Stufenlaufzeit Höhergruppierung 9a zu 9b
#1

Hallo, ich bin am 01.01.2017 von der E5 in die E9a Stufe 2 höhergruppiert worden. Danach am 01.09.2017 in die E9b Stufe 2.
Komme ich also am 01.01.2019 nach § 17 (4) TVöD VKA in die Stufe 3?
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#2

Ja. Wegen der Sondervorschift für Höhergruppierungen von E9a nach E9b für Höhergruppierungen ab März 2017.
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#3

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich bin seit dem 01.08.2015 in der EG 9a Stufe 4 eingruppiert, und habe jetzt aufgrund einer neuen stellenübertragung die EG 9b Stufe 4 seit dem 01.10.2017 auf Probe, und ab dem 01.04.2018 auf Dauer. Meine Frage daher ist,, behalte ich da nicht meine Erfahrungswerte in der Stufe 4 und müsste nicht theoretisch in die Entgeltgruppe 9b Stufe 5 zum 01.08.2019 eingruppiert werden?
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