14.03.2021, 17:36
Hallo,
mein Bruder wurde von der Heimleitung in deren Pflegeheim angemeldet, ohne dass er die dazu berechtigt hat. Ihm wurde lediglich gesagt, dass er jetzt im Heim angemeldet ist, da er länger als drei Monate dort wohnt.
Jetzt habe ich mich mal im Internet schlau gemacht und bin auf § 32 BMG gestoßen.
Mein Bruder hat aber eine Wohnung im Inland. Ob er zu der zurückkommt, ist allerdings fraglich.
Darf jetzt die Heimleitung dennoch, ohne Vollmacht, meinen Bruder im Heim anmelden?
Danke.
Gruß
mein Bruder wurde von der Heimleitung in deren Pflegeheim angemeldet, ohne dass er die dazu berechtigt hat. Ihm wurde lediglich gesagt, dass er jetzt im Heim angemeldet ist, da er länger als drei Monate dort wohnt.
Jetzt habe ich mich mal im Internet schlau gemacht und bin auf § 32 BMG gestoßen.
Mein Bruder hat aber eine Wohnung im Inland. Ob er zu der zurückkommt, ist allerdings fraglich.
Darf jetzt die Heimleitung dennoch, ohne Vollmacht, meinen Bruder im Heim anmelden?
Danke.
Gruß