25.10.2020, 17:58
Liebe Forenteilnehmer+Fachleute,
ich bräuchte dringend Hilfe, und hoffe von hier ein Orientierung zu erhalten.
Bin Außendienstmitarbeiter bei einer Krankenkasse, Sitz Saarland.
Regionale Führungskraft führt nun ein Berichtswesen ein, bei dem die Aussendienstler wöchentlich einen personenbezogenes Excel-Tabelle/Reporting mit Anzahl der Außendienstbesuche (Privatkunden / Firmenkunden / Neumitglieder bzw. Mitgliedserklärungen) übermitteln soll. Grund im Team rote Zahlen von Neuanmeldungen....mehr Besuche erwünscht....
Eine gesetzliche oder arbeitsvertragliche Rechtsgrundlage wurde mir nicht genannt, es existiert wohl auch keine.
Habe um eine datenschutzrechtliche Grundlage gebeten, lediglich die Auskunft erhalten,dass das Berichtsblatt "vollkommen in Ordnung sei", nach Rücksprache der Führungskraft mit der Personalabteilung.
Vielmehr wurde nun Arbeitsverweigerung vorgeworfen, Stichtag für Einreichung 26.10.2020, also morgen. Die rechtliche Prüfung müsste von mir erfolgen, falls ich Bedenken habe (???).
Ich kann ja zunächst auf eine datenschutzrechtliche Detailauskunft (Grundlage §13 bzw. 15 DSGVO) verlangen, wenn ich das als personenbezogene Leistungserhebung bewerte.
Wichtigste Frage: Handelt es sich bei einem derartigen Berichtswesen um eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, wäre der Vorwurf Arbeitsverweigerung gerechtfertigt?
Oder kann ich bereits aus datenschutzrechtlichen Bedenken das verweigern?
Handelt es sich hierbei um ein Mitbestimmungsrecht des ÖPR? Ich lese da was von "Hebung der Leistung" ist mitbestimmungspflichtig.
Wenn das Berichtswesen im gesamten Unternehmen durchgeführt wird, wäre dann der GPR zuständig?
ich bräuchte dringend Hilfe, und hoffe von hier ein Orientierung zu erhalten.
Bin Außendienstmitarbeiter bei einer Krankenkasse, Sitz Saarland.
Regionale Führungskraft führt nun ein Berichtswesen ein, bei dem die Aussendienstler wöchentlich einen personenbezogenes Excel-Tabelle/Reporting mit Anzahl der Außendienstbesuche (Privatkunden / Firmenkunden / Neumitglieder bzw. Mitgliedserklärungen) übermitteln soll. Grund im Team rote Zahlen von Neuanmeldungen....mehr Besuche erwünscht....
Eine gesetzliche oder arbeitsvertragliche Rechtsgrundlage wurde mir nicht genannt, es existiert wohl auch keine.
Habe um eine datenschutzrechtliche Grundlage gebeten, lediglich die Auskunft erhalten,dass das Berichtsblatt "vollkommen in Ordnung sei", nach Rücksprache der Führungskraft mit der Personalabteilung.
Vielmehr wurde nun Arbeitsverweigerung vorgeworfen, Stichtag für Einreichung 26.10.2020, also morgen. Die rechtliche Prüfung müsste von mir erfolgen, falls ich Bedenken habe (???).
Ich kann ja zunächst auf eine datenschutzrechtliche Detailauskunft (Grundlage §13 bzw. 15 DSGVO) verlangen, wenn ich das als personenbezogene Leistungserhebung bewerte.
Wichtigste Frage: Handelt es sich bei einem derartigen Berichtswesen um eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht, wäre der Vorwurf Arbeitsverweigerung gerechtfertigt?
Oder kann ich bereits aus datenschutzrechtlichen Bedenken das verweigern?
Handelt es sich hierbei um ein Mitbestimmungsrecht des ÖPR? Ich lese da was von "Hebung der Leistung" ist mitbestimmungspflichtig.
Wenn das Berichtswesen im gesamten Unternehmen durchgeführt wird, wäre dann der GPR zuständig?