepflicht in der vorübergehenden Wohnung begründet, gehe ich davon aus, dass dem Heim nicht bekannt ist, dass dein Bruder noch in der früheren Wohnung gemeldet ist. Gleichzeitig gehe ich davon aus, dass mit dem Heim vertraglich keine befristete, sondern eine dauerhafte Aufnahme vereinbart ist, so dass das Heim davon ausgehen konnte und musste, dass es keine weitere Wohnung mehr gibt. Steht im Aufnahmevertrag vielleicht sogar etwas zum Thema der Anmeldung?

Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die Heimleitung sich tatsächlich kümmert und ihre Verpflichtungen Ernst nimmt. Ich vermute nämlich, dass die Frage der Anmeldung weder von deinem Bruder selbst (sofern hierzu überhaupt in der Lage) noch von dir oder sonstigen Angehörigen in irgendeiner Form angesprochen oder gar geregelt wurde (z. B. durch ein Beratungsgespräch mit den beteiligten Meldeämtern).
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