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Geschrieben von: Gast, 26.02.2019, 11:03, Forum: Arbeitnehmer, Antworten (1)

Hallo,

ich habe eine Frage bzgl. Urlaubsanspruch vor Renteneintritt. Bei Renteneintritt bis Ende Juni eines Jahres anteilig für die Monate und bei Eintritt ab Juli, August oder September auch anteilig oder steht dann der volle Urlaub zu?

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Geschrieben von: Gast, 26.02.2019, 10:27, Forum: Fortbildung, Antworten (2)

Guten Morgen,

ich bin Quereinsteiger und Mitte 30. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf, die mir den BLII ermöglicht, habe ich. Nun erwäge ich aufgrund eines Angebots meines Arbeitgebers, den BL II zu absolvieren.

Unsicher bin ich aufgrund meiner familiären Situation, ob ich das Pensum bewältigen kann (zwei schulpflichtige Teenies und Partner mit Schichttätigkeit).  Icon_rolleyes

Nun habe ich einige Fragen zum Ablauf.
 
- Wie oft hat man Unterricht pro Woche? In der Satzung steht 1 - 2 Mal.
- Wann beginnt der Unterricht morgens i. d. R. und wann endet er?
- An welchen Wochentagen findet der Unterricht i. d. R. statt?
- Wie viel Zeit musstet ihr täglich bzw. für die Klausuren für die Vor- und Nachbereitung des Unterrichtsstoffs aufwenden?
- Möchte sich jemand von euch für den Lehrgang in Bayreuth anmelden?

Mir ist klar, dass es keine generellen Angaben gibt, wie lange man für Vor- und Nachbereitung braucht. Das ist ja letztendlich vom individuellen Lerntyp abhängig.

Eure Antworten könnten mir vielleicht helfen, zu entscheiden, ob es für mich überhaupt in Frage kommt. Ich würde mich daher besonders freuen, von anderen zu hören, die den ALII/BLII in einer vergleichbaren Situation gewagt haben.

Vielen Dank!

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Geschrieben von: Gast, 25.02.2019, 17:31, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,

welche EG ist i. d. R. bei o. g. begründet?

Lt. Stellenausschreibung:

"Ihre Aufgaben:
 
- Mitarbeit bei der Aufstellung von Haushaltsplänen, deren Abwicklung und laufende Überwachung   
- Durchführung der Jahresabschlüsse sowie die Erstellung der Bilanzen und weiterer Auswertungen
- Allgemeine und grundsätzliche Angelegenheiten des kommunalen Haushaltswesens (Doppik)
- Kassen- und Rechnungswesen
- Anlagenbuchhaltung
 
Unsere Anforderungen:
 
- Verhandlungsgeschick und Kooperationsfähigkeit
- hohe Kommunikations- und Sozialkompetenz
- abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Verwaltungsfachwirt/in oder vergleichbare Ausbildung als Fachwirt/in
- Bereitschaft zum projektorientierten und selbstständigen Arbeiten
- ausgeprägte analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
- Berufserfahrung im Bereich Finanz- und Haushaltswesen   oder in vergleichbaren Bereichen eines Unternehmens des privaten Rechts sowie Kenntnisse in newsystem 7 (nsk/N7) und KostenLeistungsrechnung wären wünschenswert"

Danke euch.

LG

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Geschrieben von: Gast, 22.02.2019, 06:46, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (2)

Seid gegrüßt,

wie ich erfahren habe, ist vor der Ausbildung zum Verwaltungswirt (Dortmund) der Gang zum Amtsarzt -ebenso wie die Prüfung der Bildschirmtauglichkeit- Pflicht.
Würde gerne wissen, ob man hier die Termine selbst vereinbaren muss oder ob das hier ebenso wie beim Vorstellungsgespräch feste, maximal in Krankheitsfällen vaiable Termine sind.
Im erstgenannten Fall würde mich interessieren, wie schnell der Termin bei euch stattfinden konnte, da ich natürlich möglichst schnell alles geregelt haben möchte. Erst dann wäre schließlich alles unter Dach und Fach.

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2019, 16:13, Forum: Kommunalbeamte, Antworten (1)

Hallo zusammen, wollte mal eine Grundsatzfrage stellen. Ein Landesbeamter in der Finanzverwaltung mD A9, könnte dieser sich auf eine Stelle bewerben (ich weiß können geht immer) bzw. wäre es möglich eine Stelle zu bekommen die bei einer Kommune mit A10 ausgeschrieben ist? Profil wird entweder Diplom Fachwirt, Bacholer oder ähnliche Ausbildung verlangt.
Nun die Frage ob die Berufserfahrung von 15 Jahren evtl. eine solche Voraussetzung ersetzen kann?

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2019, 09:04, Forum: Personalrat / Betriebsrat, Antworten (2)

Hallo,
in unserem Betrieb wird immer werden immer wieder Beteiligungen zur Anordnung von Überstunden nach erfolgter Ableistung der angeordneten Überstunden eingereicht.
Es handelt sich dabei auch nicht um kurzfristig anfallende Überstunden sondern um notwendige Überstunden welche schon lange vorher absehbar waren.
Bisher sind alle Gespräche mit dem Dienststellenleiter mehr oder weniger erfolglos geblieben.
Eigentlich lehne ich meine Zustimmung zu solchen Beteiligungen ab, da ich ja meine Aufgabe als Personalratsmitglied im Nachhinein nicht ordentlich ausüben kann. Wenn wir als PR aber die Überstunden ablehnen würde der entspr. Kollege aber u.U. kein Geld für die geleistete Arbeit erhalten und wäre m.E. auch nicht unfallversichert während dieser Überstunden.
Ist es rechtlich korrekt im Nachhinein zuzustimmen oder begebe ich dabei auf sehr dünnes Eis?
Wie sollten wir als PR (ohne Klage-im Sinne vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Dienststelle) uns in diesem Fall verhalten?

MfG Heiko

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Geschrieben von: Gast, 21.02.2019, 05:13, Forum: Bürgerfragen, Antworten (2)

Hallo,

habe die Tage je einen Perso und einen Reisepass abgeholt.

Für die Antragsstellung musste ich eine Unterschrift leisten.

Bei der Abholung nicht.

Ich bekam einen Tag später einen Anruf von der total aufgelösten Sachbearbeiterin, dass sie vergessen hätte, sich je eine Unterschrift zwecks Abholung geben zu lassen und ich möchte bitte nochmal vorbeikommen, um dies zu erledigen. Sie hätte mir die Ausweise ohne diese ausgehändigt und im System so bestätigt, was aber wohl falsch wäre und es im Gesetz steht, dass man eine Unterschrift bei Abholung tätigen muss.

Die Rechtsgrundlage konnte sie mir aber nicht nennen. Sie wäre neu und man hätte ihr das so gesagt. Sie wäre jetzt nach vier Wochen das erste Mal für mehrere Wochen alleine und hätte Angst von wegen wenn das auffällt, Probezeit ...

Nur leider bin ich an heute im Urlaub und eine Rechtsgrundlage konnte ich nicht finden.

Ist es nun tatsächlich so, dass man vom Gesetzgeber her eine Unterschrift bei der Abholung von Personalausweisen und Reisepässen und weiteren Ausweisen/Pässen abgeben muss?

Mir erschließt sich der Sinn nicht, da ja Ausweise/Pässe nur den entsprechenden Personen ausgehändigt werden und nicht jedem X-Beliebigen, der mal meint, einen Ausweis abholen zu wollen.

Wie ist da die Rechtslage und wie machen das andere Kommunen?

Danke.

Liebe Grüße

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2019, 15:41, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo Ihre Lieben,

mir liegt eine Frage zur Klärung auf dem Herzen. Habe auch schon einiges zu dem Thema durchgelesen, jedoch ist es mir immer noch nicht ganz klar wie die Gesetze zu verstehen sind. Ich hoffe daher ihr könnt mir helfen und mich zu dem Thema Jahressonderzahlung TVÖD aufklären.


Mein Mann und ich werden ich den nächsten Wochen mit dem Thema Babyplanung starten. Wir hoffen natürlich auch, dass es bald klappt:-) Leider weiß man das ja zuvor nicht.
Nun meinte meine beste Freundin kürzlich, dass es finanziell ja besser wäre wenn das Kind erst im neuen Jahr geboren werden würde, da ich ja im öffentlichen Dienst tätig bin aufgrund der Jahressonderzahlung im November. Daher habe ich mich auch ein bisschen zu dem Thema eingelesen, bin mir aber nicht sicher, ob ich das so richtig verstanden haben:


- Liegt der Geburtstermin im Jahr 2020 (selbst Jahresanfang) so erhält man die volle Jahressonderzahlung im November 2019 sowie die VOLLE Jahressonderzahlung 2020. Auch wenn man das gesamte Jahr über im Mutterschutz bzw. Elternzeit war. Habe nachgelesen, dass im Jahr des Geburtstermins voller Anspruch auf die Sonderzahlung besteht,da Elternzeit bei der Berechnung nicht abgezogen wird. Allerdings nur im Jahr des Geburtsjahres. Hab ich das so richtig verstanden?

- Liegt der Geburtstermin im Jahr 2019 (Herbst/Winter) so erhält man die volle Jahressonderzahlung im November 2019. Im Jahr 2020 allerdings keine, aufgrund Elternzeit 2020 (Ich würde nämlich mindestens ein Jahr Elternzeit nehmen). 


Kennt sich jemand von euch bei dem Thema aus? Bzw. hat jemand schon Kinder und arbeitet im öffentlichen Dienst?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ich eine Auskunft bekommen würden.

Vielen lieben Dank!

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Geschrieben von: Gast, 20.02.2019, 15:36, Forum: Beamte, Antworten (1)

Hallo zusammen,
kann mir jemand von euch verraten, wo ich im Netz entsprechende Beamten gehaltstabellen finden kann?
Danke für eure Hilfe!

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Geschrieben von: Gast, 19.02.2019, 16:54, Forum: Beamte, Antworten (2)

Hallo an das Forum,

ich habe mal folgende Frage. Gibt es in B.-W. die Möglichkeit einer höheren Besoldung bei Krankheitsvertretung über einen längeren Zeitraum (mehr als 6 Monate)?
Leistungszulagen sind ja wohl nicht vorgesehen.
Der erkrankte Kollege ist eine Besoldungsstufe höher als ich.

Danke für Eure Auskünfte

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Geschrieben von: Gast, 19.02.2019, 16:42, Forum: Bürgerfragen, Antworten (1)

Ich werde in Deutschland standesamtlich heiraten. Die Heirat wird in Aachen im Standesamt vermerkt werden, weil sie dort eben stattfindet. Wird die Heirat in Aachen dann auch bei meinem Geburtsstandesamt in Nürnberg gemeldet und die Eheschließung dort ins Nürnberger Geburtsregister eingetragen?

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Geschrieben von: Gast, 19.02.2019, 08:39, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo,
mir wurde gerade ein Höhergruppierungsantrag von EG6 auf EG7 bzw. 8 abgelehnt. Hier suche ich Hilfe. Die Beschäftigung umfasst die Planung, Kontrolle und Ausgaben der Haushaltsmittel. Europaweite Ausschreibungen für FW-Fahrzeuge mit Hilfe eines Büros und was sonst so alles im Thema Brandschutz anfällt. Beschaffung, Ehrungen, Auszeichnungen, Zusammenarbeit mit den FW, uuuu. Unter anderem bin ich für das Sekretariat des Bauamtes zuständig und habe ebenfalls den kompletten Abfallbereich unter mir. Des Weiteren gehört das Erstellen von Grundstückskaufverträgen zu meinen Aufgaben sowie alle anderen notariellen Angelegenheiten wir Löschungsbewilligen, Rangrücktrittserklärungen, Verzichterklärungen, Terminabsprachen mit Notar und Bgm usw.
Für einige Meinungen bin ich sehr dankbar.
Gruß RCH

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Geschrieben von: Gast, 18.02.2019, 17:13, Forum: TVöD, Antworten (1)

Ich bin staatlich anerkannte Erzieherin und meine Frage ist, welche Stufe für mich zutrifft?

Es gibt doch sicherlich eine Tabelle in welche Stufe welcher Beruf eingestuft wird. Es kann ja nicht wahllos entschieden werden, ob die E6 oder die E8 für den Erzieher gilt.

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Geschrieben von: Gast, 17.02.2019, 15:02, Forum: TVöD, Antworten (3)

Hallo,

ich (28) arbeite zur Zeit in einer Einrichtung die nach TVöD Bund bezahlt offiziell als Wissenschaftliche Hilfskraft, allerdings im Bereich IT-Administration/Support. Ich unterliege daher trotzdem dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz, als WHK ist man ja auch nicht im TvöD

Ich habe ein abgeschlossenes Masterstudium und sitze zur Zeit an der Promotion (Geisteswissenschaften).
Nun hat man mir eine Stelle als IT-Administrator bei uns angeboten. Diese ist auf 9a mit Zulagenmöglichkeit (IT-Fachkräfte) eingruppiert.

Ich überlege diese anzunehmen.Wir sind eine kleinere Einrichtung, das Arbeitsklima ist super und man hat mir attraktive Zeitmanagement Möglichkeiten angeboten um Job und Promotion unter einen Hut zu bringen.

Nun möchte ich aber mit Promotion natürlich nicht ewig auf einer 9er Stelle sitzen. Das ist auch allen meinen Kollegen und Vorgesetzten klar, wir sind da sehr offen, die Stelle ist zwar unbefristet aber jeder weiss, dass ich nicht vorhabe die Stufe 3 zu überschreiten.

[color=#000000][size=small][font=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Jetzt wollte ich fragen ob sich diese E9a für einen späteren Aufstieg allzu negativ auswirken könnte? Ich kann denke ich glaubhaft versichern, dass es sich hier um einen Job zur Promotionsfinanzierung gehandelt hat, meine Promotionsphase dauert auch noch nicht übermäßig lange. Mein Doktorvater konnte mir keine Promotionsstelle anbieten.


Ich habe heute schon die schlimmsten Sachen gelesen, als Akademiker ist man im öD auf ewig "gebrandmarkt" wenn man mal etwas unter 10 angenommen hat. 

Hat jemand von den "Veteranen" hier eventuell schon einmal einen ähnlichen Fall mitbekommen? Ich weiss, dass ich hier mit einer seltsamen Kombi ankomme (Geisteswissenschaften und IT-Admin), trotzdem habe ich Hoffnung, dass man mir da eventuell was zu sagen kann.
Mir ist das auch heute erst eingefallen, das Problem ist, die hätten gerne morgen eine Entscheidung von mir...
Vielen Dank schon einmal

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Geschrieben von: Gast, 16.02.2019, 20:56, Forum: TVöD, Antworten (1)

Hallo liebe Forum! Kann mir jemand vielleicht behilflich sein?

 
Mehrere Jahre (seit 2006) arbeite ich bei der regionalen Ausstellungen als Aufsicht (Entgeltgruppe 4 Stufe 1 TVöD). Für diese ganzen Jahren hatte ich nur einmal (im Jahr 2016) Jahressonderzahlung  auf meinen Antrag bekommen. Damals war ich am 1.Dezember gearbeitet. Und es wurde mir ausdrücklich gesagt, dass ich keinen Antrag stellen muss, da es automatisch geht.
Im Jahr 2018 stand ich wieder nach dem Dienstplan am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis, aber keine Jahressonderzahlung bekommen. Woran liegt das?
Habe Anfrage an den zuständigen Mitarbeiter gesendet - der antwortet nicht.
Vielen Dank im Voraus,
Tatjana

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