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Moin,
bin letzten Sommer mit meiner Ausbildung fertig geworden und habe eine Stelle in der Stadtkasse bekommen. Eigentlich wollte ich schon nach meinem Fachabi BWL studieren, habe mich dann aber doch für die Ausbildung zum VfA entschieden.
Nun habe ich vor zum Wintersemester ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Fernuni Hagen zu beginnen. Natürlich mache ich das nicht nur "just for fun", sondern es sollte mir auch beruflich etwas bringen.
Was meint ihr? Habe ich mit einem Bachelorabschluss die Möglichkeit in eine EG über 8 zu kommen, auch ohne AII-Lehrgang?
Würde mich freuen eure Meinung zu hören 
MfG
Niedersachse
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Hallo zusammen,
als Angestellter in der Poststelle eines psychiatrischen Krankenhauses in Bayern erhalte ich die Entgeltgruppe III nach TvöD. Nun habe ich gelesen, dass andere Einrichtungen des Bundes bzw. die Hochschulen in München die Poststelle mit Entgeltgruppe VI bzw. V bewerten. Neben den üblichen postalischen Arbeiten wie Entgegennahme und Verteilung der Briefe, Pakete, Einschreiben, gerichtliche Zustellungsurkunden gegen Unterschrift usw. bin ich auch verantwortlich für die Zustellung von Sondergeldern an die Patienten bzw. auf deren Stationen. Bei der Aushändigung des Geldes an der Kasse muss ich (wie auch bei der Paketannahme) mit meiner Unterschrift quittieren. Ich meinerseits lasse mir dann auf der Station die Auszahlung durch mich ebenfalls gegenzeichnen.
Meine Fragen lauten nun, wie sich erstens die unterschiedliche Bewertung dieser Tätigkeit aus dem TvöD erklären lassen und zweitens, ob es sich beim Umgang mit den Sonderngeldern und wohl auch bei der Unterschrift für die Pakete bei den diversen Paketdiensten nicht um eine Tätigkeit mit Rechtsfolge handelt, die ja laut TvöD mit Entgeltgruppe VI aufwärts bewertet werden müsste.
Vielen Dank für eure hoffentlich kommenden Antworten
Ralf
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Hallo,
bei einem Zweckverband in NDS ist ein PR-Mitglied, ehemaliger Abteilungsleiter (schon ungewöhnlich), zum Stellvertreter des Geschäftsführers ernannt worden.
Eigentlich klar Fall von Ausschluss ins PR:
§ 25 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch
1. Verlust der Wählbarkeit,
§ 11
Wählbarkeit
Für den Personalrat ihrer Dienststelle sind nicht wählbar
1. die Leitung der Dienststelle und deren ständige Vertretung,
Aber der Geschäftsführer argumentiert, dass der Stellvertreter des Geschäftsführers keine ständige Vertretung ist (z.B. dass er keine Arbeitsverträge unterschreibt) und daher Mitglied des Personalrats bleiben darf.
Was nun?
Danke
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Hallo @all,
ein Bekannter von mir (Beamter, 43 Jahre alt) wurde durch die Verwaltungsspitze in einer Kommunalverwaltung übelst gebosst. Infolge des Bossings hat er so schwere gesundheitliche Schäden erlitten, dass er sogar frühpensioniert werden musste.
Der Fall ist - wie sich inzwischen herausgestellt hat - auch nicht der erste in dieser Verwaltung und die Spatzen pfeifen es zwischenzeitlich bereits von den Dächern wie mit den Mitarbeitern dort umgesprungen wird.
Mein Bekannter überlegt sich gerade intensiv, inwieweit er die Kommune zur Verantwortung für die aufgetretenen gesundheitliche Schäden heranziehen kann.
Wie beurteilt ihr die Rechtslage?
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Hey Leute,
ich dachte ich mach mal ne "Gruppe für Hessen" auf, zwecks der Abschlussprüfung der
n ![]()
Wäre ja vllt ganz cool wenn man hier mal so nen paar tipps austauschen kann und so.
Hoffe es finden sich ein paar Leutchen, Hilfe untereinander ist ja immer gut.
Andere Berufsschule/Verwaltungsseminar, da gibts bestimmt gesprächsstoff 
Würde mich freuen wenn sich möglichst viele Leutchen beteiligen würden
LG Bini
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Servus & 
Ich habe mir für Ende diesen Jahres vorgenommen eine vorzeitige Höherstufung (§17 TVöD) zu beantragen.
Meiner Meinung nach leiste ich schon Leistungen weitaus über dem Durchschnitt (bin in EG6).
Aber, das Problem wird wahrscheinlich sein... und das kennt ihr bestimmt alle... das dem Vorgesetzen richtig zu begründen. Und dieser (Vorgesetzte) wird bestimmt einen Haufen Gründe liefern warum sowas nicht vollzogen werden sollte.
Könnt ihr mir Tipps geben, welche Kriterien man erfüllen sollte (habe ja noch bis Ende des Jahres Zeit) um die Chance auf vorzeitige Höhergruppierung zu verbessern ??
Ich will soviele Gegenargumente, die ich zu erwarten habe, schon vorzeitig ausschließen.
Vielleicht kriegen wir es ja gemeinsam hin, hier so eine Art Checkliste zu entwerfen...
Vielen Dank!!!!
Mfg
Tatjana
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Hallo,
ich brauche einmal Eure Einschätzung. Ich bin Verwaltungsfachangestellter und habe über den Bewährungsaufstieg eine EG9, Stufe 4 Stelle. Ich bin 30 Jahre alt.
Nun kann ich zum 01.08. ein Studium als Bachelor of Arts - Public Adminstration anfangen, allerdings im Angestelltenverhältnis mit späterer Übernahmegarantie nicht unter EG9. Aber nur Bezüge von ca. 1.000,00 Euro.
Nun habe aber auch noch die Möglichkeit, die 2. Angestelltenprüfung absolvieren zu können. Allerdings ohne Zusagen auf eine konkrete Stelle.
Was ist höherwertiger anzusehen? Was würdet Ihr machen? Ich will zumindest noch mal in die Regionen EG12 kommen.
Danke und Gruß
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Hallo
Ich arbeite bei einer Gemeinde, für meine Tätigkeit dort, benötige ich auch den Führerschein C/CE, also den großen LKW Füherschein. Dieser muss alle 5 Jahre verlängert werden.
Frage! Zahlt die Gemeinde was dazu?
Die Verlängerung kostet über 150 Euro.
Ich bin angestellt im Öffentlichen Dienst. Seit 2 Jahren ca.
Was ist da üblich?
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Hallo,
ich hab da mal n paar fragen, wir haben seit ein paar monaten einen neuen Leiter. Nun möchte dieser "wirtschaftlicher" arbeiten und verlangt von uns, dass wir die Krankheitstage auf 10 pro mann(frau) reduzieren. Des weiteren möchte er versuchen wenn wir Urlaub haben und zuvor krank werden uns den urlaub zu streichen mit der begründung wir wären ja schon zuhause gewesen.
Unter anderem möchte ich gern wissen wie das so ist weil ich die einzigste Frau bin im Bauhof, was ich für rechte habe.![]()
Ich freue mich auf zahlreiche antworten...
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Guten Abend, vielleicht kann mir hier jemand Tipps geben?!! Mein AG will aufgrund längerer AU meine Dienstfähigkeit überprüfen lassen. Ich soll hierfür meine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Begründet wird die Untersuchung damit, dass meine bisher gezeigten Arbeitsleistungen den Schluss zulassen, ich sei mit der Erfüllung meiner Aufgabenstellung überfordert. Als Hintergrund-Info vielleicht noch: 1,5 Jahre au, kurze Wiedereingliederung und seit mitte 12/2012 voll arbeitsfähig. Da ich meinen Resturlaub bis Ende März 2013 nehmen muss, hab ich seit Mitte 12/2012 bis heute nur an 16 Tagen gearbeitet und wurde in einem völlig anderen Bereich eingesetzt, in dem mir sowohl Fach- als auch PC-Wissen fehlen. Die Einarbeitung erfolgte in Kurzform.
Fragen über Fragen bei mir nun: Bin ich zur Untersuchung verpflichtet, muss ich Ärzte von Schweigepflicht entbinden, muss/sollte ich auf das Schreiben (Empfang hab ich bestätigt mit Unterschrift) antworten....und, und, und.
Ich danke Euch schon jetzt 
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Hi
nach § 17 TVöD kann der Arbeitgeber die Stufenlaufzeit verkürzen, wenn erhebliche überdurchschnittliche Leistungen gezeigt werden. Unser Beurteilungssystem geht von max. 5 Punkten aus. Überdurchschnittliche Leistungen würde ich bei 4 Punkten sehen und erhebliche überdurchschnittleiche Leistungen dann bei 5 Punkten. Wie seht Ihr es?
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Hallo,
ich war 20 Jahre beim Staatsgerichtshof bis die PVS beim Land Hessen ins Leben gerufen wurde. Jetzt bin ich beim RP, wo es mir überhaupt nicht gefällt. Ich habe mich bei einer anderen Behörde beworben, die mich auch genommen hätte, aber das Dienstzeugnis war so schlecht, eine 3 - 4, dass die Behörde die mich einstellen wollte davon abgegangen ist. Meine Frage ich möchte nach Baden Württemberg Richtung Freiburg- Schwenningen aus privaten wie auch familiären Gründen. Kann mir jemand einen Tipp geben, was man alles in Bewegung setzen kann? Einen Versetzungsantrag habe ich schon gestellt. Da das Betriebsklima so schlecht ist leide ich auch noch seelisch was sich dann auf meine körperlichen Gesundheit niederschlägt. Da ich nicht krank werden möchte und ich auch kein BEM Fall werden möchte, richte ich diese Frage hier an alle User.
Danke vorab für einen Sinnvollen Tipps.
Klaus1
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Hallo zusammen,
Art. 100 der bayerischen Gemeindeordnung bestimmt u.a.:
"Die Gemeinde hat einen Kassenverwalter und einen Stellvertreter zu bestellen."
In unserer Verwaltung (80.000 Einwohner-Stadt) soll nun ein weiterer stellvertretender Kassenverwalter bestellt werden, da der reguläre stellvertretende Kassenverwalter länger ausfällt. Ist dies möglich? Dem Wortlaut nach eher nicht. Die Kommentare erwähnen auch keine weiteren Stellvertreter.
Danke für die Antwort
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Hallo!
Ich beende dieses Jahr meine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst, bin aber ein wenig unglücklich. Erstmal bin ich immer ziemlich demotiviert bei der Arbeit und dann bin ich auch immer unzufriedener mit dem Beamtendasein (für mich gibt es da negative Aspekte wie die private KV), sodass ich eh eine Anstellung in Erwägung gezogen hätte.
Ich habe ein Angebot in der Privatwirtschaft für ein duales Studium (grob gesagt BWL), was ich gerne nachgehen würde.
Ich weiß, dass ich wahrscheinlich einen Teil der Anwärterbezüge zurückzahlen muss.
Wie sähe es eigentlich aus, wenn man nach 15-20 Jahren wieder in den ÖD wollte: Ich denke mal als Angestellter gäbe es da weniger Probleme, außer, dass die Einstufung lt TvöD mager aussehen könnte, da die ja z.T. nicht gerade viel Erfahrungszeiten anerkennen*g* (frage mich wie es da wäre wenn man eine äquivalente Stelle in der Privatwirtschaft gehabt hätte z.B. im Rechnungswesen). Wahrscheinlich maximal Stufe 3.
Ist es eigentlch per Gesetz ausgeschlossen, dass man wieder Beamter wird nach einer Entlassung? Ich kenne nur die Fälle, die nach der Ausbildung studieren und dann aufgrund des Studiums nochmal in das Beamtentum wechseln z.B. als Lehrer, Jurist.
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Hier ein kleiner Thread für alle, die unter das NSI fallen
Tipps aus anderen Bundesländern sind natürlich gerne gesehen 
Nun geht es auch bei uns bald los mit den Prüfungen. Hat denn schon irgendjemand Informationen bzgl. der Termine bekommen?
LG
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