Eingruppierung E 5 nach Ausbildung
#1

Hallo. Nach meiner zweiten Ausbildung übernehme ich nun bald die Stelle einer Kollegin innerhalb der Gemeinde, weil die Kollegin in der Firma ihres Mannes arbeiten will und deshalb aufhört. Meine erste Ausbildung war Fachangestellte im Archiv, also auch im öffentlichen Dienst.
Nun beinhaltet die Stelle einen Teil Archivierung. Meine Fragen:
Muss meine Erfahrung im Bereich Archiv berücksichtigt werden bei der Eingruppierung? Ich habe Angst vor einer E 5, weil damit aktuell viele aus meiner Berufsschule abgespeist werden die in ebenso kleinen Gemeinden nach der Ausbildung übernommen werden. Eine Berücksichtigung würde mir allein deshalb etwas nützen.
Zweite Frage ist, ob die Stufenlaufzeit im Archiv berücksichtigt werden könnte? Es gibt eine Unterbrechung durch die Ausbildung, aber im Archiv war ich 8 Jahre insgesamt ununterbrochen und war meines Wissens in Stufe 3. Muss ich das mit Gehaltsschein nachweisen? Die habe ich nämlich nicht mehr.
Zitieren
#2

Für die Eingruppierung kommt es auf die übertragenen Tätigkeiten an. Die Erfahrung im Archiv spielt daber keine Rolle.

Bei der Stufenzuordnung kommt es auf die Einschlägigkeit der Berufserfahrung an. Wenn es zukünftig nicht ganz überwiegend Aufgaben im Archiv sind wäre es kaum einschlägige Berufserfahrung. Denkbar ist auch die Berücksichtigung förderlicher Berufserfahrung. Das ist aber Verhandlungssache.
Wenn du die Anrechnung von Berufserfahrung anstrebst ist es an dir diese Nachzuweisen. Eine Rolle kann da auch das Arbeitszeugnis spielen. Für die Einschlägigkeit spielt ggf. auch die Eingruppierung eine Rolle. Diese ist dann plausibel zu machen.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Zurück in den ö. D. nach „erfolgsloser“ Ausbildung?
- Eingruppierung nach 9a im Ordnungsamt
- Eingruppierung nach Elternzeit


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers