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Geschrieben von: Gast, 27.06.2018, 11:15, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (1)

Hallo,
bei uns fand eine Briefwahl zum neuen Personalrat statt.
Ich stand allein auf einer Liste, da ich von den anderen Mitarbeiterinnen im Amt gemobbt werde und nicht gefragt wurde, ob ich mit auf die Liste Verwaltung möchte. Das habe ich in einer Dienstberatung öffentlich geklärt und meinen Unmut vor den "tollen Kolleginnen" und auch vor der Chefin kund getan.

Nun konnte ich aber an der öffentlichen Stimmenauszählung am 24.05.2018 aus dientl. Gründen nicht teilnehmen.
Daher weiß ich den Ausgang der Wahl bis heute nicht.

Ich habe aber mitbekommen, dass es wohl schon eine Sitzung mit der "Begrüßung","Ernennung", oder was auch immer der neuen Mitglieder des Personalrates gab .... Dazu war ich nicht eingeladen.

Nun meine Frage ...
Ist das alles so rechtens ? Muss ich nicht auch über den Ausgang (auch wenn ich nicht genügend Stimmen habe) informiert werden ????

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2018, 23:49, Forum: TV-L, Antworten (1)

Bin seit 16 Jahren Angestellte beim Freistaat Bayern. Wenn ich zum Bezirk Oberbayern wechseln möchte, geht das per Versetzung?

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2018, 19:46, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welche Gehaltstufe habe ich als stellvertretende Leitung im amb. Hospizdienst mit 15jähriger Erfahrung?

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Geschrieben von: Gast, 26.06.2018, 18:11, Forum: Arbeitnehmer, - Keine Antworten

Hallo zusammen,

folgende Frage kommt bei uns auf:

im Erschwerniszuschlagsplan (Anlage 1 zum BZT-G II vom 18.04.1979) sind z.B. unter A. 5. Malerarbeiten in einer Höhe über 12 Meter aufgezeigt.

Was heißt das für mich, der einen Maler beschäftigt?

Bekommt der Maler einen Erschwerniszuschlag, wenn er Malerarbeiten in einer Höhe von über 12 Metern ausführt

oder

gehe ich nach § 19 (1) TVöD Satz 2 und sehe solche Arbeiten als ein Erschwernis an, welches mit seinem Tätigkeitsbild verbunden ist und berechne somit keinen Zuschlag?

Ich hoffe es ist verständlich genug gefragt und ihr könnt mir helfen.

Viele Grüße

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Geschrieben von: Gast, 25.06.2018, 12:26, Forum: TV-H, Antworten (2)

Hallo,

ich gehöre zum TvÖD Hessen und habe zum 30.09.2018 gekündigt. Ich habe 30 Tage Urlaub plus 2 Tage wg. GdB im Jahr.
Resturlaub von 2017 habe ich noch 9 Tage. Wieviel stehen mir dann bis zum 30.09.2018 zu?
Personalstelle sagt 31 Tage, 41/12 * 9. Ich bin der Meinung mein Resturlaub und Sonderurlaub fallen nicht unter die Zwölftel Regelung also  dann 33,5 Tage.Wer hat nun Recht?



Danke


Gruß

Paul

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2018, 18:11, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

S10347 Hallo zusammen,
kann mir hier jemand was zum Thema "Unterhaltung von Feldwegen" sagen, wo ist das geregelt, in welchem Umfang besteht sie für die Gemeinde usw? Besteht z.B. eine Pflicht, die Grasfläche der Feldwege regelmäßig zu mähen, damit die Fußgänger dort spazierengehen können? Vielen Dank schon mal vorab für eure Antworten.

Viele Grüße
Bebe aus den Schwabenländle

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2018, 13:20, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,[Bild: 014.gif]

wie sind Wirtschaftswege in einer doppischen Eröffnungsbilanz zu bilanzieren - in rlp oder anderen Bundesländern?

danke vorab

thiflur

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Geschrieben von: Gast, 24.06.2018, 11:35, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst, arbeite nur im Bereitschaftsdienst. Steht mir eine Grundvergütung zu ?

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  Lohn
Geschrieben von: Gast, 22.06.2018, 07:27, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo ihr .
Und zwar hab ich mein lohn immer vorraus gezahlt bekommen nun möchte ich zum 31.07 kündigen
Lohn auszahlung war immer am 15. Vorraus jetzt meine Frage wann bekomm ich mein letztes gehalt

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Geschrieben von: Gast, 21.06.2018, 14:01, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Community,

ich habe eine Frage zu meiner Arbeitsplatzbeschreibung. Vielleicht gibt es hier jemanden, der sich bisschen auskennt. Wink
Ich sollte eine neue erhalten mit E9b. Soll aber jetzt doch nur eine E8 oder E9a werden (Sparmaßnahmen).

Unter anderem geht es ja um die bewerteten Tätigkeiten nach selbstständigen Leistungen oder gründliche Kenntnisse etc.
Da ich weiß, dass meine Kollegin auch eine E9b hat (macht das gleiche wie ich) würde ich mich interessieren, was kann ich unternehmen, wenn ich niedriger eingruppiert werde und wie kann ich beweisen, dass ich z.b. nicht nur 1/3 selbständige Leistungen habe, sondern mind. 50% und, dass es Kenntnisse und Fähigkeiten sind, die sich aus der E6-E9a herausheben - Stichwort „Steigerung der Kenntnisse nach Tiefe und Breite“.

Muss ich in diesem Zusammenhang die Arbeitsplatzbeschreibung unterschreiben, wenn ich mit dieser nicht einverstanden bin? Oder kann ich die erstmal unterschreiben und mir dann noch anwaltlichen Rat holen?

Ich würde mich echt um hilfreiche Antworten freuen.

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2018, 10:08, Forum: TVöD, Antworten (21)

Hallo,

ich benötige dringend Hilfe. Ich hatte im letzten Jahr einen Antrag auf Höhergruppierung nach §29b gestellt.
Derzeit bin ich in EG 8/3. Ursprünglich wurde diese Stelle wohl mal nach Vergütungsgruppe V Fg. 1b bewertet und meine Vorgängerin war in E9 eingruppiert.

Im März sollten wir eine Stellenbeschreibung anfertigen und es wurde ein Gespräch mit einem externen Dienstleiter geführt.

Nun sind die Ergebnisse der Bewertung gekommen und ich bin aus allen Wolken gefallen. Es ist laut Gutachten bei EG 8 geblieben. Ich dachte gelesen zu haben, dass auf Antrag die E9a raus kommt.
Des weiteren habe ich gesehen, dass die prozentualen Aufgabenanteile die ich angegeben habe, so geändert wurden, dass ich nur auf 46% selbständige Leistungen komme. Ich denke, dass dies von meiner Chefin so angepasst wurde, weil sie keinesfalls wollte, dass jemand höhergruppiert wurde.

Kann mir jemand einen Rat geben, was ich jetzt tun kann?

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2018, 10:06, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo zusammen,
ich bin Tischler mit 3 jähriger Ausbildung und soll nun als Schulhausmeister in Berlin in die EG 4 Fallgruppe 1 eingestuft werden. Ich bin von der EG 5 ausgegegangen, aber mein Abschluss wird nicht anerkannt. Begründet wird das damit, dass der Beruf des Tischlers für den Posten als Hausmeister nicht einschlägig ist, Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichtes vom 18.08.2016. Gibt es dennoch die Möglichkeit mich in die EG 5 einzugruppieren, denn auch in den aktuellen Stellenausschreibungen zu Hausmeisterstellen wird der Tischler immer Handwerksberuf  als Anforderung benannt.

Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Gruß Ulrich

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Geschrieben von: Gast, 20.06.2018, 01:27, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo, ich bin am 01.01.2017 von der E5 in die E9a Stufe 2 höhergruppiert worden. Danach am 01.09.2017 in die E9b Stufe 2.
Komme ich also am 01.01.2019 nach § 17 (4) TVöD VKA in die Stufe 3?

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2018, 18:05, Forum: Öffentlicher Dienst (gesamt), Antworten (1)

Ist es in Ordnung wenn ein Stadtrat (Bezirk) eine Koordinationsstelle des Bezirksamtes an eine Parteikollegin (Grüne) gibt ?
Eine Landesstellenausschreibung ist erfolgt. Es wurde aber wohl Leuten geraten, sich nicht zu bewerben, da die Stelle schon vergeben sei..  Was kann man da machen P033

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Geschrieben von: Gast, 19.06.2018, 16:00, Forum: TVöD, Antworten (5)

Hallo,

bei meinem aktuellen Arbeitgeber haben wir derzeit unter den Kollegen öfter das Thema Leistungsentgelt. Aus Interesse habe ich nun alte Gehaltsnachweise von meinem vorherigen AG (bis 31.12.2016) angeschaut. Da fiel mir auf, dass ich nach meiner Kündigung kein Leistungsentgelt für 2016 erhalten habe. Dieses wäre normalerweise bei einer Weiterbeschäftigung im Januar 2017 ausgezahlt worden ("Gießkannenprinzip"). Habe ich trotz meiner Kündigung zum 31.12.2016 ein Recht auf das Leistungsentgelt für 2016?

Vielen Dank vorab!

MfG

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