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Geschrieben von: Gast, 12.07.2018, 18:59, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo,
wenn man im öffentlichen Dienst von Bund zu Land wechselt,
werden dann die Monate für die Sonderzahlung angerechnet ?

Beispiel : Januar - Juni Bund
Juli bis Dez Land

welche Zahlung erhält man im Nov ?

Danke

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2018, 13:02, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (5)

Guten Tag,
ich arbeite in einem Betrieb, der eine gGmbH ist und dem TVÖD unterliegt. Es gibt eine Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit, die Arbeitsbeginn und Arbeitsende für die Mitarbeiter flexibel möglich macht, aber auch eine Kernzeit beinhaltet. Pro Monat sind bis 10 Minus- und 40 Plusstunden möglich. Abweichungen nach oben in den Plusstunden oder nach unten bei den Minusstunden müssen begründet vom Vorgesetzten genehmigt/ angeordnet werden. Arztbesuche usw. sind außerhalb der Kernzeit zu erledigen. Arzttermine, die zwingend in der Kernzeit sein müssen, werden nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung aber anerkannt und nicht abgezogen.

Seit einiger Zeit drängt die Betriebsleitung die Mitarbeiter dahin, doch ihre Plusstunden auf Null herunterzufahren. Begründung ist, dass für die geleisteten Plusstunden Geld bereitgestellt werden muss, um sie ggf. bezahlen zu können. Dies sei per Gesetz so vorgesehen. Um diese Summe zu verringern und das Geld anderweitig benutzen zu können, sollen die Plusstunden abgebaut werden.

Viele Kolleginnen und Kollegen haben aber nun mal gern ein paar Stunden im Plus, um bei unvorhergesehenen Arztbesuchen o.Ä. nicht gleich ins Minus zu rutschen. Ich rede jetzt nicht von den Leuten, die mit 160 und mehr Plusstunden unterwegs sind, sondern von Stundenzahlen zwischen 10 und 25, also innerhalb der Möglichkeiten der Betriebsvereinbarung.

Die Betriebsvereinbarung ist m.E. eindeutig. Kann der Arbeitgeber trotz der bestehenden Vereinbarung anordnen, dass bis zum 31. Dezember Überstunden abzubauen sind? Oder ist die Vereinbarung derart bindend, dass die Mitarbeiter zwischen -10 und +40 Stunden frei manövrieren dürfen?

Für hilfreiche Gedanken wäre ich wirklich dankbar.

liebe Grüße
Büromaus

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Geschrieben von: Gast, 12.07.2018, 09:11, Forum: TVöD, - Keine Antworten

Ich arbeite in einem kommunalen Versicherungsamt in TVöD 6 und bitte um einen Vergleich mit anderen Versicherungsämtern!
Danke

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2018, 21:08, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo. Nach meiner zweiten Ausbildung übernehme ich nun bald die Stelle einer Kollegin innerhalb der Gemeinde, weil die Kollegin in der Firma ihres Mannes arbeiten will und deshalb aufhört. Meine erste Ausbildung war Fachangestellte im Archiv, also auch im öffentlichen Dienst.
Nun beinhaltet die Stelle einen Teil Archivierung. Meine Fragen:
Muss meine Erfahrung im Bereich Archiv berücksichtigt werden bei der Eingruppierung? Ich habe Angst vor einer E 5, weil damit aktuell viele aus meiner Berufsschule abgespeist werden die in ebenso kleinen Gemeinden nach der Ausbildung übernommen werden. Eine Berücksichtigung würde mir allein deshalb etwas nützen.
Zweite Frage ist, ob die Stufenlaufzeit im Archiv berücksichtigt werden könnte? Es gibt eine Unterbrechung durch die Ausbildung, aber im Archiv war ich 8 Jahre insgesamt ununterbrochen und war meines Wissens in Stufe 3. Muss ich das mit Gehaltsschein nachweisen? Die habe ich nämlich nicht mehr.

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2018, 13:37, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (4)

014 Hallo Forum,

leider finde ich keinen Beitrag zum Thema Urlaub bzw. zu meinen Anliegen.

Wir haben eine 39 Stundenwoche, wo in der Regel Freitags bis 13 Uhr gearbeitet wird (Gleitzeit). Im Erfassungsprogramm sind auch nur 5 Stunden hinterlegt (Freitags).

Nun zu meiner Frage:

Muss der verpflichtende 2 wöchige "Erholungsurlaub" tatsächlich mit Urlaubstagen genommen werden oder kann ich auch 4 Urlaubstage + 1 x Gleitzeitabbau für den Freitag beantragen? Hintergrund ist natürlich, dass ich die Urlaubstage sparen möchte und ich sehr viele Überstunden habe.

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2018, 11:54, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

ich habe 2015 Antrag auf Eingruppierung EG10 gestellt. Mein Vorgesetzter hat dann endlich Ende 2016 die Stellenbeschreibung fertig überarbeitet. 4/2017 fand mit einer externen Firma ein Stellenbewertungsgespräch statt. 5/2018 habe ich das Ergebnis mit der Eingruppierung 9 c und eine Stufe zurück ab 01.01.2017 erhalten vorher 9a. Grund für dafür, dass ich nicht nach EG 10 oder 11- Besondere Schwierigkeit und Bedeutung zu 1/3 bzw. 50 % - erhalte ist, dass mein Aufgabengebiet nicht groß ist im tariflichen Sinne und ich keine Grundsatzfragen entscheide. ??? Laut Bewertung erhalte ich keine Vorgaben oder Kontrollen durch meine Vorgesetzen etc.

Frage: 2015 war Antragstellung und es gab noch keine 9a, b und c. Hätte ich daher nicht in EG 10 eingruppiert werden müssen und auch die Bezahlung nicht erst ab 01.01.2017?

Vielen Dank

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Geschrieben von: Gast, 11.07.2018, 08:39, Forum: Landesbeamte, Antworten (2)

Hallo,

hoffe, meine Anfrage ist hier korrekt.

Werde zukünftig als Landesbeamter in Hessen arbeiten.

Dort gibt es ja die Beihilfe und einen sog. eBescheid.

Wenn man sich dort anmeldet, ist es auch möglich zu jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand einzusehen (wann ging Antrag ein, wann wurde der Antrag gescannt, wann wurde mit der Bearbeitung des Antrags begonnen, wie lange wird es noch dauern, bis er bearbeitet wird, wie lange noch bis zur abschließenden Bearbeitung, ob es eine (Teil-)Bewilligung oder Ablehnung geben wird, wie hoch eine Bewilligung sein wird ...)?

Ich habe gehört, dass man telefonisch zumindest diese Antworten erhält, wenn man seine Personalnummer nennt. Was ich aber aufgrund des Datenschutzes sehr bedenklich finde. Da könnte ja ein Kollege anrufen, der meine Personalnummer kennt und vertrauliche Infos erfragen. Ist das mit dem Telefon datenschutzrechtlich ok?

Besten Dank.

MfG

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2018, 21:35, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Kann man einen MA für 3 Monate abordnen ohne Gründe?

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2018, 11:33, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

in einer Stellenausschreibung steht:

"Im Aufgabengebiet der Datenkorrektur sind mittels eines Softwareprogramms aus digitalisierten  Beihilfeanträgen  die  ausgelesenen  Daten  zu  überprüfen.  Im  Detail  sind  hier  folgende
Tätigkeiten zu erledigen

- Prüfung, ob digitalisierte Daten korrekt zugeordnet wurden
- fehlende, unvollständige oder unlesbare Datenfelder ergänzen bzw. korrigieren

Wir setzen voraus:

- eine  abgeschlossene Berufsausbildung  als  Fachangestellte/r  für  Bürokommunikation
bzw. Verwaltungsfachangestellte/r
oder
- eine  abgeschlossene  Berufsausbildung  als  Bürokauffrau/Bürokaufmann bzw.  als
Kauffrau/Kaufmann für  Bürokommunikation
mit mehrjähriger  Berufserfahrung im öffentlichen Dienst, in Unternehmen oder Kanzleien im Verwaltungsbereich
oder
- eine andere abgeschlossene  vergleichbare  Berufsausbildung mit  mehrjähriger  Berufserfahrung
im   öffentlichen   Dienst,   in   Unternehmen   oder   Kanzleien   im Verwaltungsbereich

Wir erwarten von Ihnen:

- gute und schnelle Auffassungsgabe
- Konfliktfähigkeit,
- Belastbarkeit und Teamfähigkeit,
- kontinuierliche Konzentrationsfähigkeit, besonders bei gleichförmiger Arbeit

Wir bieten Ihnen:

Die  Einstellung  erfolgt  als  Beschäftigte/r  nach  Entgeltgruppe 4 des  Tarifvertrages  des  Landes
Hessen  (TVH)."

Wenn man sich allerdings  die Entgeltordnung von TVH durchliest, erfüllt das doch eher E6, oder!?

Oder ist E4 tarifkonform?

Grüße

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Geschrieben von: Gast, 10.07.2018, 08:16, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

lt. AV wird nach einem Jahr von E5 nach E6 höhergruppiert.

Mehrere ANInnen werden zum gleichen Datum (15.07.2017) eingestellt.

Die Arbeitsergebnisse (Qualität und Quantität) aller sind überdurchschnittlich gut bis sehr gut.

Im Juli 2018 erhalten, bis auf eine ANin, rückwirkend zum 01.01.2018, also noch vor Ablauf der Probezeit, E6.

Diese eine ANin ist bzgl. ihres Sozialverhaltens anderen KollegInnen gegenüber negativ aufgefallen. Dies wurde thematisiert, mit Vorgesetzten besprochen und sich unter KollegInnen ausgesprochen. Das entsprechende Sozialverhalten hatte sich entsprechend verbessert.

Jetzt hatte ausgerechnet diese ANin am Ende der Probezeit einen Privatunfall aufgrunddessen diese operiert werden musste. Dieser Unfall und die bevorstehende OP außerhalb der Probezeit wurde seitens der ANin noch in der Probezeit den Vorgesetzten mitgeteilt. Aufgrund dieser OP war die ANin 4 Monate arbeitsunfähig und konnte daher in 2018 nur wenige Wochen arbeiten.

Dürfen das jetzt offizielle Gründe sein, um diese ANin nicht auch rückwirkend höherzugruppieren?

Müssten die Vorgesetzten und, oder die Personalabteilung der ANin eine offizielle Stellungnahme geben, wieso diese nicht höhergruppiert wurde?

Oder hat diese AN, genau wie die anderen, entsprechenden Anspruch auf die rückwirkende Höhergruppierung?

Wie sind Arbeitsergebnisse, Sozialverhalten und Arbeitsunfähigkeitszeiten zu bewerten und zu gewichten? Dürfen Arbeitsunfähigkeitszeiten und Sozialverhalten eine solch große Rolle spielen, dass der ANin eine vorzeitige und rückwirkende Höhergruppierung versagt werden darf?

Welche Möglichkeiten hätte die ANin, um auch diese rückwirkende Höhergruppierung rechtswirksam und offiziell sozusagen zu erhalten?

Vorab besten Dank.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2018, 20:07, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (3)

Gibt es Weihnachts- und Urlaubsgeld?

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2018, 13:33, Forum: TV-L, Antworten (2)

Hallo ins Forum,
ich bin seit 1995 als Fachlehrer einer Regens-Wagner-Schule tätig.
Mit der Gehaltsmitteilung vom Juni erhielt ich eine Nachzahlung die sich mir nicht erschließt (trotzdem erfreulich) und ich habe festgestellt, dass als Tarifbezeichnung jetzt TV-L Lehrer steht, alte Tarifbezeichnung war TV-L.
Kennt jemand den Hintergrund dieser Umstellung und was sie im weiteren bedeutet?
Vielen Dank schonmal..
Mit freundlichen Grüßen,
R.S.

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Geschrieben von: Gast, 09.07.2018, 09:57, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Guten Morgen,

mich beschäftigt derzeit folgende Situation:

Gesetzt dem Falle eines Auswahlverfahrens für eine volle Stelle gibt es folgende Bewerber:

2 Bewerber um die Vollzeitstelle ( Beurteilung 3 & 5)

2 Bewerber in Teilzeit, jeweils für eine 0,5 Stelle ( Beurteilung 3 & 5).

Gesetzt dem Fall der gleichen Eignung der jeweiligen Bewerber mit der Beurteilung 5 - wie verfahre ich hier?



Vielen Dank im Voraus.

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2018, 21:58, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Hallo
demnächst macht meine Schwester eine Ausbildung zur Stadtsekretäranwärterin. Sie ist 32, hat 4 kids und ist verheiratet.
Nun steht die Frage an welche Krankenversicherung auf Dauer vorteilhafter wäre. Da der Partner Hausmann wird, um auf die Kinder aufzupassen, müssten diese über sie versichert werden.
Wir haben uns versucht kundig zu machen mit Angeboten von PKVs und GKVs - sind aber derzeit noch sehr unschlüssig, da die Beratung bei der PKV besser und ausführlicher war. Von einem Bekannten,  der bei der Rentenkasse arbeitet, haben wir aber die Empfehlung bekommen - ohne Erklärung - in die GVK einzutreten. Hat jmd da eventuell Erfahrungen oder kann behilflich sein bei der Entscheidung?
Vielen Dank im voraus
mfg

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Geschrieben von: Gast, 08.07.2018, 20:57, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (2)

Liebe Forumsmitglieder, mich interessiert folgendes: Gibt es aufgrund von Alter (58 Lj) Arbeitserleichterungen hinsichtlich Arbeitszeit für Frauen? Danke für Hinweise. Thilo

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