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Geschrieben von: Gast, 25.02.2018, 19:24, Forum: TVöD, Antworten (1)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe nach Abschluss der Fachoberschule (Fachhochschulreife) meine Ausbildung zur Steuerfachangestellten im September 1994 begonnen und seit dem Abschluss im Februar 1997 im Steuerbüro gearbeitet. Von 01/2012-02/2014 war ich aufgrund von Elternzeit daheim.
In welche Entgeltgruppe werde ich bei einem Arbeitsplatzwechsel mit Tätigkeit in der Stadt als Sachbearbeiterin im Finanzwesen eingruppiert?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Anna

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2018, 16:29, Forum: TVöD, Antworten (2)

Ich arbeite seit 1 1/2  Jahren bei der Bundesbehörde mit der E6 Stufe 2 als Sachbearbeiter Asylverfahrenssekretariat und mir wurde eine Stelle in der Kommune in der Ausländerbehörde angeboten mit bis zur E 8. Habe u.a. 10 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte. Wäre da die E 7/1 ok? Danke für eure Hilfe.

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Geschrieben von: Squix, 24.02.2018, 22:46, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,

zur Abgrenzung eines Personalsachbearbeiters von einem Bezügerechner bzw. der jeweiligen Tätigkeiten, suche ich Fachunterstützung von jemandem, der mit externen Lohnbüros zusammenarbeitet und diesbezüglich die Entgeltzahlung vorbereitet. Kann mir da wer helfen?:-)

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Geschrieben von: Squix, 24.02.2018, 07:46, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Hallo,

zur Eingruppierung eines TB in der Doppik möchte ich gern etwas mehr über die benötigten Fachkenntnisse in Erfahrung bringen:

- es geht hier sowohl um einfache Buchungen
- als auch "spezielle Buchungsfälle" - sind die echt schwieriger?

Welche Fachkenntnisse braucht man dafür, wenn man bereits einer Ausbildung als VFA hat? M. E. sind die aktuell angegebenen Fachkenntnisse unsauber getrennt, sodass ich diese nicht nachvollziehen kann.

Danke Smile

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Geschrieben von: Gast, 23.02.2018, 19:19, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Ich bin Personalratsvorsitzende unserer Kommune. Den Kolleginnen und Kollegen wird mittels Zielvereinbarung ermöglicht, eine Leistungsprämie zu erhalten. Meine Frage dazu: Ich als Personalratsvorsitzende kann schlecht mit dem Bürgermeister ein Ziel vereinbaren und darf durch meine Tätigkeit ja nicht schlechter gestellt werden. Meiner Ansicht nach muss die Dienststelle mir also trotzdem die Leistungsprämie zahlen. Ist das richtig?

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Geschrieben von: Gast, 22.02.2018, 20:47, Forum: Fortbildung, Antworten (3)

Hallo zusammen,
 
wir haben zu dritt im Juni 2016 unsere VA-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wurden alle im gleichen Fachbereich übernommen. Mein Kollege und ich haben auch gleich einen Festvertrag bekommen, die andere Kollegin wurde wegen einer Elternzeitvertretung zunächst für 1, 5 Jahre befristet eingestellt.
Da ich meine Ausbildung als Umschulung absolviert habe und vorher in einem städtischen Krankenhaus tätig war, konnte meine Tätigkeit dort auf die Wartezeit beim AL II angerechnet werden. Daher durfte ich 2016 gleich mit dem AL II weitermachen. Das war meinem Sachgebietsleiter und unserer Fachbereichsleitung auch sehr wichtig, da in den nächsten Jahren mehrere Kollegen mit entsprechenden Stellen in Rente gehen.
Mein Kollege, der mit mir den Abschluss gemacht hat, besucht seit 2017 den AL II - Lehrgang.
Nun ist es so, dass seit letzten Herbst immer wieder gegen unseren Fachbereich als Ganzes und gegen uns 3 Ex-Azubis sowie eine Kollegin, die im Jahr nach uns ausgelernt hat und auch bei uns übernommen wurde, vom Rest der Verwaltung "geschossen" wird. Angeblich sind insbesondere wir 4 total unhöflich zu den Bürgern, was keiner der Kollegen oder Vorgesetzten bestätigen kann. Wir wurden sogar persönlich und auch als ganzer Fachbereich mehrfach gelobt, auch von den Bürgern. Auf Nachfrage, konnte man uns und unseren Vorgesetzten auch nie etwas Konkretes schildern.
Mir wurde außerdem Ende des Jahres mitgeteilt, dass ich auch nach Abschluss des AL II auf absehbare Zeit nicht höhergruppiert werden soll, obwohl ich seit November die Aufgaben eines Kollegen ausübe, der da in Rente gegangen ist und dessen Stelle mit EG9c bewertet wurde. Mir wurde die Stelle auch dauerhaft ab Juni übertragen, unter der Voraussetzung, dass ich den ALII bestehe. Laut Personalabteilung soll ich aber weiterhin nur die Zulage bekommen. Auch die Kostenerstattung für die Fahrten zum Lehrgang und zusätzliche Bücher etc. läuft seit dem Herbst mehr als beschwerlich und nur mit Druck.
Hinzu kommt noch, dass u.a. meine Kollegin, die mit mir den Abschluss gemacht hat, wieder nur einen befristeten Vertrag bekommen hat. Und dies obwohl die Kollegin, für die sie die Elternzeitvertretung war, längst in einen anderen Fachbereich gewechselt hat. Auch der Vertrag von der Kollegin, die 2017 ausgelernt hat, soll laut Personalabteilung nicht entfristet werden, obwohl gar keine Gründe mehr für eine Befristung vorliegen.
Alle Proteste von unseren Vorgesetzten prallen an der Personalabteilung und auch am Personalrat ab.
Daher haben mein Kollege und ich uns initiativ bei einer Nachbarkommune beworben und dort auch jeder eine Stelle bekommen. Anfang Februar haben wir auch beim alten Arbeitgeber gekündigt. Vom neuen Arbeitgeber aus, ist das mit dem AL II kein Problem. Ich kann meine Prüfung im Juni machen und mein Kollege darf seinen Lehrgang auch zu Ende machen (ist eine deutlich größere Kommune, die dringend Führungspersonal für die nächsten Jahre braucht und selber jedes Jahr mehreren Angestellten den AL II ermöglicht). Auch mit dem Studieninstitut konnten wir schon klären, dass der Arbeitgeberwechsel möglich ist.
Nun hat uns aber die Personalabteilung mitgeteilt, dass wir nicht so einfach kündigen könnten, so lange der Lehrgang noch läuft. Sie würden uns vom Lehrgang abmelden und wir müssten ihnen auch die bisherigen Kosten dafür erstatten. Allerdings wurde niemals mit uns etwas vereinbart bezüglich einer Sperre für eine Wechselfrist oder eine Kostenerstattung. Lediglich die Tatsache, dass wir an dem Lehrgang teilnehmen, wie lange dieser voraussichtlich dauert und welche Kosten uns vom Arbeitgeber erstattet werden wurden schriftlich vereinbart.
Von unserem Sachgebietsleiter weiß ich, dass so eine Klausel zu einem möglichen Wechsel, auch bei ihm "vergessen" wurde damals. Daher sehe ich keine Grundlage dafür, uns nicht wechseln zu lassen.
Oder haben wir da noch etwas übersehen?

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2018, 14:45, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (6)

Hallo zusammen. Ein schwerbehinderter Mitarbeiter ist von Kündigung bedroht, das Integrationsamt fordert zu diesem Vorgang eine Stellungnahme des Personalrats an. Darf dies der Vorsitzende ohne Beteiligung und Information des Gremiums tun ? 

Danke für eure Antworten

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2018, 21:43, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (7)

Hallöchen Smile

ich habe eine Stelle zum Inspektoranwärter sicher. Die Unterlagen wie Personalbogen etc sind schon eingereicht und jetzt geht mir nur noch der Amtsarzt im Weg.

Hierzu habe ich folgende Frage.. Wie ist die Farbsehkraft in der Verwaltung gewichtet?

Ich selbst hab eine Farbsehschwäche (keine Blindheit) und habe jetzt die Sorge, dass der Amtsarzt mich deswegen rauskegelt..

Hat da irgendjemand Erfahrungen mit?

Vielen Dank schonmal!

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2018, 11:15, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (12)

Hallo Leute,

ich bin derzeit in einem kommunalen Krankenhaus als Bauingenieurin für Bauvorbereitung/ Baudurchführung mit der Funktion als Architektin angestellt. Oktober 2014 habe ich mein Masterabschluss an einer Technischen Universität erfolgreich in Architektur abgeschlossen, seitdem bin ich auch voll berufstätig. Seit März 2017 bin ich auch Mitglied in der Brandenburgischen AK (also bauvorlageberechtigt, welches auch Einstellungsvoraussetzung war).
Derzeit bin ich in der EG 9 b, Stufe 2 eingruppiert. Ich weiß, dass dies falsch ist. Daher möchte ich einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.

Die Frage stellt sich mir nur, in welche Gruppe ich eigentlich gehöre. Gehöre ich in die Gruppe der Ingenieure (auch wenn meine Berufsbezeichnung Architektin lautet, da ich als Bauingenieurin eingestellt bin) oder wird hier der Abschluss bewertet, also ohne diesen Master Abschluss wäre eine Bauvorlageberechtigung ja nicht möglich.

Ich tendiere zwischen der EG 12 der Tätigkeitsmerkmale der Ingenieure oder der EG 13-15 wegen der wissenschaftlichen Hochschulbildung.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Ich danke euch im Voraus!

LG Mina

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Geschrieben von: Gast, 19.02.2018, 21:44, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,
ich habe eine Frage. Seit drei Jahren habe ich beim Roten Kreuz einen Kurs geleitet, der auch vergütet worden ist. In diesem Jahr wurde mir der Kurs gestrichen, weil Mitarbeiter, die beim Roten Kreuz beschäftigt sind, sich mal selber ausprobieren wollen. Darf man als Mitarbeiter diese Nebentätigkeit ausüben?
MfG

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Geschrieben von: Gast, 17.02.2018, 20:18, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Sind Schmutzzulagen von der Entgeldgruppe abhängig?
Kann bei einer Höhergruppierung die Schmutzzulage gestrichen werden mit der Begründung, dass in dieser
Entgeldgruppe solche Arbeiten nicht mehr gemacht werden?
Die Arbeit bleibt aber die gleiche.

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Geschrieben von: Gast, 15.02.2018, 18:32, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

meine Stelle wurde im Jan. 2018 neu bewertet. Raus kam als Ergebnis EG 9a.
Bewertungsergebnis Verg.-Gr. V c Fg. 1 b mit Bewährungsaufstieg nach 3 Jahren Verg.-Gr. Vb Fg. 1 c!

Was heißt das jetzt genau? D020


vielen Dank

Gruß
Gundi

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Geschrieben von: Gast, 14.02.2018, 12:13, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo miteinander,

kurz zu meinen Rahmenbedingungen...
Ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst als "Arbeiter" in einer Liegenschaftsabteilung angestellt (mittlerweile E5 Stufe 3).
Ich bin als Elektriker ausgebildet und sollte auch hauptsächlich in diesem Bereich arbeiten. Dem ist aber nicht so. Mein Tätigkeitsbereich zieht sich über Schreiner, Schlosser, Installateur, Heizungsbauer und/oder Lüftungsbauer.
Mitte des letzten Jahres habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde nach einem Gespräch und dem Zusatz, dass ich ab diesem Jahr (nachdem ich eine Prüfung als "Spielplatzkontrolleur" abgelegt habe) die gemeindeeigenen Spielplätze kontrolliere und instandhalte, bewilligt.

Generell stellt sich mir die Frage, ob mir aufgrund meines Tätigkeitsfeldes und komplett eigenständigem Arbeiten (beauftragen von Firmen, Ersatzteilbeschaffung ect) nicht die Endgeldgruppe 7 zusteht.

Evt könnt ihr mir weiterhelfen
Lg

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2018, 22:35, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo,
bei uns wurden letztes Jahr auf Grund von Stellenbeschreibungen Stellenbewertungen erstellt. Wie so oft waren natürlich alle richtig eingruppiert ... Wer’s glaubt wird selig!

Dazu kommt noch folgendes Problem. Ich soll zukünftig eine Aufgabe wahrnehmen, welche nicht in der Stellenbewertung bewertet wurde, da die Aufgabe komplett neu ist.
Meiner Meinung nach wird die Stelle auf Grund des Zeitanteils sowie den einzelnen Bewertungen (Fachkenntnisse, ...) eine Gruppe höher (E9).

Wie komme ich nun dazu, dass die Stelle angehoben wird? Eine Stellenbewertung für diese Stelle bzw. eine Bewertung der Aufgabe wird es bestimmt nicht so schnell geben.
Außerdem müsste die Stelle zusätzlich erst im Stellenplan geschaffen werden. Könnte mir das auch zum Verhängnis werden oder ist das rein das Problem von Personalamt/Kämmerei?

Danke euch!!!

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Geschrieben von: Gast, 13.02.2018, 22:23, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Guten Abend,

hat der Arbeitgeber das Recht einen Arbeitnehmer ohne dessen Zustimmung in ein anderes Sachgebiet zu versetzen? Beispielsweise wenn man für die Finanzverwaltung eingestellt wurde und nun aus personellen, organisatorischen Gründen im Bauamt arbeiten soll?

Oder gibt es für den Arbeitgeber eine Möglichkeit, einen Arbeitnehmer ohne offensichtlichen Grund in ein anderes Büro, bei Beibehaltung der selben Aufgaben, „umzusetzen“?

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