11.07.2018, 21:08
Hallo. Nach meiner zweiten Ausbildung übernehme ich nun bald die Stelle einer Kollegin innerhalb der Gemeinde, weil die Kollegin in der Firma ihres Mannes arbeiten will und deshalb aufhört. Meine erste Ausbildung war Fachangestellte im Archiv, also auch im öffentlichen Dienst.
Nun beinhaltet die Stelle einen Teil Archivierung. Meine Fragen:
Muss meine Erfahrung im Bereich Archiv berücksichtigt werden bei der Eingruppierung? Ich habe Angst vor einer E 5, weil damit aktuell viele aus meiner Berufsschule abgespeist werden die in ebenso kleinen Gemeinden nach der Ausbildung übernommen werden. Eine Berücksichtigung würde mir allein deshalb etwas nützen.
Zweite Frage ist, ob die Stufenlaufzeit im Archiv berücksichtigt werden könnte? Es gibt eine Unterbrechung durch die Ausbildung, aber im Archiv war ich 8 Jahre insgesamt ununterbrochen und war meines Wissens in Stufe 3. Muss ich das mit Gehaltsschein nachweisen? Die habe ich nämlich nicht mehr.
Nun beinhaltet die Stelle einen Teil Archivierung. Meine Fragen:
Muss meine Erfahrung im Bereich Archiv berücksichtigt werden bei der Eingruppierung? Ich habe Angst vor einer E 5, weil damit aktuell viele aus meiner Berufsschule abgespeist werden die in ebenso kleinen Gemeinden nach der Ausbildung übernommen werden. Eine Berücksichtigung würde mir allein deshalb etwas nützen.
Zweite Frage ist, ob die Stufenlaufzeit im Archiv berücksichtigt werden könnte? Es gibt eine Unterbrechung durch die Ausbildung, aber im Archiv war ich 8 Jahre insgesamt ununterbrochen und war meines Wissens in Stufe 3. Muss ich das mit Gehaltsschein nachweisen? Die habe ich nämlich nicht mehr.