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Geschrieben von: Gast, 30.07.2018, 13:31, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo zusammen!

Mit der Abschaffung der Stufensperrung (Stufe 5 und 6) in der EG9a für die ehemals "Beschäftigten mit handwerklichen Tätigkeiten" stellen sich mir einige Fragen:
Da ich schon jahrzehntelang in der EG/ Stufe 4 festhänge, würde ich gerne erfahren, ob ich sofort mit Wirkung zum 01.03.2018 in die Stufe 5 übergeleitet werde und, im optimalen Fall, auch dort meine bisherige Laufzeit in Stufe 4 anerkannt wird, d.h., ich über die Stufe 5 direkt in die Stufe 6 eingruppiert werde.
Sachliche Aussagen sind aufgrund dieses Novums im TVÖD/ VKA recht schwierig zu bekommen. Vielleicht ist jemand von Euch da schon weiter.
Vielen Dank für Eure Antworten!

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Geschrieben von: Gast, 29.07.2018, 18:00, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (3)

Hallo,

ein AN unter 52 Jahren ist für 2 Jahre sachgrundlos befristet.

Dieser soll nach 1,75 Jahren weiter befristet angestellt werden.

Da bleibt dem AG doch nur eine weitere Befristung mit Sachgrund, um eine Unbefristung aus dem Weg zu gehen, oder!?

In welchen Fällen hätte der AN doch Anspruch auf eine Unbefristung und in welchen Fällen nicht?

Was darf also im neuen befristeten AV mit Sachgrund stehen und was nicht?

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 29.07.2018, 17:20, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

es gibt doch tatsächlich Arbeitnehmer, die nicht mehr Geld verdienen wollen.

Ein Kollege soll höhergruppiert werden, will das aber nicht und stellt einen Antrag, dass er weiterhin in derselben EG bleibt.

Ok, hab ich noch nie gehört. Gibt es sowas? Hat der AN Anspruch darauf? Gibts dazu eine Gesetzesgrundlage? Formloser Antrag ohne Angabe von Gründen reicht dann?

Hintergrund, wie ich erfahren habe, Kollege unterhaltspflichtig und würde nach der Höhergruppierung deutlich mehr Unterhalt zahlen müssen, aber auch deutlich weniger als jetzt netto haben. Solls wohl tatsächlich geben. Zwar unfair gegenüber der Ex-Frau und den Kindern, kann ich aber schon irgendwie verstehen.

Gruß

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Geschrieben von: Gast, 28.07.2018, 17:18, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich wurde schwer krank und arbeitete in der E 3 Gruppe 4 und kann meinen Job als Arbeiterin im öffentlichen Dienst nicht mehr ausfuehren, dies bestätigte auch der Betriebsarzt, sowie meine Ärzte. ich bin dort 20 Jahre tätig. Mein Arbeitgeber kündigte mir dann zweimal ohne Gründen. Ich zog vor das Arbeitsgericht und ich gewann zweimal bisher, weil die Kündigung in 24 Punkten so dass Urteil gegen den Arbeitgeber nicht gerechtfertigt war. Ich nahm auch die Abfindung nicht an. Mein Arbeitgeber die Kommune weigert sich mich umzusetzen, obwohl ich zwei hochwertige abgeschlossene Berufsausbildungen habe. Auch beteiligt sich die Rente an den Kosten für ein Jahr. Also die Kommune weigert sich mir einen Platz zu geben, sprich eine Art Umschulung für eine Art höhere Tätigkeit, obwohl das in der Vergangenheit mit anderen schon gemacht worden ist. Was kann ich machen?

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Geschrieben von: Gast, 27.07.2018, 07:24, Forum: TVöD, Antworten (5)

Weiß jemand ob die mit Monat 07 endlich ausgezahlt wird oder müssen wir bis Weihnachten warten und das Kleingeld wird aus dem Sack gelassen ? Danke für Infos

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Geschrieben von: Gast, 25.07.2018, 20:19, Forum: TVöD, Antworten (5)

Besteht für IT Beschäftigte die Möglichkeit von E8 (vor neuer EGO) auf E9a zu "klettern"?

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Geschrieben von: Gast, 24.07.2018, 18:54, Forum: TV-L, Antworten (3)

Hallo zusammen.
Ich befinde mich derzeit in BY in der 3. QE A13.
Nächstes Jahr habe ich due Möglichkeit, eine neue Ausbildung in der 4. QE zu durchlaufen. Dazu muss ich mich als Beamter entlassen lassen und die zweijährige Ausbildung als Angestellter absolvieren. Nach erfolgreicher Anstellungsprüfung dann Beamter auf Probe ebenfalls A13, allerdings QE4.
Es geht nun darum, wie ich in E13 einzustufen bin. Personalabteilung meint, bei Neueinstellung maximal Stufe 3.
Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich seit 13 Jahren ununterbrochen beim jetzigen Arbeitgeber gearbeitet habe ( als Angestellter, Anwärter und Beamter), ist es kein neues Beschäftigungsverhältnis und ich sollte in Stufe 5 eingestuft werden.

Kann mir da vielleicht jemand eine Einschätzung zum Fall geben ung ggf. eine Rechtsquelle nennen?
Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 24.07.2018, 16:08, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Hallo ,

In der Regel verhält es sich bei meinen AG so das nach der Eltenrzeit der AN wieder auf seine unrsprüngliche Stelle zurückkehrt . Besteht denn die Möglichkeit das man im Vorfeld /während der Elternteil einen Umsetzungsantrag oder ähnliches stellt um auf eine andere Stelle gesetzt zu werden . Grundsätzlich hat man ja nur Anspruch auf eine gleichwertige Stelle . Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar .

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Geschrieben von: Gast, 24.07.2018, 14:09, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (5)

Vor einigen Jahren wurden in unserer Kommune mehrere Stellen alles A9z ausgeschrieben, da ein prüfungsfreier Aufstieg noch nicht möglich war. Mittlerweile ist das möglich und die Stellen sind als A10 ausgeschrieben. Ein Beamter, der A9z bezieht, hat für A10 nicht die Voraussetzung. Wie ist da die weitere Vorgehensweise? Kann er so weiter laufen oder muss die Stelle neu ausgeschrieben werden? Selbst der PR kann uns keine Auskunft geben. Vielleicht kann uns hier jemand weiterhelfen. Danke schön mal.

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Geschrieben von: Gast, 24.07.2018, 11:43, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo zusammen,
wir haben heute von unserem Personalamt eine außerordentliche Kündigung für einen Azubi erhalten. Dieser fehlt unentschuldigt auf der Arbeit, auch in der Berufsschule. Es wurde versucht Kontakt zu ihm aufzunehmen, aber ohne Erfolg (Telefon, Email, sogar persönlich geklingelt). Mit-Auszubildende haben aber angegeben, dass er seine Nachrichten liest und er auch im Urlaub war (hat er auf sozialen Netzwerken gepostet). Er wurde auch abgemahnt, jedoch meldet er sich auch darauf nicht.
Nun ist es so, dass ich mir unsicher bin, ob ich etwas Spezielles bei der Kündigung beachten muss.
Ich weiß, dass wir 3 Tage Zeit haben darauf zu reagieren. Wir haben nach HPVG lediglich ein Anhörungsrecht. Selbst wenn wir uns dagegen aussprechen, kann die Dienststelle die außerordentliche Kündigung durchziehen.
Der Azubi kann dann innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.
Meine Frage, muss ich noch etwas beachten? Muss z.B. in der Vorlage an den Personalrat stehen, dass sie ihn verhaltensbedingt kündigen wollen? Es steht nur drin, dass sie das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen wollen.
Aus unserer Sicht könnte eine psychische Erkrankung vorliegen (wir haben da ein paar "unter-der-Hand-Infos", die wir natürlich offiziell nicht nutzen können). Wenn wir davon ausgehen, dass sein Verhalten nicht verhaltensbedingt, d.h. nicht schuldhaft ist, wäre jedoch die Frage, was man ihm anbieten könnte?
Und weiß jemand, was mit der 2-Wochen-Frist gemeint ist? "Arbeitgeber ist nur zu einer Kündigung berechtigt, wenn ihm die Kündigungsgründe nicht länger als 2 Wochen bekannt sind." Was genau bedeutet das? Er muss zwei Wochen nach der Abmahnung gekündigt haben? Der Azubi fehlt nämlich schon länger als zwei Wochen?!
Und eine letzte Frage: auf der Vorlage für den PR stehen keine Sozialdaten (normalerweise war das sonst immer dabei). Ist das ein Muss?
Sorry für den langen Text und danke schonmal für die Hilfe Smile
Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2018, 22:32, Forum: Krankenhäuser, Betreuung, Pflege, Antworten (6)

Hallo zusammen,
 
ich habe eine Frage zu einer Stellenbewertung.
 
Ich habe mich auf eine Stelle als Personalreferent für Rekrutierung und Personalentwicklung in einem katholischen Krankenhaus beworben. Das Krankenhaus hat keinen eigenen Tarifvertrag, aber üblicherweise orientieren sich Krankenhäusee ja am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
 
Zu meinem Werdegang: Ich bin gelernter Industriekaufmann mit Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt. In der Rekrutierung bringe ich sieben Jahre Erfahrung mit. In der Personalentwicklung sind es nur geringe Grundkenntnisse aus der Weiterbildung.
 
Könnt ihr ungefähr abschätzen, in welche Tarifgruppe man eingruppiert wird? Mir ist klar, dass das von einigen Faktoren abhängt. Aber so eine ungefähre Richtung wüsste ich natürlich schon gerne. Gefühlt würde ich mich in der EG 8 bis EG10 wiederfinden. Das ist aber nur eine Vermutung.
 
Beim Durchstöbern der Stellenanzeigen habe ich bei einem öffentlichen Arbeitgeber zwei identische Stellenanzeigen mit den genau gleichen Aufgaben gesehen. Der einzige Unterschied war, dass die eine Stelle für einen Universitätsabsolventen ausgeschrieben wurde und die andere für jemanden mit Berufsausbildung. Kann es sein, dass das identische Aufgabengebiet für jemanden mit „nur“ einer Berufsausbildung drei Entgeltgruppen schlechter bezahlt wird?

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Geschrieben von: Gast, 22.07.2018, 14:19, Forum: Fortbildung, Antworten (7)

Hey Leute,

ich habe dieses Jahr die Ausbildung zum VFA erfolgreich abgeschlossen und muss mich jetzt zwischen der Beamtenlaufbahn in Mayen (ab 2019 oder 2020) oder dem 2. Angestelltenlehrgang (frühestens ab 2020) entscheiden.

Diese Entscheidung fällt mir leider sehr schwer, da ich z.B. kaum Erfahrungsberichte über das Studium in Mayen habe. Ist vielleicht jemand dabei, der dieses Studium gemacht hat oder gerade dabei ist und mir etwas über den Ablauf, die Inhalte, etc. erzählen kann? Würde mich riesig freuen!

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 21.07.2018, 21:19, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (5)

Hallo zusammen,

ich arbeite seit 7 Jahren als Landschaftsgärtner in einem kleinen (12 Ma) Bauhof. Ich habe einen Meisterbrief, der aber nicht honoriert wird. Nun haben wir zum 1.4. einen neuen Bauhofleiter bekommen. Bisher hat die Grüngruppe meistens auf Bürgerbeschwerden reagiert.
Der neue Chef will nun für kommendes Jahr einen Pflegeplan von mir, damit wir den Bürgern sagen können, diese Fläche ist in KW xx eingeplant.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit so etwas?

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Geschrieben von: Gast, 20.07.2018, 19:43, Forum: Bauhöfe, Abwasser, Stadtreinigung, Antworten (4)

Hallo zusammen!
Ich muss zur Zeit ca. 100 Bäume gießen. Dazu habe ich auf dem Unimog ein 3000l Fass mit Zapfwellenpumpe. Pro Baum brauche ich ca. 3min. 
Ich hab mir den Schlauch so zurecht gelegt, dass ich aus dem Seitenfenster wässern kann.
Wie seht ihr das? Ich habe mit dem Bürgermeister Stress, da sich Bürger beschwert haben, ich wäre zu faul zum aussteigen. Ich hab es einen Tag probiert und nicht mal 40 Bäume geschafft. Bleibe ich sitzen schaffe ich die Bäume problemlos.

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Geschrieben von: Gast, 20.07.2018, 11:14, Forum: Landesbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Folgende Situation: Ich bin 35 und habe eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert. Bisher war ich in der Industrie in der Rechtsabteilung beschäftigt und habe ziemlich gut verdient.
Da ich mich aber beruflich verändern wollte, habe ich mich auf eine ausgeschriebene Stelle bei der Polizei in NRW beworben und fange nun bald im Kriminalkommissariat an. Ich übernehme dort verschiedene Aufgaben in der Verwaltung in Teilzeit. Mir stellt sich nun die Frage ob ich vielleicht eine Chance auf Verbeamtung habe. Die geringere Bezahlung habe ich in Kauf genommen aber eine Verbeamtung würde mir und meiner Familie schon Vorteile bringen. Kann man aufgrund guter Leistungen und/oder Weiterbildungen eine Verbeamtung als Quereinsteiger erreichen? Vielen Dank im Voraus und viele Grüße! Stefanie

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