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Liebe Forenteilnehmer+Fachleute,
ich bräuchte dringend Hilfe, und hoffe von hier ein Orientierung zu erhalten.
Bin Außendienstmitarbeiter bei einer Krankenkasse, Sitz Saarland.
Regionale Führungskraft führt nun ein Berichtswesen ein, bei dem die Aussendienstler wöchentlich einen personenbezogenes Excel-Tabelle/Reporting mit Anzahl der Außendienstbesuche (Privatkunden / Firmenkunden / Neumitglieder bzw. Mitgliedserklärungen) übermitteln soll. Grund im Team rote Zahlen von Neuanmeldungen....mehr Besuche erwünscht....
Eine gesetzliche oder arbeitsvertragliche Rechtsgrundlage wurde mir nicht genannt, es existiert wohl auch keine.
Habe um eine datenschutzrechtliche Grundlage gebeten, lediglich die Auskunft erhalten,dass das Berichtsblatt "vollkommen in Ordnung sei", nach Rücksprache der Führungskraft mit der Personalabteilung.
Vielmehr wurde nun Arbeitsverweigerung vorgeworfen, Stichtag für Einreichung 26.10.2020, also morgen. Die rechtliche Prüfung müsste von mir erfolgen, falls ich Bedenken habe (???).
Ich kann ja zunächst auf eine datenschutzrechtliche Detailauskunft (Grundlage §13 bzw. 15 DSGVO) verlangen, wenn ich das als personenbezogene Leistungserhebung bewerte.
Wichtigste Frage: Handelt es sich bei einem derartigen Berichtswesen um eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, wäre der Vorwurf Arbeitsverweigerung gerechtfertigt?
Oder kann ich bereits aus datenschutzrechtlichen Bedenken das verweigern?
Handelt es sich hierbei um ein Mitbestimmungsrecht des ÖPR? Ich lese da was von "Hebung der Leistung" ist mitbestimmungspflichtig.
Wenn das Berichtswesen im gesamten Unternehmen durchgeführt wird, wäre dann der GPR zuständig?
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Sehr geehrte Damen und Herren,
In welcher Entgeltgruppe sollte ich sein?
Linienverkehr Schule
Linienverkehr Bürger bis 2×Wöchentlich
Selbst erstellen vom Fahrplan Schulen
Selbst erstellen vom Fahrplan Bürger Bus
Selbst kümmern um TÜV bzw Sicherheitsprüfung (SP)-Termin
Selbst kümmern um Kundendienst-Termin usw.
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Hallo,
bei uns wird demnächst der TVÖD eingeführt. Wir wissen nicht, wo die Sterilisationsassistenten eingestuft werden, die keine Fachkraft für Aufbereitung Medizinischer Produkte sind ( 3 J. Ausbildung), da diese Ausbildung neu ist. Vielen Dank im Voraus für jede Info.
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Gibt es sowas überhaupt in Bayern im öffentlichen Dienst?
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Guten Abend,
ich weiß bereits, dass eine Weiterbeschäftigung eine Einstellung im Sinne der Personalvertretungsgesetze ist und der PR deshalb mitzubestimmen hat. Ich hätte gerne gewußt, ob der PR bei einer Weiterbeschäftigung auch der Eingruppierung (insbesondere der Stufenzuordnung) zustimmen muß bzw. ob die Dienststelle bei einer Weiterbeschäftigung in derselben Entgeltgruppe dem PR auch die Stufe mitteilen muss.
Gruß
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Hallo,
Kann ein Personalrat seine Zustimmung zu einer Einstellung verweigern, wenn der Bewerber in der Entgeltgruppe zu hoch eingruppiert werden soll ?
Bitte um eure Meinung. Bin erst seit einem Jahr Personalrat.
Gruß aus Bayern
Neuling
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Hallo ihr Lieben,
ich bin stellvertretende Kassenleitung. Wir haben nun eine neue Leitung gefunden mit keinerlei Vorbildung.
Alles muss von grundauf (wie Azubi) erklärt werden und es verläuft sehr schleppend. Das Team hat die Eingruppierung in die Stufe 6, die Leitung die 9a. Kann aber nichts machen, da null Plan. Inkl. Vollstreckung! Die komplett zum Erliegen kommt.
Was haltet ihr davon?
Ich bin verärgert und entsetzt.
Ich selbst habe Vorbildung und schon Erfahrung über mehrere Jahre gesammelt inkl. Fortbildung, habe aber noch bewusst gegen die Leitungsstelle entschieden, da ich mich noch nicht sicher genug fühle.
Wie geht man damit um?
Liebe Grüße Mella
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Hallo,
habe eine Frage zur Eingruppierung im TVV.
Ich war jetzt bis Ende September in Entgeldgruppe 6 Stufe 3 eingruppiert
Ich habe jetzt eine höher wertige Stelle im gleichen Unternehmen bekommen.
Dabei wurde ich jetzt in Entgeldgruppe 9 Stufe 1 eingruppiert.
Darf der Arbeitgeber, wenn ich im gleichen Unternehmen tätig bin, mir einfach die Stufe 3 streichen und mich wieder in Stufe 1 einstufen, wenn ich bereits in Stufe 3 gewesen bin?
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Guten Tag,
ich bekomme die Tage mein Vertragsangebot, leider bin ich völliger Neuling in der TVöD Thematik.
Kurz zu mir: Ich habe einen abgeschlossenen Bachelor in medizinischer Dokumentation und habe nun 1,5 Jahre Arbeitserfahrung in einem Büro gesammelt.
Nun habe ich die Zusage für eine Sekretariatsstelle an einer Pflegeschule.
Ich freue mich sehr darüber, allerdings haben wir (was mitunter auch mein Fehler war), nicht über die endgültige Eingruppierung gesprochen.
Was kann mich denn da erwarten? Mir wurde gesagt dass ich mit meinem Bachelor überqualifiziert bin, wird der Bachelor dennoch mit bei der Gruppierung berücksichtigt?
Ich freue mich auf Antworten,
liebe Grüße
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Bin seit 2019 im Krankenstand und arbeite eine 4 Tagewoche, somit steht mir ein Urlaubsanspruch für das Jahr 2019 von 24 Tagen zu.
Mein Arbeitgeber teilte mir heute mit, tariflich hätte ich Anspruch auf 24 Tage, da dieser aber zum 31.05.2020 verfallen ist, hätte ich nur noch einen gesetzlichen Anspruch auf 16 Urlaubstage bis zum 31.03.2021.
Ist dieses korrekt?
Ich bin im Öffentlichen Dienst mit dem Tarifvertrag Tv-v Versorgungsbetriebe.
Danke für eure Hilfe
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Hallo,
da ich dazu im LPVG NRW nichts finden kann möchte ich die Frage gerne hier ins 'Forum geben: Wer beteiligt bei Euch die JAV in diesbezüglichen Angelegenheiten?
Erhält Sie die Beteiligung von der Dienststelle (per Post o. ä.) oder leitet ihr themenrelevant die Maßnahmen an diese weiter? Bei uns ist es mal so und mal wird es vergessen, und dann bekommen wir den schwarzen Peter (eigentlich wie immer).
Bis dahin, bleibt fleissig :-)
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Welche A-Besoldungsgruppe entspicht P 12?
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Hallo liebe Leute,
Ich habe folgende Frage bzw. Anliegen und hoffe auf Erklärung und Hilfe.
Ich hatte vor ca. 2 Monaten ein online Bewerbungsgespräch.
Dieses lief wirklich sehr gut.
Vor ca. 3 Wochen habe ich einen Anruf bekommen, dass ich leider für die Stelle nicht in Betracht komme, ABER sie mich trotzdem gerne haben möchten.
In einer anderen Abteilung geht jemand in den Ruhestand und ob ich Interesse hätte. Ich bejahte natürlich und es wurde ein Termin mit dem Bereichsleiter gemacht zwecks Kennlerngespräch. Dieses verlief absolut positiv.
Einen Tag später rief mich das Personalmanagement wieder an und bestätigte mir meinen Eindruck. Der Bereichsleiter war begeistert und möchte mich gerne haben.
O-Ton Daumen hoch... freuen Sie sich weiter .... Sie haben die Stelle.
Diese Dame, mit der ich telefonierte war die Urlaubsvertretung der ursprünglichen Damen, mit der ich das Bewerbungsgespräch hatte. Montags sollte mich diese Dame wieder anrufen. Das tat sie auch... ich fragte explizit " habe ich die Stelle sicher?" Sie antwortet JA.... Sie haben die Stelle sicher.. es muss nur noch eine Übergangsstelle genehmigt werden. Dieses zog sich und zog sich und zog sich...
Zwischenzeitlich bekam ich eine email als Update..
Inhalt war: dass ich die Zusage der Abteilung hätte. Es fehlt jetzt nur noch die Genehmigung der Übergangsstelle zwecks Einarbeitung.
Heute kam der Anruf, dass diese Übergangsstelle nicht genehmigt worden ist und damit so die Stelle nicht besetzt werden kann. Man würde sich dann noch einmal melden, wenn der Kollege in Rente gehen würde... eventuell....
Zur Frage...
Kann man da irgendwie rechtlich etwas machen?
Sie hatte mir doch telefonisch die Stelle zugesagt, obwohl sie garnicht wusste, dass eventuell die Übergangsstelle bewilligt wird.
Lg
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Hallo
Wir (3 Reinigungsfachkräfte einer Kinderkrippe) haben eine Überprüfung unserer Entgeltgruppe E 01 und gleichzeitig einen Antrag auf Höhergruppierung in E 02 gestellt. Dieser Antrag wurde im August positiv entschieden. Wir erhalten nun ab Antragstellung (Februar 2020) die E 02, stufengleich zu E 01. Die anderen Reinigungsfachkräfte unserer Stadt, die auch in einer Kindereinrichtung tätig sind bekommen ab September die E 02 Stufengleich zur E 01.
Nun zu unserem eigentlichen Anliegen.
Wir sind seit 01.02.2014 in der Kinderkrippe beschäftigt. Unsere Tätigkeit hat sich nicht verändert.
Bedeutet, dass unsere Höhergruppierung nicht erfolgte da unsere Tätigkeit höherwertig geworden ist.
Wir sind davon ausgegangen, dass wir in Stufe 4 E 02 kommen.
Unsere Höhergruppierung erfolgte nach Paragraph 17 Absatz 4.
Da sich aber unsere Tätigkeit seit dem 01.02.2014 nicht geändert hat, müsste doch ab diesem Zeitpunkt die Stufe berechnet werden, oder?
Und wenn dem so ist, wie ist das mit der Nachzahlung, 6 Monate vor Antragstellung der Höhergruppierung?
Wir hoffen dass sich hier im Forum jemand damit genau auskennt.
Danke im Voraus
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Könnten Sie mir sagen, welchen Tarifvertrag eine Person als Sachbearbeiter in der Verwaltung an einer hessischen Volkshochschule bekommt?
In der Stellenausschreibung ist nicht aufgeführt, welcher Tarifgruppe diese Stelle zugehörig ist.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
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