Eingruppierung nach der Ausbildung
#1

Hallo zusammen,

diesen Monat werde ich meine Ausbildung als Fachinformatiker für Systemintegration bei einem kommunale IT-Dienstleister beenden und mein Problem ist aktuell folgendes:

Nach der Übergabe meiner Stellenbeschreibung (von meinem Bereichsleiter) an die Personalabteilung wurde mir mündlich (von meinem Bereichsleiter) mitgeteilt, dass die Stelle mit EG 8 bewertet wurde.
Hier ging ich dann auch fest davon aus dass ich dies bekomme. Einige Wochen später wurde mir aber mitgeteilt dass der GF "zurückgerudert" sei und dass übernommene Azubis mit EG6 eingestuft werden sollen.

Nun stelle ich mir die Frage ob das so in Ordnung ist. Natürlich habe ich mich auch bereits selbst informiert.

Im Änderungstarifvertrag Nr.12 zum TVöD sind die Anforderungen für die Entgeltgruppen zu finden:

Zitat:Entgeltgruppe 6

1. Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Fachinformatikerinnen und -informatiker der Fachrichtungen Anwen-dungsentwicklung oder Systemintegration, Technische Systeminformatike-rinnen und -informatiker, IT-System-Kaufleute oder IT-Systemelektronikerinnen und -elektroniker) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse er-fordert.
(Gründliche Fachkenntnisse erfordern nähere Kenntnisse von Rechtsvor-schriften oder näheres kaufmännisches oder technisches Fachwissen usw. des Aufgabenkreises. Die gründlichen und vielseitigen Fachkennt-nisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der die/der Beschäftigte tätig ist, zu beziehen. Der Aufga-benkreis der/des Beschäftigten muss aber so gestaltet sein, dass er nur beim Vorhandensein gründlicher und vielseitiger Fachkenntnisse ord-nungsgemäß bearbeitet werden kann.)

Entgeltgruppe 7

Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind.

Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit über die Standardfälle hinaus Gestaltungsspielraum erfordert.


Meine Stellenbeschreibung umfasst eine große Anzahl an Tätigkeiten, welche zum größten Teil auch selbständig ausgeführt werden sollen und beschreibt (fundierte) Kenntnisse in verschiedenen Bereichen. Dazu übernehme ich die Betreuung von einem bestimmten Bereich in Zukunft zu einem Großteil, da dort ein MA ausgeschieden ist. Darüber hinaus bin ich für 5 Mitarbeiter als Vertretung angegeben.

Die oben dargelegten Informationen hören sich nach meiner Stellenbeschreibung so an, als ob mir mehr als EG 6 zu stehen würde.

Außerdem finde ich es ebenfalls merkwürdig, dass Stellen mit Entgeltgruppe 8 ausgeschrieben werden, in welchen teilweise nichteinmal Berufserfahrung sondern nur die entsprechende abgeschlossene Ausbildung und "fundierte" Kenntnisse angesprochen werden. Diese Ausbildung und die Kenntnisse besitze ich allerdings ebenfalls.

Ein Mitglied des Betriebsrats teilte mir mit, dass der Tarifvertrag aktuell nicht mehr als EG 6 für mich hergeben würde. Dies ist in meinen Augen allerdings so nicht richtig.
Meinen Bereichsleiter habe ich bereits angesprochen und darum gebeten das nochmal ein Gespräch mit dem GF stattfindet. Er meinte allerdings auch das ich ruhig selber nochmal einen Termin mit dem GF machen könnte (was ich nun auch getan habe)

1. Wie soll ich hier nun weiter vorgehen?

2. Ich habe den GF um ein persönliches Gespräch gebeten. Kann ich die oben genannten Argumente mit dem vorliegenden ÄTV Nr.12, meiner Stellenbeschreibung und den Stellenausschreibungen in EG8 (welche ich aus Prinzip die letzten Monate gesammelt habe) so beim GF vorlegen?

3. Was denkt ihr wie meine Chancen stehen eine höhere Eingruppierung zu erhalten?


Ich hoffe dieses Thema ist nun nicht zu unübersichtlich geworden und ich freue mich auf Antworten.
Vielen Dank!

Gruß Michael
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#2

Im Bereich Informatik und wenn du in der Lage bist Aufgaben nach E8 zu erfüllen solltest du dir einen anderen Arbeitgeber suchen.

Du kannst dich natürlich auch auf Stellen mit E8 beim aktuellen Arbeitgeber bewerben.
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#3

Dein Zitat ist schon zutreffend.

"Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind."

Im Umkehrschluss bedeutet das für dich das du in der EG6 nicht ohne Anleitung tätig sein kannst. Sprich du wartest bei jeder anfallenden Arbeit das dir jemand erklärt was du zu tun hast um die Aufgabe zu erledigen.

Ich bin mir bewusst das dies realitätsfern ist, so könnte man jedoch (falls man sowieso nichts zu verlieren hat) jedoch in einem freundlichen Ton mit dem Arbeitgeber argumentieren. Der AG-Verband und die Gewerkschaft haben ausgehandelt dass eine Person ohne Anleitung in die EG7 kommt. Bei Tätigkeiten über den Standardfall hinaus sogar die EG 8. Warum soll dein Arbeitgeber sich darüber hinweg setzen können und dich schlechter bezahlen für entsprechende Aufgaben? Von dir wird etwas erwartet, somit kannst du die entsprechende Gegenleistung erwarten.

Wenn der Arbeitgeber Azubis nach der Ausbildung nicht direkt in EG8 haben möchte da man Junge Wölfe noch Hungrig lassen will (was legitim ist) muss er entsprechende Stellen für die Azubis schaffen. In der IT jemanden in der 6 zu haben ist aber aufgrund des Tarifvertrags so gut wie unmöglich da die meisten Mitarbeiter ab einem gewissen Punkt ohne Anleitung arbeiten.

Ob man dies nach seiner Ausbildung, eventuell noch im ersten Jahr mit Zeitvertrag jedoch so kommunizieren möchte steht auf einem anderen Blatt.
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#4

(09.07.2020, 08:15)Gast schrieb:  Dein Zitat ist schon zutreffend.

"Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, die ohne Anleitung tätig sind."

Im Umkehrschluss bedeutet das für dich das du in der EG6 nicht ohne Anleitung tätig sein kannst. Sprich du wartest bei jeder anfallenden Arbeit das dir jemand erklärt was du zu tun hast um die Aufgabe zu erledigen.

Ich bin mir bewusst das dies realitätsfern ist, so könnte man jedoch (falls man sowieso nichts zu verlieren hat) jedoch in einem freundlichen Ton mit dem Arbeitgeber argumentieren. Der AG-Verband und die Gewerkschaft haben ausgehandelt dass eine Person ohne Anleitung in die EG7 kommt. Bei  Tätigkeiten über den Standardfall hinaus sogar die EG 8. Warum soll dein Arbeitgeber sich darüber hinweg setzen können und dich schlechter bezahlen für entsprechende Aufgaben? Von dir wird etwas erwartet, somit kannst du die entsprechende Gegenleistung erwarten.

Wenn der Arbeitgeber Azubis nach der Ausbildung nicht direkt in EG8 haben möchte da man Junge Wölfe noch Hungrig lassen will (was legitim ist) muss er entsprechende Stellen für die Azubis schaffen. In der IT jemanden in der 6 zu haben ist aber aufgrund des Tarifvertrags so gut wie unmöglich da die meisten Mitarbeiter ab einem gewissen Punkt ohne Anleitung arbeiten.

Ob man dies nach seiner Ausbildung, eventuell noch im ersten Jahr mit Zeitvertrag jedoch so kommunizieren möchte steht auf einem anderen Blatt.

Das hört sich gut an. Zu verlieren habe ich nichts.
Deshalb werde ich das wohl einfach mal probieren.

Vielen Dank für die Antwort.
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