06.02.2013, 09:14
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer 6.700 Seelengemeinde und bin hauptsächlich im Einwohnermeldeamt/Passamt und Gewerbeamt tätig.
Ich bin eine ganz normale Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VfA-K) und habe eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt zur Ausübung der standesamtlichen Tätigkeit erhalten. Jetzt bin ich auch stellvertretende Standesbeamtin.
Meine Frage:
Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Habe ich eine Möglichkeit in EG 8 zu kommen bez. der Standesamtstätigkeit?
Wo sind überhaupt Standesbeamte eingruppiert?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich arbeite in einer 6.700 Seelengemeinde und bin hauptsächlich im Einwohnermeldeamt/Passamt und Gewerbeamt tätig.
Ich bin eine ganz normale Beschäftigte im öffentlichen Dienst (VfA-K) und habe eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt zur Ausübung der standesamtlichen Tätigkeit erhalten. Jetzt bin ich auch stellvertretende Standesbeamtin.
Meine Frage:
Derzeit bin ich in EG 6 eingruppiert. Habe ich eine Möglichkeit in EG 8 zu kommen bez. der Standesamtstätigkeit?
Wo sind überhaupt Standesbeamte eingruppiert?
Vielen Dank für Eure Hilfe.