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Hallo,
ich werde irgendwie nicht ganz schlau bzw bin mir unsicher wo ich mich als Sozialassistentin wieder finden kann in den Entgeltgruppen. Läuft es 1:1 wie die Kinderpflegerin?
Ich danke sehr für hilfreiche Antworten 
LG
Kerstin
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Hallo zusammen,
ich würde gerne mal wissen, wie es bei Euch mit Genesungswünschen des Personalrates an langfristig erkrankte Kollegen aussieht.
Gibt es sowas bei Euch?
Wenn ja, in welcher Form und in welchem Turnus.
Danke für Eure Rückmeldungen!
Gruß
Ulla
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Hallo,
ich arbeite in einer Verwaltung auf einer Stelle, die im Vollkonti (24 / 7) Schichtbetrieb läuft.
Wie wird da die Sollarbeitszeit berechnet? Geht man da auch von der Anzahl an Arbeitstagen wie bei „normalen“ Angestellten aus?
Z. B. die Reduzierung der Sollarbeitszeit für Feiertage, die auf Werktage fallen? Oder wird das nicht reduziert, da ich da ja auch arbeiten muss?
Kennt sich da jemand aus?
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Hallo,
seit April 2018 sind ja die Tarifverhandlungen mit Verdi durch und auch im TVöD ist seit Juni der Vertrag bewilligt worden und die exakten Anpassungen pro Entgeltgruppe online nachzulesen.
Wie sieht das jetzt bei den Versorgungsbetrieben aus?
Im Internet sehen ich immer noch nur Angaben unter Vorbehalt.
Weiß jemand von euch genaueres?
BG
Thomas
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Hallo,
ich habe einen befristeten Vertrag auf zwei Jahre - ohne Sachgrund, der noch ein Jahr läuft.
Ich fühle mich allerdings in der Abteilung überhaupt nicht wohl. Das wissen und merken auch KollegInnen und Vorgesetzte.
Jetzt möchte ich o. g. Antrag stellen und in der Personalabteilung abgeben.
Wie groß sind die Chancen überhaupt, dass ein solcher Antrag positiv beschieden wird?
Auf was sollte man bei einem solchen Antrag achten? Was muss auf jeden Fall in einen solchen Antrag und was darf auf keinen Fall reingeschrieben werden?
Aktuell bin ich mit E6 eingruppiert. Ich würde natürlich einerseits auch höherwertige Tätigkeiten annehmen, für die ich fachlich infrage komme, die zwar höher eingruppiert sind, ich aber weiterhin für E6 arbeiten würde. Auch würde ich sogar eine minderwertige Aufgabe aufnehmen, die vielleicht sogar nur mit E5 oder sogar E4 eingestuft und bezahlt wird. Ich wäre sogar mit dieser Eingruppierung in eine niedrigere EG einverstanden.
Ich möchte einfach nur weg aus der Abteilung.
Danke für euer Feedback.
Gruß
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Hallo,
ich hoffe, dass ich hier bitte entsprechende Antworten erhalte. Leider habe ich kein entsprechendes Forum für die Arbeitsagentur/das Jobcenter gefunden.
Ich hatte mich auf eine ausgeschriebene Stelle bei einem Jobcenter beworben.
"Fachassistent für die Leistungewährung nach SGB II"
"Das Jobcenter sucht ab 01.09.2018 einen motivierten Fachassistent für die Leistungsgewährung im Bereich SGB II
Stellenbeschreibung:
- Antragsannahme, -bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung
passiver Leistungen nach dem SGB II mit mittlerem Schwierigkeitsgrad (insbes. Fortzahlungsanträge)
- die Beratung zu passiven Leistungen nach SGB II
- Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. anderen Leistungsträgern)
- Bestandsarbeiten
Unser Anforderungsprofil:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung (i.d.R. Fachangestellter für Arbeitsförderung/Arbeitsmarktdienstleistungen) oder vergleichbares Profil (z.B. Verwaltungsfachangestellter)
- möglichst Grundkenntnisse zum Sozialgesetzbuch SGB II
- Engagement und die Bereitschaft zur Aneignung der erforderlichen Fachkenntnisse
- Fundierte Kenntnisse in der Büroorganisation und im Umgang mit MSOffice sowie relevanter IT-Fachanwendungen
- Freude an der Arbeit in einem Team.
- hohe Kundenorientierung und freundliches Auftreten"
Jetzt habe ich heute eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch gleich nächsten Montag erhalten.
Da ich schwerbehindert bin und das Anforderungsprofil zu 100 % erfülle, hoffe ich, dass das kein Vorstellungsgespräch sein wird, dass der öffentliche Arbeitgeber führen muss.
Grundkenntniisse in SGB II sind allerdings keine vorhanden. Natürlich bin ich engagiert und bereit mir diese erforderlichen Fachkenntnisse schnellstmöglich anzueignen.
Da das Vorstellungsgespräch jetzt so kurz vor der Tür steht, möchte ich wissen, worauf ich mich bei dem Vorstellungsgespräch auf jeden Fall einstellen muss. Welche Fragen werden bei einem Jobcenter auf jeden Fall gefragt?
Besonders interessiert mich natürlich das SGB II. Allerdings 80 Paragraphen in sechs Tagen auswendig zu lernen, wird wohl nicht klappen und wäre wohl auch nicht sinnvoll. Was nutzt mir, was in den Paragraphen steht, wenn ich nicht weiß, wie diese anzuwenden sind? Welche diesbzgl. Fragen werden aber auf jeden Fall gestellt?
Berufserfahrung, wenn auch in anderen Behörden, in der Antragsstellung habe ich. Auch damals bin ich ohne irgendeine entsprechende Vorkenntnis der Gesetzesgrundlagen eingestellt worden. Allerdings hängt jetzt noch mehr davon ab, einen, also genau diesen, Job zu bekommen (Familie, Haus, Hof ...), daher bin ich einerseits umso motivierter, andererseits aber auch umso nervöser.
Ich befinde mich aktuell in einer sachgrundlosen befristeten Anstellung für zwei Jahre. Die zwei Jahre laufen Ende des Jahres aus. Aktuell ist weder eine Sachgrundbefristung danach geschweige denn eine Unbefristung in Aussicht. Grundsätzlich ist es möglich, mit dem aktuellen Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag abzuschließen, sodass ich auch schnellstmöglich, also z. B. ab dem 01.09. beim Jobcenter anfangen könnte.
Ich denke auch daran, dem Jobcenter anzubieten, dass ich i. R. eines sog. Einfühlungsverhältnisses mal ein paar Stunden oder einen Tag "reinschnuppern" kann, ohne aber selbst natürlich zu arbeiten (§ 2 Abs.1 Nr. 3 SGB VII), somit hat das Jobcenter auch keine evtl. Probleme mit der SV etc. pp. Einfach um entsprechendes Interesse zu zeigen. Entsprechende potentielle Vorgesetzte und, oder potentielle KollegInnen würden sicherlich schnell merken, ob ich passen würde oder nicht, denke ich.
Was meint ihr?
Was sollte ich für ein Vorstellungsgespräch bei einem Jobcenter auf jeden Fall wissen, besonders in Bezug auf SGB II?
Danke vorab.
Viele Grüße
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Hallo liebe Forengemeinde,
aus aktuellem Anlass interessiert mich folgende Frage:
Ist es rechtens, eine Planstelle zunächst auf zwei Jahre zu befristen und anschließend erneut zu befristen, dann aber mit Sachgrund?
Bis dato dachte ich, dass eine Planstelle zügig, jedenfalls aber nach Ablauf der ersten Befristung, entfristet wird. Immerhin ist es ja eine Planstelle.
Oder ist der Arbeotgeber hier völlig frei und ich auf dem Holzweg?
Ist das ein übliches Vorgehen im ÖD?
Auf eure Antworten bin ich gespannt :-)
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Hallo zusammen,
ich habe gehört, dass man sich nach erfolgreich abgeschlossenem AII mit mindestens 11 Punkten und anschließender dreijähriger Berufserfahrung in Niedersachsen verbeamten lassen kann. Grundlage sei eine Entscheidung des Landespersonalausschusses, wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Google hat mir nicht geholfen, ich hätte gern etwas Schriftliches dazu, wo man diese Entscheidung genau nachlesen kann.
Kann mir jemand helfen?
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Hallo Forumsmitglieder,
ich habe folgende Frage zur Entgeldstufe 11 bzw. 12 des TV-Entgeltgruppe 11 und hoffe, ihr könnt mir da weiterhelfen.
Hintergrund ist der, dass ich eine Stellenausschreibung gefunden habe, die die EG 11 hat.
Laut Tarifvertrag sind die Voraussetzung für die EG 11:
"Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechenden Tätigkeiten"
und für die EG 12:
"Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung nach einjähriger einschlägiger Berufsausübung und entsprechenden Tätigkeiten"
Da sonst kein Unterschied zwischen EG 11 und 12 beschrieben ist, als die einjähriger einschlägiger Berufsausübung; heißt dass jetzt, dass man die EG 12 automatisch nach dem einen Jahr im einschlägigen Arbeitsumfeld erhält?
Ich bin gespannt auf eure Antwort(en) und hoffe natürlich auf das Beste 
BG
Michael
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Hallo zusammen,
ich habe mich auf eine Stelle in der Eingruppierung E11 beworben und bin zum Vorstellungsgespräch geladen. Allerdings habe ich "nur" die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten und NICHT den ALII. Es handelt sich um eine Stelle als Verwaltungsleitung. Wie kann hier die Eingruppierung erfolgen?
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Hallo,
gemäß der neuen Entgeltordnung wird man ja Stufengleich umgesetzt, allerdings nur dann, wenn man eine „Stelle“ inne hatte und eine neue Aufgabe ab dem 01.03.2017 dazu bekommen hat, die zu der Höhergruppierung führte.
Verstehe ich das richtig? Habe ich die Stelle also mit den gleichen Merkmalen schon vor dem 01.03.2017 gehabt, so werde ich „zurückgestuft“?
Dabei ist es dann auch unerheblich, ob ich den Antrag zum 01.03. stellen würde oder zum 01.01.2017? Es würde festgestellt werden, dass ich die Aufgaben schon am 01.01. inne hatte und würde somit dennoch auf Stufe X zurückgestuft werden?
Die Bewertung meines Vorgesetzten bzw. der Stellenkommission müsste also so erfolgen, dass meinem Antrag zum 01.01. negativ ausfallen müsste, zum 01.03. aber positiv für die E9x ausfallen müsste?
So würde ich dann doch meine Stufe beibehalten, die ich zum 01.03.2017 gehabt hätte, allerdings nicht die bis dahin verbrachten „Jahre“ / Monate in dieser?
Sehe ich das richtig?
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Hallo,
bald ist es ja wieder so weit bzw. relativ bald.
Welche Wünsche habt ihr für die neue Runde?
Was erwartet ihr dieses Mal?
Wird es wie immer sein, Forderungen von % 6 oder mehr und am Ende die "Enttäuschung" und übliche ca. % 2 auf zwei Jahre oder ähnliches Ergebnis? Also wie immer viel blablabla und danach ein Ergebnis, welches natürlich gefeiert wird als Sieg, jedoch nur von der Seite der Verhandlungsparteien? Ist ähnliches Ergebnis wie bei TVÖD zu erwarten?
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Hallo,
Ich bin zur Zeit als Hausmeister beschäftigt (Minijob) Tvöd Sue.
Bald bekomme ich 3/4 Stelle, das heißt werde ich eingruppiert.
Meine Frage lautet:
In welche Entegeltgruppe gehöre ich (Techniker Holz Industrie 5 jährige Technikum Abschluss)?
Danke...
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Soweit mir bekannt ist, wurde der tarifrechtliche Übernahmeanspruch bei den letzten Tarifverhandlungen abermals festgeschrieben bis 2020. Dürfen die AG den Jungkollegen dann fortlaufend befristete Verträge auf 12 Monate anbieten? Das erscheint mir nicht konsequent: Im Prinzip sollten sie gleich den Anspruch auf unbefristete Arbeitsverträge haben. Weiß jemand, was da konkret gilt und durchsetzbar ist? Gruß: Marcel
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was bedeutet die entgeldstufe
Anwärterbezüge (n. Recht)
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