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Geschrieben von: Gast, 16.03.2018, 18:46, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Servus,
Es geht um folgendes: Ich arbeite seit September 2006 mit Beginn meiner Ausbildung und anschließender Übernahme in der Städtischen Gärtnerei.
Meine Pechsträhne begann vor 3 Jahren (2016). Da bin ich in der Arbeit zusammen gebrochen. Dabei stellte sich heraus, daß ich einen Herzfehler habe, der kurz darauf behoben wurde.
Ich hab dann wieder bis März 2017 gearbeitet, dann erkrankte ich an einem 3-fachen Bandscheibenvorfall. Reha absolviert. Im Juni begann ich mit meiner Wiedereingliederung. Habe dann wieder normal weitergearbeitet bis Januar diesen Jahres. Nun bin ich wieder zuhause, da ich mir meinen Innenmeniskus gerissen habe, der gestern operiert wurde.
Nun habe ich aus verlässlicher Quelle erfahren, daß ich sobald ich wieder arbeite zu einer amtsärztlichen Untersuchung gehen muss. Dort soll meine Arbeitsfähigkeit überprüft werden.
Mein Problem an der Sache ist, es werden von meinem Chef die Informationen nicht weitergeleitet an das Personalamt, warum ich im Moment krankgeschrieben bin.
Ich weiß, dass es die letzten 3 Jahre durch meine Krankheiten zu massiven Fehlzeiten gekommen ist. Aber man sucht es sich ja nicht aus.
Jetzt habe ich natürlich Angst meine Anstellung zu verlieren.
Ist diese Angst begründet?

Mfg

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Geschrieben von: Gast, 16.03.2018, 08:31, Forum: Kommunalpolitik, Antworten (8)

[Bild: 014.gif] zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob die Frage "streng genommen" in diesem Forum richtig platziert ist, aber ich hoffe trotzdem mal auf Antworten.

Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der Arbeitszeit 11h Ruhezeit einlegen, bevor sie ihre Arbeit wieder aufnehmen dürfen.

Wie verhält sich dies bei ehrenamtlichen Gemeinderäten, die natürlich auch noch einem Beruf nachgehen?

Zum Verständnis, was ich meine ein Beispiel:
Ein Mitglied des Gemeinderates arbeitet bei einer Bank und beginnt seine Arbeit täglich um 9 Uhr. Da das GR-Mitglied am Vorabend an einer GR Sitzung teilnimmt und diese über 23 Uhr deutlich hinaus geht, kommt der GR hier in eine Bredouille. Greift hier auch das Arbeitszeitgesetz in Verbindung mit den Ruhezeiten, obwohl es sich um ein Ehrenamt handelt? Ist es rechtens, wenn der GR mit Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz und die Ruhezeiten vorzeitig die Sitzung verlässt?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Danke und Gruß
drcliff

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Geschrieben von: Gast, 15.03.2018, 18:09, Forum: Kita, Jugend, Soziales (SuE), Antworten (1)

Hallo,

Ich würde gerne den Tarifvertrag TVÖD SUE lesen. Ich finde jedoch nur den TVÖD - V (Verwaltung). Wer kann mir einen Link zum TVÖD SUE empfehlen (ich bin Erzieherin)?

Viele Grüße
Barbara

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Geschrieben von: Gast, 15.03.2018, 16:45, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo zusammen,

gibt es irgendeine Rechtsgrundlage/-sprechung zum Thema?

Im Detail geht es mir darum, ob unter o.g. TOP Beschlüsse gefasst werden dürfen und auch darum ob auch aus "nicht"-Beschlüssen der/die Vorsitzende entsprechend das Recht hat Schreiben im Namen des PR mit Vorschlägen an die Personalabteilung auszuformulieren, ohne dies vorher mit dem gesamten PR abzustimmen?!

z.B. Auszug aus einer ausgedachten Niederschrift unter verschiedenes welcher lauten könnte:

TOP 12.4 Hygieneboard

Es wird darüber diskutiert, ob ein Hygieneboard im Eingangsbereich aufgehängt werden soll. Hier gehen die Meinungen der Personalratsmitglieder etwas auseinander, im allgemeinen würde man eine Anbringung jedoch als sinnvoll erachten.

... also ohne Beschlussfassung...

Resultat hieraus war ein Schreiben an die Personalabteilung mit einem Vorschlag solch ein Board aufzuhängen durch die Vorsitzende. Bei der nächsten Sitzung gab es dann empören seitens eines Mitglieds über dieses Schreiben, da man hier nicht abgestimmt hatte und erst im Nachgang von dem Schreiben in der Sitzung erfuhr, welches nur den Vorsitzenden bekannt war welche dies gemeinsam unterschrieben hatten.

Was meint Ihr dazu?

LG

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2018, 21:47, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

014
gibt es eine Frauenqoute im Personalrat?

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2018, 10:39, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (24)

014 ,

wer hat schon Zusagen von der Stadt Dortmund als Verwaltungswirt/in (auch für den Einsatz im Jobcenter)?
Vielleicht kann man sich ja schon mal kennenlernen Wink

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Geschrieben von: Gast, 14.03.2018, 09:04, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Guten Morgen,

gibt es für Angestellte im öffentlichen Dienst (Niedersachsen) einen Erschwerniszuschlag und wenn ja, wie wird dieser beantragt?
 
Danke im Voraus
Thomas

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Geschrieben von: Marie5000, 13.03.2018, 21:14, Forum: Ausbildung / Studium Beamte, Antworten (1)

Guten Abend!  014
Ich fange im September ein duales Studium bei einer Stadtverwaltung an und werde in Bielefeld studieren. Gibt es hier schon weitere mit Zusagen, die dann auch in Bielefeld studieren? Vielleicht kann man sich ja vorher schon kennenlernen  Icon_wink

Liebe Grüße!

Icon_biggrin

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2018, 19:39, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Gibt es eine Vorschrift oder Rechtsprechung über dieses Thema?
.

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Geschrieben von: Gast, 13.03.2018, 16:04, Forum: Kommunalverwaltung, - Keine Antworten

Hallo,
ich wollte mal fragen, wir ihr die Inventarisierung von z.B. Moderationskoffern handhabt.

Bisher wurden solche Koffer (meistens) investiv bezahlt und auch inventarisiert. Jetzt haben wir uns jedoch genauer mit solchen Materialkoffern beschäftigt...
Wir haben z.B. Koffer-Sets die aus mehreren CDs, Büchern und Anschauungsmaterial bestehen oder Moderationskoffer, diese bestehen aus Stiften, Klebezetteln usw. Auf Rechnungen ist nur ein Komplettpreis ersichtlich (in Schulen).
Des Weiteren gibt es bei uns Koffer für die Brandschutzerziehung für Schulen und Kindergärten oder Koffer mit Material für das 'spielerische' Zähneputzen im Kindergarten.

Lego- und Technikkoffer haben wir im Aufwand bezahlt, da die aus so vielen kleinen Einzelteilen bestehen...

Vielleicht habt ihr ja eine Idee?!

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2018, 17:05, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo!

Ich frage hier mal für meinen Sohn, der vor einem Jahr seine Ausbildung zum Fachinformatiker bei einer Bundesbehörde beendet hat und übernommen wurde. Er wurde mit E7 eingestuft. Alle neuen Mitarbeiter von “draußen“ fangen mindestens mit einer E9 an. Die Arbeiten sind die eines normalen IT-Mitarbeiters, wie z. B. Clientmanagement, Netzwerkmanagement u.s.w. Eine Neubewertung würde von einer Dienststelle in Bonn vorgenommen werden und wäre wohl höchst schwierig. Gibt es einen Hebel, den er Ansetzen könnte, um eine Höhergruppierung durchzusetzen?


Danke

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Geschrieben von: Gast, 12.03.2018, 13:40, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo an alle,

ich würde gerne bald eine neue Stelle antreten und komme nicht zurecht mit der Kündigungsfrist.
Es handelt sich um den TVöD.

Und zwar wurde ich DIREKT nach der Ausbildung übernommen. Mein Arbeitsvertrag geht vom 22.06.2017 - 30.06.2018.

Nun steht folgendes in meinem Vertrag:
"Eine vorzeitige Kündigung ist nur zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis für eine längere Dauer als zwölf Monate vereinbart ist. Für die Vertragsdauer von mehr als einem Jahr beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Schluss eines KalenderMONATS (TVöD § 30 Abs. 5)."

Nun meine Fragen :

1) Mein Vertrag ist ja für zwölf Monate und wenige Tage vereinbart, somit gehe ich von einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Monatsende aus.
Suche ich aber den § 30 Absatz 5 im Internet, steht dort, dass die Kündigungsfrist sechs Wochen zum KalenderVIERTELJAHR beträgt und nicht wie in meinem Vertrag geschrieben "zum Schluss eines Kalendermonats".
Was gilt nun für mich?

2) Ich habe mal gelesen, dass die Ausbildungszeit eventuell mit als Beschäftigungszeit bzw Arbeitsverhältnis dazu gezählt wird, wenn man direkt danach übernommen wird. Somit würde sich meine Kündigungsfrist natürlich immens verlängern. Wie verhält es sich hier?

3) Gibt es auch die Möglichkeit eines Auflösungsvertrages?


Schon einmal vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße.

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Geschrieben von: Gast, 10.03.2018, 20:47, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Kann ein Arbeitgeber im öffentlichen Dienst auch bei der Wohnungssuche unterstützen?

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Geschrieben von: Gast, 09.03.2018, 19:53, Forum: Bundesbeamte, Antworten (2)

Hallo,

ich habe bald einen Einstellungstest beim BVA für die Ausbildung als Regierungssekretäranwärter.
Wie sind die Chancen später auf dem Arbeitsmarkt? Kann man als Regierungssekretär in jeder Behörde arbeiten?

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Geschrieben von: Gast, 08.03.2018, 20:48, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Ich erhalte mtl. netto 680 Euro, habe aber die Möglichkeit, zusätzlich beim gleichen Arbeitgeber auf Honorarbasis 250 Euro dazu zu verdienen (das Honorar muss ich dann natürlich gg versteuern). Ist das möglich? Was ist zu beachten, wenn ich korrekt vorgehen will?

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