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Geschrieben von: Losame, 01.07.2020, 10:35, Forum: TVöD, Antworten (17)

Ausbildung Bürokauffrau - mehrere Jahre Berufsausbildung
Wirtschaftsfachwirt IHK - Bachelor nach DQR bei Stufe 6 -  (weiter Weg mit Ausbildung und Berufserfahrung bis zum Abschluss WFW)
11 Monate Berufserfahrung Agentur für Arbeit

Nach welcher EG muss man eingestellt werden mindestens. Es besteht die Möglichkeit des AL 1, wie wird man danach eingruppiert, wie weit komme ich mit dem AL1?

Kann man vor dem AL 1 nicht gleich höher eingruppiert werden oder mit Höhergruppierungszulage arbeiten?

Es kann einem niemand eine verbindliche Auskunft geben - leider! Bitte Antworten mit Angabe des § nach TVÖD. Vielen Dank für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 01.07.2020, 09:47, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo, wie wird ein Hausmeister berechnet mit Leitender Funktion bei Abwesenheit des Vorgesetzten?

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2020, 13:39, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Ist es zulässig, dass die Abgaben bei einem Minijob der Arbeitnehmer trägt?

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2020, 12:11, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen, 

ich befinde mich zurzeit in der EG E9b in der IT und würde mich gerne auf eine Stelle der EG11 bewerben. Die Voraussetzungen (Studium und Kenntnisse) besitze ich. Nun wurde aber gesagt, dass ein Überspringen einer EG nicht so einfach möglich wäre. Es gab aber auch schon Fälle wo dies so funktioniert hat. 

Gibt es einen Passus, welchen ich in der Bewerbung zur Sicherheit einbringen kann? Oder muss mein TL dafür extra etwas aufsetzen? 

Schönen Tag noch!

Hendrik

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2020, 10:59, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo zusammen,

in wenigen Jahren habe ich die 20 Jahre Berufserfahrung gesammelt.

1) Wenn ich das richtig sehe und bis dahin noch die Entgeltordnung (VKA) / 8.7 Nummer 7: Ausbildungs- und Prüfungspflicht gilt, muss ich zu einem Bewerbungsverfahren zugelassen werden, wenn bei der Ausschreibung ein A2 Lehrgang gefordert wird? Ich bin dann bei erfolgreicher Bewerbung und Auswahl entsprechend der Ausschreibung und Stellenbewertung einzugruppieren? E9b/c/ E10, E11... usw?

2) Sollte ich auf meiner aktuellen Stelle bleiben und mit 20 jährigen Berufserfahrung von der Prüfungspflicht befreit sein, könnte ich doch bei offizieller Übertragung von Tätigkeiten, die einer Besoldung nach E9c TVÖD entsprechen, genau in diese eingruppiert werden?

Ich frage daher, da ich in den nächsten 1-2 Jahren wohl den A2 machen könnte, ich aber, wie oben beschrieben , schon bald die 20 Jahre Berufserfahrung habe. Dahingehend stelle ich mir selbst die Frage, ob der damit verbundene private Stress und Aufwand dem gerecht wird, wenn ich doch zeitnah "gleichgestellt" werden.

Ich möchte halt eigentlich nicht die nächsten 2-3 Jahre weniger für Frau und meine Kinder da sein. Da sind mir die möglichen paar Euro in dem Zeitraum zwischen dem Bestehen des A2 Lehrgangs (und der möglichen Eingruppierung in die E9b/c) und der Gleichstellung nach 20 Jahren Berufserfahrung und der dann möglichen Eingruppierung in die E9b/c nicht so wichtig... Da habe ich lieber weniger Geld, aber mehr Zeit für meine Familie.

Kann mir jemand zuverlässig die Frage beantworten, ob ich dann definitiv gleichgestellt werde nach den 20 Jahren?

Ob man dann bei dem Vorstellungsgespräch im Zweifel dann durch den fehlenden A2 "Nachteile" haben könnte, wäre erstmal nicht so wichtig, denn ich vertrete die Auffassung, dass wenn ein Bereich jemanden haben möchte oder nicht haben möchte, es immer einen Grund geben wird, sich gegen diese Person zu entscheiden.

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Geschrieben von: Gast, 30.06.2020, 10:32, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Hallo Zusammen,

Was würdet Ihr sagen oder davon halten, wenn die Geschäftsstellen in der Justiz (Gericht) plötzlich zu Hausaufgaben - schriftlichen Tests (mit sämtlichen Quellenangaben etc.) - aufgefordert, gar gezwungen werden?
Auf welcher Grundlage kann sich eine Geschäftsleitung so etwas herausnehmen? Wir reden hier von erwachsenen langjährig arbeitenden Bediensteten (Beamte und Angestellte).
Vielleicht gibt es bei Euch auch solch Aktivitäten :-(

Was kann man tun?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 20:22, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, - Keine Antworten

Hallo,
Mäharm am Mähausleger abgebrochen !
Wer hat auch so ein Problem? Der Ausleger ist von Mulag Baujahr 2018 ?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 17:51, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Mein Lebenspartner ist bei der Stadtverwaltung für die Unterhaltung von Verkehrstunneln  zuständig. Mehrmals im Jahr fallen an einzelnen Nächten Wartungsarbeiten an, die er vor Ort leitet. Bisher hat er dafür keine Ansprüche wie Zuschläge oder Freizeitausgleich geltend gemacht. Nun hat sich die Lage zugespitzt und es fallen wochenlange Nachtschichten an. Derzeit 12 Nächte am Stück montags bis freitags. Das Wochenende ist jedoch frei. 
Auch die einzelnen Nachtschichten werden wegen Arbeitsverdichtung nun vermehrt auftreten.

Frage:
Welche Ansprüche an Zulagen und Freizeitausgleich darf mein Lebenspartner stellen?
Die Arbeitszeit ist m.E. korrekt, da ca. 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Nachtschichten liegen.
Muss der Personalrat vor der Anordnung der Nachtschichten zustimmen?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 15:16, Forum: Fortbildung, Antworten (1)

Eine Kollegin ist Quereinsteigerin und hat vor ca. 20 Jahren den AI ohne Ablegung einer Prüfung absolviert. Aufgrund der damaligen üblichen Regelung bestand keine Prüfungspflicht , da alleinerziehend mit minderjährigen Kindern.
Nun bewarb sie sich beim selben Arbeitgeber auf eine Stelle mit der Voraussetzung AI. Sie wurde noch vor einem Vorstellungsgespräch vom weiteren Bewerbungsverfahren abgeschlossen mit der Begründung ihr fehle der Abschluss AI als wichtige Voraussetzung.
Sie arbeitet seit mehr als 20 Jahren in der Verwaltung und hat immer Verwaltungsarbeiten ausgeführt.
Kann der Arbeitgeber jetzt den Abschluss aberkennen?

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 13:02, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (2)

Hallo, ich arbeite derzeit als "Minijobber" (da Rentner) für eine kleinere Stadt in Rheinland-Pfalz. Im Augenblick ist der Arbeitsvertrag nur für ein paar Monate abgeschlossen, da es Probleme zwischen Verb.GemeindeVerw. und Stadt hinsichtlich der Einordnung im Stellenplan gibt. M.E. und wenn ich den Kommentar zur GemHVO richtig gelesen habe, muss die geringfügige Beschäftigung nicht im Stellenplan (als Stelle/Planstelle) aufgeführt (eingeplant), sondern nur nachrichtlich erwähnt werden? Außerdem müsste es so sein, dass Stellen im Stellenplan zunächst nur aufzuführen sind, wenn sie über ein Jahr hinaus vorgesehen sind? Also könnte dann im neuen Stellenplan 2021 die Stelle/Planstelle "450- €-Job" aufgeführt werden; sofern dies überhaupt erforderlich ist. Der Stadtbürgermeister und ich möchten, dass ich für ca. 2-3 Jahre (max.) tätig bin. Wie wird die Rechtslage mit der "Stellenplan-Erfordernis" für den 450,00 €-Job gesehen. Wo kann man etwas nachlesen zu diesem Thema? Über eine Antwort würde ich mich freuen!

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Geschrieben von: Gast, 29.06.2020, 11:19, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), - Keine Antworten

Hallo,
ich bin seit zwei Jahren in Elternzeit und würde nun aus privaten Gründen gerne noch ein drittes Jahr nehmen. Ich habe meinem Arbeitgeber das nun zwei Monate vor Ablauf des zweiten Jahres mitgeteilt. Nun wurde mein Anliegen abgelehnt. Nach meinem Verständnis ist dies aber keine "Kann Bestimmung".
Nun weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll. Kann mein Arbeitgeber das nun ablehnen oder nicht?
Ich habe hierzu folgendes gefunden:
https://www.bmfsfj.de/blob/119692/2016cf...s-data.pdf
Seite 292 unter 16.3.2. Verlängerung

Zitat:
Keine Verlängerung i. S. v. § 16 Abs. 3 stellt die – nicht zustimmungspflichtige – Inanspruchnahme des dritten Jahres der Elternzeit dar.

Genauso in den Durchführungshinweise zur Elternzeit für die Tarifbeschäftigten des Bundes bei Geburten ab dem 1. Juli 2015
http://www.verwaltungsvorschriften-im-in...100765.htm

5.2 Festlegung für zwei Jahre und Verlängerung der Elternzeit
Zitat: "Der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf es nicht, wenn zunächst Elternzeit bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes genommen wurde und unmittelbar anschließend die weitere Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres beansprucht wird."

Ich bin aber nicht beim Bund angestellt, sondern bei der Kommune. Gelten diese Regelungen trotzdem oder wird da noch einmal ein Unterschied gemacht? Ich bin nun sehr verunsichert und weiß nicht wie ich mich gegenüber meinem Arbeitgeber verhalten soll. 


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Geschrieben von: Gast, 28.06.2020, 21:06, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Hallo zusammen.

Ist es meinem ausscheidenden (in 2 Monaten) Chef (Hortkoordinator) gestattet, die Personalplanung für das kommende Schuljahr 2020/2021 festzulegen obwohl der Nachfolger bereits bestimmt ist und die Wünsche der Kollegen bereits mit der Leitung erörtert wurden und diese den ausscheidenden Chef in keinster Weise mehr belangen?
Es scheint als ob nur die Wünsche der "Lieblingskollegen" zum tragen kommen und der Chef hier noch ein Denkmal für die unbeliebten Kollegen setzen will.

Danke für jede kompetente Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2020, 22:16, Forum: Beamte, Antworten (2)

Hallo zusammen,

ich möchte gerne beim Zoll ein Studium machen, jedoch habe ich schon gehört, dass das Auswahlverfahren hart ist und es viele Bewerber gibt.
Deswegen habe ich bereits eine Bewerbung bei einem Finanzamt gestellt (damit ich nicht am Ende ohne ein Studium/Ausbildung bin) und bin dort auch ins Auswahlverfahren gekommen.

Problem: Das Finanzamt hat sein Auswahlverfahren mehrere Monate früher als der Zoll und falls ich dort eine Zusage bekommen sollte, ist es noch Monate hin, bis ich eine Antwort vom Zoll habe. Ich muss ja aber, soweit ich weiß, den Vertrag fürs Finanzamt (wenn ich einen bekomme) relativ zeitnah unterschreiben.

Wenn ich also ein Angebot vom Finanzamt bekomme, weiß ich noch lange nicht, ob mich der Zoll nehmen würde. Falls ich von beiden eine Zusage bekomme, möchte ich definitiv zum Zoll gehen.
Kann ich theoretisch den Vertrag vom Finanzamt unterschreiben und davon zurücktreten, falls ich auch eine Zusage vom Zoll bekäme?
Falls nein: Gibt es einen anderen Weg, wie ich mein Ziel erreiche, dass ich, wenn beide Zusagen, zum Zoll gehe und wenn nur das Finanzamt zusagt, zum Finanzamt gehe?

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2020, 12:44, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (1)

Hallo, kann mir jemand sagen ob es Zulagen für Teerarbeiten (Bauhof Strassenausbesserung) gibt?

Danke für Tips

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2020, 12:21, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Wo kann man den AL 2 als Selbstzahler absolvieren?

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