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Geschrieben von: Gast, 07.02.2013, 15:49, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (6)

Werte Doppikfreunde,

ich habe folgendes Problem:

Wir kaufen ein Fahrzeug über 950€ und aus dem Baujahr 1993. Das bedeutet, dass dieses Auto schon längst abgeschrieben ist.

Wie verbuche ich das?
Ich verbuche die 950€ unter dem Konto 0711 und in der Anlagenbuchhaltung nehme ich es für 1€ rein, da es schon längst abgeschrieben ist? Aber was mache ich mit den restlichen 949€?

Kann mir jemand eine Atwort geben?

MfG A. Rhein

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Geschrieben von: Bilba, 06.02.2013, 09:14, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (7)

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer 6.700 Seelengemeinde und bin hauptsächlich im Einwohnermeldeamt/Passamt und Gewerbeamt tätig.
Ich bin eine ganz normale Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VfA-K) und habe eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt zur Ausübung der standesamtlichen Tätigkeit erhalten. Jetzt bin ich auch stellvertretende Standesbeamtin.

Meine Frage:
Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Habe ich eine Möglichkeit in EG 8 zu kommen bez. der Standesamtstätigkeit?
Wo sind überhaupt Standesbeamte eingruppiert?

Vielen Dank für Eure Hilfe.


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Geschrieben von: Gast, 05.02.2013, 20:58, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, - Keine Antworten

Hallo liebes Forum,

ich habe mich für eine Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst in Stuttgart für 2013 beworben und ein allgemeines Schreiben erhalten, wie es mit der Bewerbung weitergeht (Sortierung nach Noten, Eignungstest, etc.). Es hieß das Verfahren ginge bis Ende Januar. Habe bisher nichts erhalten und bei der Stadt angerufen. Die sagten dann, dass das Verfahren noch läuft. Hat sich von euch jemand vielleicht schon beworben in Stuttgart und eine Einladung zum Eignungstest oder so etwas erhalten? Wäre um Antworten dankbar, da ich gerade ein weeenig nervös bin Icon_rolleyes

Lieben Dank!

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Geschrieben von: Gast, 05.02.2013, 13:36, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo zusammen!
Ich arbeite als Lehrerin in RLP und spiele mit dem Gedanken, entweder ein Sabbatjahr zu nehmen oder aber eine Weile unbezahlten Urlaub zu nehmen, was evtl. schneller ginge als auf ein Sabbatjahr zu warten. Nun würde mich mal interessieren, ob hier schon jemand Erfahrungen hat mit unbezahltem Urlaub. Wie habt ihr das begründet? Wie sieht es aus mit Versicherungsschutz? Ist es möglich, in der Zeit trotz Wegfall von Bezügen ein Beamtendarlehen in Anspruch zu nehmen, das man ja im Anschluss an den unbezahlten Urlaub zurückzahlen kann?
Ich bin dankbar für jede Info.
Liebe Grüße!

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Geschrieben von: wühlmaus, 05.02.2013, 09:29, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (2)

S10347
Kann mir jemand helfen?
Ich hatte ein Verwaltungsgerichtsverfahren, bei dem ein von mir erstellter Bescheid teilweise aufgehoben wurde (Höhe des Betrags wurde geändert). Muss ich noch einen Änderungs- bzw. Teilaufhebungsbescheid machen, oder reicht das Urteil? Wenn Bescheid: welchen und wie sieht der aus?
Sorry für die vielleicht dümmliche Frage, aber ich habe sonst kaum Widersprüche und Klagen schon gar nicht....

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Geschrieben von: Mumie, 02.02.2013, 11:48, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich benötige Rat.
Durch unseren PR-Vorsitzenden wurden Inhalte eines vertraulichen Gesprächs an die Behördenleitung weiter gegeben. Inhaltlich ging es um gleiche Behandlung von MA. Einerseits durchaus berechtigt. (meiner Meinung nach nur vom Inhalt) andererseits wurde dadurch ein Mitarbeiter namentlich erwähnt und in seinem beruflichen Miteinander mit der Behördenleitung massiv in Miskredit gebracht.

Auf Nachfrage beim Vorsitzenden, kam die Antwort: Ich habe da einen massiven Verstoß gehört und ich muss tätig werden.
Es wurde auch schriftlich zur Behördenleitung versand ohne das Gremium vorab von diesem Schreiben zu informieren.
Meiner Meinung nach ist das Vertrauensverhältnis zu dem Vorsitzenden gestört. Die Gremiumsmitglieder überlegen sich, ob sie nun überhaupt noch offen in den Stizung irgendetwas sagen können, ohne dass der Vorsitzende der Meinung ist, da muss ich ran.
Vielleicht könnt Ihr mir einen Rat geben, wie man damit nun umgehen kann!

Vielen Dank
Mumie



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Geschrieben von: Gast, 31.01.2013, 08:45, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (2)

Hallo,

wer kann helfen?

Eine Gemeinde in Rheinland Pfalz ist Träger eines Kulturzentrums. In regelmäßigen Abständen, was sehr lobenswert ist, werden von Privatpersonen, aber auch von umliegenden Firmen Geldspenden für das Kulturzentrum getätigt. Bei einer Spende über 100,- Euro muss jedoch der Gemeinderat über die Annahme entscheiden. Es hat sich jedoch jetzt herausgestellt, dass in den letzten beiden Jahren (2011 und 2012) Spenden in beträchtlicher Höhe (weit über 100,- Euro) eingegangen sind.
Der Gemeinderat wurde hierüber nicht informiert und hat logischerweise über die Annahme dieser Spenden nicht abgestimmt. Auf Nachfragen bekommt man vom Bürgermeister die Antwort, dass dieser Spender nicht namentlich genannt werden möchte und daher der Gemeinderat nicht informiert wurde. Auch in nichtöffentlicher Sitzung verweigert der Bürgermeister die Auskunft, um welche Personen es sich handelt. Meiner Ansicht nach ist dieses Verhalten mehr als seltsam, und nach meinem Wissen müsste er in nichtöffentlicher Sitzung den Namen der Spender nennen, oder???????


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  GmbH
Geschrieben von: Gast, 31.01.2013, 00:12, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (5)

Hallo zusammen. Bei uns wird ein Freibad in privater Rechtsform durch die Freibad GmbH als 100% ige Tochtergesellschaft der Gemeinde betrieben. Haben wir als Personalrat der Gemeinde Mitspracherecht, z.b bei Einstellungen im Freibad? Danke für eure Auskünfte.

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Geschrieben von: Gast, 30.01.2013, 17:00, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich möchte gerne den AL II machen. Jedoch müsste ich diesen in meiner Freizeit absolvieren und selbst bezahlen.
Ist das in Rheinland-Pfalz möglich? (Am besten in der Nähe von Koblenz)

Vielen Dank


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Geschrieben von: Gast, 30.01.2013, 12:34, Forum: Fortbildung, Antworten (5)

Hallo,
ich besuche zur Zeit den Angestellenlehrgang 2 und frage mich, ob es für diese Zwecke Sonderurlaub gibt und wenn ja wie viele Tage pro Jahr.
Eine treffende Regelung kann ich zumindest im TvÖD nicht finden. Gibt es Erfahrungen??

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2013, 23:19, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo!

In Bezug auf die anstehenden TV-L-Tarifverhandlungen bereiten die Gewerkschaften ihre Mitglieder schon vorab auf Warnstreiks vor und werben in unserer Einrichtung um Teilnahme. Zwei unserer Personalräte sind Mitglied bei ver.di, die Meinungen im PR und unter den Beschäftigten sind unterschiedlich. Wie verhält sich der PR bei einem Streik-Aufruf bzw. wo liegen hier seine Aufgaben?

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 29.01.2013, 12:31, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (5)

Hallo,

ich bin E5 Stufe 1 (Bayern). Ich war für mehrere Jahre beurlaubt nach meiner VFAK - Ausbildung und arbeite seit September wieder in einem Amt auf einer Stelle, die mit E6 dotiert ist.

Doch da ich überplanmäßig darauf bin, erhalte ich nur die Bezahlung nach E5.

Soweit ich weiß gibt es auch im TVÖD etwas über das ausüben einer höherwertigen Tätigkeit, aber ich bin mir zu unsicher, ob ich überhaupt einen Anspruch darauf habe - kann mir jemand eventuell weiterhelfen oder kurz erklären worauf es ankommt?

Vielen Dank für Eure Mithilfe schonmal.

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Geschrieben von: Gast, 28.01.2013, 16:13, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,

ich bin Kommunalbeamter, Ende 50 und bald 40 Jahre im öffentlichen Dienst.

Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen und verzichte daher, auf Gründe und Ursachen meiner Beschwerden einzugehen:

Wegen Erschöpfungszuständen habe ich vor einigen Jahren meine Arbeitszeit trotz finanzieller Einbussen reduziert. Als dies nichts half, habe ich eine Psychologin aufgesucht, die bei mir eine mittelgradige depressive Episode diagnostizierte. Sie stellte mir ein ausführliches Attest aus und empfahl darin eine Altersteilzeitregelung, damit ich durch die Aussicht auf einen früheren Eintritt in den Ruhestand wieder neuen Lebensmut fassen kann. Ich stellte einen entsprechenden Antrag, das Attest fügte ich bei. Nach vier Monaten Bearbeitungszeit erhielt ich von meinem Arbeitgeber die Ablehnung. In dieser Zeit hat es kein Vertreter meines Dienstherrn für notwendig befunden, in irgendeiner Form Kontakt mit mir aufzunehmen - obwohl ich mich zweimal schriftlich nach dem Stand der Bearbeitung erkundigt habe. Nur von einem Personalratsmitglied erfuhr ich, dass nach Auffassung meines Arbeitgebers auch keine Untersuchung durch den Amtsarzt notwendig gewesen wäre, da meine Arbeitsleistung in Ordnung und meine Krankheits- und Fehlzeiten gering wären.

Ohne weiter ins Detail zu gehen, möchte ich nur sagen, dass ich mich durch dieses unsensible Verhalten meines Arbeitgebers tief verletzt fühle und sich mein ohnehin angeschlagener Gesundheitszustand weiter verschlechtert hat. Meine Psychologin rät mir zwar, mich krank schreiben zu lassen, will es aber selbst nicht tun. Organisch bin ich aber gesund. Sie meint außerdem, mein Arbeitgeber wäre dazu verpflichtet, mich aufgrund ihres Attestes durch den Amtsarzt untersuchen zu lassen.

Momentan weiß ich nicht mehr weiter. Wenn jemand Tipps für mich hätte, wäre ich ihm dafür sehr dankbar.

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Geschrieben von: Gast, 27.01.2013, 11:17, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Ich brauche mal Ihre Hilfe!
Ich befinde mich momentan in einer Zwickmühle und bin ratlos, wie dieser Konflikt gelöst werden kann. Ich bin Sachbearbeiter und Personalratsvorsitzender in einer Person. Vor ein paar Tagen wurde ich von meinen Führungsvorgesetzten angesprochen, was mit meiner Sachbearbeitertätigkeit in Verbindung eines Kollegen war. Also nichts Personalrartsmäßiges. Ich habe in diesem Moment als Sachbearbeiter gesprochen, weil es sich um einen gewissen Arbeitsablauf handelte. Es kam in diesem Gespräch zu einer kleinen Meinungsverschiedenheit, in der auch das Betriebsklima kurz zur Sprache kam. Mein Führungsvorgesetzter hatte dieses Gespräch an den Leiter der Dienststelle weitergetragen mit dem Ergebnis, dass ich beim Leiter reinzitiert wurde und eine Stellungsnahme zum Betriebsklima von mir abgefordert wurde. Da der Personalrat zu diesem Zeitpunkt keinen Auftrag (bzgl. Betriebsklima) von der Belegschaft hatte, verweigert ich jede weitere Aussage. Mein Führungsvorgesetzter hatte das geführte Gespräch als ÖPR-Gespräch ausgelegt. Es ist ist mit bzw. uns als Personalrat schon klar, dass auch wir für ein gutes Betriebsklima mit verantwortlich sind. Ich muß dazu sagen, dass in der Vergangenheit viele Kollegen Ihr Leid dem Personalrat vorgetragen haben, aber eben keinen Auftrag erteilt haben, die Sache zu verfolgen. Nun verlangt der Leiter der Dienststelle vom Personalrat, Ross und Reiter zu benennen, um gezielt an diesem Problem arbeiten zu können. Der gesamte Personalrat ist sich einig, in dieser Angelegenheit keine Namen und keine Vorkommnisse aus Vergangenheit zu benennen. Wir wollen verhindern, dass der Leiter die einzelnen Kollegen persönlich in der täglichen Arbeit benachteiligt.
Darf ich als Sachbearbeiter und Personalrat keine "private" Äusserung als Sachbearbeiter mehr tätigen? Gibt es keine Trennung zwischen den beiden Funktionen? Wenn es nicht so sein sollte, darf ich als Sachbearbeiter / Person mit keinem meiner Kollegen mehr sprechen?
Ich brauche dringend einen Rat. Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.

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Geschrieben von: Gast, 26.01.2013, 20:41, Forum: Ausbildung / Studium Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo zusammen!

Seit kurzem bin ich zur Ausbildung in einem Pflegeberuf. Wir haben Blockunterricht und uns werden bis auf 3 Tage im Jahr alle Urlaube vorgeschrieben. Ich bin in meinem Kurs die einzige Mutter. Und muss gestehen dass ich gar nicht weiß ob ich überhaupt Rechte diesbezüglich habe...

Von Pflegerinnen habe ich gehört, dass sie angeblich Anspruch auf einen freien Tag bei der Einschulung ihres Kindes haben und auf eine gewisse Anzahl Urlaubstage in den Ferien. Ist das so auch bei mir? Kann mir jemand weiterhelfen? Icon_rolleyes



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