Höhergruppierung Liegenschaften
#1

Hallo miteinander,

kurz zu meinen Rahmenbedingungen...
Ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst als "Arbeiter" in einer Liegenschaftsabteilung angestellt (mittlerweile E5 Stufe 3).
Ich bin als Elektriker ausgebildet und sollte auch hauptsächlich in diesem Bereich arbeiten. Dem ist aber nicht so. Mein Tätigkeitsbereich zieht sich über Schreiner, Schlosser, Installateur, Heizungsbauer und/oder Lüftungsbauer.
Mitte des letzten Jahres habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Dieser wurde nach einem Gespräch und dem Zusatz, dass ich ab diesem Jahr (nachdem ich eine Prüfung als "Spielplatzkontrolleur" abgelegt habe) die gemeindeeigenen Spielplätze kontrolliere und instandhalte, bewilligt.

Generell stellt sich mir die Frage, ob mir aufgrund meines Tätigkeitsfeldes und komplett eigenständigem Arbeiten (beauftragen von Firmen, Ersatzteilbeschaffung ect) nicht die Endgeldgruppe 7 zusteht.

Evt könnt ihr mir weiterhelfen
Lg
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#2

Nein. Die EG6 setzt bereits bei der Eingruppierung von Handwerkern hochwertige Leistung voraus. Das ist hier nicht gegeben, sondern das ist alles von der Ausbildung abgedeckt. Nähere Betrachtung kann das natürlich ändern - macht es i. d. R. aber nicht.
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