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Diskutieren Sie gerne mit und helfen Sie, noch offene Fragen zu beantworten.
Moin Kollegen,
Ich bin Arne aus S-H und gerade in der Weiterbildung zum Kommunalen Bauhofmeister.
Für meine Meisterarbeit "Schwarz-Weiß-Bereich" habe ich einen Fragebogen ausgearbeitet. Ich versuche so viele Bauhöfe und Kollegen zu erreichen wie ich kann um ein Gutes Diagramm zum "Ist-Zustand" der Bauhöfe zu erhalten.
Über eine Unterstützung würde ich mich sehr freuen, schreibt mich gerne unter arne.ulrich@schwentinental.de an. Ich lasse euch den Fragebogen gerne zukommen.
Beste Grüße
Arne Ulrich
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Hallo,
ich benötige eine Beratung bezüglich der Eingruppierung von Schuldner-und Insolvenzberatern in unserem Betrieb.
Mit freundlichen Grüßen
Kirsten
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Ich möchte gerne den Unterschied einer Frauenbeauftragten in Entgeltgruppe 9c zu der Entgeldgruppe 11 erfahren. In einer Kommune mit 23.000 Einwohner*innen müssen alle Maßnahmen und Vorhaben auf die Gleichstellungsrelevanz geprüft werden. Dies ist eine sehr vielfältige Aufgabe, die nicht mit einer Frauenbeauftragten in einer Behörde zu vergleichen ist, da hier zur Hälfte auch externe Aufgaben dazu zählen.
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Hallo
Wir unterschreiben seit längeren die Dienstpläne unserer Mitarbeiter nicht, da sie gegen das tariflich festgelegte Ampelkonto verstoßen.
Leider ist Dienstplan noch nicht mein Gebiet, da hab ich noch ein paar Lücken habe und Fortbildungen sind momentan Mangelware.
Die Frage die sich mir stellen, wenn wir die Pläne nicht unterschreiben, was hat das für Auswirkungen für die Mitarbeiter und wie sieht es rechtlich aus?
BayPVG Manteltarif Öffentlicher Dienst zur Info
Ich hoffe ihr könnt meine Lücken etwas füllen ![]()
Gruß
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Hallo,
ich bin seit 3 Jahren als Tarifbeschäftigter beim Freistaat Bayern in E12 in Führungstätigkeit (Stv. Sachgebietsleiter und Teamleiter) eingruppiert. Zuvor war ich bereits 5 Jahre als Teamleiter in E11 eingruppiert (auch beim Freistaat). Ich habe kein Studium (nur Abi und kaufmännische Ausbilung) und habe mir alles selbst beigebracht und mich durch Leistung hochgearbeitet. In meinen Tätigkeiten habe ich ständig rechtliche Entscheidungen sowie Personalentscheidungen zu treffen. Dies habe ich bisher immer ohne Beanstandungen gemacht. Alle meine Kollegen in vergleichbaren Funktionen (A12/A13) sowie 90% meiner Mitarbeiter sind Beamte in der 3.QE . Ich habe einen GdB von 60.
Nun meine Frage: Wäre es möglich, dass ich in der 3. QE verbeamtet werde und meine berufliche Erfahrung und Tätigkeit als Qualifikationen (vom LPA) anerkannt wird (ggf. als sonstiger Bewerber etc.)? Eine Planstelle wäre vorhanden und vom Alter wäre eine Verbeamtung noch möglich.
Danke
Uli
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Hallo Zusammen,
mir wurde eine Stelle als Assistentin des Personalrats angeboten mit der Eingruppierung EG 6 in Stufe 5 aufgrund meiner Berufserfahrung. Zudem soll ich auch Vertretungen in anderen Bereichen übernehmen in Urlaubs- und Krankheitszeiten, da ich vielseitig einsetzbar bin aufgrund meiner Kenntnisse und Berufserfahrung. Wäre dann nicht sogar EG 8 drin? Ich verfüge über 23 Jahre Berufserfahrung in der freien Wirtschaft und würde jetzt in den TVÖD einsteigen.
Viele Grüsse
Katrin
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Ab wieviel Beschäftigten kann eine Gemeinde einen Personalrat einfordern?
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Kann die Rufbereitschaft ab dem 60 Lebensjahr abgelehnt werden?
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Hallo
wir sind Reinigungsfachkräfte einer Kinderkrippe seit 2014, angestellt bei der Stadt. Wir sind nicht in der Gewerkschaft.
Haben durch Zufall ein Gerichtsurteil von Reinigungsfachkräften aus NRW gelesen die eine Höhergruppierung von E1 in E2 beantragt haben und mit Unterstützung von Verdi die Höhergruppierung durchgesetzt haben.
Daraufhin haben wir uns mal genauer mit den Tätigkeitsmerkmalen von E1 und E2 beschäftigt und sind zu dem Entschluss gekommen einen Antrag auf Überprüfung unserer Entgeltgruppe E1 extra mit dem Hinweis unter Berücksichtigung der Stufenlaufzeit, einzureichen. Den Antrag haben wir im Februar 2020 gestellt.
Durch telefonische Nachfrage haben wir diese Woche erfahren, dass unserem Antrag stattgegeben wurde und wir eine Nachzahlung ab Antragstellung erhalten.
Auf unseren Hinweis, dass wir doch eine Nachzahlung 6 Monate vor Antragstellung erhalten müssten wurde uns gesagt, sie haben sich entschieden erst ab Antragstellung nachzuzahlen.
Ist das korrekt? Laut Tarifvertrag sind wir nicht dieser Meinung, aber wir wissen eben nicht ob das eine ‚kann‘ Frage ist und vielleicht nur für Gewerkschaftsmitglieder gilt.
Wir sind jetzt in E1 Stufe 3 eingruppiert.
Das nächste ist auch die Neueinstufung in E2.
Da wir seit 2014 eine unveränderte Tätigkeit machen, müsste doch nach der Höhergruppierung bei gleichbleibender Tätigkeit die Einstufung E2 Stufe 3 sein, da nach über 6 Jahren die Stufe 3 relevant wäre. Wir werden ja nicht höhergruppiert weil sich unsere Tätigkeit verändert hat sondern auf Antrag.
Wir haben uns wirklich sehr intensiv damit befasst und sind froh die erste Hürde überwunden zu haben.
Jetzt fehlen uns nur noch die Informationen zur Nachzahlung. Und die Einstufung. Bei der Einstufung sind wir uns eigentlich sicher E2 Stufe 3.
Wir würden uns freuen zeitnah Informationen zu erhalten.
Danke
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Hallo,
mein Chef hat mir letztens angeboten, mich zu verbeamten. Momentan erhalte ich die E8 und würde dann die Besoldungsgruppe 9 erhalten. Ich habe mich mit dem Thema nie wirklich auseinander gesetzt und weiß nicht, ob mir das jetzt mehr Vor- oder Nachteile bringen wird. Eigentlich wollte ich auch meinen Verwaltungsfachwirt machen, was ich dann aber nichtmehr tun kann? Vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen?
Vielen Dank schonmal!
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Hallo,
ich bin derzeit in der E 9a. Bin aber tätig als:
- Gebäudemanager (Ausbildung Fachwirt für Gebäude- und Facilitymanagement)
- Techn. Angestellter (Staatl.gepr.Hochbautechniker)
- Zuständig für den Bauunterhalt einer Stadt (11.000 Einwohner)
- Baustellenbetreuuung (Sanierung 7.300.000 € Bauvolumen)
Mfg Rainer
Hallo Zusammen,
bei uns im Unternehmen werden gerade alle Stellen neu bewertet. Erfahrungsgemäß spielt bei der Eingruppierung die Berufserfahrung keine Rolle, sondern eher die Ausbildung/höchste Abschluss. Meine Kollegen und ich stehen somit ebenfalls vor einer neuen Eingruppierung.
Daher würde ich gerne wissen wie die Eingruppierung für den Bereich Marktpartnerkommunikation in anderen Unternehmen gestaltet ist. Zur Erläuterung wir haben eine kaufmännische Ausbildung (höchster Abschluss ist der Fachwirt) und haben u.a. folgend Tätigkeitsbeschreibung:
Durchführung nach GPKE, GeLi, WiM und MPES
Kaufmännisches Gerätewesen
Aufbau von Komplexen Anlagekonstrukten (RLM-Anlagen)
Kundenberatung zu energiewirtschaftlichen Themen
Sperrverwaltung
Desweiteren gibt es in unserem Hause Mitarbeiter mit einem "Experten" Status, dabei wird das Aufgabengebiet erweitert:
(hierfür Fachwirt Voraussetzung)
Vertragswesen für den Netzbetrieb
Analyse von Systemfehlern inkl. Beschreibung nach AHB
Systemtests
Erstellung von Arbeitsabläufen und Beschreibung von Schnittstellen
Schulung der Mitarbeitern,bei Änderungen oder neu Einstellungen
Fachliche Steuerung/Führung
Wie würden diese beiden Stellen Ihrer Meinung nach nach TV-V eingruppiert werden?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen.
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Möchte gerne wissen wann man erst den Ausbildungsvertrag unterschreibt ?? Alle Unterlagen schon abgegeben.. (fehlt nur noch den Termin für das Gesundheitsamt.)
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Hätte gerne Infos zur Eingruppierung in Entgeldgruppe 2 bei Reinigungskräften Kommune. Welche Voraussetzung, in welchen Kommunen sind sie schon in EG 2?
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Hallo,
ich habe eine Frage zum Leistungsendgeld.
Ich habe zum 1.4.20 meinen Arbeitgeber gewechselt. Heute (1.7) wurde mir mitgeteilt, dass ich am Verfahren nicht teilnehmen kann. Es gibt bei meinem neuen Arbeitgeber eine interne Regelung. Demnach hätte ich bis spätestens 1.3 eingestellt sein müssen.
Ich empfinde dies als ungerecht. LOB ist doch eine Prämie für ein Kalenderjahr (12 Monate) von denen ich 8 Monate (wenn ich die Probezeit erfülle) dabei sein werde.
Gibt es hier Regelungen im TVÖD?
Ich wäre Euch/Ihnen über eine Antwort dankbar.
Gruß Michael
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