Hallo, ich bin am 01.01.2017 von der E5 in die E9a Stufe 2 höhergruppiert worden. Danach am 01.09.2017 in die E9b Stufe 2.
Komme ich also am 01.01.2019 nach § 17 (4) TVöD VKA in die Stufe 3?
Ja. Wegen der Sondervorschift für Höhergruppierungen von E9a nach E9b für Höhergruppierungen ab März 2017.
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bin seit dem 01.08.2015 in der EG 9a Stufe 4 eingruppiert, und habe jetzt aufgrund einer neuen stellenübertragung die EG 9b Stufe 4 seit dem 01.10.2017 auf Probe, und ab dem 01.04.2018 auf Dauer. Meine Frage daher ist,, behalte ich da nicht meine Erfahrungswerte in der Stufe 4 und müsste nicht theoretisch in die Entgeltgruppe 9b Stufe 5 zum 01.08.2019 eingruppiert werden?