20.02.2013, 14:16
Hallo,
bei einem Zweckverband in NDS ist ein PR-Mitglied, ehemaliger Abteilungsleiter (schon ungewöhnlich), zum Stellvertreter des Geschäftsführers ernannt worden.
Eigentlich klar Fall von Ausschluss ins PR:
§ 25 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch
1. Verlust der Wählbarkeit,
§ 11
Wählbarkeit
Für den Personalrat ihrer Dienststelle sind nicht wählbar
1. die Leitung der Dienststelle und deren ständige Vertretung,
Aber der Geschäftsführer argumentiert, dass der Stellvertreter des Geschäftsführers keine ständige Vertretung ist (z.B. dass er keine Arbeitsverträge unterschreibt) und daher Mitglied des Personalrats bleiben darf.
Was nun?
Danke
bei einem Zweckverband in NDS ist ein PR-Mitglied, ehemaliger Abteilungsleiter (schon ungewöhnlich), zum Stellvertreter des Geschäftsführers ernannt worden.
Eigentlich klar Fall von Ausschluss ins PR:
§ 25 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
Die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt durch
1. Verlust der Wählbarkeit,
§ 11
Wählbarkeit
Für den Personalrat ihrer Dienststelle sind nicht wählbar
1. die Leitung der Dienststelle und deren ständige Vertretung,
Aber der Geschäftsführer argumentiert, dass der Stellvertreter des Geschäftsführers keine ständige Vertretung ist (z.B. dass er keine Arbeitsverträge unterschreibt) und daher Mitglied des Personalrats bleiben darf.
Was nun?
Danke