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Geschrieben von: Gast, 18.06.2018, 14:59, Forum: TVöD, Antworten (1)

Welche Fallgruppe ist besser: 1a oder 1b?

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Geschrieben von: Gast, 18.06.2018, 06:04, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo zusammen!

Ich habe am 12.04.2018 eine Beschäftigung angefangen.
Probezeit beträgt, weil unbefristetes Arbeitsverhältnis, 6 Monate.
Es kann ja mit 2 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Meine Probezeit läuft ja logischerweise am 11.10.2018 aus.
Jetzt bringen mich diese 2 Wochen zum Monatsende etwas durcheinander...
Könnte ich theoretisch im Oktober zum 31.10.2018 noch gekündigt werden?
Mache mir da die ganze Zeit Gedanken.

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2018, 14:21, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Vertrag wurde nicht entfristet bzw. verlängert für mich aus "unfairen" Gründen. Gerade ist Personalrat und andere Instanzen bei der Bearbeitung meiner Beschwerde dabei. Die Sachgebietsleitung wird auch versetzt und dafür gibt es viele Gründe. Die Stellen sind neu ausgeschrieben. Die Frage, so lange meine Beschwerde läuft, kann ich bei dem Vertrag, welcher durch den $ 14 ABS. 2 befristet war, wieder auf die gleiche Stelle in der Behörde bewerben? Zur Zeit sind wieder Stellen ausgeschrieben und wieder befristet. So viel ich weiß kann ich ein Jahr mindestens ja noch arbeiten, jedoch gilt es für den gleichen Arbeitgeber? Natürlich läuft meine Beschwerde und vielleicht wird ja die Entscheidung zurück gezogen werden und ich erhalte unbefristet oder mindestens Verlängerung. Die Frage bleibt trotzdem gleich, ob es gesetzlich zulässig sei sich in der gleichen Behörde auf die Stellen intern zu bewerben.

Danke für die Hilfe

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Geschrieben von: Gast, 15.06.2018, 10:31, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo,

wir sind in einer kleinen Kommune und gerade dabei unsere Stellenbeschreibung auszufüllen. Bei der Stellenbeschreibung (Arbeitsplatzbeschreibung) gibt es einen Punkt der heißt Anordnungsbefugnis. Wir sind Sachbearbeiter im Steueramt, machen die Veranlagungen von Antragstellung bis zum fertigen Steuerbescheid komplett selbständig (Grundsteuer, Hundesteuer, Gewerbesteuer, Wasser-/Abwasser etc.) und übergeben diese auch an die Stadtkasse mit dem neuen Programm (d.h. sogar Aktivitäten Anordnen) und es ist niemand mehr zwischengeschaltet, dies freizugeben.

Im Lexikon zur öffentlichen Haushalts- u. Finanzwirtschaft steht als Definition zu Anordnungsbefugnis: Der Begriff Anordnungsbefugnis bezeichnet das Recht, eine Kasse verbindlich anzuweisen, Auszahlungen zu tätigen, Einzahlungen anzunehmen und entsprechende Buchungen vorzunehmen. 

Wir haben eine Anweisung bekommen, das Häkchen da nicht zu setzen, da wir auch den neuen Rechnungsworkflow haben, wo der Fachbereichsleiter die lfd. Rechnungen freigibt. Aber das hat ja mit dem Rechnungsworkflow nichts zu tun.

Es geht darum, dass mit Anordnungsbefugnis die Stellen natürlich besser bewertet sind.

Wie sieht es hier aus? Ja oder Nein?

Lg
Julia

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Geschrieben von: Gast, 14.06.2018, 16:52, Forum: Beamte, Antworten (1)

Ich bin seit Oktober 2017 als Beamtin auf Probe in einer Körperschaft tätig.
Aus persönlichen Gründen würde ich gerne sobald wie möglich nach in ein anderes Bundesland ziehen und dort weiterhin in einem Beamtenverhältnis tätig sein. Ich habe mich zwar etwas schlau gemacht aber weiß nicht sicher, was ich alles beachten muss. Ich weiß, dass ich einen Antrag auf Versetzung stellen und diesen ausreichend begründen muss. Hier kam schon die erste Frage auf. Und zwar möchte ich die Gründe eigentlich nicht offenlegen, da sie sehr persönlich sind. Ich habe gelesen, dass man bei einem weit entfernten Wohnsitz auch einen Antrag auf Versetzung in eine Behörde in der nähe des Wohnsitzes stellen kann. Würde es demnach Sinn ergeben den Wohnsitz vorher zu ändern, wenn ich dort eine Stelle gefunden habe? Bzw. könnte ich so eine ausführliche Begründung meines Antrags umgehen?
Zudem befinde ich mich ja auch noch in der Zeit der "Vertragsstrafe". Liege ich damit richtig, dass ich deshalb einen nahtlosen Übergang zu meiner nächsten Stelle benötige? Weil dann müsste ich mich von meinem derzeitigen Wohnsitz aus bereits um eine Stelle in der neuen Stadt kümmern und kann nicht erst dort hinziehen und von dort aus nach einem neuen Dienstherrn suchen.
Dort habe ich überwiegend freie Stellen im öffentlichen Dienst gefunden. Wäre das auch eine Möglichkeit oder muss es zwingend eine Stelle mit Übernahme in ein Beamtenverhältnis sein?
Hätte ein Wechsel der Behörde Auswirkungen auf meine Verbeamtung auf Lebenszeit?

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Geschrieben von: Gast, 14.06.2018, 11:32, Forum: TVöD, Antworten (3)

Guten Tag
bei der Durchsicht meiner Abrechnung ist mir aufgefallen, das dort als vereinbarte Arbeitszeit 39,00 Std steht, ich abeite aber 40,00 Std so wie es auch meinem Arbeitsvertrag steht. Ist so etwas zulässig?

Danke vorab.

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Geschrieben von: Gast, 13.06.2018, 23:31, Forum: TVöD, Antworten (4)

Hallo Zusammen,
Gibt es einen festgelegten Verteilungsschlüssel für das Leistungsentgeld im TVÖD, Kommune Hessen? (Vollzeitbeschäftige, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte) oder kann das jede Kommune selbst festlegen?

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2018, 23:51, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Zusammen, erhalten auch geringfügig Beschäftigte die Einmalzahlungen in Höhe von 250 Euro in EG1-EG 6 nach der neuen Tarifrunde 2018?
Danke für schnelle Antwort.

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2018, 17:22, Forum: Kommunalverwaltung, Antworten (1)

Hallo in die Runde,

ich habe eine Frage zum Ausstellen von Rechnungen bei steuerpflichtigen Einrichtungen (ich bin der technische Einrichter in der Software statt Steuerguru).
Ich habe eine Liste aus §14 UStG, welche Anforderung eine Rechnung hat - kann ich auch alles nachvollziehen soweit.

Die Frage bezieht sich auf das korrekte Ausstellen der Beträge der Einzelpositionen der Rechnung:
Bisher wurden Rechnungen manuell erstellt - hier wurden die Einzelpositionen netto ausgewiesen und erst am Ende darauf die 19% berechnet.

Die Software ist nun aber so eingestellt, dass die Einzelpositionen in brutto ausgewiesen werden. Am Ende der Rechnung ist aber alles sauber ausgewiesen: Brutto - Netto - Steueranteil.

Ist das so zulässig, gibts da ggf. eine gesetzl. Grundlage oder etwas zum Nachlesen?
Ich danke euch!!!

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2018, 16:02, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (3)

Hallo,
ich bin Angestellter in der freien Wirtschaft, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein abgeschlossenes Studium.

Ist es möglich, dass ich mich auf Stellen bewerbe, die für Beamte ausgeschrieben sind?
Bzw. was muss ich tun, damit ich mich bewerben kann?

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Geschrieben von: Gast, 12.06.2018, 11:29, Forum: TVöD, Antworten (2)

Weiß man schon näheres, wann ungefähr die Lohnerhöhung auch auf dem Lohnzettel zu sehen ist??

Gruß aus Schleswig-Holstein

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Geschrieben von: Gast, 11.06.2018, 13:03, Forum: TVöD, Antworten (6)

Hallo liebes Forum.

Ich bin bei einer Kommune in Hessen beschäftigt.

In 2015 habe ich mich auf eine EG 9 Stelle beworben und diese bekommen. Mit Beginn der neuen Stelle habe ich an der Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt teilgenommen und diese vor kurzen erfolgreich beendet.

Mein AG sagte mir, als ich die neue Stelle angetreten habe, ich bekomme keine EG9, weil ich die Voraussetzungen dafür nicht erfülle. Also wurde ich erst von EG 6 nach EG 8 höhergruppiert.

Während der Fortbildung habe ich aber gelernt, dass mir von Anfang an die EG 9 zugestanden hätte.
In 2017 habe ich deshalb die Höhergruppierung nach 29b beantragt.
Mein AG meinte, dass somit eine neue Stellenbeschreibung erstellt werden muss und der Kommunale Arbeitgeberverband die Stelle neu zu bewerten hat. Also habe ich eine Stellenbeschreibung erstellt.

Nun ist das Ergebnis der Stellenbewertung da. Laut KAV ist es eine EG8 Stelle.

Gibt es Möglichkeiten gegen diese Stellenbewertung vorzugehen?? Schließlich hat mein AG die Stelle damals mit EG 9 ausgeschrieben. Ich habe mich natürlich darauf verlassen, dass ich in die EG 9 eingruppiert werde.
Jetzt habe ich mir fast 3 Jahre den A..... aufgerissen für nichts!!

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder habt Tipps wie ich vorgehen soll.

P.S. Meine Vorgängerin war in der EG9 eingruppiert, da die Stelle schon mal in der Vergangenheit durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund bewertet wurde. An den Aufgaben zu früher hat sich auch nichts geändert, das hat selbst mein AG durch Aktenvermerk festgehalten.

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Geschrieben von: Gast, 09.06.2018, 12:50, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (3)

Hallo,

ich habe eine ganz kurze Frage. Ich bin der Meinung, dass meine Sachgebietsleitung alles dafür getan hat,
um mir keine Entfristung zu ermöglichen. Falsche Tatsachen in die Gesprächsvermerke einfach eingetragen hatte, wo es überhaupt keine Nachweise dafür vorhanden sind. Ich hatte einen Vertrag für 1 Jahr. Dieser läuft einfach aus und bedarf keiner Kündigung. Ich weiß natürlich, dass ich kein Recht auf Verlängerung habe, jedoch sehe ich den Umgang, falsche Tatsachen, wechselnde Versprechen der Sachgebietsleitung für den Grund, dass mein Vertrag nicht entfristet und sogar verlängert worden ist. Ich habe natürlich eine Beschwerde beim Personalrat schriftlich hinterlegt und alle Tatsachen/bzw. Fakten zu den Vorfwürfen geschildert. Ich kann auch zu allen Punkten Beweise zeigen.

Kann in diesem Fall Personalrat etwas unternehmen oder ist es sinnlos? Des Weiteren wurde die Stellen wieder ausgeschrieben, es herrscht großer Rückstand bei der Bearbeitung und es steht öfters in der Presse über diese Behörde, wie schlimm es da ist. Auch die Mitarbeiter ca. 30 haben in einer "Morgenrunde" gegen den Verbleib der Leitung sich ausgesprochen(dies kann ich auch nachweisen), jedoch noch nicht weiter migeteilt habe an den Personalrat. So alle diese Aussagen würden meine Lage nur stärken.

Allerdings wie ich es erwähnt habe, so besteht natürlich bei einem Vertrag, welchen ich habe kein Recht auf Verlängerung bzw. Entfristung. So kann jemand was zu dem Fall schildern?

Vielen Dank.

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Geschrieben von: Gast, 08.06.2018, 19:04, Forum: TVöD, Antworten (1)

Servus
Bis jetzt Eingruppierung 8/6.
Antrag gestellt auf Höhergruppierung 9a/5, genehmigt wurde 9a/4 mit Garantiebetrag bis 2021.
Meine Frage ist was bedeutet Garantiebetrag und 2 Stufen zurücksetzen - ist das legitim?
Danke im voraus
Georg

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Geschrieben von: Gast, 08.06.2018, 17:09, Forum: TVöD, Antworten (2)

Hallo Community,

da eine Kollegin bald in Rente geht, soll ich die Stelle bzw. die anfallenden Aufgaben übernehmen. Ich bin in E8 eingruppiert und sie in der 9b. Mir wurde gesagt, dass ich auf jedenfall ab 9b eingruppiert werde, da ich auch ein Studium erfolgreich abgeschlossen habe.

Nun habe ich erfahren, dass die Stelle der Kollegin einen kw-Vermerk hat und meine Stelle (im gleichen Amt) soll verschoben werden und ich soll eine angepasste Arbeitsplatzbeschreibung erhalten.

Nach Rückfrage bei meiner Chefin, meinte sie, dass sie eine Arbeitsplatzbeschreibung erstellt hat und wir abwarten müssen, was dort raus kommt (auch wenn ich der Meinung bin, dass sie nicht weiß was täglich für arbeiten anfallen). Icon_sad Icon_rolleyes Des weiteren könne Sie mir nun nicht mehr versprechen, dass mein Studium berücksichtigt wird. Das verärgert micht schon sehr! Icon_sad

Irgendwann werde ich diese Arbeitsplatzbeschreibung ja mal zu Gesicht bekommen - was kann ich machen, wenn ich damit nicht einverstanden bin, also wenn dort nur die Hälfte von dem drin steht, was ich tatsächlich mache? Welche Möglichkeiten hat man hier mit dem PR? Ich fände es einfach ärgerlich, die Tätigkeiten mit 9a auszuführen, da hätte ich mich nicht noch 3 Jahre auf die Schulbank setzen müssen.

Vielleicht habt ihr gute Ratschläge... Danke! Icon_eek

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