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Guten Morgen,
mich würde interessieren, wie sich die Bewährungsaufstiege vor ein paar Jahren ergeben haben... das ist echt blöd zu formulieren :-)
Einstellung 01.02.2000 BAT VII Bewährungsaufstieg nach BAT VIb jetzige Entgeldgruppe TVL E6
Einstellung zum 01.02.2000 mit BAT VIb Bewährungsaufstieg nach ??? jetzige Entgeldgruppe TVL E???
Baden Württemberg
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Hallo Zusammen,
Situation:
ich bin seit mehreren Monaten am überlegen mich beruflich neu zu orientieren. Ich habe bereits zwei Ausbildungen abgeschlossen, jedoch keine Handwerkliche. Durch die Mitgliedschaft in der Frewilligen Feuerwehr habe ich viel Kontakt zum örtlichen Bauhof. Da ich mich komplett neu orientieren möchte, zu alt für eine weitere Ausbilung hinsichtlich des Geldes bin, wollte ich fragen, ob es Sinn macht sich bei diesem zu bewerben. Handwerklich bin ich sehr geschickt. Auch besitze ich einen LKW Führerschein der Klasse C und bin daher sehr flexibel. Über eine Weiterbildung zum Gerätewart, welche bei uns über den Bauhof angestellt sind, ist ebenfalls geplant. Des Weiteren habe ich bereits 5 Jare im Öffentlichen Dienst gearbeitet, falls dies mir helfen sollte, Erfahungsstufen ? zu erlangen.
Eigentliche Frage:
Ist es realistisch zu sagen, ich könnte in eine Endgeltgruppe "reinrutschen" in der ich im Monat mind. +-1800€ Netto verdienen kann ? Oder ist dass ein völlig utopischer Wunschgedanke ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
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§ 16 Sonderzahlung
1Der Arbeitnehmer, der am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung, über deren Höhe der Arbeitgeber jährlich neu entscheidet. 2Diese beträgt jedoch mindestens 100 v.H. des dem Arbeitnehmer im Oktober zustehenden Arbeitsentgelts
Diese Regelung müsste doch dazu führen dass das Jahres-Bruttogehalt mindestens 13 mal das Monatsgehalt ist, oder?
Die Sonderzahlung wird bei uns in zwei Zahlungen aufgeteilt und insgesamt ergibt das weniger als ein 13. Gehalt.
Übersehe ich da irgendwas?
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Guten Morgen,
der Arbeitgeber hat im Laufe des Jahres auf dem Gelände für den Objektschutz eine Videoüberwachung installiert ohne vorab eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abzustimmen. Diese wird nun erstellt. Nun ist es so, dass der Arbeitgeber die Daten erst löschen möchte, wenn die Speicherkapazität voll ausgeschöpft ist. Wir als Personalrat sind der Meinung, dass eine Löschung eher (nach wenigen Tagen) erfolgen soll. Was passiert, wenn wir uns nicht einigen können?
Vielen Dank für die Hilfe.
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Ein Bürger hat bei uns (Bundesland Hessen) seine Pappkartons in rauen Mengen auf der Straße verbrannt und die Asche liegen lassen. Mit welchen Paragraphen würdet Ihr das abhandeln? Grundsätzlich soll es da mal krachen... Wiederholungstäter...
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Hi!
Ich möchte mich mal informieren über den mittleren und gehobenen Dienst beim Zoll!
Folgendes:
Ich mache nächstes Jahr mein Fachabitur und möchte erstmal eine Ausbildung im mittleren Dienst absolvieren.Dazu möchte ich sagen, dass ich schon gerne irgendwann in den gehobenen Dienst aufsteigen möchte. Studieren geht nach der Ausbildung immer noch? Denn meine momentane Private Lage lässt es schwer zu sofort ins Studium einzusteigen. Notfalls würde dies gehen, jedoch drückt mir da der kleine Zeh. Soweit so gut... Gibt es Möglichkeiten, die mir eine Weiterbildung in den gehobenen Dienst ermöglichen? Meine Ausbildung möchte ich in Bayern anfangen.
Ich danke Euch vielmals für die Antworten und Empfehlungen!
Liebe Grüße Chiara
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Hallo,
da ich zur Feststellung und Überprüfung meiner Tätigkeiten, zum Zwecke einer Eingruppierung nach Tarif, eine Arbeitsplatzbeschreibung ausfüllen soll.... Brauche ich mal eure Hilfe.
Hat das schon jemand machen müssen?
Und vorallem.... wie macht man das überhaupt?
Brauche dringend eure Hilfe.
Gruß
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Hallo!
Habt ihr Erfahrungen mit "Mobiler Arbeit"? Ich meine nicht Telearbeit, wo ich zu Hause eine PC habe, der auch mit dem Intranet im Dienst verbunden ist und ich in Programmen arbeite. Es gibt ja auch noch die Version, dass ich unabhängig vom Intranet arbeite.
Wie ist denn die Akzeptanz? Klingt das nicht so, als würde ich mir da einen schönen Tag machen? Praktisch wäre es so, dass ich ein Notebook bräuchte und dann entweder Schreiben verfasse oder Texte lese und sowas. Das klingt aber doch irgendwie nach Gammelei, denn ich werde ja nicht ständig überwacht. Keiner weiß, wann ich wirklich gearbeitet habe. Ich würde das ggf. an einem Tag in der Woche in Anspruch nehmen.
Wir sind denn die Erfahrungen?
Gruß
Dagmar
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Hallo, ich bin als Baumkontrolleur seit kurzem tätig bei einer kleinen Kommune. Ich soll das Baumkataster pflegen Regel- und Bedarfskontrollen ausführen.
Mein Chef meint ich sollte aus Personalmangel die Maßnahmen selbst ab arbeiten.
Da stellt sich mir die Frage ob es überhaupt zulässig ist.
Hat jemand Infos dazu?
Danke im Voraus.
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Hallo, ich befinde mich momentan in einer schwierigen Situation und bräuchte einen Rat. Ich bin seit 2 Jahren (nach einem Jahr durfte Iich die Ausbildung neu starten- konnte aber auch dann bis jetzt aus gesundheitlichen Gründen nicht auf der Dienststelle erscheinen) im Beamtenverhältnis auf Wiederruf/ Beamtenanwärter und bin seit Beginn des 4. Ausbildungsmonats krankgeschrieben. Beim Amtsarzt war ich bereits vor längerer Zeit - von diesem habe ich nichts mehr gehört. Versuche der Wiedereingliederung sind gescheitert. Inzwischen sind die Ärzte und ich auch an dem Punkt, an dem wir festgestellt haben, dass es keinen Sinn hat die Ausbildung (Landesbeamter Anwärter) fortzusetzen. Leider weiß ich nicht, wie ich dies nun angehen soll und was speziell in meinem Fall, auf mich zu kommt. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrages auf Entlassung, wenn dieser auf ärztlichen Rat erfolgt ? Muss ich meine Bezüge zurückzahlen, trotz Entlassungswunsch auf ärztlichen Rat ? Ich freue mich sehr über jede Hilfe ! Danke im Voraus !
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Hallo,
meine Freundin ist bei einer hessischen Mittelbehörde angestellt. Sie bekommt eine Sachgrundbefristung nach der anderen. Die Sachgründe sind immer an den Haaren herbeigezogen, existieren also entweder nicht wirklich oder nur für eine deutlich kürzere Zeit oder haben mit den Aufgaben meiner Freundin nichts zu tun.
Wem muss eigentlich die Mittelbehörde diese Sachgründe mitteilen? Wer kontrolliert, ob das alles rechtens ist? Wem könnte man evtl. mitteilen, dass da alles nicht mit rechten Dingen zugeht?
Besten Dank.
Gruß
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Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe.. Meine Kündigungsfrist laut § 34 TVöD lautet 6 Wochen zum Quartalsende. Habe ich das nun richtig verstanden dass nur eine Kündigung zum Monatsende März, Juni, September oder Dezember möglich ist? Was ist mit der Zeit dazwischen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank
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Hallo,
ich bin jetzt seit 7 Monaten angestellt. Probezeit also rum. Die Befristung dauert zwei Jahre und ist ohne Sachgrund.
Im entsprechenden Dezernat gibt es mehrere Gruppen.
Ich befinde mich in einer "unteren" Gruppe und möchte ganz gerne in eine "höhere" Gruppe, also mehr und verantwortungsvollere Aufgaben übernehmen, zumal ich in sehr ähnlichen Bereichen insgesamt über mehrjährige Berufserfahrung verfüge.
Ich habe intern verbal mitgeteilt, dass ich entsprechendes Interesse habe.
Es gibt auch intern regelmäßig Schulungen. Es können zwei Schulungen mit verschiedenen Teilnehmern innerhalb von sechs Monaten stattfinden, es kann aber auch mal sein, da keine Stellen und Gelder frei sind, dass 6 Monate oder länger keine Schulung stattfindet.
Jetzt ist mir persönlich diese verbale Interessensbekundung zu wenig. Man hat diese zwar positiv aufgenommen, aber es gibt ja auch andere KollegInnen, die vor mir da waren und evtl. vor mir geschult werden sollen.
Jetzt möchte ich mich eben zusätzlich schriftlich bewerben und mich, neben meiner guten Arbeit, hervortun.
Was meint ihr, sollte ich in die Bewerbung reinschreiben und was nicht?
Danke euch vielmals.
Viele Grüße
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Sehr geehrte Forumsmitglieder,
bitte verzeiht den provokanten Titel und damit meinen kleinen Griff in die Aufmerksamkeits-Trickkiste. Bin ich wirklich der Meinung, dass Menschen im ÖD Langweiler sind? Nein! Natürlich nicht. Ich suche sozusagen das genaue Gegenteil, denn ich bin in journalistischer Mission hier.
Für den WDR konzipiere ich gerade eine Mini-Serie zum Thema Arbeit - Arbeitstitel: "Wofür arbeiten wir?"
Dafür bin ich unter anderem auf der Suche nach jungen Menschen (bis ca. Mitte 30, gern aus NRW), die einen Beruf haben oder erlernen, der im Allgemeinen als eher langweilig gilt. Also zum Beispiel VerwaltungsfachwirtIn oder ähnliches.
Ich möchte mich mit diesen Menschen über ihre Haltung zu Arbeit unterhalten. Was treibt sie an? Warum haben sie sich dafür entschieden? Macht ihnen die Arbeit Spaß? Oder ist sie eher Mittel zum Zweck? Also die sichere Bank, die alles andere im Leben ermöglicht.
Sind da vielleicht sogar privat richtig verrückte Typen bei, die sagen: "Ich bin auf meiner Arbeit voll da, aber besonderen Spaß machen muss sie gar nicht. Denn immerhin hat der Tag noch 16 Stunden mehr an denen ich Spaß haben kann"? Und die dann im Rest der Zeit eben genau nicht die grauen Mäuse sind, an die man immer denkt, wenn man hört: Finanzbeamter...
Ich würde mich sehr über Rückmeldung und persönliche Geschichten freuen. Da ich aus Erfahrung weiß, dass Beamte bei öffentlichen Aussagen zu Zurückhaltung angehalten sind: Ich sichere definitive Anonymität zu! Namen und Städte können weggelassen werden, Stimmen lassen sich verfremden. Aber die grundsätzliche Bereitschaft, mir Sachen in ein Mikrofon zu sprechen, sollte natürlich vorhanden sein. Im Übrigen geht es ja eher zweitrangig um den Beruf und viel mehr um die Einstellung zu Arbeit als Privatperson. Der Zeitaufwand hält sich auch in engen Grenzen (vielleicht eine halbe bis ganze Stunde alles in allem?)
Wenn Ihr mögt, schreibt mir gern unter christian.erll@fm.wdr.de Oder schickt mir Eure Telefonnummern oder facebook-Profile dorthin, damit ich mit Euch in Kontakt treten kann.
Und wenn Ihr Menschen kennt, die sich hier nicht rumtreiben, die aber erzählenswerte Haltungen haben, gebt es gern weiter.
Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen.
Herzliche Grüße und Danke für die Aufmerksamkeit
Christian Erll
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Hallo,
in § 13 (VKA) Eingruppierung in besonderen Fällen steht folgendes unter Absatz 2…
... Ist die Zeit der Ausübung der höherwertigen Tätigkeit durch Urlaub, Arbeitsbefreiung, Arbeitsunfähigkeit, Kur- oder Heilverfahren oder Vorbereitung auf eine Fachprüfung für die Dauer von insgesamt nicht mehr als sechs Wochen unterbrochen worden, wird die Unterbrechungszeit in die Frist von sechs Monaten eingerechnet. Bei einer längeren Unterbrechung oder bei einer Unterbrechung aus anderen Gründen beginnt die Frist nach der Beendigung der Unterbrechung von neuem.
Bedeutet das "wird die Unterbrechungszeit in die Frist von sechs Monaten eingerechnet" nun, dass diese Unterbrechungszeit in den sechs Monaten dann enthalten ist, oder ist gemeint, dass die Unterbrechungszeit an diese sechs Monate hinten hingehängt werden muss?
Beispiel:
Höherwertige Tätigkeit ab 01.02.2018
sechs Monats-Frist: Ab 01.08.2018 müsste ich höhergruppiert werden
vom 01.02.2018 - 01.08.2018 hatte ich 5 Wochen Urlaub
Werde ich trotzdem zum 01.08.2018 höhergruppiert oder muss ich die 5 Wochen Urlaub die ich innerhalb der 6 Monate hatte nun an den 01.08.2018 anhängen und somit würde ich erst zum 10.09.2018 höhergruppiert?
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