Schikanen + Arbeitgeber wechseln während AL II
#1

Hallo zusammen,
 
wir haben zu dritt im Juni 2016 unsere VA-Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wurden alle im gleichen Fachbereich übernommen. Mein Kollege und ich haben auch gleich einen Festvertrag bekommen, die andere Kollegin wurde wegen einer Elternzeitvertretung zunächst für 1, 5 Jahre befristet eingestellt.
Da ich meine Ausbildung als Umschulung absolviert habe und vorher in einem städtischen Krankenhaus tätig war, konnte meine Tätigkeit dort auf die Wartezeit beim AL II angerechnet werden. Daher durfte ich 2016 gleich mit dem AL II weitermachen. Das war meinem Sachgebietsleiter und unserer Fachbereichsleitung auch sehr wichtig, da in den nächsten Jahren mehrere Kollegen mit entsprechenden Stellen in Rente gehen.
Mein Kollege, der mit mir den Abschluss gemacht hat, besucht seit 2017 den AL II - Lehrgang.
Nun ist es so, dass seit letzten Herbst immer wieder gegen unseren Fachbereich als Ganzes und gegen uns 3 Ex-Azubis sowie eine Kollegin, die im Jahr nach uns ausgelernt hat und auch bei uns übernommen wurde, vom Rest der Verwaltung "geschossen" wird. Angeblich sind insbesondere wir 4 total unhöflich zu den Bürgern, was keiner der Kollegen oder Vorgesetzten bestätigen kann. Wir wurden sogar persönlich und auch als ganzer Fachbereich mehrfach gelobt, auch von den Bürgern. Auf Nachfrage, konnte man uns und unseren Vorgesetzten auch nie etwas Konkretes schildern.
Mir wurde außerdem Ende des Jahres mitgeteilt, dass ich auch nach Abschluss des AL II auf absehbare Zeit nicht höhergruppiert werden soll, obwohl ich seit November die Aufgaben eines Kollegen ausübe, der da in Rente gegangen ist und dessen Stelle mit EG9c bewertet wurde. Mir wurde die Stelle auch dauerhaft ab Juni übertragen, unter der Voraussetzung, dass ich den ALII bestehe. Laut Personalabteilung soll ich aber weiterhin nur die Zulage bekommen. Auch die Kostenerstattung für die Fahrten zum Lehrgang und zusätzliche Bücher etc. läuft seit dem Herbst mehr als beschwerlich und nur mit Druck.
Hinzu kommt noch, dass u.a. meine Kollegin, die mit mir den Abschluss gemacht hat, wieder nur einen befristeten Vertrag bekommen hat. Und dies obwohl die Kollegin, für die sie die Elternzeitvertretung war, längst in einen anderen Fachbereich gewechselt hat. Auch der Vertrag von der Kollegin, die 2017 ausgelernt hat, soll laut Personalabteilung nicht entfristet werden, obwohl gar keine Gründe mehr für eine Befristung vorliegen.
Alle Proteste von unseren Vorgesetzten prallen an der Personalabteilung und auch am Personalrat ab.
Daher haben mein Kollege und ich uns initiativ bei einer Nachbarkommune beworben und dort auch jeder eine Stelle bekommen. Anfang Februar haben wir auch beim alten Arbeitgeber gekündigt. Vom neuen Arbeitgeber aus, ist das mit dem AL II kein Problem. Ich kann meine Prüfung im Juni machen und mein Kollege darf seinen Lehrgang auch zu Ende machen (ist eine deutlich größere Kommune, die dringend Führungspersonal für die nächsten Jahre braucht und selber jedes Jahr mehreren Angestellten den AL II ermöglicht). Auch mit dem Studieninstitut konnten wir schon klären, dass der Arbeitgeberwechsel möglich ist.
Nun hat uns aber die Personalabteilung mitgeteilt, dass wir nicht so einfach kündigen könnten, so lange der Lehrgang noch läuft. Sie würden uns vom Lehrgang abmelden und wir müssten ihnen auch die bisherigen Kosten dafür erstatten. Allerdings wurde niemals mit uns etwas vereinbart bezüglich einer Sperre für eine Wechselfrist oder eine Kostenerstattung. Lediglich die Tatsache, dass wir an dem Lehrgang teilnehmen, wie lange dieser voraussichtlich dauert und welche Kosten uns vom Arbeitgeber erstattet werden wurden schriftlich vereinbart.
Von unserem Sachgebietsleiter weiß ich, dass so eine Klausel zu einem möglichen Wechsel, auch bei ihm "vergessen" wurde damals. Daher sehe ich keine Grundlage dafür, uns nicht wechseln zu lassen.
Oder haben wir da noch etwas übersehen?
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#2

Welches Bundesland? In NRW zum Beispiel gibt es einen Tarifvertrag über die Teilnahme am AII.
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#3

Wenn man von Euch eine Erstattung der Lehrgangskosten möchte, braucht es doch eine Rechtsgrundlage. Mir ist eine solche nicht bekannt. Würde dir denn eine Rechtsgrundlage genannt?
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#4

Habt ihr mit eurem Arbeitgeber keine Vereinbarung über die Erstattung der Fortbildungskosten abgeschlossen, würde ich mir da keinen Kopf machen.

Wenn er was von euch haben will, lasst euch doch zeigen, auf welcher Grundlage er die Kosten erstattet haben möchte. Da dürfte es dann schwierig werden.
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