Stufenlaufzeit
#1

Guten Morgen,

habe eine Frage zu meiner Stufenlaufzeit.
Ich bin derzeit in der E8 Stufe 3 eingruppiert. In den letzten Jahren wurde ich viel unterschiedlich eingesetzt und auf einer Stelle noch dazu im Laufe der Tätigkeit höhergruppiert.
Dadurch "musste" ich jedes Mal in der Stufe 3 neu beginnen und hänge anstatt der 3 Jahre mittlerweise über die doppelte Zeit darin fest.

Gibt es dort eine Regelung?

Dankeschön und lg
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#2

Es gibt nur die Regelung die genau zu dem Ergebnis führt.

Als Stufenlaufzeit gilt nur die Zeit in der jeweiligen Entgeltgruppe beim jeweiligen Arbeitgeber. Wenn man höhergruppiert wird führt dies zum Neubeginn der Stufenlaufzeit.
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#3

§ 17 Absatz 4 Satz 2 TVöD
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