Einmal raus immer raus?
#1

Hallo!

Ich beende dieses Jahr meine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst, bin aber ein wenig unglücklich. Erstmal bin ich immer ziemlich demotiviert bei der Arbeit und dann bin ich auch immer unzufriedener mit dem Beamtendasein (für mich gibt es da negative Aspekte wie die private KV), sodass ich eh eine Anstellung in Erwägung gezogen hätte.

Ich habe ein Angebot in der Privatwirtschaft für ein duales Studium (grob gesagt BWL), was ich gerne nachgehen würde.

Ich weiß, dass ich wahrscheinlich einen Teil der Anwärterbezüge zurückzahlen muss.

Wie sähe es eigentlich aus, wenn man nach 15-20 Jahren wieder in den ÖD wollte: Ich denke mal als Angestellter gäbe es da weniger Probleme, außer, dass die Einstufung lt TvöD mager aussehen könnte, da die ja z.T. nicht gerade viel Erfahrungszeiten anerkennen*g* (frage mich wie es da wäre wenn man eine äquivalente Stelle in der Privatwirtschaft gehabt hätte z.B. im Rechnungswesen). Wahrscheinlich maximal Stufe 3.

Ist es eigentlch per Gesetz ausgeschlossen, dass man wieder Beamter wird nach einer Entlassung? Ich kenne nur die Fälle, die nach der Ausbildung studieren und dann aufgrund des Studiums nochmal in das Beamtentum wechseln z.B. als Lehrer, Jurist.
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