Eingruppierung stellvertretende Standesbeamtin
#1

Hallo zusammen,

ich arbeite in einer 6.700 Seelengemeinde und bin hauptsächlich im Einwohnermeldeamt/Passamt und Gewerbeamt tätig.
Ich bin eine ganz normale Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VfA-K) und habe eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt zur Ausübung der standesamtlichen Tätigkeit erhalten. Jetzt bin ich auch stellvertretende Standesbeamtin.

Meine Frage:
Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Habe ich eine Möglichkeit in EG 8 zu kommen bez. der Standesamtstätigkeit?
Wo sind überhaupt Standesbeamte eingruppiert?

Vielen Dank für Eure Hilfe.
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#2

(06.02.2013, 09:14)Bilba schrieb:  Hallo zusammen,

ich arbeite in einer 6.700 Seelengemeinde und bin hauptsächlich im Einwohnermeldeamt/Passamt und Gewerbeamt tätig.
Ich bin eine ganz normale Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VfA-K) und habe eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt zur Ausübung der standesamtlichen Tätigkeit erhalten. Jetzt bin ich auch stellvertretende Standesbeamtin.

Nein - auch damit wirst Du nicht zur Beamtin !

Du bist vermutlich die Stellvertreterin einer Standesbeamtin,
allerdings immer noch als Verwaltungsangestellte.


Zitat:Meine Frage:
Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Habe ich eine Möglichkeit in EG 8 zu kommen bez. der Standesamtstätigkeit?
Wo sind überhaupt Standesbeamte eingruppiert?

Standesbeamte werden nicht eingruppiert.

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#3

Das ist mir schon klar dass ich dadurch nicht "Verbeamtet" bin aber ich bin durch diese "Ausnahmegenehmigung" Standesbeamtin geworden obwohl man dazu gehobener Dienst sein müsste! Allerdings eben "nur" als Vertretung. Ich arbeite auch mit wenn unser Haupt-Standesbeamter viel zu tun hat. Deswegen frage ich ja da ich die selben Aufgaben mache und auch beurkunden darf durch diese Ausnahmegenehmigung ob mir nicht mehr Geld zusteht?
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#4

Moin,

die Frage lässt sich ohne vollständige Arbeitsplatzbeschreibung der zugewiesenen Tätigkeiten nicht beantworten.

Grüße
1887
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#5

(07.02.2013, 17:48)1887 schrieb:  die Frage lässt sich ohne vollständige Arbeitsplatzbeschreibung der zugewiesenen Tätigkeiten nicht beantworten.


Meine Tätigkeiten im Überblick:

Einwohnermeldeamt, Passamt, Gewerbeamt, stellvertretende Standesbeamtin
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#6

Überblick reicht nicht, man muß die genauen Stellenanteile wissen.
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#7

Wenn es sich um eine Abwesenheitsvertretung handeln sollte (Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc.), dann spielt die Vertretung für die Stellenbewertung keine Rolle. Dadurch würde sich somit nichts ändern.

Gruß
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#8

Den Begriff stellvertretende Standesbeamter/in gibt es nicht. Die Wertigkeit der Standesbeamten ist immer gleich. Man ist Standesbeamter - fertig. Und die reine Vertretungstätigkeit spielt meines Erachtens auch keine Rolle, denn die Kenntnisse müssen immer vorhanden sein. Denn auch in der Vertretung kann ein sehr komplizierter Fall "z.B. Nottrauung oder ähnliches" anfallen und die muss der vertretende Standesbeamte in voller Verantwortung lösen. Der "vertretende" Standesbeamte muss die gleichen Fortbildungen nachweisen. Also ist das Käse, von wegen ist nicht mit in die Stellenbewertung einzubeziehen. Natürlich ist es das, denn die Standesbeamten können ja auch gleichzeitig tätig werden (einer macht eine Eheschließung, der andere die Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalles ...) Gruß Novembermond
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