24.07.2018, 11:43
Hallo zusammen,
wir haben heute von unserem Personalamt eine außerordentliche Kündigung für einen Azubi erhalten. Dieser fehlt unentschuldigt auf der Arbeit, auch in der Berufsschule. Es wurde versucht Kontakt zu ihm aufzunehmen, aber ohne Erfolg (Telefon, Email, sogar persönlich geklingelt). Mit-Auszubildende haben aber angegeben, dass er seine Nachrichten liest und er auch im Urlaub war (hat er auf sozialen Netzwerken gepostet). Er wurde auch abgemahnt, jedoch meldet er sich auch darauf nicht.
Nun ist es so, dass ich mir unsicher bin, ob ich etwas Spezielles bei der Kündigung beachten muss.
Ich weiß, dass wir 3 Tage Zeit haben darauf zu reagieren. Wir haben nach HPVG lediglich ein Anhörungsrecht. Selbst wenn wir uns dagegen aussprechen, kann die Dienststelle die außerordentliche Kündigung durchziehen.
Der Azubi kann dann innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.
Meine Frage, muss ich noch etwas beachten? Muss z.B. in der Vorlage an den Personalrat stehen, dass sie ihn verhaltensbedingt kündigen wollen? Es steht nur drin, dass sie das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen wollen.
Aus unserer Sicht könnte eine psychische Erkrankung vorliegen (wir haben da ein paar "unter-der-Hand-Infos", die wir natürlich offiziell nicht nutzen können). Wenn wir davon ausgehen, dass sein Verhalten nicht verhaltensbedingt, d.h. nicht schuldhaft ist, wäre jedoch die Frage, was man ihm anbieten könnte?
Und weiß jemand, was mit der 2-Wochen-Frist gemeint ist? "Arbeitgeber ist nur zu einer Kündigung berechtigt, wenn ihm die Kündigungsgründe nicht länger als 2 Wochen bekannt sind." Was genau bedeutet das? Er muss zwei Wochen nach der Abmahnung gekündigt haben? Der Azubi fehlt nämlich schon länger als zwei Wochen?!
Und eine letzte Frage: auf der Vorlage für den PR stehen keine Sozialdaten (normalerweise war das sonst immer dabei). Ist das ein Muss?
Sorry für den langen Text und danke schonmal für die Hilfe
Liebe Grüße
wir haben heute von unserem Personalamt eine außerordentliche Kündigung für einen Azubi erhalten. Dieser fehlt unentschuldigt auf der Arbeit, auch in der Berufsschule. Es wurde versucht Kontakt zu ihm aufzunehmen, aber ohne Erfolg (Telefon, Email, sogar persönlich geklingelt). Mit-Auszubildende haben aber angegeben, dass er seine Nachrichten liest und er auch im Urlaub war (hat er auf sozialen Netzwerken gepostet). Er wurde auch abgemahnt, jedoch meldet er sich auch darauf nicht.
Nun ist es so, dass ich mir unsicher bin, ob ich etwas Spezielles bei der Kündigung beachten muss.
Ich weiß, dass wir 3 Tage Zeit haben darauf zu reagieren. Wir haben nach HPVG lediglich ein Anhörungsrecht. Selbst wenn wir uns dagegen aussprechen, kann die Dienststelle die außerordentliche Kündigung durchziehen.
Der Azubi kann dann innerhalb von 3 Wochen Klage einreichen.
Meine Frage, muss ich noch etwas beachten? Muss z.B. in der Vorlage an den Personalrat stehen, dass sie ihn verhaltensbedingt kündigen wollen? Es steht nur drin, dass sie das Ausbildungsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen wollen.
Aus unserer Sicht könnte eine psychische Erkrankung vorliegen (wir haben da ein paar "unter-der-Hand-Infos", die wir natürlich offiziell nicht nutzen können). Wenn wir davon ausgehen, dass sein Verhalten nicht verhaltensbedingt, d.h. nicht schuldhaft ist, wäre jedoch die Frage, was man ihm anbieten könnte?
Und weiß jemand, was mit der 2-Wochen-Frist gemeint ist? "Arbeitgeber ist nur zu einer Kündigung berechtigt, wenn ihm die Kündigungsgründe nicht länger als 2 Wochen bekannt sind." Was genau bedeutet das? Er muss zwei Wochen nach der Abmahnung gekündigt haben? Der Azubi fehlt nämlich schon länger als zwei Wochen?!
Und eine letzte Frage: auf der Vorlage für den PR stehen keine Sozialdaten (normalerweise war das sonst immer dabei). Ist das ein Muss?
Sorry für den langen Text und danke schonmal für die Hilfe
Liebe Grüße