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Geschrieben von: Gast, 13.07.2020, 07:18, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo, 

ist es rechtens, dass wir wegen unserer Berufsausbildung, welche nicht passt, nur in EG 7 statt 8 eingruppiert werden? Obwohl ALLE Tätigkeitsmerkmale für 8 und darüber hinaus (vor allem selbständige Leistungen) erfüllt sind?? 

Danke!

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2020, 18:40, Forum: TV-V, Antworten (3)

Hallo zusammen,

ich habe mich für eine Stelle bei einem Energieversorger beworben. Es war keine Aufforderung zur Angabe des Wunschgehalts vorhanden, deshalb habe ich auch keine hinterlassen. Es ist eine Stelle, für die ein technisch-naturwissenschaftlicher Master gefordert ist. Laut Stellenausschreibung liegt der Fokus der Tätigkeit bei der Projektleitung und Planung komplexer technischer Projekte.

Ich habe mich bereits erkundigt und die Stelle ist auch für Berufsanfänger geeignet. Ich bin mir aber nicht sicher, welches Gehalt bzw. welche Eingruppierung ich angeben kann/darf/sollte.

Ist eine Eingruppierung in E12 Stufe 2 oder E13 Stufe 1 zu mutig?

Zu mir:

- Berufsausbildung, Bachelor und Master im gesuchten Bereich  mit jeweils sehr guten Abschlüssen
- 1,5 Jahre Werkstudententätigkeit im gesuchten Bereich
- ich schreibe aktuell noch meine Masterarbeit, habe also noch "keine" Berufserfahrung.

Schonmal vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2020, 14:25, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

Hallo zusammen,
kann die Dienststelle eine neue Stelle, die durch Umstrukturierung entstanden ist, besetzen, ohne diese Auszuschreiben und ohne den Personalrat zu beteiligen?
Danke für eure Antworten

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2020, 12:58, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (2)

Hallo,
bei uns sind sehr viele Platanen im Straßenbegleitgrün und Grünanlagen. Besonders bei trockenem Wetter ist dort beim Rasenmähen sehr starke Staubentwicklung. Gerade bei Platanenstaub entsteht sehr schnell Hustenreiz, Augenbrennen und Schnupfen (allergieähnliche Symptome). Einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist im Sommer allerdings nicht zumutbar.
Unser Arbeitgeber will ohne entsprechendes Gerichtsurteil die Staubzulage nicht zahlen. Gibt es so ein Urteil schon? Muss man wirklich erst den Rechtsweg eingehen?

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Geschrieben von: johnny99, 12.07.2020, 12:00, Forum: TV-L, Antworten (3)

Guten Tag,

kann mir jemand erklären was "unter Mitnahme der Restzeit" bedeutet? Mein Arbeitgeber sagt, die Restzeit wird auf die Zeit bis zum Stufenaufstieg addiert.
Beispiel:
seit September 2018, EG 9b, Stufe 5
ab Januar 2020, EG S11b, Stufe 4, 4. Jahr.

Mein Arbeitgeber behauptet, dass die Höherstufung im September 2023 erfolgen wird, da die Restzeit bis zum  Stufenaufstieg, vor Überleitung in die S-Tabelle, 3 Jahre betrug. Stimmt das?

Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken...

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2020, 09:43, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (2)

Hallo,
 
ich habe aktuell einen befristeten Arbeitsvertrag (TVÖD) in einem Klinikum. Während meiner Anstellungszeit ist es zu einem Trägerwechsel gekommen (TVL). Mein aktueller Vertrag soll in einen unbefristeten Vertrag beim neuen Träger umgestellt werden.
Aktuell bin ich in Gruppe 9a Stufe 3 eingruppiert, durch den Vertragswechsel werde ich in Gruppe 8 Stufe 3 eingruppiert. Dies würde einem Gehaltsverlust von fast 200 € entsprechen, ist das so rechtens?
 
Vielen Dank für die Antwort

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Geschrieben von: Gast_1, 10.07.2020, 09:23, Forum: Beamte, Antworten (7)

hi,
ich bin derzeit noch Schüler und werde ab nächstem Jahr den Beamtentest in Bayern machen (mittlerer Dienst danach evtl. gehobener Dienst). Die Noten sind gut, daher habe ich rein für das Bestehen gute Chancen. Der Plan ist, dass ich Beamter werden möchte. 
Ich selbst interessiere mich für den Verwaltung und wollte daher erst mal wissen, ob es als Verwaltungsangestellter (mittlerer Dienst) interne Aufstiegsmöglichkeiten gibt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Falls es schon mit dem mittleren Dienst klappt, würde ich gerne diesen auch machen. Hier darauf auf den gehobenen Dienst zu spekulieren und dann evtl. ein ganzes Jahr zu verlieren möchte ich nicht.

Daher würde ich gerne wissen, ob es als Beamter des mittleren Dienstes interne Aufstiegsmöglichkeiten gibt:
1. Was sind die Voraussetzungen? nur Dienstjahre (z.B. sechs Jahre nach Abschluss der Ausbildung) oder muss ich auf Bedarf spekulieren (z.B. muss jmd anders in Ruhestand)
2. Wie ist der Ablauf?
3. Wer ist dafür zuständig? (derjenige, der mich als mittleren Dienst eingestellt hat)

mfg

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2020, 13:50, Forum: Fortbildung, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe,
ich habe 08/20 bis 12/20 den Angestelltenlehrgang I besucht und leider in der Theorieprüfung nicht bestanden (78P, 46P, 44P und 38P).
Nun muss ich auf eigene Kosten den Lehrgang wiederholen und finde keinen Schulplatz. (Eigene Kosten und in Freizeit).
Gibt es die Möglichkeit den Lehrgang online über ein Bildungsportal zu absolvieren und die bestandenen Kurse anerkennen zu lassen?

Danke schon mal für eure Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2020, 08:39, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welche Möglichkeiten gibt es von der E-9 auf E10 zu kommen?
Bautechniker für die Gebäudeunterhaltung,
Wohngebäude, Sporthallen, Sportzentren, Freibad und Hallenbäder.
Selbst planen ausschreiben und überwachen der Baumaßnahmen.

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2020, 23:00, Forum: TVöD, Antworten (6)

Zzgl 1Jahr Berufspraktikum im Rahmen der Ausbildung,  stimmt es dass man trotz Berufserfahrung niedrig eingruppiert wird?

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2020, 19:00, Forum: TV-L, Antworten (1)

Hallo,

ich habe ein Jobangebot im öffentlichen Dienst, die Bezahlung erfolgt nach 4 TV-L. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 19 Stunden und 55 Min. Warum diese krumme Zahl? Wirken sich 5 Min. weniger auf mein Grundgehalt aus?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.

LG, Martina

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2020, 15:07, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (5)

Hallo, 
ich habe bald ein Bewerbungsgespräch in einer psychosziale Nachsorgestelle für Familien mit einem
an Krebs erkrankten Kind. 
Die stelle ist in BW und ich selbst habe einen Masterabschluss. Weis jmd. wie man fair eingruppiert werden würde? Smile

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Geschrieben von: smartjob, 08.07.2020, 13:03, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Liebe Forumsmitglieder,
 
stehen auch Sie vor der Frage, wie Sie es schaffen sollen, im Arbeitsalltag körperlich aktiv zu bleiben und nicht zu ungesunden Snacks zu greifen? Gerade in stressigen Arbeitsphasen kann es schwer sein, auf einen gesunden Lebensstil zu achten. In unserer Studie „SMARTJOB“, die wir unter Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung am Lehrstuhl für Arbeits- und Organisationspsychologie der Universität Mannheim durchführen, versuchen wir Sie nun dabei zu unterstützen.
 
Im Rahmen der Studie werden Sie mehr darüber erfahren, wie Sie einen gesunden Lebensstil in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Bei regelmäßiger Teilnahme haben Sie zudem die Möglichkeit, am Ende der Studie einen von drei Reisegutscheinen im Wert von 1200 € zu gewinnen – also eine gute Möglichkeit zur Erholung, um weiterhin fit und gesund durch den Arbeitsalltag zu gehen.

Sie arbeiten mindestens 30 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche und wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich unter folgendem Link zu unserer Studie an: www.soscisurvey.de/smartjob2020/
 
Herzliche Grüße
Ihr SMARTJOB-Team
 
Lehrstuhl Arbeits- und Organisationspsychologie
Universität Mannheim
E-Mail: smartjob@uni-mannheim.de

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2020, 11:56, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo zusammen,

diesen Monat werde ich meine Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration bei einem kommunale IT-Dienstleister beenden und mein Problem ist aktuell folgendes:

Nach der Übergabe meiner Stellenbeschreibung (von meinem Bereichsleiter) an die Personalabteilung wurde mir mündlich (von meinem Bereichsleiter) mitgeteilt, dass die Stelle mit EG 8 bewertet wurde.
Hier ging ich dann auch fest davon aus dass ich dies bekomme. Einige Wochen später wurde mir aber mitgeteilt dass der GF "zurückgerudert" sei und dass übernommene Azubis mit EG6 eingestuft werden sollen.

Nun stelle ich mir die Frage ob das so in Ordnung ist. Natürlich habe ich mich auch bereits selbst informiert.

Im Änderungstarifvertrag Nr.12 zum TVöD sind die Anforderungen für die Entgeltgruppen zu finden:

Zitat:Entgeltgruppe 6

1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwen-dungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatike-rinnen und -informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse er-fordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvor-schriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. Die gründlichen und vielseitigen Fachkennt-nisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufga-benkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ord-nungsgemäß bearbeitet werden kann.)

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.


Meine Stellenbeschreibung umfasst eine große Anzahl an Tätigkeiten, welche zum größten Teil auch selbständig ausgeführt werden sollen und beschreibt (fundierte) Kenntnisse in verschiedenen Bereichen. Dazu übernehme ich die Betreuung von einem bestimmten Bereich in Zukunft zu einem Großteil, da dort ein MA ausgeschieden ist. Darüber hinaus bin ich für 5 Mitarbeiter als Vertretung angegeben.

Die oben dargelegten Informationen hören sich nach meiner Stellenbeschreibung so an, als ob mir mehr als EG 6 zu stehen würde.

Außerdem finde ich es ebenfalls merkwürdig, dass Stellen mit Entgeltgruppe 8 ausgeschrieben werden, in welchen teilweise nichteinmal Berufserfahrung sondern nur die entsprechende abgeschlossene Ausbildung und "fundierte" Kenntnisse angesprochen werden. Diese Ausbildung und die Kenntnisse besitze ich allerdings ebenfalls.

Ein Mitglied des Betriebsrats teilte mir mit, dass der Tarifvertrag aktuell nicht mehr als EG 6 für mich hergeben würde. Dies ist in meinen Augen allerdings so nicht richtig.
Meinen Bereichsleiter habe ich bereits angesprochen und darum gebeten das nochmal ein Gespräch mit dem GF stattfindet. Er meinte allerdings auch das ich ruhig selber nochmal einen Termin mit dem GF machen könnte (was ich nun auch getan habe)

1. Wie soll ich hier nun weiter vorgehen?

2. Ich habe den GF um ein persönliches Gespräch gebeten. Kann ich die oben genannten Argumente mit dem vorliegenden ÄTV Nr.12, meiner Stellenbeschreibung und den Stellenausschreibungen in EG8 (welche ich aus Prinzip die letzten Monate gesammelt habe) so beim GF vorlegen?

3. Was denkt ihr wie meine Chancen stehen eine höhere Eingruppierung zu erhalten?


Ich hoffe dieses Thema ist nun nicht zu unübersichtlich geworden und ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank!

Gruß Michael

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2020, 10:01, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo zusammen,

dieses Thema heute in einer Schulung zum Thema Eingruppierung/Stufenzuordnung auf und eindeutig konnte der Sachverhalt nicht beantwortet werden.

Folgende Rahmendaten gelten für die Beispiel-Tarifbeschäftigte:
- 01.10.2017 bis 20.01.2019: Beschäftigung in Vollzeit (AG 1, freie Wirtschaft)
- 21.01.2019 bis 29.04.2019: Mutterschutz
- 30.04.2019 bis 21.02.2020: Elternzeit
- 22.02.2020 bis 31.03.2020: (Wiederaufnahme) Beschäftigung in Vollzeit (AG 1)
- ab 01.04.2020: Beginn Arbeitsverhältnis Behörde (AG 2) im TV-L

Die Tarifbeschäftigte wurde trotz vorhandener einschlägiger Berufserfahrung im gleichen Aufgabenbereich von mind. 16 vollen Monaten (davon 15 Monate am Stück) aufgrund ihrer Unterbrechnung durch Elternzeit nicht in Stufe 2 zugeordnet. Herangezogen wurde unter anderem zur Begründung die Protokollerklärung zu §16 Absatz 2, Punkt 3: "Ein vorheriges Arbeitsverhältnis im Sinne des Satzes 2 besteht, wenn zwischen dem Ende des vorherigen und dem Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses ein Zeitraum von längstens sechs Monaten liegt." Diese Voraussetzung sei aufgrund der Elternzeit nicht erfüllt. Da die Beschäftigungen jedoch nahtlos ineinander übergehen, sind nach meinem Verständnis - trotz Unterbrechung durch Elternzeit - die Voraussetzungen für eine höhere Stufenzuordnung in Stufe 2 statt Stufe 1 erfüllt.

Kann mich hier jemand aufklären?

Danke!

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