Interne Möglichkeiten - mittlerer Dienst
#1

hi,
ich bin derzeit noch Schüler und werde ab nächstem Jahr den Beamtentest in Bayern machen (mittlerer Dienst danach evtl. gehobener Dienst). Die Noten sind gut, daher habe ich rein für das Bestehen gute Chancen. Der Plan ist, dass ich Beamter werden möchte. 
Ich selbst interessiere mich für den Verwaltung und wollte daher erst mal wissen, ob es als Verwaltungsangestellter (mittlerer Dienst) interne Aufstiegsmöglichkeiten gibt. Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Falls es schon mit dem mittleren Dienst klappt, würde ich gerne diesen auch machen. Hier darauf auf den gehobenen Dienst zu spekulieren und dann evtl. ein ganzes Jahr zu verlieren möchte ich nicht.

Daher würde ich gerne wissen, ob es als Beamter des mittleren Dienstes interne Aufstiegsmöglichkeiten gibt:
1. Was sind die Voraussetzungen? nur Dienstjahre (z.B. sechs Jahre nach Abschluss der Ausbildung) oder muss ich auf Bedarf spekulieren (z.B. muss jmd anders in Ruhestand)
2. Wie ist der Ablauf?
3. Wer ist dafür zuständig? (derjenige, der mich als mittleren Dienst eingestellt hat)

mfg
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#2

Es gibt keinen mittleren Dienst bei Verwaltungsangestellten. DAs ist ein terminus aus dem Beamtenrecht, der für Tarifbeschäftigte keinerlei Bedeutung hat.

Es gibt für BEamte des mittleren Dienstes die Möglichkeit des Aufstieges, z.B. mit dem Angestelltenlehrgang II, der zumindest in meinem Bundesland auch als Aufstiegslehrgang/-prüfung  für Beamte gilt und somit den Aufstieg in den gehobenen Dienst ermöglicht. Wie das in Bayern ist kannst Du bestimmt auf der Seite des dortigen Studieninstituts feststellen.
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#3

Hallo,
da hat aber jemand genau aufgepasst. Ja es gibt den papiermäßigen Unterschied zwischen Beamte und Verwaltungsangestellte.
Ja, auch ein Beamter kann aufsteigen. Dazu benötigt er die entsprechende Ausbildung. Wenn Dein Arbeitgeber es zulässt, kannst Du diese Ausbildung auch während der Dienstzeit nachholen. Da gibt es in einigen Bundesländern manchmal unterschiedliche Ausbildungsarten zwischen Angestellte und Beamte.  Meistens ist dies an bestimmten Regularien gebunden, die in jedem Bundesland anders sein können (siehe Landeslaufbahnverordnung).
Um nicht enttäuscht zu sein, würde ich einmal beim vielleicht zukünftigen Arbeitgeber nach den Voraussetzungen fragen.
Viel Erfolg in Deinem zukünftigen Berufsleben.
LG
  
Gast schrieb:Es gibt keinen mittleren Dienst bei Verwaltungsangestellten. DAs ist ein terminus aus dem Beamtenrecht, der für Tarifbeschäftigte keinerlei Bedeutung hat.

Es gibt für BEamte des mittleren Dienstes die Möglichkeit des Aufstieges, z.B. mit dem Angestelltenlehrgang II, der zumindest in meinem Bundesland auch als Aufstiegslehrgang/-prüfung  für Beamte gilt und somit den Aufstieg in den gehobenen Dienst ermöglicht. Wie das in Bayern ist kannst Du bestimmt auf der Seite des dortigen Studieninstituts feststellen.
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#4

Bei den Obersten Landesbehörden Bayerns ist es durchaus möglich, als Beamter des mittleren Dienstes den Aufstieg zu machen. Allerdings braucht es dafür sehr gute Beurteilungen, Geduld, Spucke und gute Vorgesetzte. Bei uns können das durchschnittlich zwei Beamte pro Jahr.

Ein Beschäftigtenlehrgang II (BLII) hilft dir als Beamter nichts, denn wie meine Vorschreiber schon sagten: der ist für Tarifbeschäftigte.

Es gibt natürlich keinen einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst bei Tarifbeschäftigten. Aber: die Entgeltgruppe, in der man eingruppiert ist, wird durchaus als Vergleich herangezogen. Das liest man auch in den Stellenanzeigen, wo z. B. drin steht: "oder vergleichbarer Tarifbeschäftigter".

Als Tarifbeschäftigter wirst du dort aber nicht den BL II finanziert bekommen, da der zu kommunallastig ist.

Bei Kommunen hingegen sieht es schon anders aus. Allerdings sind dort selbst mit dem BLII die Weiterentwicklungschancen nicht so gut, wie bei den OLB des Freistaats. Bei den Regierungen ist man durchaus auch spendabler mit dem BLI und II (bei den OLB ist selbst der BLI ein Kampf), wie dort die Weiterentwicklung ist, weiß ich allerdings nicht.

Wenn man die Möglichkeit hat, gleich in den gD zu kommen, würde ich die nutzen. Selbst, wenn man da ein Jahr "verliert". Sich mühsam vom mD zum gD hochzuwarten, lässt einen sehr viel mehr Zeit und Geld verlieren.
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#5

Der Aufstieg von der mittleren in die gehobene Beamtenlaufbahn sollte wirklich sehr gründlich überlegt werden. Dies gilt insbesondere für Landesbeamte in Flächenländern, insbesondere für das flächenmäßig auffallend große Bayern.

Beispiel aus der Praxis:

A ist im Landesbeamter des mittleren Dienstes und lebt innerhalb Bayerns im vergleichsweise preisgünstigen Oberfranken. Nun steigt A in die Laufbahn des gehobenen Dienstes ein und wird deshalb nach Ausbildungsende in das sündhaft teure München versetzt. Die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mieten, sind dort derartig hoch, dass ein Verbleib im Norden seines Bundeslandes trotz "nur" mittlerer Laufbahn finanziell deutlicher attraktiver gewesen wäre. Während seine in der Heimat gebliebenen Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes bereits im eigenen Haus oder Eigentumswohnung wohnen, lebt A zur Miete in einer 1- Zimmer Wohnung am Rande von München und sieht seine Partnerin nur noch am Wochenende (Fahrt hin u. zurück ca. 600 km). Die Beziehung ging auch deshalb in die Brüche. Bis es zu einer Rückversetzung in die alte Heimat kommt, kann es Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern.
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#6

(01.08.2020, 14:38)Gast schrieb:  Der Aufstieg von der mittleren in die gehobene Beamtenlaufbahn sollte wirklich sehr gründlich überlegt werden. Dies gilt insbesondere für Landesbeamte in Flächenländern, insbesondere für das flächenmäßig auffallend große Bayern.

Beispiel aus der Praxis:

A ist im Landesbeamter des mittleren Dienstes und lebt innerhalb Bayerns im vergleichsweise preisgünstigen Oberfranken. Nun steigt A in die Laufbahn des gehobenen Dienstes ein und wird deshalb nach Ausbildungsende in das sündhaft teure München versetzt. Die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Mieten, sind dort derartig hoch, dass ein Verbleib im Norden seines Bundeslandes trotz "nur" mittlerer Laufbahn finanziell deutlicher attraktiver gewesen wäre. Während seine in der Heimat gebliebenen Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes bereits im eigenen Haus oder Eigentumswohnung wohnen, lebt A zur Miete in einer 1- Zimmer Wohnung am Rande von München und sieht seine Partnerin nur noch am Wochenende (Fahrt hin u. zurück ca. 600 km). Die Beziehung ging auch deshalb in die Brüche. Bis es zu einer Rückversetzung in die alte Heimat kommt, kann es Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern.

Theorerisch kann einem das aber auch im einfachen oder mittleren Dienst drohen.

Im Moment haben wir in Bayern ja durchaus das Problem anders herum. Die Beamten, die bei den OLBs beschäftigt sind, müssen aufgrund von Behördenverlagerungen weg von München. Das trifft alle QEs. Es wird zwar grundsätzlich versucht, auf persönliche Befindlichkeiten Rücksicht zu nehmen, aber das klappt halt nicht immer.

Wenn die Auslagerung beschlossen wurde, wird ausgelagert 

Ich hoffe, dass das bei einigen Dingen bei den nächsten Wahlen wieder zurückgenommen wird. Insbesondere dürften bis dahin auch noch gar nicht alle Verlagerungen vollzogen sein.

In meine Region soll auch verlagert werden und wir finden das als Einwohner gar nicht gut. Wir sind schon im Großraum München und alles ist teuer. Aber dadurch wird es hier noch schwieriger mit der Wohnsituation und den Preisen.

Angestellte haben es insofern einfacher, als sie nicht einfach so versetzt werden können. Es redet zwar bei beiden der PR mir, aber gerade als ungebundener Beamter ohne Kinder, pflegebedürftige Eltern etc. hat man keine große Chancen.

Ich würde also weiterhin raten: wenn es möglich ist, gleich in den gehoben Dienst gehen. Von diesen Beamten gibt es (zumindest bei uns) viel zu wenige.
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#7

(30.07.2020, 15:23)ayla-fan schrieb:  Ein Beschäftigtenlehrgang II (BLII) hilft dir als Beamter nichts, denn wie meine Vorschreiber schon sagten: der ist für Tarifbeschäftigte.
Das stimmt so pauschal eben nicht.In Niedersachsen können Beamte mittlerer Dienst den A II machen, um in den gehobenen Dienst aufzusteigen.
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#8

In Bayern kann ein Beamter keinen AL II machen. Punkt!

Schau am besten mal bei der BVS Bayerische Verwaltungsschule nach.

Das bayerische LlbG gibt alles her was du wissen möchtest.

Aber so einfach wie du dir den Aufstieg vorstellst ist es nicht. Auch, oder gerade in Bayern.

Evtl. sogar falsche Berufswahl mit der Fragestellung, solche Kollegen haben es mitunter sehr schwer...
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