E 7 in der Ausländerbehörde
#1

Ich arbeite seit 1 1/2  Jahren bei der Bundesbehörde mit der E6 Stufe 2 als Sachbearbeiter Asylverfahrenssekretariat und mir wurde eine Stelle in der Kommune in der Ausländerbehörde angeboten mit bis zur E 8. Habe u.a. 10 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwaltsfachangestellte. Wäre da die E 7/1 ok? Danke für eure Hilfe.
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#2

Deine Angaben reichen nicht aus, um Deine Frage zu beantworten. Die Frage ist, welche Aufgaben dir konkret übertragen werden. Bei E 7 ist das:

"Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit mindestens zu einem Fünftel selbständige Leistungen erfordert. (Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfüllen.)"

Ohne Angestelltenlehrgang 2 kannst Du auf jeden Fall bis EG 9a aufsteigen, wenn du denn eine solche Stelle bekommst.
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#3

Also mal ehrlich. Von E6/2 (2624,88€) zu E7/1 (2428,44€) wechseln spricht doch nun für sich oder?
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