
Kann mir jemand helfen?
Ich hatte ein Verwaltungsgerichtsverfahren, bei dem ein von mir erstellter Bescheid teilweise aufgehoben wurde (Höhe des Betrags wurde geändert). Muss ich noch einen Änderungs- bzw. Teilaufhebungsbescheid machen, oder reicht das Urteil? Wenn Bescheid: welchen und wie sieht der aus?
Sorry für die vielleicht dümmliche Frage, aber ich habe sonst kaum Widersprüche und Klagen schon gar nicht....