Bescheid erstellen
#1
Rolleyes 

S10347
Kann mir jemand helfen?
Ich hatte ein Verwaltungsgerichtsverfahren, bei dem ein von mir erstellter Bescheid teilweise aufgehoben wurde (Höhe des Betrags wurde geändert). Muss ich noch einen Änderungs- bzw. Teilaufhebungsbescheid machen, oder reicht das Urteil? Wenn Bescheid: welchen und wie sieht der aus?
Sorry für die vielleicht dümmliche Frage, aber ich habe sonst kaum Widersprüche und Klagen schon gar nicht....
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#2

Ein Änderungsbescheid würde sich schon deshalb anbieten, damit die dazugehörige Buchung in deinem Finanzwesen ankommt.

Maik
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#3

Grundsätzlich wurde der Bescheid mit dem Urteil direkt geändert und ein neuer Bescheid ist rechtlich nicht notwendig. Aber in der Praxis wird oft ein neuer Bescheid gefertigt, alleine schon wg. "s. Antwort @maikom".

Gruß aus der Lüneburger Heide
Michael
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