Befangenheit eines Ratsmitgliedes
#1

Moin,

ich habe eine Frage zur Befangenheit: In einer Gemeinde soll demnächst ein Antrag auf Ausweisung eines Sondergebietes Windenergie im Flächennutzungsplan (also eine Änderung des Flächennutzungsplanes) entschieden werden. Die Fläche steht eindeutig aufgrund einer zu Grunde gelegten Standortpotentialanalyse fest. Ein Ratsmitglied hat einen Bruder, der in der o.a. Fläche über Eigentumsflächen verfügt und somit durch die Ausweisung des Sondergebietes finanzielle Vorteile hat. Darf dieses Ratsmitglied an der Entscheidung mitwirken oder sollte eine Befangenheit unterstellt werden?

Bin gespannt, bedanke mich bereits jetzt!
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#2

In welchem Bundesland liegt die Gemeinde?
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#3

Einfach mal in die Gemeindeordnung des betrffenden Bundeslandes sehen. In NRW gilt laut §31 z.B. folgendes:

(1) Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit
1. ihm selbst,
2. einem seiner Angehörigen,
3. einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person
einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Unmittelbar ist der Vorteil oder Nachteil, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.
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